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Strafarrest


Begriff und rechtlicher Grundgedanke des Strafarrests

Definition

Strafarrest ist eine besondere Form der freiheitsentziehenden Sanktion im deutschen Rechtssystem. Er unterscheidet sich sowohl vom klassischen Strafvollzug der Freiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als auch von anderen kurzfristigen Maßnahmen wie dem Gewahrsam nach Gefahrenabwehrrecht. Der Strafarrest kann als Zwangsmaßnahme gegenüber bestimmten Personengruppen in spezifisch geregelten Fällen verhängt werden und unterliegt eigenständigen rechtlichen Vorgaben bezüglich Voraussetzungen, Dauer und Vollzug.

Historische Entwicklung

In der Bundesrepublik Deutschland war der Strafarrest lange Zeit ein Instrument des sogenannten Nebenstrafrechts, insbesondere im früheren Wehrstrafrecht, aber auch im Disziplinarverfahren sowie im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Über die Jahre wurden zahlreiche Bestimmungen reformiert, sodass der Strafarrest heute nur noch in wenigen spezialgesetzlichen Regelungsbereichen Anwendung findet. Während der klassische Landfriedensbruch-Arrest im Zivilrecht keine Rolle mehr spielt, ist der Strafarrest überwiegend auf den Bereich des Wehrrechts beschränkt.


Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Verankerung

Wehrstrafgesetz und Wehrdisziplinargesetz

Der Strafarrest ist im deutschen Recht hauptsächlich im Wehrstrafgesetz (WStG) und im Wehrdisziplinargesetz (WDG) geregelt. Er dient als Sanktion gegen Soldaten bei Verstößen gegen militärische Disziplin oder bei Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt innerhalb der Bundeswehr.

Jugendgerichtsgesetz

Im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist der Strafarrest als Jugendarrest ausgestaltet, der als erzieherische Maßnahme für Jugendliche und Heranwachsende gedacht ist. Er dient weniger der Bestrafung, sondern vielmehr der Disziplinierung und Erziehung.


Verhängung und Anwendung des Strafarrests

Voraussetzungen und Adressaten

Wehrrechtlicher Strafarrest

Der Wehrstrafarrest kann gegen Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie gegen Wehrpflichtige verhängt werden, die innerhalb ihres Dienstverhältnisses bestimmte Vergehen begangen haben. Voraussetzungen sind typischerweise geringfügige Verstöße gegen die Dienstpflichten, bei denen mildere Disziplinarmaßnahmen nicht als ausreichend angesehen werden.

Jugendarrest

Im Jugendstrafrecht wird der Strafarrest unter der Bezeichnung „Jugendarrest“ bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren verhängt, wenn andere erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, aber eine Freiheitsstrafe mangels erheblicher Schuld nicht in Betracht kommt.

Abgrenzung zur Freiheitsstrafe

Anders als die Freiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch verfolgt der Strafarrest primär disziplinarische bzw. erzieherische Ziele. Die Dauer des Strafarrests ist auf deutlich geringere Zeiträume begrenzt (meist von wenigen Tagen bis zu maximal sechs Wochen). Die gesellschaftliche und strafrechtliche Stigmatisierung soll dadurch möglichst gering gehalten werden.


Vollzug des Strafarrests

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Vollzug des Strafarrests erfolgt getrennt vom regulären Strafvollzug in speziellen Anstalten bzw. Abteilungen. Der Ablauf ist weniger restriktiv als bei regulären Freiheitsstrafen, schließt jedoch die Bewegungsfreiheit während der gesamten Dauer ein.

Besonderheiten im Wehrrecht

Im Rahmen des Wehrrechts findet der Strafarrest in gesonderten militärischen Arrestanstalten oder entsprechenden Abteilungen der Bundeswehr statt. Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung militärischer Gegebenheiten, wobei bestimmte Rechte, wie Besuchs- und Postrechte, eingeschränkt, aber gewahrt bleiben.

Besonderheiten beim Jugendarrest

Der Jugendarrest wird in Jugendarrestanstalten vollzogen, die auf die Bedürfnisse junger Menschen ausgerichtet sind. Ziel ist die nachhaltige Wirkung auf das künftige Verhalten durch Erlebbarwerden von Konsequenzen, nicht die dauerhafte Ausgrenzung.

