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Steuerhehlerei

Begriff und Bedeutung der Steuerhehlerei

Steuerhehlerei ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der sich auf den Umgang mit Waren oder Gegenständen bezieht, für die Steuern hinterzogen wurden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die eigentliche Steuerhinterziehung, sondern das Handeln mit bereits steuerunehrlich erlangten Gütern. Wer also beispielsweise Tabakwaren, Alkohol oder Kraftstoffe kauft, verkauft oder weitergibt, obwohl bekannt ist, dass für diese keine oder zu wenig Steuern gezahlt wurden, kann sich wegen Steuerhehlerei strafbar machen.

Rechtliche Einordnung der Steuerhehlerei

Steuerhehlerei wird als eigenständige Straftat behandelt und unterscheidet sich von der eigentlichen Steuerhinterziehung. Während bei einer Hinterziehung jemand selbst seine steuerlichen Pflichten verletzt und dadurch dem Staat Einnahmen entzieht, betrifft die Hehlerei den nachgelagerten Umgang mit bereits hinterzogenen Waren. Die Vorschrift soll verhindern, dass es einen Markt für solche Produkte gibt und so Anreize zur weiteren Umgehung von Steuergesetzen geschaffen werden.

Tatbestandsmerkmale

Für eine Strafbarkeit wegen Steuerhehlerei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine Ware vorliegen (zum Beispiel Zigaretten), für die ursprünglich keine oder zu wenig Steuern entrichtet wurden.
  • Die Person muss diese Ware ankaufen, verkaufen oder in sonstiger Weise absetzen beziehungsweise dabei helfen.
  • Der Handelnde muss wissen – zumindest aber billigend in Kauf nehmen -, dass es sich um steuerunehrlich erworbene Waren handelt.

Nicht nur das Kaufen und Verkaufen ist erfasst: Auch das Lagern solcher Produkte kann unter bestimmten Umständen als Beteiligung an einer solchen Tat gewertet werden.

Beteiligte Personen und mögliche Täterkreise

Als Täter kommen alle natürlichen Personen in Betracht – unabhängig davon ob sie privat handeln oder im Rahmen eines Unternehmens tätig sind. Auch Mittäter- sowie Gehilfenschaft sind möglich; wer also etwa beim Transport hilft oder Kontakte vermittelt kann ebenfalls belangt werden.

Mögliche Strafen bei Steuerhehlerei

Die Ahndung von Steuerhehlerei erfolgt durch Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe. Die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach Schwere des Einzelfalls sowie Umfang des verursachten Schadens durch entgangene Steuereinnahmen. In besonders schweren Fällen können auch längere Haftstrafen verhängt werden.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen weitere Maßnahmen wie Einziehung der betroffenen Waren sowie Nachzahlung der hinterzogenen Abgaben nebst Zinsen.

Abgrenzung zur klassischen Hehlerei und anderen Delikten

Im Unterschied zur klassischen Hehlerei geht es bei der Steuerhehlerei nicht um gestohlene Sachen im engeren Sinne (wie etwa Diebesgut), sondern ausschließlich um Gegenstände aus einer vollendeten Steuerstraftat wie zum Beispiel unversteuerte Tabakwaren.
Auch andere Delikte wie Schmuggel können Überschneidungen aufweisen; jedoch liegt hier meist ein Verstoß gegen Zollvorschriften vor während bei reiner Hehlerware lediglich das Vorliegen einer vorherigen Straftat gegen Eigentum erforderlich ist.
Wichtig bleibt: Für eine Verurteilung wegen dieser Form von Hehlerhandeln genügt allein schon das Wissen über den illegalen Ursprung hinsichtlich fehlender Besteuerung – unabhängig davon ob man selbst an deren ursprünglicher Hinterziehung beteiligt war.

Bedeutung im Alltag und Präventionsgedanke

Steuerhehlerische Handlungen betreffen häufig alltägliche Konsumgüter wie Zigaretten oder Alkoholika aber auch Kraftstoffe.
Durch konsequente Verfolgung soll verhindert werden dass solche Märkte entstehen beziehungsweise bestehen bleiben da sie erhebliche finanzielle Schäden verursachen können.
Zudem dient die Regelung dazu potentielle Käufer abzuschrecken damit diese nicht unbewusst Teil eines illegalen Marktes werden.

Das Ziel besteht darin sowohl staatliche Einnahmen zu sichern als auch einen fairen Wettbewerb zwischen legal handelnden Unternehmen sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen zur Steuerhehlerei (FAQ)

Können Privatpersonen wegen Steuerhehlerei belangt werden?

Ja, auch Privatpersonen können strafrechtlich verfolgt werden wenn sie wissentlich unversteuerte Waren erwerben oder weitergeben.

Muss man immer wissen dass es sich um unversteuerte Ware handelt?

Nicht zwingend; allerdings reicht es aus wenn jemand zumindest billigend in Kauf nimmt dass für die Ware keine ordnungsgemäße Besteuerung erfolgte.

Sind nur Tabakprodukte betroffen?

Neben Tabakprodukten fallen insbesondere alkoholische Getränke sowie Kraftstoffe unter typische Fälle von steuerunehrlichen Gütern; grundsätzlich kann jede besteuerte Ware betroffen sein sofern entsprechende Abgaben nicht entrichtet wurden.

Kann schon bloßes Lagern solcher Produkte strafbar sein?

Sogar das Aufbewahren beziehungsweise Lagern gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Beteiligungsform an einer solchen Tat sofern Kenntnis vom illegalen Ursprung besteht.

Darf ich versehentlich gekaufte unversteuerte Ware behalten?

Sobald Kenntnis über den fehlenden Abgabennachweis besteht sollte dies rechtlich geprüft werden da andernfalls eine Beteiligungsform angenommen wird; Unwissenheit schützt nur bedingt vor Strafe falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Können Unternehmen ebenfalls haftbar gemacht werden?

Neben Einzelpersonen haften auch Unternehmen wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit entsprechende Taten begehen; dies gilt insbesondere dann wenn organisatorische Mängel begünstigend wirken.