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Schusswaffen


Definition und rechtlicher Begriff der Schusswaffe

Eine Schusswaffe ist im rechtlichen Sinne eine Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, feste Körper (Projektil oder Geschoss) durch einen Lauf mittels eines Treibmittels abzuschießen. Die Definition und rechtliche Einordnung von Schusswaffen ist in Deutschland und vielen anderen Ländern im jeweiligen Waffenrecht umfassend geregelt und bildet die Grundlage für zahlreiche rechtliche Vorschriften, Verbote, Erlaubnispflichten und Kontrollmaßnahmen.

Im deutschen Recht wird der Begriff der Schusswaffe insbesondere im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind Schusswaffen tragbare Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalabgabe, zur Markierung, zum Sport oder zum Jagdgebrauch bestimmt oder geeignet sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Die Art des Treibmittels (z. B. Luftdruck, Gasdruck, Federdruck, Chemische Treibladung) ist für die rechtliche Einordnung von Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen für Schusswaffen

Internationale und europäische Regelungen

In vielen internationalen Abkommen, etwa dem „Firearms Protocol“ der Vereinten Nationen (UN), werden Definitionen und Standards für Schusswaffen festgelegt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) existiert die Waffenrichtlinie 91/477/EWG, die Mindeststandards für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen in allen EU-Mitgliedstaaten definiert und regelmäßig fortentwickelt wird.

Nationale Regelungen in Deutschland

Im deutschen Recht ist das Waffengesetz (WaffG) die zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Schusswaffen. Ergänzend kommen Verordnungen, wie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie spezielle Verwaltungsvorschriften, zur Anwendung. Darüber hinaus sind Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen, relevant.

Definition nach Waffengesetz (WaffG)

Gemäß § 1 WaffG gelten als Schusswaffen:

  • Gegenstände, bei denen Geschosse durch einen Lauf mittels Treibmittels (beispielsweise Pulver, Luftdruck, Gasdruck) verschossen werden.
  • Waffenteile und Zubehör, sofern sie wesentlich für die Funktionsweise oder Sicherheit der Waffe sind und explizit benannt werden.

Nicht als Schusswaffen gelten gemäß Anlage 2, Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 des WaffG unter anderem:

  • Spielzeugwaffen und Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses unter 0,5 Joule,
  • bestimmte Signal- und Schreckschusswaffen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Einteilung von Schusswaffen im Recht

Erlaubnispflichtige Schusswaffen

Die meisten Schusswaffen sind erlaubnispflichtig. Für Erwerb, Besitz, Führen und Überlassen ist in der Regel eine Waffenbesitzkarte, ein Waffenschein oder eine vergleichbare Erlaubnis notwendig.

Erlaubnisfreie Schusswaffen

Einige, in Anlage 2 zum WaffG ausdrücklich genannte Schusswaffen (z. B. bestimmte Druckluftwaffen mit geringer Bewegungsenergie) sind erlaubnisfrei. Für diese ist keine behördliche Erlaubnis erforderlich, jedoch gelten auch hier Einschränkungen, beispielsweise beim Führen in der Öffentlichkeit.

Verbotene Schusswaffen

Der Besitz, Erwerb und die Nutzung bestimmter Schusswaffen (z. B. vollautomatische Waffen, Kriegswaffen) sind im WaffG ausdrücklich verboten. Die Kriegswaffenliste nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) gibt weitere Einzelheiten vor.

Legaldefinitionen und Begriffsabgrenzungen

Die Legaldefinition laut WaffG differenziert zwischen Schusswaffenarten, Munition und bestimmten Bauteilen, die als „wesentliche Teile“ gelten, darunter:

  • Lauf,
  • Verschluss,
  • Gehäuse,
  • Magazin.

Der Besitz lediglich eines wesentlichen Teils kann bereits erlaubnispflichtig oder strafbar sein.

Erwerb, Besitz und Umgang mit Schusswaffen

Erwerb und Besitz

Private Personen dürfen in Deutschland Schusswaffen grundsätzlich nur nach behördlicher Erlaubnis erwerben und besitzen. Hierfür ist in der Regel eine Waffenbesitzkarte Voraussetzung. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Volljährigkeit,
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. Sportschütze, Jäger),
  • Nachweis der Sachkunde.

Führen von Schusswaffen

Das Mitführen von Schusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums bedarf eines Waffenscheins, der deutlich strengeren Anforderungen unterliegt als die Waffenbesitzkarte. Das Führen ist mit zusätzlichen Auflagen und einer ständigen Kontrolle durch die Ordnungsbehörden verbunden.

