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Strafkammer

Begriff und Stellung der Strafkammer im Gerichtssystem

Die Strafkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, der für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen zuständig ist. Sie bildet die zentrale Ebene zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht beziehungsweise dem obersten Bundesgericht. Strafkammern verhandeln besonders bedeutsame oder umfangreiche Strafverfahren erstinstanzlich, entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte und treffen vielfach auch Entscheidungen im Zwischen- und Beschwerdeverfahren. Vom Begriff der Strafkammer zu unterscheiden sind die Strafvollstreckungskammer (zuständig für Fragen der Strafvollstreckung und des Vollzugs) sowie die Strafsenate der Obergerichte (zuständig für Revisionen und bestimmte erstinstanzliche Verfahren bei den Oberlandesgerichten).

Zuständigkeiten der Strafkammer

Erstinstanzliche Hauptverhandlung

Erstinstanzlich verhandelt die Strafkammer Verfahren, die aufgrund Schwere, Umfang oder Bedeutung nicht vor dem Amtsgericht geführt werden. Dazu zählen etwa Fälle mit erheblicher Straferwartung, umfangreiche Tatkomplexe oder bestimmte Deliktsgruppen, die gesetzlich dem Landgericht zugewiesen sind. Innerhalb des Landgerichts gibt es spezialisierte Strafkammern, die erstinstanzlich für bestimmte Materien zuständig sind, etwa für Tötungsdelikte oder umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren.

Berufungsverfahren

Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Berufung zum Landgericht möglich. Diese wird in der sogenannten kleinen Strafkammer verhandelt. Dort wird der Fall grundsätzlich noch einmal in tatsächlicher Hinsicht überprüft; Beweise können erneut erhoben werden.

Zwischen- und Beschwerdeentscheidungen

Strafkammern entscheiden auch außerhalb der Hauptverhandlung über zahlreiche verfahrensleitende oder -sichernde Maßnahmen. Dazu zählen die Eröffnung des Hauptverfahrens, Haftfragen, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen sowie Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. Solche Beschlüsse werden regelmäßig in reiner Richterbesetzung gefasst.

Besondere Kammern

Daneben existieren besondere Strafkammern, etwa Jugendkammern, Staatsschutzkammern oder Wirtschaftsstrafkammern. Sie bündeln Verfahren mit besonderen Sachverhalten oder Anforderungen, ohne dass sich an der Einordnung als Strafkammer des Landgerichts etwas ändert.

Arten von Strafkammern am Landgericht

Große Strafkammer

Die große Strafkammer verhandelt erstinstanzlich schwere und komplexe Strafsachen. Sie ist in der Hauptverhandlung regelmäßig mit zwei oder drei Berufsrichterinnen und -richtern sowie zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Bei außergewöhnlichem Umfang oder besonderer Schwierigkeit kann die Kammer in erweiterter Besetzung mit drei Berufsrichterinnen und -richtern tagen.

Kammer für Schwurgerichtssachen (Schwurgerichtskammer)

Diese Kammer ist für besonders schwere Gewaltdelikte zuständig, insbesondere Tötungsdelikte. Sie verhandelt traditionell in einer verstärkten Besetzung aus in der Regel drei Berufsrichterinnen und -richtern sowie zwei Schöffinnen oder Schöffen, um der besonderen Tragweite der Verfahren Rechnung zu tragen.

Wirtschaftsstrafkammer

Die Wirtschaftsstrafkammer verhandelt umfangreiche oder komplexe Verfahren aus dem Bereich der Unternehmens- und Finanzkriminalität. Die Spezialisierung dient der sachgerechten Bearbeitung umfangreicher Beweis- und Aktenlagen. Die Besetzung entspricht der großen Strafkammer, je nach Umfang in normaler oder erweiterter Richterbesetzung, stets mit zwei Schöffinnen oder Schöffen in der Hauptverhandlung.

