Sozialhilfe

Begriff und Ziel der Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Sie dient dazu, das Existenzminimum zu sichern und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sozialhilfe greift dann ein, wenn Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere vorrangige Leistungen bestreiten können.

Rechtliche Grundlagen und Trägerschaft

Die Sozialhilfe ist Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie wird von den Kommunen oder Landkreisen verwaltet. Die rechtlichen Regelungen legen fest, wer Anspruch auf Unterstützung hat, welche Leistungen erbracht werden und wie das Verfahren abläuft.

Zuständigkeit der Behörden

Für die Durchführung der Sozialhilfe sind örtliche Träger verantwortlich. Diese prüfen Anträge, berechnen den Bedarf und zahlen die bewilligten Leistungen aus.

Leistungsarten der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungsbereiche, um unterschiedliche Lebenssituationen abzudecken:

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese Leistung sichert grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung sowie Unterkunft und Heizung ab. Sie richtet sich an Personen außerhalb des Erwerbsalters oder an solche mit besonderen Härten.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Menschen im Rentenalter oder mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen erhalten Grundsicherung zur Deckung ihres Bedarfs an Lebensunterhalt.

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Hierzu zählen Hilfen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie für werdende Mütter oder Menschen mit Behinderungen. Auch Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gehören dazu.

Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfeleistungen

Einkommens- und Vermögensprüfung

Vor einer Bewilligung prüft die zuständige Behörde das Einkommen sowie vorhandenes Vermögen der Antragstellenden. Nur wer seinen notwendigen Bedarf nicht selbst decken kann – auch nicht durch Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten – erhält Unterstützung.

Anrechnung von Einkommen

Einkommen aus Arbeitstätigkeit oder anderen Quellen wird grundsätzlich berücksichtigt; bestimmte Freibeträge bleiben jedoch unberücksichtigt.

Anrechnung von Vermögen

Neben dem Einkommen wird auch vorhandenes Vermögen geprüft; kleinere Rücklagen dürfen behalten werden.

Dauer und Umfang der Leistungen

Sobald Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, werden laufende Zahlungen gewährt; diese enden bei Wegfall des Bedarfs beziehungsweise nach Änderung persönlicher Verhältnisse.

Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Pflicht zur Mitwirkung: 
Berechtigte müssen alle relevanten Angaben machen sowie Änderungen mitteilen.

Sanktionen: 
Kommen sie diesen Pflichten nicht nach oder verschweigen Tatsachen absichtlich,
kann dies zu Kürzungen führen.

Ausschlussgründe vom Bezug der Sozialhilfe

  • Berechtigte haben keinen Anspruch auf Hilfe,
    wenn sie vorrangige Ansprüche gegen andere Stellen (z.B. Arbeitslosengeld II) haben.
  • Bestimmte Personengruppen (z.B. nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte) sind ausgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sozialhilfe (FAQ)


Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe?


Anspruch besteht für Personen,
die ihren notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenem Einkommen noch durch eigenes Vermögen sicherstellen können
– sofern keine vorrangigen Ansprüche bestehen.


Welche Rolle spielt das eigene Vermögen beim Bezug von Sozialhilfe?


Vorhandenes verwertbares Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden,
bevor ein Anspruch entsteht.Dabei gibt es jedoch geschützte Freibeträge für kleinere Rücklagen
sowie notwendige Gegenstände des täglichen Gebrauchs.


Müssen Angehörige finanziell einspringen?


In bestimmten Fällen können unterhaltsverpflichtete Angehörige herangezogen werden.Dies betrifft insbesondere Kinder gegenüber Eltern bzw.Eltern gegenüber minderjährigen Kindern,
sofern deren Einkommens- bzw.Vermögensverhältnisse dies zulassen.


<< H H H Welche Arten von Unterstützungsleistungen umfasst die Sozi alhi lfe? / h h >< P Die Sozi alhi lfe bietet sowohl laufende Geldleistungen als auch Sachleistungen.Sie deckt neben dem allgemeinen Le be nsun ter halt auch besondere Bedarfe wie Krankheits - , Pflege - , Wohnungs - , Schwangerschafts - u nd Behinderten hil fe ab. / P

< H H Wie lange erhält man Sozi al hi l fe? / h >< P Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf.So zi al hi l fe wird solange gezahlt, wie Bedürftigkeit besteht.Endet diese, entfällt auch d er Leistungsanspruch. / P

< H Gibt es Sanktionen bei Pflichtverletzungen? / h >< P Bei Verletzung gesetzlicher Mitwirkungspflichten kann es zu Kürzungen kommen.Werden beispielsweise relevante Informationen verschwiegen, droht eine Reduzierung o de r Einstellung d er Le is tu ng en. / P

< H Sind Ausländerinnen u nd Ausländer anspruchsberechtigt? / h >< p Der Zugang z ur So zi a lh il fe hängt vom Aufenthaltsstatus ab.Nicht alle Ausländerinnen u nd Ausländer sind leistungsberechtigt; insbesondere kurzfristig Aufenth a lt s b ere cht ig te si n d regelmäßig ausgeschlossen. / p

< H Was passiert bei Veränderungen i n de n persönlichen Verhältnissen während des Bezugs?/ h >< p Jede wesentliche Veränderung muss unverzüglich gemeldet werden.Die Höhe o de r Gewährung d er Le is tu ng en k ann s ich da du rc h ändern od e r entfallen. / p