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Schiffssicherheit


Begriff und Bedeutung der Schiffssicherheit

Die Schiffssicherheit bezeichnet sämtliche Maßnahmen, Regelungen und Vorschriften, die dem Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachwerten bei Betrieb und Nutzung von Wasserfahrzeugen dienen. Der Begriff ist umfassend und beschreibt neben technischen Standards für Schiffe ebenso organisatorische und personelle Anforderungen, die von den internationalen und nationalen Rechtsvorschriften vorgegeben werden. Ziel der Schiffssicherheit ist die Vermeidung von Unfällen, Gefahrensituationen und Schäden auf See und Binnengewässern.


Rechtliche Grundlagen der Schiffssicherheit

Internationale Regelwerke

Die grundlegenden internationalen Anforderungen für die Schiffssicherheit werden weitgehend durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) festgelegt. Maßgebliche Übereinkommen sind:

SOLAS-Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea)

Das SOLAS-Übereinkommen von 1974 stellt das zentrale internationale Vertragswerk für die Sicherheit von Schiffen dar. Es regelt die Anforderungen an Konstruktion, Ausrüstung und Betrieb von Seeschiffen und enthält Vorschriften zur Schwimmfähigkeit, Brandsicherheit, Rettungsmitteln sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

weitere internationale Übereinkommen

Weitere wichtige internationale Bestimmungen sind beispielsweise:

  • International Convention on Load Lines (LL)
  • International Convention on the Control of Harmful Anti-fouling Systems on Ships (AFS)
  • International Convention for the Prevention of Pollution from Ships (MARPOL)

Neben diesen Regelungen existieren zahlreiche Leitlinien und Codes, wie der International Safety Management (ISM) Code, der für Managementsysteme zur Gewährleistung der Schiffssicherheit sorgt.

Europäische Vorschriften

Im Rahmen der Europäischen Union gelten verschiedene Verordnungen und Richtlinien, welche die Vorgaben internationaler Abkommen in das Gemeinschaftsrecht überführen und weiter konkretisieren. Dazu zählen insbesondere:

  • Richtlinie 2009/18/EG zur Untersuchung von Seeunfällen
  • Verordnung (EG) Nr. 725/2004 über die Verbesserung der Schiffs- und Hafensicherheit
  • Richtlinien über Mindestanforderungen an Ausbildung, Befähigung und Wachdienst der Seeleute

Nationale Vorschriften

In Deutschland sind die relevanten gesetzlichen Grundlagen neben dem internationalen und europäischen Regime vor allem im Seeaufgabengesetz (SeeAufgG), dem Seeschifffahrtsgesetz (SeeSchG) und der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) geregelt. Die zugrundeliegenden Normen werden durch die BG Verkehr (Dienststelle Schiffssicherheit) überwacht. Für die Binnenschifffahrt gelten ergänzend das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) und entsprechende Verordnungen.

Anwendbarkeit und Geltungsbereich

Die Vorschriften unterscheiden sich nach Geltungsbereich und sind abhängig von Faktoren wie Schiffsgröße, Art der Fahrt (See/Binnen), Flaggenstaat und Art der Beförderung (z. B. Passagier, Gefahrgut, Frachtschiff).


Gründe und Ziele der Regelwerke zur Schiffssicherheit

Ziel sämtlicher Vorschriften zur Schiffssicherheit ist der Schutz von Menschenleben, Sachwerten, Umwelt und Seeverkehr. Die Regelungen verfolgen insbesondere folgende Zwecke:

  • Verhinderung und Begrenzung von Schiffsunfällen
  • Gewährleistung sicherer Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord
  • Schutz der Meeresumwelt und binnenschifffahrtsrelevanter Gewässer
  • Standardisierung von Ausrüstungs-, Bau- und Betriebsanforderungen
  • Sicherstellung eines einheitlichen Niveaus der Sicherheit weltweit

