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Series


Definition und Begriffsklärung: Series im Recht

Der Begriff Series (im Deutschen oft als „Serie“ bezeichnet) findet im rechtlichen Kontext in verschiedenen Fachgebieten Anwendung und umfasst unterschiedliche Erscheinungsformen. Während er in der Umgangssprache meist für eine Reihenfolge ähnlicher Objekte oder Ereignisse steht, besitzt „Series“ innerhalb gesetzlicher und vertraglicher Regelungen spezifische Bedeutungen. Der folgende Beitrag beleuchtet verschiedene Rechtsbereiche, in denen der Begriff der Series relevante Anwendung findet, und analysiert die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Auswirkungen.


Series im Gesellschaftsrecht

Series bei Kapitalgesellschaften

Im Gesellschaftsrecht des angloamerikanischen Rechtsraumes, insbesondere in den USA, ist der Begriff „Series“ ein etabliertes Strukturierungsinstrument.
Vor allem bei Limited Liability Companies (LLC) und Investmentgesellschaften finden sog. „Series-Unternehmen“ oder „Series LLCs“ Anwendung.

Series LLC

Eine Series LLC ist eine spezielle Form der Gesellschaft, deren Gesellschaftsvertrag die Errichtung mehrerer, voneinander getrennter Einheiten, sogenannter Series, erlaubt. Jede Series innerhalb einer Series LLC kann unabhängig agieren, hält eigenes Vermögen, kann eigene Geschäfte betreiben und haftet im Regelfall nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erfahren von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedliche Ausgestaltungen.

Rechtlicher Aufbau und Wirkung
  • Haftung: Series innerhalb einer Series LLC sind rechtlich gegen Ansprüche gegenüber anderen Series und der Hauptgesellschaft abgeschirmt, sofern die formalen Voraussetzungen (Buchführung, Vermögenstrennung etc.) erfüllt sind.
  • Vermögenstrennung: Jede Series kann eigenes Vermögen besitzen, Verträge abschließen und für eigene Schulden haften.
  • Rechtliche Eigenständigkeit: Trotz getrennter Vermögensmassen sind die Series keine eigenständigen juristischen Personen, sondern Teil der LLC.
Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für Series LLCs ist in den jeweiligen Bundesstaatengesetzen, etwa im Delaware Limited Liability Company Act (§ 18-215 ff. Del. Code), kodifiziert. In Europa ist dieses Modell bislang rechtlich nicht etabliert.

Investmentfonds und Series

In Investmentfondsstrukturen, insbesondere bei Master-Feeder-Strukturen, können einzelne Series als eigenständige Unterfonds mit jeweils eigenen Anteilklassen und Anlagestrategien ausgestaltet werden. Hierdurch wird unterschiedlichen Anlegerinteressen innerhalb eines Dachfonds Rechnung getragen.


Series im Urheber- und Markenrecht

Urheberrechtliche Aspekte von Serien

Im Urheberrecht versteht man unter einer Serie eine Reihe von Werken, die durch eine gemeinsame gestalterische Idee, einen fortlaufenden Erzählstrang oder wiederkehrende Figuren verbunden sind (z. B. Fernsehserien, Buchreihen). Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit erstreckt sich auf jedes Einzelwerk der Serie. Darüber hinaus können Serie-übergreifende Elemente (z. B. Charaktere, Titel, Logos) schutzfähig sein, sofern sie eine eigenschöpferische Leistung darstellen.

Markenschutz von Series

Im Markenrecht kann der Titel einer Serie als Marke geschützt werden, sofern sie Unterscheidungskraft besitzt und nicht bereits eine rein beschreibende oder generische Angabe darstellt. Der Schutz erstreckt sich auf wiederkehrende Kennzeichnungen (Serientitel) sowie auf bestimmte charakteristische Gestaltungselemente einer Serie (z. B. Logos oder Motive).


Series im Vertragsrecht

Series-Klauseln in Verträgen

Vertragsrechtlich kann der Begriff „Series“ im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen Bedeutung erlangen. Insbesondere in Lizenz- oder Vertriebsverträgen werden mitunter Regelungen zu Serienproduktionen, Serienlieferungen oder Serienproduktionen getroffen.

Rechtsfolgen und Regelungsinhalte

  • Lieferverträge: Definition von „Series-Lieferungen“ für fortlaufende Belieferung mit bestimmten Waren oder Leistungen.
  • Urheberrechtliche Lizenzen: Übertragung von Rechten für die Nutzung bestehender und künftiger Serienfolgen eines Werkes.
  • Kündigungs- und Abnahmebedingungen: Spezifische Regelungen zu Abnahmemengen, Laufzeiten und Kündigungsfristen bezogen auf eine ganze Serie von Produkten.

