Begriff und rechtlicher Rahmen der Scheidung der Ehe
Die Scheidung der Ehe bezeichnet die formelle, durch ein staatliches Gericht ausgesprochene Auflösung einer Ehe. Sie ist in Deutschland und anderen Ländern ein familienrechtliches Verfahren und unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Scheidung hebt das durch Eheschließung begründete Rechtsverhältnis zwischen den Eheleuten auf und regelt die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Der Begriff „Scheidung“ umfasst gleichermaßen die Voraussetzungen, das Verfahren, die rechtlichen Konsequenzen sowie begleitende Regelungen wie Unterhalt, elterliche Sorge und Zugewinnausgleich.
Rechtliche Grundlagen der Ehescheidung
Gesetzliche Regelungen
Die Ehescheidung ist im deutschen Recht vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1564 bis 1587b BGB, sowie im Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Weitere relevante Vorschriften finden sich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und im Unterhaltsrecht.
Scheidungsarten
Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei Arten der Ehescheidung:
- Regelungsscheidung (einvernehmliche Scheidung): Beide Ehegatten sind sich über die Scheidung und deren Folgen einig.
- Streitige Scheidung (streitige Ehescheidung): Ein Ehegatte widersetzt sich der Scheidung oder einzelne Folgesachen sind zwischen den Ehegatten streitig.
Verfahrensvoraussetzungen der Scheidung
Scheitern der Ehe
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie „gescheitert“ ist (§ 1565 BGB). Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Trennungszeit
Die Trennungszeit ist ein zentrales Kriterium für die Scheidung:
- Einvernehmliche Scheidung: Eine Scheidung ist nach mindestens einjähriger Trennung und mit Zustimmung beider Ehegatten möglich (§ 1566 Abs. 1 BGB).
- Streitige Scheidung: Ohne Zustimmung des anderen Ehegatten ist eine Scheidung in der Regel erst nach einer dreijährigen Trennungszeit möglich (§ 1566 Abs. 2 BGB).
- Härtefallregelung: In besonderen Ausnahmefällen kann eine sofortige Scheidung erfolgen, etwa bei unzumutbarer Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Scheidungsantrag
Der Antrag auf Ehescheidung muss bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Verfahren wird in der Regel durch einen der Ehegatten eingeleitet.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Antragstellung und Zuständigkeit
Der Scheidungsantrag ist schriftlich beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen, das anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten bestimmt wird.
Gerichtliches Verfahren
Das Familiengericht prüft die formellen und materiellen Voraussetzungen der Scheidung. Beide Ehegatten werden angehört, insbesondere zur Klärung der Trennung und möglicher Folgesachen.
Folgesachen im Scheidungsverfahren
Im Zuge der Scheidung werden oft weitere Angelegenheiten geregelt, darunter:
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Hausratsteilung
Diese sogenannten „verbundenen Folgesachen“ können entweder im selben Verfahren oder in getrennten Verfahren behandelt werden.
Rechtsfolgen der Ehescheidung
Persönlich-rechtliche Folgen
Mit Rechtskraft der Scheidung endet das Eheverhältnis. Damit erlöschen Pflichten wie das Gebot des Zusammenlebens und eheliche Treue. Auch das gesetzliche Erbrecht zwischen den (geschiedenen) Ehegatten entfällt.
Vermögensrechtliche Folgen
Zugewinnausgleich
Ein etwaiger Zugewinnausgleich wird nach Maßgabe der jeweiligen Vermögensverhältnisse durchgeführt, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Altersvorsorge oder Altersversorgung. Dieser Ausgleich erfolgt von Amts wegen durch das Gericht, sofern beide Ehegatten nicht auf ihn verzichten.
Unterhaltsrechtliche Folgen
Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Unterhaltspflicht ist an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden und umfasst etwa Betreuungs-, Ausbildungs- oder Aufstockungsunterhalt.
Wirkungen auf Kinder
Die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts bleibt vom Scheidungsurteil zunächst unberührt. Soweit erforderlich, wird das Sorgerecht im Scheidungsverfahren oder in einem separaten Verfahren durch das Familiengericht geregelt.
Internationale Scheidung
Anerkennung und Rechtwahl
Scheidungen mit Auslandsbezug unterliegen besonderen Bestimmungen, etwa im Fall von binationalen Ehen. Durch die Rom-III-Verordnung und internationale Verträge sind Anerkennung und Durchsetzbarkeit von Scheidungsurteilen innerhalb der EU und anderen Staaten geregelt. Maßgeblich ist dabei meist das Recht des Aufenthaltslandes, es sei denn, die Ehegatten treffen eine andere Vereinbarung.
Kosten und Gebühren
Die mit der Scheidung verbundenen Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und möglichen weiteren Aufwendungen für das Verfahren zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem „Verfahrenswert der Scheidung“, der sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute bemisst. Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Statistik und gesellschaftliche Bedeutung
Die Ehescheidung ist ein bedeutender familienrechtlicher Vorgang mit weitreichenden Auswirkungen auf die betroffenen Familien, insbesondere auf Kinder und das soziale Umfeld. Die Anzahl der Ehescheidungen bewegt sich in Deutschland auf relativ konstantem Niveau, wobei etwa jede dritte Ehe geschieden wird.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Scheidung der Ehe ein komplex geregeltes, für das Familienrecht zentrales Verfahren darstellt, das sowohl formalen Vorgaben wie anspruchsvollen inhaltlichen und prozessualen Anforderungen unterliegt. Alle wesentlichen Aspekte – von ehelichen Pflichten über Trennungszeit und Scheidungsantrag bis hin zu den persönlichen, wirtschaftlichen und elterlichen Folgeregelungen – sind gesetzlich umfassend geregelt, was den Beteiligten einen transparenten und verlässlichen rechtlichen Rahmen bietet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung gemäß deutschem Recht erfüllt sein?
