Legal Wiki

Stoßwaffen

Begriff und Einordnung von Stoßwaffen

Stoßwaffen sind Blankwaffen, deren primärer Zweck darin liegt, Verletzungen durch Stiche oder Stöße zuzufügen. Sie nutzen keine Fremdenergie, sondern Muskelkraft. Typische Vertreter sind Dolch, Degen, Stilett, Bajonett, Spieß oder Speer. In der rechtlichen Systematik werden Stoßwaffen regelmäßig gemeinsam mit Hiebwaffen betrachtet, da viele Klingenwaffen Mischformen sind (z. B. ein Schwert, das sowohl schneiden als auch stechen kann).

Abgrenzung zu Messern und Werkzeugen

Rechtlich maßgeblich ist die Zweckbestimmung. Gegenstände, die ihrer Art nach als Waffe konzipiert sind (z. B. Dolch, Stilett), gelten als Stoßwaffen. Messer, die primär als Werkzeug oder Haushaltsgegenstand bestimmt sind (z. B. Küchenmesser), sind rechtlich anders einzuordnen, auch wenn sie durch Stiche erhebliche Verletzungen verursachen können. Sport- oder Trainingsgeräte, die nicht auf Verletzungswirkung ausgelegt sind (z. B. Fechtwaffen für den Sport mit Sicherheitsmerkmalen), werden regelmäßig nicht als Stoßwaffen behandelt.

Typische Erscheinungsformen

Zu den gebräuchlichen Stoßwaffen zählen Dolche mit beidseitiger Schneide und ausgeprägter Spitze, stilettartige Klingen mit auf das Stechen ausgelegter Geometrie, rüstungsgeschichtlich geprägte Degen, militärische Bajonette (auch als eigenständiger Gegenstand), sowie Stangenwaffen wie Speere und Spieße. Es existieren auch Mischformen und Sonderbauarten; die rechtliche Einordnung richtet sich stets nach Konstruktion und Bestimmung.

Rechtliche Einordnung und Rahmenbedingungen

Besitz und Erwerb

Der Besitz und Erwerb von Stoßwaffen ist im Grundsatz zugänglich, jedoch an Altersgrenzen gebunden. Erwerb und Besitz sind in der Regel volljährigen Personen vorbehalten. Für bestimmte Stoßwaffentypen bestehen Verbote, die einen Erwerb und Besitz unabhängig vom Alter ausschließen.

Führen in der Öffentlichkeit

Das Mitführen von Stoßwaffen in der Öffentlichkeit ist rechtlich stark eingeschränkt. Unter „Führen“ wird das Tragen zugriffsbereit verstanden. Für Hieb- und Stoßwaffen gilt im öffentlichen Raum in der Regel ein Verbot des Führens. Es existieren eng begrenzte Ausnahmen, etwa im Zusammenhang mit anerkannten Zwecken, sowie abweichende Regelungen beim nicht zugriffsbereiten Transport.

Transport und Aufbewahrung

Rechtlich wird zwischen Führen und Transport unterschieden. Der reine Transport, bei dem der Gegenstand nicht zugriffsbereit ist, wird anders bewertet als das Führen. Für die Aufbewahrung im privaten Bereich bestehen keine generellen Pflichten wie bei Schusswaffen, dennoch können aus der allgemeinen Verantwortung beim Umgang mit gefährlichen Gegenständen Anforderungen folgen, insbesondere hinsichtlich Minderjährigen.

Verbotene Stoßwaffen und verbotene Bauarten

Einige Bauarten gelten als verboten. Dazu zählen insbesondere verdeckt tragbare oder als Alltagsgegenstand getarnte Klingen sowie bestimmte Stoßwaffentypen, deren Konzeption auf verdeckte, schwer erkennbare oder besonders gefährliche Verwendung angelegt ist. Ein verbreitetes Beispiel ist das sogenannte Faustmesser (Push Dagger). Verbotene Gegenstände dürfen weder erworben noch besessen, eingeführt oder überlassen werden.

Handel, Versand und Onlinekauf

Der Handel mit erlaubten Stoßwaffen unterliegt Jugendschutz- und Sorgfaltspflichten. Im Versandhandel sind Alterskontrollen üblich; der Versanddienstleister kann besondere Prüf- und Übergabeanforderungen anwenden. Der grenzüberschreitende Versand und der Onlinekauf unterliegen zusätzlich Zoll- und Einfuhrbestimmungen, die für verbotene Bauarten ein absolutes Einfuhrverbot vorsehen.

Herstellung, Umbau und Attrappen

Die gewerbliche Herstellung und der Umbau von Stoßwaffen unterliegen dem allgemeinen Waffenrecht. Umbauten, die aus einem Gegenstand eine getarnte Waffe machen, können ein Verbot begründen. Dekorationsobjekte, Attrappen oder ungeschärfte Repliken sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten: Maßgeblich sind Konstruktion, Eignung und Zweckbestimmung. Ein dekoratives Erscheinungsbild schließt die Einstufung als Stoßwaffe nicht zwingend aus.

Jugendschutz

Stoßwaffen unterliegen altersbezogenen Erwerbs- und Besitzbeschränkungen. Die Weitergabe an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch das Zugänglichmachen kann rechtliche Folgen haben, wenn daraus Gefahren resultieren.

