Begriff und Einordnung des RID‑Übereinkommens
Das sogenannte RID‑Übereinkommen bezeichnet das international harmonisierte Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene. Richtiger ist die Bezeichnung „RID“ (Reglement über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter). Es ist als Anhang C in die Übereinkunft über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) eingebettet und wird von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) fortentwickelt. Das RID dient dem Schutz von Menschen, Umwelt und Sachgütern und legt einheitliche Anforderungen für die sichere und geordnete Beförderung gefährlicher Stoffe und Gegenstände im Eisenbahnverkehr fest.
Verhältnis zu anderen Verkehrsregelwerken
Das RID ist Teil einer Familie abgestimmter Gefahrgutregelwerke: Für den Straßenverkehr gilt das ADR, für die Binnenschifffahrt das ADN, für die Seeschifffahrt der IMDG‑Code und für die Luftbeförderung die einschlägigen ICAO/IATA‑Bestimmungen. Die Struktur und die Grundanforderungen sind weitgehend harmonisiert, damit Sendungen im kombinierten Verkehr ohne inhaltliche Brüche abgewickelt werden können.
Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Sachlicher Geltungsbereich
Das RID regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene. Es erfasst die Einstufung von Stoffen und Gegenständen, die Auswahl geeigneter Verpackungen, Tanks und Fahrzeuge, die Kennzeichnung und Bezettelung, die Dokumentation, betriebliche Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen sowie Pflichten der beteiligten Unternehmen. Nicht erfasst werden Bereiche außerhalb des Transports, etwa reine Herstellungs‑ oder Lagerrechtsfragen, soweit sie keinen Transportbezug haben.
Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich
RID gilt bei internationalen Eisenbahntransporten zwischen den Mitgliedstaaten der OTIF. Viele Staaten, insbesondere in Europa, wenden die RID‑Vorschriften zusätzlich auch auf innerstaatliche Transporte an, häufig durch Verweis in nationales Recht. Von den Regelungen betroffen sind alle an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Unternehmen, darunter Versender, Verlader, Befüller, Verpacker, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Tankcontainer‑/Containerbetreiber und Empfänger.
Ziele und Grundprinzipien
Das RID verfolgt das Ziel, Risiken beim Transport gefährlicher Güter zu minimieren und ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Kernprinzipien sind die korrekte Einstufung, die Verwendung konformer Verpackungen und Tanks, eindeutige Gefahrenkommunikation (Dokumente, Kennzeichnung, Gefahrzettel/Placards), qualifikationsgerechtes Personal, geeignete Betriebsabläufe, Vorsorge gegen Zwischen- und Unfälle sowie die Einbindung von Überwachungs- und Meldeprozessen.
Systematik und Aufbau des RID
Einstufung und Stofflisten
Gefährliche Güter werden nach Gefahrenklassen zugeordnet und in einer umfassenden Stoffliste mit UN‑Nummern aufgeführt. Diese listet zudem besondere Vorschriften und gibt an, unter welchen Bedingungen eine Beförderung zulässig ist. Je nach Gefahrmerkmalen unterscheiden sich Anforderungen an Verpackungen, Tanks, Ausrüstung und Betriebsabläufe.
Verpackungen, Tanks und Ausrüstung
Das RID enthält detaillierte Anforderungen an Bau, Prüfung und Verwendung von Verpackungen, Großverpackungen, IBCs, ortsbeweglichen Tanks, ortsfesten Tanks und Kesselwagen. Es regelt Zulassungen, Prüfintervalle, Kennzeichnungen und die Eignung für bestimmte Stoffe. Einsätze sind nur zulässig, wenn die Bauart zugelassen, geprüft und für den Stoff freigegeben ist. Anforderungen an Ausrüstung dienen dem sicheren Betrieb, etwa zur Dichtheit, zum Druckschutz und zur Leckagevermeidung.
Dokumentation, Kennzeichnung und Bezettelung
Für jede Sendung sind Transportdokumente mit den vorgeschriebenen Gefahrgutangaben mitzuführen. Wagen, Container, Tankcontainer und Kesselwagen sind außen mit Gefahrzetteln und Großzetteln (Placards) sowie gegebenenfalls mit orangefarbenen Tafeln und weiteren Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichnung ermöglicht Einsatzkräften und Beteiligten eine rasche Gefahreneinschätzung.
Sicherheits- und Schutzvorschriften
Neben technischen Sicherheitsanforderungen enthält das RID Vorgaben zur Qualifikation und Schulung von Personal, zu Betriebsanweisungen, zur Unfallverhütung und zur Meldung schwerer Zwischenfälle. Für sicherheitsempfindliche Güter sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, die unbefugten Zugriff erschweren und Missbrauch vorbeugen, etwa durch Zugangskontrollen und organisatorische Sicherheitspläne.
Rollen und Pflichten der Beteiligten
Versender, Verlader, Befüller, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Empfänger
Das RID ordnet die Verantwortlichkeiten entlang der Transportkette zu. Der Versender sorgt für Einstufung, korrekte Benennung, Verpackungsauswahl und Dokumentation. Der Verlader achtet auf die konforme Verladung und Stauung. Der Befüller ist für die ordnungsgemäße Befüllung von Tanks/Verpackungen und die zugehörigen Kontrollen zuständig. Eisenbahnverkehrsunternehmen prüfen, ob zur Beförderung zugelassene Sendungen übernommen werden können und die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen. Wagenhalter und Betreiber von Tanks sind für den vorschriftsmäßigen Zustand und die Prüfungen ihrer Fahrzeuge und Behälter verantwortlich. Der Empfänger hat die Entgegennahme so zu gestalten, dass Risiken minimiert und erforderliche Entleerungs- und Reinigungsmaßnahmen beachtet werden.
