Begriff und Einordnung von Strafen
Strafen sind staatliche Reaktionen auf rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, die im Rahmen eines geregelten Verfahrens verhängt werden. Sie dienen der Ahndung begangener Taten und der Sicherung des Rechtsfriedens. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Strafe“ oft weit verstanden; im engeren Sinn bezeichnet der Begriff im Strafrecht die Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, die durch ein staatliches Gericht festgesetzt wird.
Umgangssprachliche und rechtliche Bedeutung
Umgangssprachlich werden verschiedene nachteilige Folgen als „Strafe“ bezeichnet, etwa Vertragsstrafen, Disziplinarmaßnahmen oder Bußgelder. Rechtlich ist die Strafe im Kern die Sanktion des Strafrechts. Sie unterscheidet sich von anderen Rechtsfolgen dadurch, dass sie an eine Straftat anknüpft, Schuld voraussetzt und im Strafverfahren durchgesetzt wird.
Abgrenzung zu Bußen, Disziplinarmaßnahmen und Maßnahmen
Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten, disziplinarische Maßnahmen im Beamten- oder Berufsrecht sowie sichernde oder erzieherische Maßnahmen sind keine Strafen im engeren Sinn. Sie sind rechtliche Sanktionen mit eigenen Voraussetzungen und Zielen. Ebenfalls zu unterscheiden sind zusätzliche Rechtsfolgen wie die Einziehung von Tatmitteln oder -erträgen; diese dienen der Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände und sind nicht auf Ahndung gerichtet.
Ziele von Strafen
Strafen verfolgen mehrere Ziele, die im Rechtsstaat miteinander in Ausgleich stehen:
Schuldausgleich
Strafen sollen das vom Täter verschuldete Unrecht ausgleichen. Ausgangspunkt ist die individuelle Verantwortung für die Tat.
Generalprävention
Strafen sollen die Allgemeinheit von Straftaten abhalten, indem sie die Geltung der Rechtsordnung bekräftigen und Orientierung geben.
Spezialprävention
Strafen wirken auf die verurteilte Person ein, um zukünftige Taten zu verhindern, etwa durch Resozialisierung, Warnung oder – in engen Grenzen – Sicherung.
Rechtsfrieden und Vertrauen
Durch die Reaktion auf Rechtsbrüche wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Durchsetzung des Rechts gestärkt.
Arten von Strafen im Strafrecht
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe besteht in der Entziehung der persönlichen Freiheit für eine bestimmte Zeit. Sie wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen.
Dauer und Aussetzung
Die Dauer richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen und der konkreten Tat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden. Die verurteilte Person muss dann innerhalb einer Bewährungszeit festgelegte Auflagen und Weisungen beachten.
Vollzug
Der Vollzug dient zugleich der Sicherheit und der sozialen Wiedereingliederung. Er umfasst Angebote zur Arbeit, Ausbildung und Betreuung, die auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vorbereiten.
Geldstrafe
Die Geldstrafe wird im Tagessatzsystem bemessen. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider; die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person.
Bemessung und Vollstreckung
Die Gesamtgeldstrafe ergibt sich aus der Multiplikation von Anzahl und Höhe der Tagessätze. Nicht bezahlte Geldstrafen können durch eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden, deren Dauer sich an der Zahl offener Tagessätze orientiert.
Nebenstrafen und weitere Rechtsfolgen
Nebenstrafen und weitere Rechtsfolgen treten zusätzlich zur Hauptstrafe. Dazu zählen insbesondere Fahrverbote als eigenständige Sanktion. Weitere Rechtsfolgen, die nicht auf Ahndung gerichtet sind, können die Einziehung von Tatmitteln und -erträgen sein. Terminologisch sind solche Einziehungen keine Strafen, wirken sich aber faktisch aus.
Strafzumessung und Bewertung
Grundsätze
Strafzumessung unterliegt den Grundsätzen der Schuldangemessenheit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung. Maßgeblich ist die individuelle Schuld der verurteilten Person.
Strafrahmen und Zumessungskriterien
Ausgangspunkt bildet der gesetzliche Strafrahmen für den jeweiligen Tatbestand. Innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt das Gericht unter anderem Tatintensität, Beweggründe, Folgen der Tat, Vorleben und Nachtatverhalten.
Mildernde und erschwerende Umstände
Mildernd wirken beispielsweise Schadenswiedergutmachung oder ein Geständnis; erschwerend können planvolles Vorgehen, besondere Rücksichtslosigkeit oder wiederholte Begehung sein. Der Einzelfall ist entscheidend.
Verfahren und Rechtsmittel
Vom Verdacht zur Strafe
Voraus geht ein förmliches Strafverfahren mit Ermittlungen, gegebenenfalls Anklage und Hauptverhandlung. In geeigneten Fällen kann eine Strafe durch schriftlichen Strafbefehl festgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsmittel
Gegen strafgerichtliche Entscheidungen bestehen abgestufte Rechtsmittel. Sie dienen der Fehlerkontrolle in Tatsachen- und Rechtsfragen. Der genaue Umfang richtet sich nach der Art der Entscheidung.
