Legal Wiki

Wiki»Legal Lexikon»Gesundheitsrecht»See-Pflegekasse

See-Pflegekasse

Begriff und Einordnung der See-Pflegekasse

Die See-Pflegekasse bezeichnet die Trägereinheit der sozialen Pflegeversicherung, die für Personen aus dem maritimen Bereich – insbesondere Seeleute und Beschäftigte der Seeschifffahrt – zuständig ist. Sie ist nicht als eigenständige Versicherung zu verstehen, sondern als organisatorisch verselbständigter Teil einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zugehörigkeit zur See-Pflegekasse folgt daher der Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Krankenkasse für im Seeverkehr Beschäftigte. Der Begriff wird teils historisch und verwaltungspraktisch verwendet; in der heutigen Praxis erfolgt die Absicherung regelmäßig über die Pflegekasse der Krankenkasse, bei der die betroffene Person krankenversichert ist.

Rechtsfunktion der See-Pflegekasse ist die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie erbringt Leistungen bei häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege, koordiniert Begutachtungen und ist für Leistungsbewilligung, Beitragseinzug (über die Krankenkasse) und Abrechnung zuständig.

Zuständigkeit und Zugehörigkeit

Personenkreis

Der Zuständigkeitsbereich erfasst Beschäftigte in der Seeschifffahrt, Auszubildende, bestimmte mitreisende Angehörige mit Versicherungspflicht, sowie Rentnerinnen und Rentner aus dem maritimen Bereich, soweit sie gesetzlich krankenversichert sind. Familienangehörige können im Rahmen der Familienversicherung in der Pflegeversicherung mitversichert sein, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mitgliedschaft und Kassenwechsel

Die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung folgt der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel der Krankenkasse bewirkt daher stets auch einen Wechsel der zugehörigen Pflegekasse. Für im Seeverkehr Beschäftigte kommen insbesondere bundesweit geöffnete Krankenkassen in Betracht; deren Pflegekassen tragen die Leistungen der Pflegeversicherung. Der Begriff „See-Pflegekasse“ dient dabei der Einordnung des maritimen Personenkreises, nicht der Begründung einer eigenen Kassenart.

Abgrenzung zu anderen Trägern

  • Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Seeschifffahrt fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung. Das ist von Leistungen der Pflegeversicherung abzugrenzen.
  • Seemannskasse: Diese betrifft bestimmte Alterssicherungsleistungen für Seeleute. Sie ist keine Pflegekasse.
  • Private Pflegepflichtversicherung: Privat krankenversicherte Seeleute sind in der privaten Pflegepflichtversicherung abgesichert, nicht in der See-Pflegekasse.

Leistungen der See-Pflegekasse

Leistungsarten und Pflegegrade

Grundlage der Leistungsgewährung ist die Feststellung eines Pflegegrades. Nach Maßgabe des Pflegegrades kommen Geld- und Sachleistungen in Betracht, unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Leistungen bei vollstationärer Pflege. Zudem bestehen Ansprüche auf Pflegeberatung und Koordination.

Begutachtung und Verfahren

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen unabhängigen Begutachtungsdienst festgestellt. Das Verfahren umfasst die Prüfung der Selbstständigkeit in zentralen Lebensbereichen. Die Pflegekasse ist für die Einleitung, Koordinierung und Bescheidung zuständig und teilt das Ergebnis in einem Verwaltungsakt mit.

Besonderheiten im maritimen Kontext

Bei Seeleuten können Begutachtungstermine und Leistungsanträge durch Einsatzzeiten auf See, Auslandsaufenthalte oder wechselnde Liegeplätze erschwert sein. Die Pflegekasse berücksichtigt diese Rahmenbedingungen, etwa durch flexible Terminierung oder Unterlagenprüfung. Leistungen werden nach den allgemeinen Regeln gewährt, unabhängig davon, ob Pflegebedürftigkeit im Ausland eingetreten ist, sofern die territorialen Voraussetzungen für Leistungsansprüche erfüllt sind.

Familienversicherung

Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder können unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen in der Pflegeversicherung beitragsfrei familienversichert sein. Die Familienversicherung in der Pflegeversicherung setzt regelmäßig eine entsprechende Familienversicherung in der Krankenversicherung voraus.

Finanzierung und Beitragspflicht

Beitragserhebung bei Seeleuten

Die Pflegeversicherung wird durch einkommensabhängige Beiträge finanziert, erhoben bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei Beschäftigten in der Seeschifffahrt führt der Arbeitgeber (Reeder/Schiffseigentümer oder das beschäftigende Unternehmen) die Beiträge an die Krankenkasse ab, die diese für die Pflegekasse vereinnahmt. Für bestimmte Konstellationen, wie befristete Auslandsbeschäftigungen oder Entsendungen, gelten besondere Zuordnungsregeln zur deutschen Sozialversicherung.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Kinderzuschlag

Die Beiträge werden grundsätzlich von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Für Kinderlose oberhalb einer Altersgrenze ist ein gesetzlicher Zuschlag vorgesehen, der von der versicherten Person zu tragen ist. Bei Rentenbezug werden die Beiträge aus der Rente erhoben; Trägeranteile richten sich nach dem jeweiligen Leistungsbereich der Alterssicherung.