Wesentliche rechtliche Pflichten und Anforderungen im Bereich Schiffssicherheit

Bau, Ausrüstung und Betrieb der Schiffe

Es bestehen detaillierte Vorgaben für die Konstruktionsweise, die technische Ausrüstung und den Betrieb von Schiffen. Dies betrifft beispielsweise:

  • Stabilität und Schwimmfähigkeit
  • Brandschutzvorkehrungen
  • Notfall- und Rettungseinrichtungen (Rettungsboote, Signalanlagen)
  • Systeme zur Verhinderung und Kontrolle von Havarien
  • Navigations- und Kommunikationsausstattung
  • Einhaltung von Besatzungsstärken und Qualifikationen

Klassifikationsgesellschaften und Zertifizierung

Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen wird regelmäßig im Rahmen von Klassifikationsgesellschaften wie beispielsweise der DNV oder Lloyd’s Register unabhängig überprüft. Nach erfolgreich durchgeführten Prüfungen und Inspektionen erfolgt eine Zertifizierung, die in Form von Schiffszeugnissen dokumentiert ist (z. B. Sicherheitszeugnis, Schiffssicherheitszertifikat).

Verantwortlichkeiten der Beteiligten

Die Verantwortung für die Schiffssicherheit liegt sowohl beim Schiffseigner als auch beim Betreiber und dem Schiffsführer. Sie sind zur dauerhaften Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben verpflichtet. Dazu zählen insbesondere:

  • Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten
  • Meldung und Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen (Reportingpflicht)
  • Sicherstellung der fortlaufenden Qualifikation und Ausbildung der Besatzung
  • Umsetzung der internen Sicherheitsmanagementsysteme

Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung

staatliche Stellen

Die Überwachung der Schiffssicherheit obliegt in Deutschland amtlichen Stellen wie der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr (für See- und Binnenschiffe) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Zu den wesentlichen Aufgaben zählt die Durchführung von Schiffskontrollen (Port State Control, Flag State Control) im nationalen und internationalen Rahmen.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen Vorschriften der Schiffssicherheit können zu einer Vielzahl von Maßnahmen und Sanktionen führen, darunter

  • Bußgelder und Verwaltungsstrafen
  • Entzug der Betriebszulassung
  • Festsetzung, Stilllegung oder Ausflaggung von Schiffen
  • Strafrechtliche Ahndung im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Zu den wichtigsten aktuellen Themen im Bereich der Schiffssicherheit zählen:

  • Digitalisierung und Automatisierung (Sicherheit autonomer Schiffe)
  • Anpassung der Vorschriften an technische Innovationen (z. B. alternative Antriebe, neue Materialien)
  • Verstärkte Anforderungen zum Umweltschutz und zur Verhinderung von Umweltkatastrophen
  • Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Cyberrisiken
  • Globale Harmonisierung und Vereinheitlichung der Standards

Literatur und weiterführende Informationen

Umfassende Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen im Bereich Schiffssicherheit finden sich unter anderem in:

  • den Veröffentlichungen der IMO (www.imo.org),
  • bei der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (www.emsa.europa.eu),
  • der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr (www.deutsche-flagge.de) und
  • im Schifffahrtsrechtlichen Kommentar von Herber/Mayer.

Fazit

Die Schiffssicherheit stellt einen zentralen Bestandteil des nationalen und internationalen Seeverkehrsrechts dar. Sie beruht auf einem eng verflochtenen Netz von Vorschriften und Regelwerken, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert und nach einheitlichen Standards zertifiziert wird. Aufbau, Ausrüstung, Betrieb und Überwachung von Schiffen unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen, die sowohl dem Schutz von Menschen und Umwelt dienen als auch die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des internationalen Schiffsverkehrs sichern sollen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Schiffssicherheit in Deutschland und international?