Aufbewahrung und Transport

Für Besitzer von Schusswaffen bestehen strenge Aufbewahrungspflichten, geregelt in § 36 WaffG und den jeweiligen Vorschriften zur Aufbewahrung in geeigneten Waffenschränken (Sicherheitsklassen nach DIN/EN 1143-1). Beim Transport sind Schusswaffen grundsätzlich ungeladen und getrennt von Munition zu verwahren.

Überlassen und Vererben

Das Überlassen von Schusswaffen an Dritte ist genehmigungspflichtig und darf nur bei Vorliegen entsprechender Berechtigungen erfolgen. Bei Tod des Besitzers gelten besondere Vorschriften zur Erbschaft, insbesondere die Anzeigepflicht und die erforderliche Genehmigung für Erben.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz

Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen

Das Strafgesetzbuch enthält besondere Vorschriften zu Straftaten unter Verwendung oder im Zusammenhang mit Schusswaffen, beispielsweise:

  • Gefährdung des öffentlichen Friedens,
  • Schwerer Diebstahl, Raub oder Erpressung unter Waffeneinsatz (§§ 244, 250 StGB),
  • Verbotene Waffentragung (§ 52 WaffG),
  • Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften, Meldepflichten oder Überlassungsverbote können mit Bußgeldern oder dem Entzug von Erlaubnissen geahndet werden (§ 53 WaffG).

Schusswaffen im Verwaltungsrecht

Behördliche Erlaubnisse und Überwachung

Die Erlaubnis- und Überwachungsbehörden sind in Deutschland die Waffenbehörden der Länder. Sie üben Kontrolle über Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung aus. Verwaltungsvorschriften und technische Richtlinien legen die Prüfanforderungen für Hersteller und Händler fest.

Ausnahme- und Sondergenehmigungen

Für bestimmte Berufsgruppen und Institutionen (z. B. Wachdienste, öffentliche Behörden) bestehen Sonderregelungen hinsichtlich Erwerb und Führen von Schusswaffen, sofern ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.

Schusswaffen im internationalen Kontext

Import, Export und Transit

Internationale Im- und Exporte von Schusswaffen unterliegen strengen Kontrollen. Das Außenwirtschaftsrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz geben Vorgaben für die Genehmigungspflichten. Die Zusammenarbeit mit Europol, Interpol und nationalen Behörden stellt eine wichtige Kontrollinstanz dar.

Schusswaffenbesitz im Ausland

Die Einfuhr, der Besitz und der Gebrauch von Schusswaffen im Ausland sind jeweils nach den Rechtsvorschriften des Gastlandes zu beurteilen und können erheblich von den deutschen Regelungen abweichen.

Besondere Schusswaffenarten und deren rechtliche Behandlung

Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen

Diese werden rechtlich in separaten Kategorien behandelt. Für ihre Nutzung gelten erleichterte Bedingungen, solange sie die Voraussetzungen der Waffenrechtlichen Kennzeichnung erfüllen. Das Führen in der Öffentlichkeit ist – abgesehen von einzelnen Ausnahmefällen wie Brauchtumspflege – in Deutschland erlaubnispflichtig.

Antike, unbrauchbar gemachte und Dekorationswaffen

Für historische und Sammlerwaffen gelten erleichterte oder besondere Regelungen, sofern sie dauerhaft unbrauchbar oder lediglich als Dekorationsgegenstände dienen und dies amtlich bescheinigt ist.

Literaturverzeichnis und Weblinks

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (Hrsg.): Waffengesetz (WaffG)
  • Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
  • Gemeinsame Richtlinien der EU zur Waffenkontrolle

Dieser Artikel bietet eine umfassende rechtliche Übersicht über Schusswaffen, deren Einordnung, gesetzliche Grundlagen und die wichtigsten Aspekte im Umgang mit Schusswaffen gemäß deutschem und europäischem Recht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen sind für den legalen Erwerb von Schusswaffen in Deutschland zu erfüllen?