Örtliche und situative Beschränkungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen existieren örtliche oder anlassbezogene Verbote, etwa Waffenverbotszonen, Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen, in Verkehrsmitteln, auf Schulgeländen oder bei Versammlungen. Diese Beschränkungen können unabhängig von der grundsätzlichen Erlaubnis zum Besitz gelten.

Behördliche Befugnisse und Rechtsfolgen

Bei Verstößen kommen Bußgelder, Strafverfahren, Einziehung und Vernichtung des Gegenstands in Betracht. Das Führen verbotener Gegenstände sowie die Einfuhr verbotener Stoßwaffen ist strafbewehrt. Auch das Führen erlaubter Stoßwaffen in verbotenen Kontexten kann geahndet werden. Behörden sind befugt, einschlägige Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.

Abgrenzungen und Sonderfälle

Schnittmengengegenstände: Hieb- und Stoßwirkung

Schwerter, Säbel und manche Bajonette besitzen sowohl Hieb- als auch Stoßwirkung. Die rechtliche Bewertung knüpft an die Gesamtzweckbestimmung als Waffe an. Je deutlicher die Konstruktion auf den Einsatz als Waffe abzielt, desto eher liegt die Einordnung als Hieb- und/oder Stoßwaffe nahe.

Sport- und Theatergebrauch

Sportfechtwaffen und speziell für Bühne und Training ausgelegte Gegenstände besitzen Merkmale, die eine Verletzungswirkung minimieren und werden häufig nicht als Waffen eingeordnet. Bei Reenactment, historischem Fechten oder Schaukampf können verwendete Gegenstände trotz Abstumpfung als Waffen gelten, wenn Konstruktion und Zweck dies nahelegen.

Historische und sammlerische Gegenstände

Antike oder historisch bedeutsame Stoßwaffen bleiben rechtlich Gegenstände mit Waffencharakter, soweit sie nicht aufgrund besonderer Merkmale als Dekoration oder Museumsobjekt anders eingeordnet werden. Das Alter allein ändert die waffenrechtliche Qualität nicht, die Verbote bestimmter Bauarten gelten auch für historische Stücke.

Import, Export und Reisen

Beim grenzüberschreitenden Verkehr sind die Vorgaben des Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsstaats relevant. Prohibitionslisten können voneinander abweichen. Die Einfuhr verbotener Bauarten ist untersagt; erlaubte Stoßwaffen unterliegen zoll- und transportrechtlichen Anforderungen. Verstöße können zur Einziehung an der Grenze führen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Stoßwaffen

Was gilt rechtlich als Stoßwaffe?

Als Stoßwaffe gilt ein Gegenstand, der seiner Art nach dazu bestimmt ist, durch Stiche oder Stöße Verletzungen zuzufügen. Maßgeblich sind Konstruktion und Zweckbestimmung; typische Beispiele sind Dolch, Stilett, Degen, Speer oder als eigenständiges Messer geführte Bajonette.

Sind Stoßwaffen grundsätzlich verboten?

Stoßwaffen sind nicht generell verboten. Bestimmte Bauarten, insbesondere getarnte Klingen oder das sogenannte Faustmesser, sind jedoch verboten. Unabhängig davon ist das Führen von Hieb- und Stoßwaffen im öffentlichen Raum in der Regel untersagt.

Ab welchem Alter ist der Erwerb und Besitz erlaubt?

Erwerb und Besitz erlaubter Stoßwaffen sind grundsätzlich Volljährigen vorbehalten. Für Minderjährige bestehen Verbote, die auch die Überlassung und das Zugänglichmachen betreffen. Für verbotene Stoßwaffen besteht ein generelles Besitz- und Erwerbsverbot.

Darf man Stoßwaffen in der Öffentlichkeit mitführen?

Das Führen von Stoßwaffen in der Öffentlichkeit ist im Regelfall untersagt. Ausnahmen bestehen nur in eng begrenzten Konstellationen. Der rechtliche Unterschied zwischen Führen (zugriffsbereit) und nicht zugriffsbereitem Transport ist bedeutsam.

Wie werden Dekorations- oder Trainingswaffen eingeordnet?

Die Einordnung richtet sich nach Eignung und Zweckbestimmung. Reine Dekorationsobjekte oder Sportgeräte können außerhalb des Waffenrechts liegen. Gegenstände, die trotz Dekorationscharakters als Waffen konstruiert sind, können weiterhin als Stoßwaffen gelten.

Ist der Onlinekauf von Stoßwaffen zulässig?

Der Onlinekauf erlaubter Stoßwaffen ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Alterskontrollen sind üblich; für verbotene Bauarten besteht ein absolutes Vertriebsverbot. Beim grenzüberschreitenden Versand gelten zusätzlich Zoll- und Einfuhrvorschriften.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Vorschriften?

Verstöße können zu Bußgeldern, Strafverfahren, Einziehung und Vernichtung der Gegenstände führen. Das Führen verbotener Gegenstände oder die Einfuhr verbotener Stoßwaffen ist strafbewehrt; auch das Führen erlaubter Stoßwaffen entgegen den Beschränkungen kann sanktioniert werden.