Um in Deutschland eine Ehe rechtskräftig scheiden zu lassen, muss gemäß § 1565 BGB das Scheitern der Ehe festgestellt werden. Dies setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Es gilt grundsätzlich das sogenannte Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Das Getrenntleben verlangt, dass die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und mindestens einer der Ehepartner die Trennungsabsicht erkennbar zum Ausdruck gebracht hat. Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei unzumutbarer Härte, wenn das Festhalten an der Ehe für einen Ehegatten eine besondere und schwerwiegende psychische oder physische Belastung darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Ergänzend ist zu beachten, dass mindestens einer der Eheleute dem Familiengericht die Scheidung formell beantragen muss; eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass der andere Ehegatte zustimmt.
Wie läuft das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht ab?
Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrages durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht. In Deutschland besteht Anwaltszwang für mindestens den Antragsteller. Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu, der innerhalb einer gesetzten Frist dazu Stellung nehmen kann. Im Rahmen des Verfahrens prüft das Gericht insbesondere, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen (insbesondere das Trennungsjahr). Die Vermögensauseinandersetzung, der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanrechte) sowie Fragen zum Unterhalt und Sorgerecht für gemeinsame Kinder können – müssen aber nicht zwingend – im selben Verfahren geklärt werden. Ist der Versorgungsausgleich betroffen, holt das Gericht zunächst Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern ein, was das Verfahren verlängern kann. Am Ende steht der Scheidungstermin vor Gericht, in dem beide Parteien angehört werden und das Scheidungsurteil verkündet wird, das nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird.
Müssen beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sein?
Grundsätzlich ist für eine Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres die Zustimmung beider Ehegatten keine zwingende Voraussetzung. Verweigert ein Ehegatte seine Zustimmung, kann die Ehe dennoch geschieden werden, wenn das Gericht feststellt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zerrüttet ist (§ 1566 BGB). Nach drei Jahren Getrenntleben gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, so dass auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden kann. In bestimmten Fällen – besonders bei einvernehmlichen Scheidungen – vereinfacht die Zustimmung des anderen Ehepartners jedoch das Verfahren erheblich und verkürzt die Dauer.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung in Deutschland?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Grundlage für die Berechnung ist der sogenannte Verfahrenswert, der sich in der Regel aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten sowie eventuellen Vermögenswerten ergibt. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren werden anhand dieses Wertes anhand des Gerichtskostengesetzes (GKG) sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) festgelegt. Ziehen sich neben der eigentlichen Scheidung noch Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Zugewinnausgleich hin, erhöht sich der Streitwert entsprechend, was wiederum die Gesamtkosten steigen lässt. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil oder die gesamten Kosten übernimmt.
Was regelt der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren?
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens, geregelt in den §§ 1587 ff. BGB und im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Er dient dem Zweck, die während der Ehe durch beide Partner erworbenen Rentenanwartschaften gerecht aufzuteilen. Dies betrifft gesetzliche Renten, betriebliche und private Altersvorsorge. Im Rahmen der Scheidung stellt das Gericht fest, welche Anwartschaften in der Ehezeit erworben wurden und wie diese hälftig geteilt werden. Der Versorgungsausgleich wird regelmäßig von Amts wegen durchgeführt, es sei denn, er ist durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlichen Vergleich ausgeschlossen oder beide Ehegatten verzichten ausdrücklich darauf und dieser Verzicht ist rechtlich wirksam. Eine Ausnahme besteht auch bei sehr kurzer Ehedauer (unter drei Jahren), dann findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Wie werden bei einer Scheidung Unterhaltsansprüche geregelt?
Im Scheidungsverfahren gibt es verschiedene Arten von Unterhalt: Trennungsunterhalt, der ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung beansprucht werden kann (§ 1361 BGB), und nachehelicher Unterhalt, der nach der Scheidung geltend gemacht werden kann (§ 1569 ff. BGB). Der Anspruch hängt von den ehelichen Lebensverhältnissen sowie von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit beider Ehepartner ab. Grundsätzlich soll nach der Scheidung jeder Ehegatte für seinen Unterhalt selbst sorgen. Nachehelicher Unterhalt wird jedoch gewährt, wenn und solange einer der Ehegatten dazu nicht in der Lage ist, etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Alters, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Auch der sogenannte Aufstockungsunterhalt und Ausgleich von ehebedingten Nachteilen können gewährt werden. Die Höhe und Dauer des Unterhalts richten sich nach Umfang, Dauer der Ehe und dem Lebensstandard während der Ehe.
Was geschieht mit dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder nach der Scheidung?
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung bestehen (§ 1626 BGB). Nur auf Antrag eines Elternteils und wenn das Kindeswohl es gebietet, kann das Familiengericht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen. Im Rahmen der Scheidung wird insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat – geregelt. Auch Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Vereinbarungen zur elterlichen Sorge können im Scheidungsverfahren getroffen werden. Ziel des Gesetzgebers ist, die gemeinsame Verantwortung der Eltern zu bewahren, so dass Eingriffe in das gemeinsame Sorgerecht Ausnahmen bleiben. Entscheidungen zum Sorgerecht richten sich vorrangig nach dem Wohl des Kindes.