Besondere Lebenslagen

Während Elternzeit, Arbeitslosigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung sowie in Phasen ohne Arbeitsentgelt gelten gesonderte beitragsrechtliche Regeln. Maßgeblich ist dabei die Zuordnung zur Krankenversicherung und die Art der beitragsrechtlichen Einstufung.

Organisation und Aufsicht

Rechtsnatur

Pflegekassen sind organisatorisch eigenständige Einheiten bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie verfügen über eigene Haushalte und Aufgaben, teilen jedoch Verwaltung und Infrastruktur mit der jeweiligen Krankenkasse. Eine eigenständige Mitgliedschaft gibt es nicht; die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

Selbstverwaltung und Verfahren

Entscheidungen werden in einem formalisierten Verwaltungsverfahren getroffen. Die Selbstverwaltungsgremien der Krankenkasse wirken auch für die Pflegekasse. Für Datenaustausch, Abrechnung, Widerspruchsbearbeitung und Qualitätssicherung gelten die allgemeinen Regeln der sozialen Pflegeversicherung.

Aufsicht

Die Pflegekassen unterstehen der staatlichen Aufsicht. Bei bundesweit tätigen Krankenkassen liegt diese Aufsicht auf Bundesebene. Die Aufsicht prüft Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Internationaler Bezug und Flaggenstaat

Arbeit auf Schiffen unter ausländischer Flagge

Für Seeleute auf Schiffen unter ausländischer Flagge hängt die Zuordnung zur deutschen Pflegeversicherung von sozialversicherungsrechtlichen Kollisionsnormen ab. Entscheidend sind unter anderem der Sitz des Arbeitgebers, Entsendevereinbarungen und der gewöhnliche Aufenthaltsort. Bei Geltung deutscher Rechtsvorschriften bleibt die deutsche Pflegeversicherung zuständig.

Koordinierung im EU-/EWR-Raum und in Abkommensstaaten

Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz koordinieren unionsrechtliche Regeln die Anwendbarkeit der Systeme. Mit weiteren Staaten bestehen bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Diese Normen regeln, welches System zuständig ist und wie Leistungsansprüche grenzüberschreitend gesichert werden.

Wohnsitz im Ausland

Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland können Leistungsansprüche der Pflegeversicherung eingeschränkt oder in spezifischer Form ausgestaltet sein. Maßgeblich sind der Wohnstaat, die Art der Leistung (Sach- oder Geldleistung) und die anwendbaren Koordinierungsregeln.

Historische Entwicklung und Begriffsnutzung

Historische Verortung

Die Bezeichnung „See-Pflegekasse“ steht im Zusammenhang mit der früheren eigenständigen Organisation der Krankenversicherung für Seeleute. Durch Strukturreformen sind viele dieser Bereiche in größere, bundesweit geöffnete Krankenkassen integriert worden. Der Begriff wird in Formularen, Informationsmaterial und Fachkommunikation weiterhin verwendet, um den maritimen Zuständigkeitsbereich kenntlich zu machen.

Heutige Praxis

In der heutigen Praxis entspricht die See-Pflegekasse regelmäßig der Pflegekasse derjenigen Krankenkasse, bei der Seeleute versichert sind. Zuständigkeit, Leistungsumfang und Verfahren richten sich nach den allgemeinen Regeln der sozialen Pflegeversicherung; besondere maritime Rahmenbedingungen betreffen vor allem die praktische Durchführung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die See-Pflegekasse?

Die See-Pflegekasse ist die Pflegekasse für den maritimen Personenkreis. Sie ist keine eigenständige Versicherung, sondern Teil der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der jeweiligen Krankenkasse und erbringt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Wer ist bei der See-Pflegekasse versichert?

Versichert sind im Regelfall Seeleute und weitere Beschäftigte der Seeschifffahrt, sofern sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung; Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein.

Welche Leistungen erbringt die See-Pflegekasse?

Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote. Grundlage ist ein anerkannter Pflegegrad.

Wie werden Beiträge bei Seeleuten erhoben?

Beiträge zur Pflegeversicherung werden einkommensabhängig erhoben und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Der Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geteilt; für Kinderlose gilt ein gesetzlicher Zuschlag.

Gilt der Versicherungsschutz auch auf Schiffen unter ausländischer Flagge?

Die Zuständigkeit richtet sich nach Kollisionsnormen des internationalen Sozialversicherungsrechts. Je nach Arbeitgeber, Entsendeform und Aufenthaltsort kann deutsches Recht anwendbar bleiben; in der EU/EWR greifen Koordinierungsregeln.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt, wenn die versicherte Person auf See ist?

Die Feststellung erfolgt durch einen Begutachtungsdienst. Einsatzzeiten auf See können Terminplanung und Dokumentation beeinflussen; die Pflegekasse berücksichtigt dies im Verfahren, die rechtlichen Maßstäbe bleiben gleich.

Worin unterscheidet sich die See-Pflegekasse von Seemannskasse und Unfallversicherung?

Die See-Pflegekasse deckt das Pflegebedürftigkeitsrisiko ab. Die Seemannskasse betrifft bestimmte Alterssicherungsleistungen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.