Begriff und Bedeutung des Sachverständigen
Ein Sachverständiger ist eine Person, die aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Fachgebiet dazu berufen wird, Tatsachen, Zustände oder Abläufe zu beurteilen und diese Erkenntnisse Dritten – insbesondere Gerichten, Behörden oder Privatpersonen – verständlich darzulegen. Die Tätigkeit eines Sachverständigen ist von großer Bedeutung für die objektive Klärung von Fragen, bei denen spezielles Wissen erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Sachverständiger
Die rechtliche Stellung eines Sachverständigen ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Diese betreffen sowohl die Bestellung als auch die Pflichten während der Gutachtenerstellung sowie mögliche Haftungsfragen. Ein Sachverständiger kann entweder öffentlich bestellt werden oder privat tätig sein.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Eine öffentliche Bestellung erfolgt durch eine hierzu befugte Institution wie beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern. Öffentlich bestellte Personen müssen ihre besondere Qualifikation nachweisen und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Fachkenntnisse sowie ihrer persönlichen Eignung. Mit der öffentlichen Bestellung geht häufig eine Vereidigung einher; dies bedeutet, dass sie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet sind.
Privat beauftragte Sachverständige
Neben öffentlich bestellten gibt es auch privat beauftragte Personen mit besonderen Kenntnissen in einem Fachgebiet. Diese werden direkt von Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen mit der Erstellung eines Gutachtens betraut. Auch hier gelten hohe Anforderungen an Unparteilichkeit und Sorgfaltspflicht.
Aufgabenbereiche des Sachverständigen im rechtlichen Kontext
Tätigkeit vor Gericht (Gerichtsgutachter)
Gerichte greifen auf das Wissen von sachkundigen Personen zurück, wenn sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, um einen bestimmten technischen oder fachlichen Zusammenhang zu beurteilen. In solchen Fällen wird ein gerichtlicher Gutachter bestellt. Dieser hat die Aufgabe, den tatsächlichen Zustand einer Sache festzustellen oder einen Ablauf nachvollziehbar darzustellen.
Tätigkeit für Behörden (Behördengutachten)
Auch Behörden können sachkundige Personen hinzuziehen – etwa bei Bauvorhaben zur Prüfung technischer Standards oder im Umweltbereich zur Bewertung bestimmter Risiken.
Tätigkeit im privaten Bereich (Privatgutachten)
Im privaten Bereich werden solche Gutachten beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Parteien eingeholt – etwa nach Verkehrsunfällen zur Schadensfeststellung oder bei Immobilienbewertungen.
Pflichten des Sachverständigen im Rechtsverkehr
Sorgfaltspflicht und Unparteilichkeit
Sachkundige Personen sind verpflichtet, ihre Arbeit sorgfältig auszuführen sowie neutral zu bleiben; persönliche Interessen dürfen keinen Einfluss auf das Ergebnis nehmen.
Verschwiegenheitspflicht
Neben Neutralität besteht meist eine Pflicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller ihnen bekannt gewordenen Informationen.
Annahme- bzw Ablehnungspflicht
Sachkundige dürfen Aufträge nur dann ablehnen bzw müssen diese ablehnen wenn Befangenheit vorliegt.
Haftung des Sachverständigen
Kommen sachkundige Personen ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nach so können sie für Schäden haftbar gemacht werden welche durch fehlerhafte Begutachtung entstehen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Sachverständiger“ (FAQ)
Was unterscheidet einen öffentlich bestellten vom privat beauftragten Sachverständigen?
Öffentlich bestellte sind durch bestimmte Institutionen geprüft worden; privat Beauftragte handeln ohne öffentliche Bestellung aber ebenfalls auf Grundlage besonderer Kenntnisse.
Muss ein Gericht immer einen öffentlich bestellten bestellen?
Nicht zwingend; Gerichte wählen geeignete sachkundige Personen aus wobei oft aber nicht ausschließlich auf öffentliche Bestellungen zurückgegriffen wird.
Darf jeder als solcher tätig sein?
Nicht jede Person darf sich so nennen: Es bedarf entsprechender Qualifikation sowie Nachweis besonderer Kenntnisse in dem jeweiligen Gebiet.
Kann man gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen?
Beteiligte haben grundsätzlich Möglichkeiten gegen Fehler in einem Gutachten vorzugehen etwa indem sie Einwendungen erheben lassen sofern berechtigte Zweifel bestehen.
Müssen alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgen?
Sämtliche Feststellungen müssen objektiv nachvollziehbar dokumentiert sein Falschangaben können rechtliche Konsequenzen haben。