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Sicherungszession

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in die Sicherungszession

Die Sicherungszession ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Kreditsicherung und wird häufig in der Praxis angewendet. Sie beschreibt die Abtretung von Forderungen durch einen Schuldner an einen Gläubiger als Sicherheit für eine Kreditverpflichtung. Diese Form der Sicherung ermöglicht es dem Gläubiger, im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners auf die abgetretenen Forderungen zurückzugreifen.

Im Kern handelt es sich bei der Sicherungszession um eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Zedent, also der ursprüngliche Forderungsinhaber, seine Ansprüche an den Zessionar, den neuen Gläubiger, abtritt. Diese Abtretung erfolgt meist still, das heißt, der Drittschuldner, gegen den die abgetretene Forderung besteht, wird nicht informiert. Dies ermöglicht dem Zedenten, weiterhin in gewohnter Weise mit seinen Schuldnern zu verkehren, ohne dass diese von der Sicherungszession erfahren.

Ein häufiges Beispiel für eine Sicherungszession ist die Abtretung von Kundenforderungen durch ein Unternehmen an eine Bank als Sicherheit für einen Kredit. Die Bank erhält durch die Sicherungszession die Möglichkeit, im Falle eines Zahlungsausfalls direkt auf die offenen Rechnungen des Unternehmens zuzugreifen, um die ausstehenden Kreditbeträge zu decken.

Rechtliche Grundlagen der Sicherungszession

Die Sicherungszession ist im Wesentlichen durch die Prinzipien des Zivilrechts bestimmt, insbesondere durch die Regelungen zur Abtretung von Forderungen. Sie basiert auf einem schuldrechtlichen Vertrag, der zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Bedingungen und den Umfang der Abtretung, einschließlich der Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.

Entscheidend ist, dass die abgetretene Forderung hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. Das bedeutet, die Forderung muss klar definiert sein, damit der Zessionar seine Rechte effektiv wahrnehmen kann. Zudem muss der Zedent zur Abtretung berechtigt sein, was voraussetzt, dass er der rechtmäßige Inhaber der Forderung ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Wirksamkeit der Abtretung gegenüber Dritten. Zwar ist die Abtretung grundsätzlich ohne Mitwirkung des Drittschuldners möglich, jedoch können vertragliche Abtretungsverbote zwischen dem Zedenten und dem Drittschuldner die Wirksamkeit der Abtretung beeinträchtigen. Diese Verbote sind in der Praxis oft Gegenstand von Diskussionen und sollten sorgfältig geprüft werden.

Praktische Anwendung der Sicherungszession

In der Praxis dient die Sicherungszession hauptsächlich der Absicherung von Kreditrisiken. Banken und andere Kreditgeber nutzen sie, um ihre Forderungen gegen den Kreditnehmer zu sichern. Die Abtretung von Forderungen erfolgt häufig im Rahmen eines umfassenden Sicherungskonzepts, das auch andere Sicherheiten wie Hypotheken oder Bürgschaften umfassen kann.

Für Unternehmen bietet die Sicherungszession den Vorteil, dass sie ihre Liquidität verbessern können, ohne physische Vermögenswerte verpfänden zu müssen. Dies ist besonders für Unternehmen mit einem hohen Forderungsbestand interessant, da sie auf diese Weise stillschweigend über ihre Forderungen verfügen können, ohne dass ihre Geschäftspartner informiert werden.

Ein praktisches Beispiel ist ein mittelständisches Unternehmen, das seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an seine Hausbank abtritt, um einen Betriebsmittelkredit zu erhalten. Die Bank als Zessionar kann im Falle eines Zahlungsverzugs des Unternehmens die abgetretenen Forderungen einziehen und so den Kredit bedienen.

Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien

Die Abtretung von Forderungen im Rahmen einer Sicherungszession begründet spezifische Rechte und Pflichten für die beteiligten Parteien. Der Zedent bleibt in der Regel weiterhin berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seine Verpflichtungen gegenüber dem Zessionar erfüllt. Dies ermöglicht es dem Zedenten, seine Geschäftstätigkeit ohne Einschränkungen fortzusetzen.

