Begriff und Bedeutung der Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an eine zuständige Behörde, durch die auf einen möglicherweise begangenen Verstoß gegen das Strafrecht hingewiesen wird. Ziel einer solchen Anzeige ist es, die Behörden über ein mutmaßliches strafbares Verhalten zu informieren, damit diese prüfen können, ob Ermittlungen einzuleiten sind. Die Anzeige kann sich sowohl auf bereits vollendete als auch auf versuchte Straftaten beziehen.
Wer kann eine Strafanzeige erstatten?
Grundsätzlich steht es jeder Person frei, eine Strafanzeige zu erstatten. Es spielt keine Rolle, ob die anzeigende Person selbst von der Tat betroffen ist oder lediglich Kenntnis von einem möglichen strafbaren Geschehen hat. Auch Unternehmen oder Institutionen können als juristische Personen eine Anzeige einreichen.
Form und Inhalt einer Strafanzeige
Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. In der Regel erfolgt dies bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder in bestimmten Fällen auch direkt beim Gericht. Für die Wirksamkeit einer Anzeige gibt es keine besonderen Formvorschriften; sie sollte jedoch möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt enthalten: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum?
Mögliche Inhalte einer Anzeige:
- Name und Kontaktdaten des Anzeigenden (freiwillig möglich)
- Detaillierte Schilderung des Vorfalls
- Namen möglicher Beteiligter oder Zeugen (sofern bekannt)
- Vorlage vorhandener Beweismittel (z.B. Fotos, Dokumente)
Ablauf nach Erstattung einer Strafanzeige
Prüfung durch die Behörde
Nach Eingang prüft die zuständige Behörde den geschilderten Sachverhalt daraufhin, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Ist dies der Fall, werden Ermittlungen eingeleitet.
Mögliche Folgen für den Anzeigenden und Beschuldigten
Für den Anzeigenden entstehen grundsätzlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus dem bloßen Erstatten einer Anzeige – mit Ausnahme vorsätzlich falscher Verdächtigungen oder unwahrer Angaben mit dem Ziel jemanden zu schädigen.
Der Beschuldigte erhält im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme und Verteidigung.
Einstellung oder Fortführung des Verfahrens
Stellt sich im Verlauf heraus, dass kein hinreichender Verdacht besteht oder kein strafbares Verhalten vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.
Andernfalls folgt je nach Ergebnis entweder ein Abschlussbericht mit Einstellungsempfehlung an das Gericht beziehungsweise weitere Maßnahmen wie etwa Anklageerhebung.
Bedeutung für das öffentliche Interesse und private Interessen
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dient nicht nur dem Schutz individueller Rechte einzelner Personen sondern auch dem öffentlichen Interesse an der Ahndung von Straftaten.
In manchen Fällen – insbesondere bei sogenannten Offizialdelikten – sind Behörden verpflichtet tätig zu werden sobald sie Kenntnis erhalten; in anderen Fällen hängt weiteres Vorgehen vom Willen betroffener Personen ab (Antragsdelikte).
Anonyme Anzeigen und deren Besonderheiten
Auch anonym eingereichte Anzeigen müssen geprüft werden sofern sie konkrete Hinweise auf mögliche Straftaten enthalten.
Allerdings können fehlende Kontaktmöglichkeiten dazu führen dass Rückfragen nicht möglich sind was unter Umständen Auswirkungen auf Umfang sowie Erfolgsaussichten weiterer Ermittlungen haben kann.
Häufig gestellte Fragen zur Strafanzeige (FAQ)
Kann ich meine eigene Identität bei einer Strafanzeige geheim halten?
Anzeigen können grundsätzlich anonym erstattet werden. Allerdings erschwert dies gegebenenfalls Rückfragen durch die Behörden.
Muss ich Beweise vorlegen um eine wirksame Anzeige zu erstatten?
Zwar erleichtern Beweismittel wie Fotos oder Dokumente den Ablauf erheblich; zwingend erforderlich sind sie jedoch nicht.
Kostet es etwas eine Strafanzeige einzureichen?
Für das Einreichen entstehen in aller Regel keine Gebühren.
Kann ich meine einmal erstattete Anzeige zurücknehmen?
Zwar ist es möglich mitzuteilen dass man seine ursprüngliche Aussage widerrufen möchte; dennoch liegt es allein im Ermessen der Behörde ob das Verfahren fortgeführt wird.
Bekommt der Beschuldigte immer sofort Kenntnis von meiner Anzeige?
Nicht zwangsläufig: Die Information erfolgt meist erst wenn konkrete Ermittlungen aufgenommen wurden.
Muss ich persönlich erscheinen wenn ich angezeigt habe?
Nicht immer: Je nach Lage kann aber beispielsweise zur Klärung weiterer Details ein persönliches Gespräch notwendig sein.
Darf jemand wegen falscher Anschuldigungen belangt werden?
Sollte sich herausstellen dass absichtlich unwahre Tatsachen behauptet wurden um jemandem zu schaden drohen rechtliche Konsequenzen wegen Falschanzeige beziehungsweise falscher Verdächtigung.