Begriff und Bedeutung von Spam
Spam bezeichnet unerwünschte, massenhaft versendete Nachrichten, die meist per E-Mail, aber auch über andere digitale Kommunikationswege wie SMS, Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verbreitet werden. Ziel solcher Nachrichten ist es häufig, Werbung zu machen oder Empfänger zu betrügerischen Handlungen zu verleiten. Der Begriff hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch für jegliche Form von elektronischer Massenwerbung etabliert.
Arten und Erscheinungsformen von Spam
Spam tritt in verschiedenen Formen auf. Am bekanntesten ist der Versand unerwünschter Werbe-E-Mails an eine Vielzahl von Empfängern ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Daneben gibt es auch Spam-Nachrichten in Foren, Kommentarspalten oder sozialen Netzwerken sowie sogenannte Phishing-Mails, die darauf abzielen, persönliche Daten abzugreifen.
E-Mail-Spam
E-Mail-Spam umfasst alle unaufgefordert zugesandten E-Mails mit werbendem Inhalt oder betrügerischer Absicht. Diese können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.
SMS- und Messenger-Spam
Auch über Kurznachrichtendienste wie SMS oder Messenger-Apps werden zunehmend unerwünschte Nachrichten verschickt. Diese enthalten oft Links zu unseriösen Webseiten oder fordern zur Preisgabe persönlicher Informationen auf.
Kommentar- und Social Media-Spam
In sozialen Netzwerken sowie in den Kommentarfeldern von Webseiten erscheinen ebenfalls häufig automatisiert generierte Beiträge mit werbenden Inhalten oder schädlichen Links.
Rechtliche Einordnung des Begriffs Spam im deutschen Rechtssystem
Im rechtlichen Kontext wird unter Spam insbesondere die unverlangte Zusendung elektronischer Nachrichten verstanden – vor allem dann, wenn diese einen werbenden Charakter haben. Die Versendung solcher Nachrichten ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gilt grundsätzlich als unzulässig.
Zulässigkeit der Versendung elektronischer Werbung
Die Zulässigkeit richtet sich maßgeblich danach, ob eine ausdrückliche Zustimmung des Adressaten vorliegt. Ohne diese Einwilligung kann bereits das einmalige Zusenden einer Werbenachricht als rechtswidrig angesehen werden – unabhängig davon, ob ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Bedeutung der Einwilligung
Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig und informiert erfolgen; sie darf nicht durch versteckte Klauseln erschlichen werden. Fehlt eine solche Zustimmung seitens des Empfängers einer Nachricht mit werblichem Inhalt liegt regelmäßig ein Verstoß gegen geltende Vorschriften zum Schutz vor unzumutbarer Belästigung vor.
Sonderfall: Bestehende Geschäftsbeziehung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei bestehenden Kundenverhältnissen das Versenden bestimmter Informationen zulässig sein – etwa wenn ähnliche Produkte beworben werden und der Kunde dem nicht widersprochen hat. Auch hier gelten jedoch enge Grenzen hinsichtlich Umfang und Häufigkeit der Kontaktaufnahme sowie klare Informationspflichten über Widerspruchsmöglichkeiten für den Adressaten.
Mögliche rechtliche Folgen bei Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Werbung (Spam)
Werden elektronische Werbenachrichten ohne erforderliche Erlaubnis verschickt drohen verschiedene rechtliche Konsequenzen: Betroffene können Unterlassung verlangen; zudem sind Schadensersatzforderungen möglich sofern ein konkreter Schaden nachweisbar ist.
Auch Aufsichtsbehörden können Maßnahmen ergreifen um Verstöße zu ahnden; dies reicht bis hin zur Verhängung empfindlicher Bußgelder insbesondere bei systematischem Versand großer Mengen an Spammails.
Darüber hinaus besteht für Mitbewerber die Möglichkeit wettbewerbsrechtlich gegen Spammer vorzugehen um sich selbst sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairer Beeinträchtigung zu schützen.
Bedeutung des Datenschutzes beim Thema Spam
Neben dem Schutz vor Belästigungen spielt beim Thema Spam auch der Datenschutz eine zentrale Rolle: Für den Versand elektronischer Werbung dürfen personenbezogene Daten wie Namen oder E-Mail-Adressen nur unter strengen Voraussetzungen verwendet werden.
Unbefugtes Sammeln beziehungsweise Nutzen dieser Daten stellt einen eigenständigen Rechtsverstoß dar welcher ebenfalls geahndet wird.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Spam (rechtlicher Kontext)
Darf ich Newsletter ohne vorherige Anmeldung versenden?
Einen Newsletter an Personen zu senden setzt grundsätzlich deren vorherige ausdrückliche Zustimmung voraus. Ohne diese gilt das Versenden als unzulässig.
Können Unternehmen wegen Spams haftbar gemacht werden?
Sobald Unternehmen unerlaubt elektronische Werbenachrichten versenden haften sie für daraus entstehende Rechtsverletzungen gegenüber betroffenen Personen.
Muss jede Art von Werbung per E-Mail genehmigt sein?
< p>Nicht jede Information gilt automatisch als Werbung; sobald jedoch Produkte beworben werden ist regelmäßig eine explizite Genehmigung erforderlich.
Können Privatpersonen gegen erhaltene Spams rechtlich vorgehen?
< p>Berechtigte Personen haben verschiedene Möglichkeiten sich juristisch gegen den Empfang unerwünschter Werbenachrichten zur Wehr zu setzen – etwa durch Unterlassungsansprüche.
< h3 >Welche Strafen drohen beim Versand großer Mengen an Spammails?< / h3 >
< p >Der massenhafte Versand kann empfindlich sanktioniert werden; dies reicht je nach Schwere bis hin zur Verhängung hoher Bußgelder durch zuständige Behörden.< / p >
< h3 >Gilt das Verbot nur für gewerbliche Absender?< / h3 >
< p >Das grundsätzliche Verbot betrifft sowohl gewerbliche als auch private Absender sofern keine entsprechende Erlaubnis eingeholt wurde.< / p >
< h4 >Wie verhält es sich mit sogenannten Kettenbriefen?< / h4 >
< p >Kettenbriefe fallen unter Umständen ebenfalls unter Regelungen zum Schutz vor unzumutbarer Belästigung sofern sie massenhaft verbreitet werden.< / p >