Die Schiffssicherheit wird durch eine Vielzahl von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften geregelt. Auf internationaler Ebene sind es vor allem die Vorschriften der International Maritime Organization (IMO), insbesondere das International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS), das eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die technische und betriebliche Sicherheit von Schiffen darstellt. Weitere bedeutende Übereinkommen sind das International Convention on Load Lines (LL-Übereinkommen) und das International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (STCW). In Europa ergänzen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, wie die Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und Normen für Fahrgastschiffe, die gesetzlichen Regelungen. National wird in Deutschland die Schiffssicherheit insbesondere durch das Seesicherheitsgesetz (SeeSG), die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) sowie durch die weiterführenden Verwaltungsvorschriften der zuständigen Behörden, wie der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), geregelt. Für Schiffe unter deutscher Flagge gilt außerdem die einschlägige nationale Gesetzgebung, auch in Bezug auf die Durchführung und Überwachung von Sicherheitskontrollen, Zertifizierungen sowie Unfalluntersuchungen. Die genannten Rechtsgrundlagen greifen eng ineinander, um sowohl einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten als auch internationales Recht wirksam umzusetzen.

Welche rechtlichen Pflichten treffen den Schiffseigner in Bezug auf die Schiffssicherheit?

Gemäß den einschlägigen nationalen und internationalen Regelwerken ist der Schiffseigner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Schiffe jederzeit in einem sicheren Zustand betrieben werden. Dies umfasst die Einhaltung aller technischen und betrieblichen Sicherheitsstandards, die regelmäßige Wartung sowie die Durchführung notwendiger Überprüfungen und Zertifizierungen. Die nationalen Vorschriften, wie das Seesicherheitsgesetz (SeeSG) und die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), bestimmen, dass der Eigner beziehungsweise der Betreiber die Verantwortung für das sichere Bauen, Ausrüsten und Betreiben des Schiffes trägt. Darüber hinaus muss er die Besatzung regelmäßig in Sicherheitsfragen ausbilden und schulen sowie für deren ausreichende Qualifikation sorgen. Internationale Vorschriften, etwa aus dem SOLAS-Übereinkommen, fordern zudem die Implementierung von Sicherheitsmanagementsystemen (ISM-Code), deren Einhaltung nachzuweisen ist. Der Eigner ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Zertifikate und Prüfberichte jederzeit an Bord vorzuhalten und den zuständigen Behörden vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur zum Entzug von Betriebserlaubnissen führen, sondern auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Wer ist für die Überwachung und Durchsetzung der Schiffssicherheitsvorschriften zuständig?

Die Überwachung und Durchsetzung der Schiffssicherheitsvorschriften liegt in Deutschland primär bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), Abteilung Schiffssicherheit. Auf internationaler Ebene wird diese Aufgabe von den jeweiligen Flaggenstaaten wahrgenommen, die dafür sorgen müssen, dass alle Schiffe unter ihrer Flagge den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Port State Control kann zusätzlich durch Behörden anderer Staaten erfolgen, wenn sich das Schiff in deren Hafen befindet. In Deutschland werden regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sowie Inspektionen im Rahmen der nationalen und internationalen Vorschriften von der BG Verkehr und ggf. klassifikatorischen Gesellschaften durchgeführt. Diese Behörden sind zudem befugt, Maßnahmen bis hin zur Stilllegung eines Schiffes anzuordnen, sofern schwerwiegende Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften festgestellt werden. Neben der BG Verkehr nehmen auch andere Behörden, wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter oder die Küstenwache, Aufgaben im Bereich der Überwachung und Kontrolle spezifischer Sicherheitsanforderungen wahr.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen Schiffssicherheitsvorschriften?

Verstöße gegen Schiffssicherheitsvorschriften können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Verwaltungsrecht kann dies zunächst zur Untersagung des Weiterbetriebs des betroffenen Schiffes oder zum Entzug der Sicherheitszertifikate führen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht sind Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich, insbesondere wenn durch den Verstoß Menschen gefährdet oder Schäden an Umwelt und Eigentum verursacht wurden. Zivilrechtlich können Ansprüche auf Schadensersatz und Regress gegen den Eigner, den Betreiber oder andere verantwortliche Personen entstehen. Auf internationaler Ebene können Verstöße gegen die Konventionen der IMO zu restriktiven Maßnahmen führen, welche den weiteren Handel des Schiffes erheblich beeinträchtigen können. Zudem besteht die Pflicht zur Anzeige von Verstößen und Unfällen gegenüber den zuständigen Behörden, was die Überwachung und Prüfung durch Aufsichtsorgane nach sich zieht. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu einem dauerhaften Entzug der Betriebserlaubnis sowie zu einem Verlust der Versicherungsdeckung führen.

