Begriff und Wesen der Stillen Gesellschaft
Die Stille Gesellschaft ist eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung im deutschen Recht. Sie ermöglicht es einer Person, sich an einem Handelsgewerbe zu beteiligen, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Die stille Gesellschafterin oder der stille Gesellschafter bleibt für Dritte unsichtbar und tritt nicht als Mitunternehmer auf. Die Beteiligung erfolgt durch die Einlage eines bestimmten Vermögenswerts in das Unternehmen des Geschäftsinhabers.
Rechtsnatur und Abgrenzung
Die Stille Gesellschaft ist keine eigenständige juristische Person und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie unterscheidet sich von anderen Gesellschaftsformen wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) dadurch, dass sie ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Geschäftsinhaber und dem stillen Gesellschafter besteht. Nach außen bleibt nur der Geschäftsinhaber sichtbar.
Innenverhältnis zwischen den Beteiligten
Im Innenverhältnis bringt die stille Gesellschafterin oder der stille Gesellschafter eine Einlage in das Unternehmen ein. Im Gegenzug erhält sie oder er einen Anteil am Gewinn des Unternehmens, kann aber auch am Verlust beteiligt werden – je nach vertraglicher Vereinbarung. Das Verhältnis wird durch einen Vertrag geregelt, dessen Inhalt weitgehend frei gestaltet werden kann.
Außenverhältnis gegenüber Dritten
Nach außen hin tritt ausschließlich der Inhaber des Handelsgeschäfts auf; die Existenz einer stillen Beteiligung bleibt für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie Gläubigerinnen und Gläubiger verborgen. Der stille Gesellschafter haftet daher grundsätzlich nicht gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Beteiligungsformen bei Stillen Gesellschaften
Echte Stille Gesellschaft vs. Atypisch Stille Gesellschaft
Man unterscheidet zwischen zwei Hauptformen: Bei einer echten stillen Gesellschaft beschränkt sich die Rolle auf eine reine Kapitalbeteiligung mit Gewinn- beziehungsweise Verlustbeteiligung gemäß Vertrag; unternehmerische Mitspracherechte bestehen meist nicht.
Bei einer atypisch stillen Gesellschaft erhält die beteiligte Person weitergehende Rechte, etwa Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen oder eine Beteiligung am Firmenwert (stiller Reserven). Dies hat insbesondere steuerliche Auswirkungen.
Vertragsgestaltung bei Stillen Gesellschaften
Mindestanforderungen an den Vertrag
Der Vertrag über eine stille Beteiligung bedarf keiner besonderen Form; er kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, wobei aus Gründen der Beweisbarkeit häufig Schriftform gewählt wird.
Wesentliche Inhalte sind insbesondere:
- Höhe und Art der Einlage
- Beteiligungsquote am Gewinn bzw. Verlust
- Dauer sowie Kündigungsmodalitäten
- Möglichkeiten zur Kontrolle durch den stillen Gesellschafter
Kündigungsmöglichkeiten & Beendigung
Eine Stille Gesellschaft endet regelmäßig durch Zeitablauf, Kündigung seitens eines Partners oder Insolvenz des Inhabers.
Besteuerung rechtlicher Rahmenbedingungen bei Stillen Gesellschaften
Die Besteuerungsfolgen richten sich danach, ob es sich um eine echte oder atypisch stille Beteiligungsform handelt.
Bei echten stillen Beteiligungen gilt diese als reine Kapitalanlage mit entsprechender Besteuerung von Gewinnausschüttungen.
Atypisch stille Teilhaber gelten hingegen steuerlich als Mitunternehmer.
Sonderfall: Insolvenz & Haftungsverhältnisse
Tritt beim Inhaber ein Insolvenzfall ein, kann dies Auswirkungen auf das eingebrachte Vermögen haben. Der Anspruch des still beteiligten Partners richtet sich dann gegen die Insolvenzmasse.
Eine persönliche Haftungsverpflichtung gegenüber Gläubigern besteht jedoch grundsätzlich nicht.
Häufig gestellte Fragen zur Stillen Gesellschaft (FAQ)
Was ist eine Stille Gesellschaft?
Eine Stille Gesellschaft ist eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei welcher sich jemand mit einer Vermögenseinlage an einem bestehenden Unternehmen beteiligt, jedoch nach außen hin anonym bleibt.
Muss ein Vertrag über eine Stille Gesellschaft schriftlich abgeschlossen werden?
Zwar ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; jedoch empfiehlt es sich aus Gründen klarer Regelungen, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Isteine Anmeldung zum Handelsregister erforderlich?
Einee Anmeldung zum Handelsregister erfolgt bei Gründung einer klassischen Stillengesellschaft nicht, sie bleibt rein intern zwischen den Parteien bestehen.
Kann man als stiler Teilhaber auch Verluste tragen müssen?
Diefestlegung darüber, sowohl Gewinne als auch Verluste zu tragen, erfolgt individuell im jeweiligen Vertragswerk.
Isteine persönliche Haftunghaftunghaftunghaften möglich?
NachexternbestehtgrundsätzlichkeinepersönlicheHaftungeinesstillenteilhabersfürdieVerbindlichkeitendesUnternehmens.
Kann man seine Einlage während laufender Teilnahme zurückfordern?
EinedirekteRückforderungderEinlagedurchdenstillenteilhaberiswährenddeslaufendenBeteiligungsverhältnissesimRegelfallnichtvorgesehen.