Der legale Erwerb von Schusswaffen in Deutschland ist streng reguliert und unterliegt dem deutschen Waffenrecht. Grundsätzlich muss jede Person, die eine Schusswaffe erwerben möchte, mindestens 18 Jahre alt sein. Für bestimmte Waffenarten, insbesondere bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen (wie Faustfeuerwaffen oder halbautomatischen Langwaffen), gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und zusätzlich muss meist ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Typische anerkannte Bedürfnisse sind etwa die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, die nachweisliche regelmäßige Teilnahme am Schießsport oder das berechtigte Interesse als Jäger beziehungsweise Sammler. Überdies muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden, die den sicheren Umgang mit Waffen sowie die relevanten rechtlichen Bestimmungen abfragt. Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden durch eine Prüfung unter Einbeziehung des Bundeszentralregisters und des polizeilichen Führungszeugnisses festgestellt. Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragt und bei Genehmigung eine Waffe erworben werden.

Wie ist der Transport von Schusswaffen gesetzlich geregelt?

Schusswaffen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur ungeladen und in einem nicht unmittelbar zugriffsbereiten Behältnis transportiert werden, etwa in einem abgeschlossenen Waffenkoffer oder Waffentasche. Der Transport ist ausschließlich zum Zweck des erlaubten Gebrauchs zulässig, beispielsweise zur Schießstätte, zum Büchsenmacher oder zur Jagd. Beim Transport muss auch die Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt werden, ebenfalls in einem abgeschlossenen Behältnis. Ein Schusswaffentransport ohne berechtigtes Interesse oder zur Schau in der Öffentlichkeit ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Welche Pflichten zur Aufbewahrung von Schusswaffen bestehen?

Nach § 36 des deutschen Waffengesetzes muss jeder Waffenbesitzer dafür Sorge tragen, dass Schusswaffen und Munition vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Unbefugter, geschützt sind. Dies geschieht durch die Aufbewahrung in einem dafür zertifizierten Sicherheitsbehältnis, zum Beispiel in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 nach EN 1143-1. Munition ist entweder getrennt oder ebenfalls in einem entsprechend gesicherten Bereich zu lagern. Behörden führen stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung dieser Vorschriften durch. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen sowie der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Wann und wie müssen Schusswaffen angemeldet oder registriert werden?

Jede erlaubnispflichtige Schusswaffe muss unmittelbar nach dem Erwerb bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet werden. Dies gilt auch für den Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung. Die Anmeldung erfolgt durch Vorlage der Waffenbesitzkarte sowie des Kauf- oder Überlassungsnachweises. Seit Inkrafttreten des Nationalen Waffenregisters werden sämtliche registrierungspflichtigen Waffen zentral erfasst, um Rückverfolgbarkeit und Kontrolle zu gewährleisten. Das Unterlassen der rechtzeitigen Anmeldung kann mit Bußgeldern oder dem Entzug der Erlaubnis geahndet werden.

Welche Regelungen gelten für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit?

Das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt ein spezieller Waffenschein vor. Das bloße Besitzrecht (Waffenbesitzkarte) reicht hierfür nicht aus. Der kleine Waffenschein berechtigt beispielsweise nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, jedoch nicht für scharfe Schusswaffen. Der reguläre Waffenschein für scharfe Schusswaffen wird nur in Ausnahmefällen, beispielsweise für gefährdete Personen oder Berufswaffenträger, und unter sehr strengen Voraussetzungen ausgestellt. Unerlaubtes Führen stellt eine Straftat dar und wird strafrechtlich verfolgt.

Gibt es besondere Regelungen für Altwaffen oder Dekorationswaffen?

Auch für Alt- und Dekorationswaffen, sogenannte Anscheinswaffen oder deaktivierte Schusswaffen, gelten gesetzliche Regelungen. Nach dem Waffenrecht dürfen deaktivierte oder funktionsunfähige Schusswaffen nur dann besessen werden, wenn eine entsprechende Deaktivierungsbescheinigung vorliegt. Anscheinswaffen, also Nachbildungen von echten Schusswaffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht geführt werden, da sie zur Bedrohung oder Täuschung geeignet sind. Für bestimmte Altwaffen gelten Erleichterungen, wenn sie nachweislich vor bestimmten Stichtagen hergestellt wurden; dennoch können Melde- und Aufbewahrungspflichten greifen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Waffenrecht?

Verstöße gegen das Waffenrecht, wie etwa illegaler Erwerb, Besitz, Führen oder unsachgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen, werden in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei illegalem Besitz oder Weitergabe von scharfen Schusswaffen. Auch fahrlässiges Verhalten, das zur Gefährdung Dritter führt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schwere der Strafe bemisst sich nach Art und Umfang des Verstoßes sowie nach den möglichen Folgen für die öffentliche Sicherheit.