Series im Patentrecht

Im Patentrecht, insbesondere beim Gebrauchsmuster- und Designschutz, kann der Begriff „Serienfertigung“ relevant sein. Hierunter versteht man eine Herstellungstechnik, bei der Produkte oder Gegenstände in mehreren gleichen oder ähnlichen Ausführungen (Serien) erzeugt und auf den Markt gebracht werden.

Rechtliche Bedeutung

  • Neuheitsschonung: Bei Anmeldungen für Serienprodukte ist zu beachten, dass alle Varianten einer Serie bereits angemeldet oder veröffentlicht sein können und daher die Schutzfähigkeit beeinflussen.
  • Designschutz: Einzelne Modelle innerhalb einer Produktserie können separat oder als Teil einer Sammelanmeldung geschützt werden.

Series im Wertpapierrecht

Im Finanz- und Wertpapierrecht wird der Begriff „Series“ im Zusammenhang mit der Emission von Schuldverschreibungen, Anleihen oder Zertifikaten verwendet. Hier bezeichnet „Series“ jeweils eine bestimmte Emissionsreihe mit identischen Eigenschaften (z. B. Laufzeit, Zinssatz).

Rechtliche Regelungen und Prospektpflichten

Jede Wertpapier-„Series“ unterliegt gesonderten Prospektpflichten und muss klar von anderen Emissionen desselben Emittenten abgegrenzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen richten sich nach dem jeweiligen nationalen und europäischen Wertpapieraufsichtsrecht.


Internationales Recht und Series

Anerkennung und Kollisionsrecht

Die Behandlung von Series, insbesondere im Zusammenhang mit Series LLCs, wirft international komplexe Kollisions- und Anerkennungsfragen auf. In Staaten, die das Series-Modell nicht kennen, besteht Unsicherheit bezüglich der Rechtsfähigkeit und Haftungsbeschränkung einzelner Series. Dies ist vor allem bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen, Insolvenzen und bei der Begründung von Sicherheiten von erheblicher praktischer Relevanz.


Zusammenfassung und Bedeutung

Der Begriff Series besitzt in unterschiedlichen Rechtsgebieten und nationalen Rechtssystemen teils abweichende, mitunter sehr spezifische Bedeutungen. Die rechtlichen Auswirkungen reichen dabei von gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsoptionen, über das Marken- und Urheberrecht bis hin zum Wertpapierrecht und Vertragsrecht. Die präzise rechtliche Einordnung und Behandlung von Series ist stets kontextabhängig und erfordert eine sorgfältige Analyse des jeweiligen Anwendungsbereichs sowie der aktuellen gesetzlichen und gerichtlichen Entwicklungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Konsequenzen hat das unerlaubte Streamen von Serien?

Das unerlaubte Streamen von Serien, also ohne die Zustimmung der Rechteinhaber, verletzt in der Regel das Urheberrecht. In Deutschland und vielen anderen Ländern stellt das Abrufen von Serien über nicht lizenzierte Plattformen einen Urheberrechtsverstoß dar, da die Wiedergabe im Rahmen des Streamings rechtlich als Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und teilweise als öffentliches Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) gewertet werden kann. Daraus können Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen resultieren. Während Gerichte das reine Streaming lange als eine rechtliche Grauzone betrachtet haben, ist seit mehreren Urteilen klar, dass auch das Konsumieren solcher Inhalte über illegale Anbieter im privaten Rahmen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass Nutzer kostenpflichtige Abmahnungen erhalten und ihre IP-Adressen durch die Betreiber der illegalen Portale geloggt werden, was eine strafrechtliche Verfolgung ermöglichen kann. Daher ist Nutzern zu raten, ausschließlich lizenzierte beziehungsweise legale Streamingdienste zu verwenden.

Welche Lizenzarten sind beim Verkauf oder Verleih von Serien zu beachten?

Beim Verkauf oder Verleih von Serien müssen die entsprechenden Lizenzrechte beachtet werden, die in der Regel beim Urheber, also dem Produzenten oder Rechteverwerter der Serie, liegen. Es wird hier zwischen verschiedenen Lizenzarten unterschieden: Händler benötigen eine sogenannte Veräußerungslizenz, um körperliche Medien (wie DVDs oder Blu-rays) verkaufen zu dürfen. Beim Verleih ist eine explizite Verleihlizenz notwendig, da das einfache Verbreitungsrecht aus dem Verkauf diese Nutzung nicht abdeckt. Streamingdienste müssen Nutzungsrechte für das öffentliche Zugänglichmachen erwerben, meist im Rahmen sogenannter VoD-Lizenzen („Video on Demand“). Entscheidend ist außerdem die Reichweite der Lizenz, die sich auf bestimmte Regionen oder Zeitspannen beschränken kann. Ohne eine entsprechende Lizenz drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Was muss beim Zitatrecht in Bezug auf Serien beachtet werden?