Welche Zertifizierungen und Nachweise sind für den Betrieb eines Schiffes erforderlich?

Für den sicheren und gesetzlich zulässigen Betrieb eines Schiffes ist eine Vielzahl von Zertifikaten und Nachweisen erforderlich, die sich aus den jeweiligen einschlägigen Vorschriften ergeben. Zu den wichtigsten zählen das Sicherheitszeugnis gemäß SOLAS, das Schiffszertifikat (je nach Schiffstyp und Fahrtgebiet), das International Tonnage Certificate (ITC), der Nachweis über den Einbau und die Funktionstüchtigkeit von Sicherheitseinrichtungen sowie Zertifikate zur Besatzungsstärke und deren Qualifikation gemäß STCW. Darüber hinaus sind Nachweise über das Vorhandensein und die Wartung von Rettungsmitteln und Brandschutzeinrichtungen, Ladelinienzertifikate (Load Line Certificate) und ggf. Zertifikate über Schiffsabfälle oder Luftemissionen vorzuhalten. Diese Zertifikate und Nachweise werden von den zuständigen Behörden oder anerkannten Klassifikationsgesellschaften ausgestellt. Der Schiffsführer ist verpflichtet, diese Dokumente jederzeit an Bord bereitzuhalten und bei Kontrollen vorzulegen. Bei Mängeln oder fehlenden Zertifikaten kann die Behörde das weitere Befahren von Gewässern untersagen.

Wie werden Unfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle rechtlich behandelt?

Bei Unfällen und sicherheitsrelevanten Vorfällen an Bord eines Schiffes greifen vielfältige rechtliche Melde- und Untersuchungspflichten. Das Seesicherheitsgesetz verpflichtet den Schiffsführer und -eigner, schwerwiegende Ereignisse, etwa Kollisionen, Havarien, Brände oder menschliche Verluste, unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden. Die Ermittlungen erfolgen entweder durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) oder durch die Aufsichtsbehörden der Flaggenstaaten. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen zu ermitteln und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit auszusprechen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können zur Einleitung ordnungsrechtlicher oder strafrechtlicher Verfahren führen, sollten Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften festgestellt werden. Darüber hinaus können im zivilrechtlichen Kontext Haftungsansprüche gegen den Eigner oder verantwortliche Personen geltend gemacht werden, beispielsweise für entstandene Schäden oder Verluste. Die Ergebnisse der Unfallermittlung sind im Einzelfall auch für die Versicherungen und mögliche Regressforderungen relevant.

Welche Rolle spielen Klassifikationsgesellschaften im rechtlichen Kontext der Schiffssicherheit?

Klassifikationsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Organisationen, denen von den Flaggenstaaten bestimmte Aufgaben der Überprüfung, Kontrolle und Zertifizierung von Schiffen übertragen werden. Sie prüfen im Auftrag der zuständigen Behörden, ob Schiffe den internationalen und nationalen Sicherheitsstandards entsprechen, und stellen die notwendigen Zertifikate aus. Die Zusammenarbeit und Anerkennung dieser Gesellschaften ist international durch das IMO-Übereinkommen geregelt. Klassifikationsgesellschaften haften bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, insbesondere wenn ein von ihnen zertifiziertes Schiff dennoch nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht und dabei Schäden entstehen. Allerdings bleibt die Hauptverantwortung für die Schiffssicherheit beim Schiffseigner beziehungsweise Betreiber. Behörden können die Entscheidungsbefugnisse der Klassifikationsgesellschaften widerrufen, wenn sich Mängel in deren Überprüfungspraxis zeigen. Die Akkreditierung und Überwachung der Gesellschaften erfolgt ebenfalls durch die zuständigen staatlichen Stellen.