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Strafrecht

Strafrecht: Begriff, Funktion und Stellung im Rechtssystem

Das Strafrecht regelt, welche Verhaltensweisen als Straftaten gelten und welche staatlichen Reaktionen darauf folgen. Es schützt elementare Werte wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, sexuelle Selbstbestimmung und die öffentliche Sicherheit. Zugleich begrenzt es staatliches Strafen durch klare Regeln und Verfahrensgarantien. Damit ist das Strafrecht sowohl Schutzordnung als auch Eingriffsordnung: Es wahrt die Gemeinschaft vor gravierendem Unrecht und sichert den Einzelnen vor ungerechtfertigter Bestrafung.

Abgrenzungen und Einordnung

Straftat versus Ordnungswidrigkeit

Straftaten verletzen besonders bedeutsame Rechtsgüter und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten sind demgegenüber geringere Rechtsverstöße, die mit einer Geldbuße belegt werden. Beide Bereiche dienen der Verhaltenssteuerung, unterscheiden sich jedoch in Schwere, Folgen und Verfahrensablauf.

Verhältnis zu Zivil- und Verwaltungsrecht

Während das Zivilrecht Beziehungen zwischen Privatpersonen ordnet (etwa Haftung und Schadensersatz) und das Verwaltungsrecht das Handeln von Behörden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern strukturiert, richtet sich das Strafrecht auf die staatliche Reaktion auf schuldhaftes Unrecht. Ein Verhalten kann zugleich zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben, etwa wenn aus einer Straftat ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Aufbau und Grundbegriffe der Straftat

Ob ein Verhalten eine Straftat darstellt, wird in drei Schritten geprüft: Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Nur wenn alle drei Ebenen erfüllt sind, liegt strafbares Unrecht vor.

Tatbestand

Der Tatbestand beschreibt die Merkmale, die das verbotene Verhalten kennzeichnen. Er kann Handlungen (etwa ein aktives Tun) oder Unterlassungen betreffen.

Handlungs- und Erfolgsdelikte

Bei Handlungsdelikten genügt das verbotene Verhalten selbst. Erfolgsdelikte setzen zusätzlich einen bestimmten Erfolg voraus, etwa einen eingetretenen Schaden.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wird und dadurch der tatbestandliche Erfolg eintritt.

Rechtswidrigkeit

Ist der Tatbestand erfüllt, wird geprüft, ob das Verhalten dennoch erlaubt war. Rechtfertigungsgründe können die Rechtswidrigkeit ausschließen, etwa wenn eine Notwehrlage bestand oder eine wirksame Einwilligung vorlag.

Schuld

Schuld setzt persönliche Vorwerfbarkeit voraus. Sie kann fehlen, wenn die handelnde Person nicht in der Lage war, das Unrecht einzusehen oder danach zu handeln, oder wenn ein entschuldigender Grund vorliegt. Irrtümer können die Schuld mindern oder ausschließen, je nach Art und Umstand.

Täterschaft und Teilnahme

Nicht nur die unmittelbar handelnde Person kann verantwortlich sein. Beteiligt sein können mehrere Personen in unterschiedlicher Weise.

Allein- und Mittäterschaft

Als Täter gilt, wer die Tat eigenverantwortlich verwirklicht. Bei Mittäterschaft handeln mehrere gemeinschaftlich mit einem gemeinsamen Tatplan.

Teilnahmeformen

Teilnahme umfasst das gezielte Veranlassen einer Tat (Anstiftung) oder das bewusste Fördern fremden Tuns (Beihilfe). Die Formen unterscheiden sich in Voraussetzungen und möglichen Folgen.

Versuch, Rücktritt und Unterlassung

Versuch

Ein Versuch liegt vor, wenn die Tat begonnen, aber nicht vollendet wird. Ob ein Versuch strafbar ist, hängt von der Art des Delikts ab.

Rücktritt

Wer die weitere Ausführung aufgibt oder die Vollendung verhindert, kann unter bestimmten Voraussetzungen von Bestrafung wegen Versuchs verschont bleiben. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt und die Art der Aufgabe an.

Unterlassungsdelikte

Bei Unterlassung geht es um das Nicht-Handeln trotz bestehender Rechtspflicht, einen Erfolg abzuwenden. Eine solche Pflicht kann sich aus einer besonderen Verantwortungslage ergeben, etwa aus vorangegangenem gefährdendem Verhalten oder enger Schutzbeziehung.

Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe

Rechtfertigung

Rechtfertigende Umstände machen ein tatbestandsmäßiges Verhalten erlaubt. Beispiele sind Abwehr gegen einen gegenwärtigen Angriff oder das Handeln mit wirksamer Zustimmung der betroffenen Person.

Entschuldigung

Entschuldigende Umstände lassen zwar das Unrecht bestehen, nehmen aber die persönliche Vorwerfbarkeit. Dazu zählen Situationen, in denen der Person die Beachtung des Rechts nach den Umständen nicht zugemutet werden konnte.

Sanktionen und sonstige Rechtsfolgen

Geld- und Freiheitsstrafe

Geldstrafen treffen wirtschaftlich, Freiheitsstrafen entziehen die persönliche Freiheit für eine bestimmte Dauer. Die Bemessung orientiert sich an der Tat und den persönlichen Verhältnissen.