Rechtskraft und Vollstreckung
Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Strafe vollstreckbar. Die Vollstreckung übernimmt die zuständige Justizbehörde; für den Vollzug von Freiheitsstrafen sind die Justizvollzugsanstalten verantwortlich.
Strafvollstreckung und Vollzug
Zuständigkeiten
Staatsanwaltschaften leiten regelmäßig die Vollstreckung ein. Für Geldstrafen kommen Vollstreckungsstellen zum Einsatz; für Freiheitsstrafen die Vollzugsbehörden.
Zahlung und Ersatzfreiheitsstrafe
Geldstrafen sind grundsätzlich zu zahlen. Werden sie nicht beglichen, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden. Für die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe ist die Zahl der offenen Tagessätze maßgeblich.
Bewährung, Auflagen und Weisungen
Bei zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen überwachen Bewährungshilfe und Gericht die Einhaltung von Auflagen und Weisungen. Verstöße können zum Widerruf der Bewährung führen.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist erziehungsorientiert und berücksichtigt die Entwicklung junger Menschen. Es kennt eigene Reaktionsformen und Grenzen.
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe
Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel zielen auf Unterstützung und Einwirkung. Die Jugendstrafe ist die Freiheitsstrafe des Jugendstrafrechts und wird nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Sanktionen außerhalb des Strafrechts
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsverstöße geringerer Schwere werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, typischerweise mit Geldbußen oder Verwarnungen. Diese Sanktionen sind keine Strafen, folgen aber einem gesetzlich geregelten Verfahren.
Disziplinarrecht
Im öffentlichen Dienst und in bestimmten Berufen bestehen eigenständige disziplinarische Reaktionen bei Pflichtverstößen. Diese reichen von Verweisen bis zu dienstrechtlichen Maßnahmen und sind vom Strafrecht zu trennen.
Sanktionen gegen Verbände
Gegen Unternehmen und andere Verbände kommen in erster Linie bußgeldrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen in Betracht. Eine echte strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden ist begrenzt; Sanktionen zielen häufig auf Abschöpfung von Vorteilen und Verhaltenssteuerung.
Register, Tilgung und Folgen
Eintragungen
Strafen werden unter bestimmten Voraussetzungen in staatlichen Registern erfasst. Auszüge für private oder behördliche Zwecke (Führungszeugnisse) geben nicht alle Einträge wieder, sondern nur solche, die unter die jeweiligen Mitteilungsregeln fallen.
Tilgung und Wiedereingliederung
Nach festgelegten Fristen werden Eintragungen getilgt, sofern keine neuen Verurteilungen hinzutreten. Ziel ist die Unterstützung der sozialen Wiedereingliederung durch zeitlich begrenzte Dokumentation.
Internationale Bezüge
Grenzüberschreitende Vollstreckung
Zwischenstaatliche Zusammenarbeit ermöglicht die Verfolgung und Vollstreckung über Grenzen hinweg. Innerhalb bestimmter Staatenverbünde bestehen vereinfachte Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung von Strafen.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt rechtlich als Strafe?
Als Strafe gelten im engeren Sinn die durch ein Strafgericht verhängte Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Weitere Sanktionen wie Geldbußen, disziplinarische Maßnahmen oder die Einziehung von Tatmitteln sind rechtliche Reaktionen, jedoch keine Strafen im strafrechtlichen Sinn.
Wie wird die Höhe einer Geldstrafe berechnet?
Geldstrafen werden im Tagessatzsystem bemessen. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider; die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person. Die Geldstrafe ergibt sich aus der Multiplikation beider Werte.
Was bedeutet „Bewährung“ bei Freiheitsstrafen?
Bewährung bedeutet die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für eine festgelegte Zeit. Während der Bewährungszeit sind Auflagen und Weisungen zu beachten. Bei Bewährungsmängeln kann die Aussetzung widerrufen werden.
Unterscheiden sich Strafe, Maßregel und Nebenfolge?
Ja. Strafen ahnden schuldhaftes Unrecht. Maßnahmen wie Therapieanordnungen oder Sicherungsanordnungen dienen der Besserung und Sicherung. Nebenfolgen wie Einziehung oder bestimmte Verlust- und Verbotswirkungen knüpfen an die Tat an, sind aber nicht auf Ahndung gerichtet.
Stehen Strafen im Führungszeugnis?
Einträge im Führungszeugnis hängen von Art und Höhe der Verurteilung sowie vom Verwendungszweck des Führungszeugnisses ab. Nicht jede Verurteilung erscheint; maßgeblich sind die gesetzlichen Mitteilungs- und Tilgungsregeln.
Kann dieselbe Tat mehrfach bestraft werden?
Eine doppelte Ahndung derselben Tat durch Strafgerichte ist ausgeschlossen. Nach rechtskräftigem Abschluss besteht Schutz vor erneuter Strafverfolgung wegen desselben Sachverhalts.
Verjähren Strafen oder ihre Vollstreckung?
Sowohl die Verfolgung als auch die Vollstreckung unterliegen Fristen. Diese Fristen sind von der Art und Höhe der Strafe abhängig und führen nach Ablauf zur Undurchsetzbarkeit der jeweiligen Ansprüche des Staates.