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Schwerbehinderung

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Begriff und rechtliche Grundlagen der Schwerbehinderung

Der Begriff „Schwerbehinderung“ bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form der Behinderung, bei der Menschen aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigt sind. Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt durch eine zuständige Behörde und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ziel ist es, betroffenen Personen einen besonderen Schutz sowie Nachteilsausgleiche zu gewähren.

Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung

Eine Person gilt als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Der GdB drückt aus, wie stark die Funktionsbeeinträchtigung im Vergleich zu einem gesunden Menschen ist. Die Bewertung erfolgt nach festgelegten medizinischen Kriterien und berücksichtigt alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen gemeinsam.

Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung

Die Anerkennung als schwerbehindert setzt einen Antrag bei der zuständigen Stelle voraus. Im Rahmen des Verfahrens werden ärztliche Unterlagen geprüft und gegebenenfalls weitere Gutachten eingeholt. Nach Abschluss des Verfahrens erhält die antragstellende Person einen Bescheid über den festgestellten Grad der Behinderung sowie gegebenenfalls Merkzeichen für besondere Beeinträchtigungen.

Merkzeichen und ihre Bedeutung

Zusätzlich zum Grad der Behinderung können sogenannte Merkzeichen vergeben werden. Diese kennzeichnen besondere Einschränkungen wie außergewöhnliche Gehbehinderungen oder Blindheit und berechtigen zu weiteren Nachteilsausgleichen, beispielsweise bei Mobilität oder Steuervergünstigungen.

Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben

Menschen mit anerkanntem Status als schwerbehindert genießen im Berufsleben besonderen Schutz vor Benachteiligung. Dazu zählen unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz sowie das Recht auf Zusatzurlaub. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze möglichst barrierefrei zu gestalten und auf die Bedürfnisse von schwerbehinderten Beschäftigten Rücksicht zu nehmen.

Beteiligung von Interessenvertretungen am Arbeitsplatz

In Betrieben mit mindestens fünf dauerhaft beschäftigten schwerbehinderten Personen kann eine eigene Interessenvertretung gewählt werden – die sogenannte Schwerbehindertenvertretung -, welche sich für die Belange dieser Beschäftigten einsetzt.

Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen im Alltag

Schwerbehinderte Personen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche außerhalb des Arbeitslebens. Dazu gehören Vergünstigungen beim öffentlichen Nahverkehr, Steuererleichterungen sowie Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen oder Freizeitangeboten – abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen.

Zugang zum Behindertenausweis

Als Nachweis dient ein amtlicher Ausweis („Schwerbehindertenausweis“), welcher Angaben zum Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen enthält. Dieser Ausweis ermöglicht es Betroffenen, ihre Rechte gegenüber Behörden oder Dritten geltend zu machen.

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Beschäftigte mit anerkanntem Status besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf grundsätzlich einer vorherigen Zustimmung durch eine spezielle staatliche Stelle.

Bedeutung des Gleichstellungsstatus

Personen mit einem geringeren Grad an Beeinträchtigung (weniger als 50 aber mindestens 30) können unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden; dies betrifft insbesondere das Arbeitsleben.

Häufig gestellte Fragen zur Schwerbehinderung (FAQ)

Wie wird festgestellt, ob jemand als schwerbehindert gilt?

Eine Person gilt dann als schwerbehindert, wenn ihr Gesundheitszustand dauerhaft so beeinträchtigt ist, dass sie einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 erreicht hat.

Muss jede gesundheitliche Einschränkung einzeln bewertet werden?

Sämtliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden gemeinsam betrachtet; sie fließen zusammen in die Gesamtbewertung des Grades der Behinderung ein.

Können auch psychische Erkrankungen zur Anerkennung führen?

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