Rechtsschutz und Rechtsmittel

Gegen die Verhängung des Strafarrests bestehen Möglichkeiten des Rechtsschutzes. Die Betroffenen können – je nach Rechtsgrundlage – Beschwerde oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen. Im Wehrrecht ist insbesondere der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet.


Beendigung und Folgen des Strafarrests

Vorzeitige Entlassung und Tilgung

Je nach Rechtsgebiet besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Strafarrest, insbesondere bei guter Führung oder aus humanitären Gründen. Nach Ablauf des Strafarrests folgt unter Umständen eine Tilgung aus dem Register, um eine langfristige Belastung des Betroffenen zu vermeiden.

Auswirkungen auf das Strafregister

Der Strafarrest wird nicht in das Bundeszentralregister eingetragen, soweit dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist (z. B. Jugendarrest gemäß § 61 JGG). Im Wehrrecht kann dies jedoch abweichend geregelt sein.


Europäische und internationale Perspektiven

Auch auf internationaler Ebene ist die Institution des Strafarrests (bzw. vergleichbarer kurzfristiger Haftformen) vor allem im Militärrecht verbreitet. Viele europäische Rechtsordnungen kennen ähnliche Sanktionen zur Durchsetzung von Disziplin. Die europäischen Menschenrechtsstandards fordern dabei stets die Beachtung der Verhältnismäßigkeit und die Wahrung grundrechtlicher Garantien.


Zusammenfassung

Der Strafarrest ist ein eigenständiges Sanktionsmittel im deutschen Rechtssystem, das in bestimmten Bereichen – vor allem im Wehr- und Jugendstrafrecht – zur Anwendung kommt. Er unterscheidet sich wesentlich von anderen Freiheitsentziehungsmaßnahmen durch seine kurze Dauer, spezielle Zielsetzung sowie besondere Ausgestaltungen in Gesetz und Vollzug. Der Strafarrest dient weniger der Vergeltung, sondern der Disziplinierung und Erziehung und ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen und Kontrollmechanismen gebunden. Im Gesamtgefüge der freiheitsentziehenden Maßnahmen stellt er ein auf spezielle Personengruppen zugeschnittenes Instrument dar, das gesellschaftlichen und individuellen Schaden möglichst vermeiden soll.

Häufig gestellte Fragen

Wann kommt Strafarrest im deutschen Recht zur Anwendung?

Strafarrest kommt im deutschen Recht ausschließlich im Kontext des Wehrstrafrechts zur Anwendung. Während Freiheitsstrafe und Jugendstrafe Sanktionen der allgemeinen Strafjustiz sind, ist Strafarrest eine besondere Form der Sanktion, die gegen Soldaten der Bundeswehr bei Verstößen gegen das Wehrstrafgesetz oder andere speziell militärische Vergehen verhängt werden kann. Der Strafarrest richtet sich daher primär an Personen mit Militärstatus und dient dazu, Disziplin und Ordnung innerhalb der Streitkräfte zu sichern. Seine Anwendung ist im Wehrstrafgesetzbuch (WStG) sowie ergänzend in der Wehrdisziplinarordnung geregelt. Es handelt sich also um eine Spezialnorm, die im zivilen Strafrecht keine Rolle spielt und die sowohl auf bestimmte Straftatbestände als auch auf disziplinarrechtliche Verfehlungen Anwendung finden kann.

Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen Strafarrest, Freiheitsstrafe und Jugendarrest?

Strafarrest unterscheidet sich in verschiedenen Aspekten von Freiheitsstrafe und Jugendarrest. Zum einen betrifft er ausschließlich Soldaten der Bundeswehr und ist im Wehrstrafgesetz geregelt, während Freiheitsstrafe und Jugendarrest als Sanktionen im allgemeinen Straf- bzw. Jugendstrafrecht verankert sind. Die Vollzugseinrichtung für Strafarrest ist militärischer Natur, das bedeutet, dass der Vollzug nicht in einer gewöhnlichen Justizvollzugsanstalt, sondern in einer speziellen militärischen Arrestanstalt stattfindet. Weiterhin bezweckt der Strafarrest vor allem die Sicherstellung militärischer Ordnung und Disziplin, während Freiheitsstrafe der Sühne und Prävention allgemeinkriminellen Verhaltens dient. Jugendarrest wiederum wird bei Jugendlichen im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verhängt und hat einen erzieherischen Schwerpunkt.