Staatsschutzkammer

Staatsschutzkammern sind für Verfahren zuständig, die den Schutz des Staates und seiner Institutionen betreffen. Aufgrund der Komplexität und Sicherheitsrelevanz dieser Verfahren werden sie in konzentrierten Spruchkörpern des Landgerichts verhandelt, häufig in verstärkter Besetzung.

Jugendkammer

Die Jugendkammer ist für besonders schwere oder umfangreiche Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zuständig. Sie achtet in besonderer Weise auf die Belange junger Angeklagter und wird in der Hauptverhandlung ebenfalls durch Schöffinnen oder Schöffen ergänzt, die oftmals mit jugendspezifischen Fragen vertraut sind.

Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Die kleine Strafkammer entscheidet über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile. Sie ist in der Hauptverhandlung typischerweise mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitz sowie zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. In besonders umfangreichen oder schwierigen Berufungssachen kann die Anzahl der Berufsrichterinnen und -richter erhöht werden.

Zusammensetzung und Ablauf der Hauptverhandlung

Besetzung mit Berufsrichterinnen und -richtern sowie Schöffinnen und Schöffen

Die Strafkammer besteht aus einer oder einem Vorsitzenden und weiteren beisitzenden Berufsrichterinnen oder -richtern. In der Hauptverhandlung wirken zwei Schöffinnen oder Schöffen mit gleichem Stimmrecht mit. Die konkrete Zahl der Berufsrichterinnen und -richter richtet sich nach Kammerart und Verfahrensumfang.

Verhandlungsleitung, Beweisaufnahme und Beratung

Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzung, eröffnet und schließt die Beweisaufnahme und achtet auf einen geordneten Ablauf. In der Beweisaufnahme werden Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Urkunden und sonstige Beweismittel erhoben. Die Beratung über Schuld- und Rechtsfolgen findet nichtöffentlich statt. Alle Mitglieder der Kammer, einschließlich der Schöffinnen und Schöffen, sind an der Abstimmung beteiligt; bei Stimmengleichheit gilt die für die Angeklagte oder den Angeklagten günstigere Lösung.

Öffentlichkeit und Entscheidung

Hauptverhandlungen vor der Strafkammer sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehen, etwa zum Schutz von Persönlichkeitsrechten oder der Staatssicherheit. Urteile werden im Namen des Volkes verkündet und schriftlich begründet.

Rechtsmittel und Kontrolle

Gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammer ist die Revision zum zuständigen obersten Gericht eröffnet. Gegen Urteile der kleinen Strafkammer ist ebenfalls die Revision möglich, die von dem regional zuständigen Obergericht geprüft wird. Beschlüsse der Strafkammer können, je nach Gegenstand, mit Beschwerde angefochten werden. Die Rechtsmittelinstanzen kontrollieren die Einhaltung des Verfahrensrechts und die rechtliche Bewertung des Falls; tatsächliche Feststellungen werden im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüft.

Geschäftsverteilung und Organisation

Die Zuordnung von Verfahren zu den einzelnen Strafkammern erfolgt anhand eines jährlich festgelegten Geschäftsverteilungsplans. Darin ist geregelt, welche Kammer welche Verfahren oder Deliktsbereiche bearbeitet. Große Landgerichte halten regelmäßig mehrere Strafkammern vor; hinzu treten bei Bedarf Hilfskammern. Zur Entlastung können auswärtige Strafkammern an anderen Gerichtsstandorten eingerichtet werden.

Abgrenzung zu anderen Spruchkörpern

Amtsgericht (Strafrichter und Schöffengericht)

Das Amtsgericht ist für leichtere und mittlere Kriminalität zuständig. Dort entscheiden Einzelrichterinnen oder -richter oder das Schöffengericht (eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen). Über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile entscheidet die kleine Strafkammer des Landgerichts.

Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof

An den Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof entscheiden Strafsenate. Diese sind für Rechtsmittel gegen Urteile der Landgerichte sowie für bestimmte erstinstanzliche Verfahren zuständig. Sie verhandeln ohne Schöffinnen und Schöffen.

Strafvollstreckungskammer

Die Strafvollstreckungskammer ist ebenfalls beim Landgericht angesiedelt, jedoch nicht für die Hauptverhandlung über Tat und Schuld, sondern für Entscheidungen nach Rechtskraft, etwa zu Vollzugsfragen und nachträglichen Maßnahmen. Sie ist keine Strafkammer im engeren Sinn der Hauptverhandlungskammern.

Bußgeldsachen

Ordnungswidrigkeiten werden nicht vor der Strafkammer, sondern in einem eigenen Verfahren behandelt. Zuständig ist hierfür regelmäßig das Amtsgericht; die Rechtswege folgen gesonderten Regeln.

Bedeutung der Strafkammer für Rechtsstaat und Öffentlichkeit

Die Strafkammer gewährleistet eine sachgerechte und unabhängige Entscheidung in bedeutenden Strafsachen. Durch die Mitwirkung von Schöffinnen und Schöffen ist die Bevölkerung an der Rechtsprechung beteiligt. Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme sind wesentliche Elemente des Verfahrens vor der Strafkammer und tragen zur Transparenz und Kontrolle der staatlichen Strafgewalt bei.

Häufig gestellte Fragen zur Strafkammer

Was ist eine Strafkammer?

Eine Strafkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, der Strafsachen verhandelt und entscheidet. Sie ist für erstinstanzliche Verfahren von erheblicher Bedeutung, für Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile sowie für zahlreiche Zwischen- und Beschwerdeentscheidungen zuständig.

Worin unterscheidet sich die große von der kleinen Strafkammer?

Die große Strafkammer verhandelt erstinstanzlich schwere oder komplexe Strafsachen, häufig in verstärkter Besetzung. Die kleine Strafkammer entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts und überprüft dabei vor allem die Tatsachenfeststellungen.

Wer wirkt in der Strafkammer mit?

Neben der oder dem Vorsitzenden gehören beisitzende Berufsrichterinnen oder -richter zur Kammer. In der Hauptverhandlung wirken zwei Schöffinnen oder Schöffen mit, die gleichberechtigt an der Entscheidung teilnehmen. Die genaue Zahl der Berufsrichterinnen und -richter variiert je nach Kammerart und Verfahrensumfang.

Wann ist die Strafkammer erstinstanzlich zuständig?

Erstinstanzlich entscheidet die Strafkammer insbesondere bei Verfahren mit erheblicher Straferwartung, besonderem Umfang oder besonderer Bedeutung. Bestimmte Deliktsgruppen sind von vornherein dem Landgericht zugewiesen, etwa Tötungsdelikte oder komplexe Wirtschaftssachen.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen Urteile der Strafkammer?

Gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammer ist die Revision zum zuständigen obersten Gericht möglich. Gegen Urteile der kleinen Strafkammer ist ebenfalls die Revision eröffnet, die von dem regional zuständigen Obergericht geprüft wird. Gegen Beschlüsse kommen je nach Gegenstand Beschwerden in Betracht.

Was ist der Unterschied zwischen Strafkammer und Strafvollstreckungskammer?

Die Strafkammer verhandelt über Schuld und Rechtsfolgen in der Hauptverhandlung und trifft verfahrensleitende Entscheidungen. Die Strafvollstreckungskammer entscheidet erst nach Rechtskraft des Urteils über Fragen der Vollstreckung und des Vollzugs.

Welche Rolle spielen Schöffinnen und Schöffen in der Strafkammer?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Beisitzende mit vollem Stimmrecht. Sie wirken in der Hauptverhandlung an der Beweiswürdigung und der Entscheidung über Schuld und Strafe mit und tragen die Verantwortung gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und -richtern.