Bewährung

Freiheitsstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Erwartung besteht, dass künftig keine weiteren Straftaten begangen werden. Die Vollstreckung wird dann unter Auflagen und Kontrolle ausgesetzt.

Nebenfolgen und Maßregeln

Neben den Strafen sind weitere Rechtsfolgen möglich. Dazu zählen beispielsweise Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung von Tatmitteln oder Erträgen sowie besondere Sicherungs- und Besserungsmaßnahmen, etwa therapeutische Unterbringung unter engen Voraussetzungen.

Grundprinzipien und Verfahrensablauf

Leitgedanken

  • Schuldprinzip: Bestraft wird nur, wer persönlich vorwerfbar gehandelt hat.
  • Gesetzesbindung: Keine Strafe ohne vorherige gesetzliche Bestimmung.
  • Unschuldsvermutung: Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt eine Person als unschuldig.
  • Verhältnismäßigkeit: Eingriffe müssen angemessen und erforderlich sein.

Ermittlungsverfahren

Bei Verdacht auf eine Straftat prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt. Es werden Beweise erhoben, Beteiligte befragt und rechtliche Voraussetzungen für Maßnahmen geprüft. Das Verfahren kann eingestellt oder fortgeführt werden.

Zwischenverfahren und Hauptverhandlung

Vor einer öffentlichen Hauptverhandlung wird geprüft, ob genügend Anhaltspunkte für eine Anklage bestehen. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Aussagen gemacht und das Urteil gesprochen.

Rechtsmittel und vereinfachte Verfahren

Gegen Urteile bestehen Rechtsmittel. In geeigneten Fällen kommen vereinfachte Verfahren in Betracht, etwa schriftliche Entscheidungen ohne mündliche Hauptverhandlung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Besondere Bereiche des Strafrechts

Jugendstrafrecht

Für Heranwachsende gelten besondere Regeln, die stärker auf Erziehung und Entwicklung ausgerichtet sind. Reaktionen zielen auf Verantwortungsübernahme und Vermeidung weiterer Rechtsverstöße.

Spezielle Materien

Das Strafrecht umfasst zahlreiche Bereiche, darunter Vermögensdelikte, Delikte gegen die Person, Verkehrsdelikte, Umwelt- und Wirtschaftsstraftaten sowie Delikte im digitalen Raum. Jeder Bereich hat eigene Tatbestandsmerkmale und Besonderheiten.

Internationale Bezüge

Rechtshilfe und Auslieferung

Straftaten überschreiten häufig Grenzen. Staaten arbeiten bei Ermittlungen zusammen und können Personen zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung überstellen, wenn rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Internationale Straftaten

Schwerste Verbrechen mit internationaler Bedeutung unterliegen besonderen Regeln der Zusammenarbeit und Zuständigkeit. Nationale und internationale Institutionen können ineinandergreifen.

Rechte von Betroffenen im Verfahren

Rechte von beschuldigten Personen

Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, sich verteidigen zu lassen, Einsicht in die wesentlichen Unterlagen zu erhalten und Beweisanträge zu stellen. Maßnahmen wie Durchsuchungen und Überwachungen bedürfen gesetzlicher Grundlagen und Kontrolle.

Rechte von verletzten Personen

Verletzte können Anzeigen erstatten, Auskunft über den Fortgang erhalten und in bestimmten Fällen eigene Verfahrensrechte wahrnehmen. Zudem bestehen Möglichkeiten, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Strafverfahren geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

Was umfasst das Strafrecht?

Das Strafrecht legt fest, welche Verhaltensweisen verboten sind, wie sie abgegrenzt werden und welche staatlichen Reaktionen folgen. Es schützt grundlegende Werte und begrenzt zugleich die Befugnisse der Strafverfolgung durch feste Regeln und Verfahren.

Worin liegt der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit?

Straftaten betreffen schwerwiegendes Unrecht und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten sind geringere Verstöße, die in der Regel mit einer Geldbuße geahndet werden und einem vereinfachten Verfahren unterliegen.

Welche Rechte haben beschuldigte Personen im Strafverfahren?

Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, sich verteidigen zu lassen, Einsicht in die wesentlichen Aktenbestandteile zu erhalten und Beweisanträge zu stellen. Zudem gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.

Was unterscheidet Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Bewährung?

Geldstrafen wirken finanziell, Freiheitsstrafen entziehen die Freiheit für eine bestimmte Dauer. Freiheitsstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und eine günstige Prognose besteht.

Wann ist ein Versuch strafbar?

Ein Versuch liegt vor, wenn mit der Tat begonnen, sie aber nicht vollendet wird. Ob ein Versuch strafbar ist, hängt von der Art des Delikts und dem Fortschritt der Handlung ab.

Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist stärker auf erzieherische Maßnahmen und Entwicklung ausgerichtet. Es verwendet eigene Reaktionen und folgt besonderen Grundsätzen, die an Alter und Reife anknüpfen.

Wie läuft ein Strafverfahren typischerweise ab?

Es beginnt mit Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Danach kann es zur Anklage und Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme kommen. Gegen Entscheidungen bestehen Rechtsmittel. In geeigneten Fällen sind vereinfachte Verfahren möglich.