Der Zessionar hingegen erwirbt durch die Abtretung das Recht, im Falle eines Zahlungsausfalls des Zedenten direkt auf die Forderungen zuzugreifen. Er kann die Forderungen einziehen und die eingegangenen Zahlungen zur Tilgung seiner Ansprüche nutzen. Um dieses Recht wahrzunehmen, muss der Zessionar dem Drittschuldner jedoch die Abtretung anzeigen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Verpflichtung des Zedenten, den Bestand der abgetretenen Forderungen zu wahren. Er darf keine Handlungen vornehmen, die die Durchsetzbarkeit der Forderungen gefährden könnten, wie etwa Stundungen oder Erlassverträge ohne Zustimmung des Zessionars. Diese Verpflichtung schützt die Interessen des Zessionars und gewährleistet die Werthaltigkeit der abgetretenen Forderungen.

Risiken und Herausforderungen bei der Sicherungszession

Obwohl die Sicherungszession eine effektive Methode zur Kreditsicherung darstellt, birgt sie auch Risiken und Herausforderungen. Ein zentrales Risiko ist die Möglichkeit, dass die abgetretenen Forderungen uneinbringlich sind. Dies kann der Fall sein, wenn der Drittschuldner zahlungsunfähig wird oder die Forderung aus anderen Gründen nicht durchsetzbar ist.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn mehrere Gläubiger Ansprüche auf dieselben Forderungen erheben. In solchen Fällen können Prioritätskonflikte entstehen, die die Durchsetzung der Ansprüche erschweren. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, die Abtretung sorgfältig zu dokumentieren und mögliche Abtretungsverbote zu berücksichtigen.

Darüber hinaus können rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Wirksamkeit der Abtretung und die Rechte der Beteiligten zu Streitigkeiten führen. Diese Unsicherheiten erfordern eine präzise vertragliche Regelung sowie eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die beteiligten Parteien.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sicherungszession und einer regulären Zession?

Eine reguläre Zession ist eine allgemeine Abtretung von Forderungen, bei der der Zedent seine Forderungen an einen anderen Gläubiger überträgt. Im Gegensatz dazu erfolgt die Sicherungszession speziell zur Absicherung einer Kreditverpflichtung. Sie dient als Sicherheit für den Kreditgeber, der im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers auf die abgetretenen Forderungen zurückgreifen kann.

Welche Arten von Forderungen können abgetreten werden?

Grundsätzlich können alle Arten von Forderungen abgetreten werden, sofern sie hinreichend bestimmt oder bestimmbar sind. Dazu zählen beispielsweise Forderungen aus Warenlieferungen, Dienstleistungen, Miet- oder Pachtverträgen. Wichtig ist, dass der Zedent rechtmäßiger Inhaber der Forderung ist und keine vertraglichen Abtretungsverbote bestehen.

Wie wirkt sich ein Abtretungsverbot auf die Sicherungszession aus?

Ein vertragliches Abtretungsverbot zwischen dem Zedenten und dem Drittschuldner kann die Wirksamkeit der Sicherungszession beeinträchtigen. Solche Verbote sind in der Praxis häufig und können dazu führen, dass die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner unwirksam ist. Dies bedeutet, dass der Zessionar die Forderung nicht gegen den Drittschuldner durchsetzen kann.

Muss der Drittschuldner über die Sicherungszession informiert werden?

In der Regel ist es nicht erforderlich, den Drittschuldner über die Sicherungszession zu informieren, da diese oft still erfolgt. Der Drittschuldner erfährt erst von der Abtretung, wenn der Zessionar im Falle eines Zahlungsausfalls die Forderung einzieht. Die stille Abtretung ermöglicht dem Zedenten, seine Geschäftsbeziehungen ungestört fortzusetzen.

Was passiert im Falle eines Zahlungsausfalls des Zedenten?

Kommt der Zedent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Zessionar auf die abgetretenen Forderungen zurückgreifen. Er ist dann berechtigt, die Forderungen gegenüber dem Drittschuldner einzuziehen und die erhaltenen Beträge zur Begleichung der offenen Kreditverpflichtungen zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zessionar dem Drittschuldner die Abtretung angezeigt hat.

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