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Schadensbeweis

Begriff und Bedeutung des Schadensbeweises

Der Begriff Schadensbeweis bezeichnet im rechtlichen Zusammenhang die Nachweispflicht einer Person, die einen Schaden erlitten hat. Wer von einer anderen Person Ersatz für einen Schaden verlangt, muss in der Regel nachweisen, dass ein solcher Schaden tatsächlich entstanden ist. Der Schadensbeweis ist somit ein zentrales Element bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Ziel und Funktion des Schadensbeweises

Das Ziel des Schadensbeweises besteht darin, dem Gericht oder einer anderen entscheidenden Stelle nachvollziehbar darzulegen, dass durch eine bestimmte Handlung oder Unterlassung ein konkreter Nachteil eingetreten ist. Ohne diesen Beweis kann kein Anspruch auf Ausgleich oder Ersatz geltend gemacht werden. Der Nachweis dient dazu, unbegründete Forderungen auszuschließen und den tatsächlichen Umfang eines entstandenen Schadens festzustellen.

Anforderungen an den Schadensbeweis

Die Anforderungen an den Nachweis eines Schadens sind hoch: Es genügt nicht allein zu behaupten, dass ein Schaden entstanden sei. Vielmehr müssen konkrete Tatsachen vorgelegt werden, aus denen sich Art und Höhe des behaupteten Verlustes ergeben. Dies kann beispielsweise durch Rechnungen, Gutachten oder andere Dokumente erfolgen.

Unterschied zwischen Haftungsgrund und Schadenhöhe

Beim Thema Schadensersatzanspruch wird zwischen dem sogenannten Haftungsgrund (also der Frage nach dem „Ob“ eines Anspruchs) und der Höhe des entstandenen Schadens unterschieden („Wie viel“). Während für das Bestehen eines Anspruchs zunächst geklärt werden muss, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt (Haftungsgrund), betrifft der eigentliche Schadensbeweis die genaue Feststellung des eingetretenen finanziellen oder materiellen Verlustes (Schadenhöhe).

Mittel zum Nachweis eines Schadens

Für den Beleg eines erlittenen Verlustes kommen verschiedene Mittel in Betracht:

  • Dokumente: Rechnungen über Reparaturen oder Anschaffungen können als Beleg dienen.
  • Bilder: Fotos von beschädigten Gegenständen helfen bei der Veranschaulichung.
  • Sachverständigengutachten: Ein Gutachten kann zur Bewertung von Schäden herangezogen werden.
  • Kostenvoranschläge: Sie geben Aufschluss über voraussichtliche Kosten zur Beseitigung eines Mangels.
  • Zeugenaussagen: Aussagen Dritter können ergänzend hinzugezogen werden.

Sonderfall: Schätzung durch das Gericht

In bestimmten Fällen lässt sich die exakte Höhe eines entstandenen Verlustes nicht mit absoluter Genauigkeit feststellen. In solchen Situationen besteht unter Umständen die Möglichkeit einer gerichtlichen Schätzung auf Grundlage vorhandener Anhaltspunkte. Voraussetzung hierfür bleibt jedoch stets das Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte für einen tatsächlich eingetretenen Schaden.

Bedeutung im Zivilrechtlichen Verfahren

Im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten trägt grundsätzlich jene Partei die sogenannte Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sowie den Umfang ihres behaupteten Vermögenseinbußes – also meist jene Person, welche Ersatz verlangt.
Kann diese Partei keinen ausreichenden Beleg liefern beziehungsweise bleiben Zweifel am Eintritt oder Ausmaß bestehen , so geht dies in aller Regel zu ihren Lasten .

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Schadensbeweis“

Was versteht man unter einem „Schadensbeweis“?

Ein „Schadensbeweis“ bezeichnet im rechtlichen Sinne den Nachweis darüber , dass tatsächlich ein Vermögenseinbuße entstanden ist . Wer Ersatz fordert , muss belegen können , welcher konkrete finanzielle oder materielle Verlust eingetreten ist .

Wer muss einen Schaden beweisen?

Grundsätzlich liegt es bei jener Person , welche Ansprüche wegen erlittener Nachteile geltend macht , sowohl das Entstehen als auch die genaue Höhe ihres angeblich erlittenen Vermögenseinbußes darzulegen und zu belegen .

Welche Unterlagen eignen sich als Belege für einen entstandenen Schaden?

Als geeignete Unterlagen gelten insbesondere Rechnungen , Quittungen , Kostenvoranschläge sowie Sachverständigengutachten . Auch Fotos beschädigter Gegenstände sowie Zeugenaussagen können unterstützend wirken .

Was passiert wenn sich die genaue Höhe nicht exakt bestimmen lässt?

Lässt sich trotz aller Bemühungen keine exakte Summe feststellen , so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Schätzung anhand vorhandener Anhaltspunkte erfolgen . Voraussetzung bleibt jedoch stets zumindest ein Mindestmaß an belegbaren Tatsachen .

Gilt beim immateriellen Schäden wie Schmerzen ebenfalls eine Pflicht zum genauen Nachweise ?< / h 3 >
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Auch bei immateriellen Schäden wie etwa Schmerzen besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Darlegung . Allerdings erfolgt hier häufig keine exakte Bezifferung sondern vielmehr eine Bewertung anhand vergleichbarer Fälle.
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< h 3 >Müssen auch Folgeschäden bewiesen werden?< / h 3 >
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Ja – auch sogenannte Folgeschäden müssen konkret dargelegt beziehungsweise belegt werden um berücksichtigt zu werden.
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< h 3 >Kann man ohne jegliche Dokumente dennoch Erfolg haben?< / h 3 >
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Ohne jegliche Dokumentation gestaltet sich der erforderliche Nachweise sehr schwierig; es bedarf zumindest gewisser Indizien um glaubhaft machen zu können dass überhaupt ein Vermögenseinbuße vorliegt.
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