Wie lange kann Strafarrest verhängt werden und welche Formen gibt es?

Die Dauer des Strafarrestes ist im Wehrstrafgesetzbuch geregelt. Die Mindestdauer beträgt einen Tag, die zulässige Höchstdauer beträgt sechs Wochen. Nur in besonders schweren Fällen kann die Dauer auch länger sein, jedoch ist auch dann eine zeitliche Obergrenze vorgesehen. Strafarrest kann dabei entweder als einfacher Arrest (Arrest in einer militärischen Arrestanstalt ohne verschärfte Bedingungen) oder als verschärfter Arrest verhängt werden, wobei Letzterer mit strengeren Disziplinarmaßnahmen und härteren Auflagen verbunden ist. Die Unterscheidung richtet sich nach Schwere und Art des Dienstvergehens sowie weiteren Tatumständen und der pädagogischen Wirkung auf den Soldaten.

Wer entscheidet über die Verhängung von Strafarrest und wie läuft das Verfahren ab?

Über die Verhängung von Strafarrest entscheidet entweder ein Truppendienstgericht im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eine zuständige Disziplinarvorgesetzte, sofern die Befugnis dazu besteht. Das Verfahren ist genau geregelt: Zunächst erfolgt die Ermittlung des Sachverhalts, anschließend wird dem Soldaten rechtliches Gehör gewährt. Im gerichtlichen Verfahren hat der Betroffene Anspruch auf Verteidigung. Nach Abschluss der Ermittlungen und Abwägung möglicher Disziplinarmaßnahmen wird ein schriftlicher Beschluss erlassen. Gegen diesen Beschluss kann der Betroffene Rechtsmittel, zum Beispiel die Beschwerde, einlegen. Das Verfahren unterscheidet sich also sowohl in Umfang als auch in den möglichen Rechtsbehelfen von Verfahren im zivilen Strafrecht.

Welche Auswirkungen hat Strafarrest auf das Dienstverhältnis und den Status des Soldaten?

Die Verhängung von Strafarrest wirkt sich direkt auf das Dienstverhältnis aus: Während der Dauer des Arrestes ruhen Rechte und Pflichten wie der Soldbezug, die Leistungszulagen und eventuelle Beförderungen. Nach Ableistung des Arrestes kann der Verurteilte unter Umständen weitere dienstrechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise eine Kürzung der Bezüge oder eine Herabsetzung im Dienstgrad, erfahren. Das kann sich auch negativ auf spätere dienstliche Beurteilungen und Beförderungsmöglichkeiten auswirken. Die Strafe bleibt zudem im Disziplinarregister eingetragen, was bei wiederholten Disziplinarvergehen ein höheres Strafmaß oder zusätzliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Welche rechtlichen Schutzmechanismen existieren für Betroffene im Zusammenhang mit Strafarrest?

Für Soldaten, gegen die Strafarrest verhängt wird, existieren diverse rechtliche Schutzmechanismen. Dazu gehört insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör während des Verfahrens, das Recht auf Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Gegen die Entscheidung über die Verhängung von Strafarrest kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen – dies kann je nach Art des Verfahrens eine Beschwerde oder – im Fall eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens – eine Berufung sein. Zudem unterliegt die Vollstreckung des Strafarrestes der Kontrolle durch militärische und zum Teil auch zivile Gerichte, um sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Kann Strafarrest vorzeitig beendet oder in eine andere Maßnahme umgewandelt werden?

Eine vorzeitige Beendigung des Strafarrestes ist unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa im Falle besonderer dienstlicher Notwendigkeiten, aus gesundheitlichen Gründen oder bei nachträglicher Erkenntnis, dass die Sanktion nicht verhältnismäßig war. Ein Antrag auf Aussetzung oder Umwandlung ist an die disziplinarvorgesetzte Stelle bzw. das Truppendienstgericht zu richten. Eine Umwandlung in eine mildere Disziplinarmaßnahme ist jedoch nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Umstände zulässig. Hierbei ist stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie das Interesse an der Erhaltung der militärischen Ordnung zu beachten.