Das Zitatrecht erlaubt, Ausschnitte aus Serien – beispielsweise einzelne Szenen oder Dialoge – in bestimmten Fällen ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu verwenden, etwa zu Zwecken der Wissenschaft, der Kritik oder der Berichterstattung (§ 51 UrhG). Voraussetzung ist stets, dass das zitierte Material dem eigenen Werk dient und nicht für sich allein steht. Das Zitat muss in einem größeren Zusammenhang eingebettet sein, etwa zur Analyse oder Illustration. Die Quelle und der Urheber müssen stets genannt werden. Es darf auch nur das für den Zweck erforderliche Maß verwendet werden, weswegen das vollständige Übernehmen ganzer Episoden oder Staffeln nicht vom Zitatrecht erfasst wird. Bei Missbrauch, etwa zur Umgehung urheberrechtlicher Schranken, drohen Abmahnungen und juristische Konsequenzen.

Welche Schutzfristen gelten für Serien im Urheberrecht?

Serien unterliegen dem allgemeinen Urheberrechtsschutz. Dies bedeutet, dass die Schutzfrist grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des maßgeblichen Urhebers beträgt (§ 64 UrhG). Bei Serien wirkt sich dies jedoch komplexer aus, weil oftmals mehrere Urheber beteiligt sind (z. B. Drehbuchautor, Regisseur, Komponist). Die Frist beginnt mit dem Tod des letztverstorbenen Miturhebers. Hinsichtlich markenrechtlicher Aspekte, etwa Titel oder Figuren, können je nach Anmeldung und Verlängerung weitergehende Schutzfristen gelten. Nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist gehen Serien gemeinfrei und dürfen ohne Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden.

Was ist bei der Verwendung von Bildern oder Musik aus Serien zu beachten?

Die Verwendung von Bildern (Screenshots, Szenenfotos) oder Musik aus Serien bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Rechteinhaber. Sowohl Standbilder als auch Soundtracks sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung zu privaten Zwecken ist zwar im Rahmen der Privatkopie (§ 53 UrhG) zulässig, jedoch dürfen keine Vervielfältigungen an Dritte weitergegeben oder öffentlich gemacht werden. Jede kommerzielle Nutzung, etwa als Vorschaubild für Webseiten, in sozialen Netzwerken oder als Hintergrundmusik für eigene Videos, erfordert eine Lizenz. Verstöße gegen diese Vorschriften können hohe Vertragsstrafen, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Wie ist der rechtliche Schutz von Charakteren und Markennamen aus Serien geregelt?

Charaktere und Markennamen aus Serien können sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützt sein. Der urheberrechtliche Schutz setzt voraus, dass der Charakter als individuelle schöpferische Leistung anzusehen ist, etwa durch eine besondere Gestaltung, Kontur oder Persönlichkeit. Unabhängig davon können Namen, Logos, Figuren oder Titel über das Markenrecht geschützt werden, indem sie als Marke eingetragen werden. Die Nutzung geschützter Charaktere oder Marken etwa für eigene Merchandise-Produkte, Fanartikel oder Dienstleistungen stellt regelmäßig eine Verletzung der Marken- bzw. Urheberrechte dar. Ausnahmen gibt es nur mit ausdrücklicher Genehmigung oder Lizenz der Rechteinhaber.

Dürfen Serieninhalte in sozialen Medien geteilt werden?

Das Teilen von Serieninhalten in sozialen Medien ist nur in sehr eingeschränktem Rahmen zulässig. Das Veröffentlichung von Szenen, Ausschnitten, ganzen Episoden oder Bildern verletzt in der Regel die Verwertungsrechte der Urheber. Auch sogenannte Reaction-Videos oder Memes unterliegen diesen Beschränkungen. Plattformbetreiber löschen bei Meldungen durch Rechteinhaber entsprechende Inhalte meist umgehend, Nutzer riskieren zudem Abmahnungen und Accountsperren. Lediglich das Teilen offiziell bereitgestellter Materialen (zum Beispiel Trailer, Pressefotos) ist zulässig, sofern diese für die Weiterverbreitung freigegeben wurden.