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Sondernutzung

Begriff und Bedeutung der Sondernutzung

Die Sondernutzung beschreibt die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zu anderen Zwecken als dem allgemeinen Verkehr. Während die sogenannte Gemeingebrauchsnutzung allen Menschen offensteht, etwa das Gehen auf Gehwegen oder das Fahren auf Straßen, geht die Sondernutzung darüber hinaus. Sie liegt vor, wenn öffentliche Flächen für private oder gewerbliche Zwecke in Anspruch genommen werden, die nicht mehr vom üblichen Gebrauch gedeckt sind.

Abgrenzung zur Gemeingebrauchsnutzung

Der wesentliche Unterschied zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung besteht darin, dass der Gemeingebrauch jedem ohne besondere Erlaubnis zusteht. Beispiele hierfür sind das Spazierengehen oder Radfahren auf öffentlichen Wegen. Eine Sondernutzung hingegen erfordert eine ausdrückliche Genehmigung durch die zuständige Behörde. Typische Fälle sind etwa das Aufstellen von Verkaufsständen, Werbetafeln oder Tischen vor Gaststätten im öffentlichen Raum.

Rechtliche Grundlagen der Sondernutzung

Die rechtlichen Regelungen zur Sondernutzung finden sich in den jeweiligen Gesetzen und Satzungen der Bundesländer sowie in kommunalen Vorschriften. Diese bestimmen unter anderem:

  • Welche Nutzungsarten als Sondernutzungen gelten.
  • Wie ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gestellt wird.
  • Welche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen.
  • Mögliche Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen.
  • Befristung und Widerrufsmöglichkeiten von Genehmigungen.

Antragsverfahren und Genehmigungspflicht

Für jede Form der geplanten Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus ist grundsätzlich eine vorherige behördliche Erlaubnis erforderlich. Im Rahmen des Antragsverfahrens prüft die zuständige Stelle insbesondere,
ob öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten – beispielsweise durch Beeinträchtigung des Verkehrsflusses oder Gefährdung der Sicherheit.
Die Entscheidung über einen Antrag kann mit Auflagen verbunden sein; so können bestimmte Zeiten festgelegt werden oder Maßnahmen zum Schutz Dritter verlangt werden.

Sonderformen der Sondernutzung

Sondernutzungen zu gewerblichen Zwecken

Zahlreiche Formen von Gewerbe nutzen öffentliche Flächen zeitweise: Dazu zählen beispielsweise Wochenmärkte,
Straßenfeste sowie Außengastronomie mit Tischen und Stühlen im Freien.
Auch Bauunternehmen benötigen häufig eine solche Erlaubnis,
etwa wenn Gerüste auf Gehwegen errichtet werden müssen.

Sondernutzer im privaten Bereich

Neben Unternehmen können auch Privatpersonen betroffen sein – etwa bei Umzügen mit Halteverbotszonen
oder beim Abstellen eines Containers am Straßenrand für Renovierungsarbeiten.
Auch hier ist meist eine gesonderte Zustimmung einzuholen.

Kostenpflichtigkeit und Haftungsfragen bei der Sondernutzung

Für genehmigte Nutzungen erhebt die Kommune in aller Regel Gebühren,
deren Höhe sich nach Art, Umfang sowie Dauer richtet.
Werden durch eine erlaubte Nutzung Schäden verursacht – zum Beispiel an Gehwegplatten –
kann zudem Ersatz verlangt werden.
Ohne gültige Erlaubnis vorgenommene Nutzungen gelten als unzulässig;
hier drohen Bußgelder sowie gegebenenfalls Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verursacher.

Erlöschen und Widerruf einer erteilten Genehmigung

Sondernutzer erhalten ihre Berechtigung meist befristet;
sie endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
Darüber hinaus kann sie widerrufen werden,
wenn gegen Auflagen verstoßen wird
oder überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen.

Bedeutung für Städtebau und Stadtbild

Sondernutzer beeinflussen maßgeblich das Erscheinungsbild städtischer Räume:
Sie tragen zur Belebung bei (zum Beispiel Straßencafés),
können aber auch Konflikte verursachen (wie Lärmbelästigungen).
Daher achten Kommunen darauf,
dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen privater Inanspruchnahme
und öffentlichem Interesse gewahrt bleibt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sondernutzung (FAQ)

Muss jede Nutzung öffentlicher Flächen genehmigt werden?

Nicht jede Nutzung bedarf einer besonderen Zustimmung: Nur wer öffentliche Wege über den üblichen Gebrauch hinaus nutzt – also beispielsweise Verkaufsstände errichtet -, benötigt dafür regelmäßig eine behördliche Erlaubnis.

Können mehrere Personen gleichzeitig dieselbe Fläche sondernutzen?

Theoretisch ist dies möglich; allerdings entscheidet darüber stets die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Einzelfalls sowie möglicher Überschneidungen verschiedener Interessenlagen.

Darf ich ohne Genehmigung einen Container am Straßenrand abstellen?

Das Abstellen eines Containers stellt typischerweise keine gewöhnliche Straßennutzung dar; hierfür ist daher üblicherweise zuvor eine entsprechende Zustimmung einzuholen.

Kostet es etwas, wenn ich einen Teil des Gehwegs nutzen möchte?

Zumeist fallen Gebühren an; deren Höhe richtet sich nach Art, Umfang sowie Dauer Ihrer geplanten Inanspruchnahme öffentlicher Flächen durch private Zwecke.

Kann mir meine bereits erteilte Sonderegenehmigung wieder entzogen werden?

Berechtigungen können widerrufen beziehungsweise eingeschränkt werden – insbesondere dann,
wenn gegen bestehende Auflagen verstoßen wird
oder neue wichtige Gründe aus Sicht des Allgemeinwohls entstehen sollten.


Müssen Schäden ersetzt werden, welche während einer erlaubten Sonderegnzung entstehen?

Treten während einer genehmigten Inanspruchnahme Schäden an öffentlichen Einrichtungen ein,
so kann hierfür Ersatz verlangt beziehungsweise gefordert werden.