Schulung und Gefahrgutbeauftragter
Beteiligte Personen müssen ihren Aufgaben entsprechend unterwiesen sein; Schulungen decken allgemeine, aufgabenbezogene und sicherheitsrelevante Inhalte ab. Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, haben in der Regel eine fachkundige Person als Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, soweit keine Ausnahmen greifen. Diese Person begleitet die Einhaltung der Vorschriften und die fortlaufende Verbesserung der Abläufe.
Zulassung, Prüfungen und Überwachung
Konformitätsbewertung und Prüfpflichten
Verpackungen, IBCs, ortsbewegliche Tanks, Kesselwagen und Ausrüstungen unterliegen Zulassungs- und Prüfverfahren. Anerkannte Stellen führen Bauartprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Zwischenprüfungen durch. Sichtbare Kennzeichnungen belegen die Zulassung und die Fälligkeit der nächsten Prüfung. Ohne gültige Zulassung und Prüfkennzeichnung ist eine Verwendung unzulässig.
Aufsicht und Durchsetzung
Die Einhaltung der RID‑Vorschriften wird durch zuständige Behörden überwacht. Diese führen Kontrollen bei Unternehmen, an Umschlagstellen und im Bahnverkehr durch. Bei festgestellten Verstößen können Maßnahmen bis hin zu Anordnungen, Untersagungen und Bußgeldern ergriffen werden. Die konkrete Sanktionierung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht der betroffenen Staaten.
Rechtsfortbildung und Aktualisierung
Organe und Verfahren
Das RID wird vom RID‑Fachausschuss der OTIF fortgeschrieben. Die inhaltliche Arbeit erfolgt häufig in der sogenannten Gemeinsamen Tagung (Joint Meeting) von RID/ADR/ADN, um die Harmonisierung der Verkehrsträger sicherzustellen. Änderungen durchlaufen ein strukturiertes Vorschlags‑, Beratungs‑ und Beschlussverfahren.
Übernahme in staatliches Recht und Übergangsfristen
Staaten übernehmen das RID regelmäßig in ihr innerstaatliches Recht, in Europa insbesondere durch unionsrechtliche Verweisungen. Das Regelwerk wird im zweijährigen Turnus angepasst. Für neue oder geänderte Vorschriften bestehen typischerweise Übergangsfristen, um Lagerbestände, Prüfzyklen und betriebliche Abläufe anpassen zu können.
Haftung, Unfälle und Betriebsregeln
Haftung und Verantwortung
Das RID selbst ordnet Pflichten zu; die zivil‑ und verwaltungsrechtliche Haftung richtet sich nach dem anwendbaren nationalen Recht sowie gegebenenfalls nach einschlägigen internationalen Abkommen des Eisenbahnverkehrs. Verstöße gegen RID‑Pflichten können haftungsrechtliche Folgen auslösen, etwa bei Schäden infolge von Fehlklassifizierung, unzulässiger Verpackung oder fehlender Kennzeichnung.
Zwischenfälle, Meldungen und Auswertung
Schwere Unfälle und Störungen im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderungen sind an die zuständigen Behörden zu melden. Das RID enthält Kriterien, wann eine Meldung erforderlich ist, und sieht die Auswertung von Ursachen und Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Ereignisse vor. Ergebnisse fließen in die Fortentwicklung des Regelwerks ein.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Freistellungen und Mengenbegrenzungen
Das RID kennt Freistellungen für bestimmte Situationen, etwa bei sehr geringen Mengen oder besonderen Beförderungsarten. Dazu zählen Regelungen zu begrenzten und freigestellten Mengen, technische Freistellungen für bestimmte Geräte oder Ausrüstungen sowie Sondervorschriften für Proben und Abfälle. Freistellungen wirken sich auf Verpackungsanforderungen, Kennzeichnung und Dokumentation aus, ohne das Schutzniveau zu vernachlässigen.
Private und betriebsinterne Beförderungen
Für Beförderungen durch Privatpersonen oder für betriebsinterne Transporte können erleichterte Bestimmungen gelten, sofern festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Diese Erleichterungen dürfen nicht zu einer Erhöhung des Risikos führen; die Grenzen sind im Regelwerk definiert.
Praxisrelevanz und Bedeutung
Harmonisierung und Intermodalität
Die Harmonisierung des RID mit den Regelwerken anderer Verkehrsträger ermöglicht durchgängige Lieferketten im kombinierten Verkehr. Einheitliche Klassifizierung, gleiche Gefahrzettel und abgestimmte Bau‑ und Prüfanforderungen reduzieren Umverpackungen und Umladungsrisiken. Für Wirtschaft, Infrastruktur und Einsatzkräfte schafft das RID verlässliche, international verständliche Standards.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum RID‑Übereinkommen
Was ist das RID‑Übereinkommen im rechtlichen Sinn?
RID ist das Reglement für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. Es ist als Anhang C in die COTIF eingebunden und wird von der OTIF getragen. Damit besitzt es völkerrechtliche Grundlage und wird durch staatliche Übernahme für die Beteiligten verbindlich.
Gilt das RID nur für internationale Transporte?
Ursprünglich auf internationale Transporte ausgerichtet, wird das RID in vielen Staaten zusätzlich für innerstaatliche Beförderungen angewandt. Dies erfolgt durch entsprechende Verweisungen oder Umsetzungen im nationalen Recht.
Wer ist an das RID gebunden?
Gebunden sind alle an der Gefahrgutbeförderung auf der Schiene beteiligten Unternehmen, darunter Versender, Verlader, Befüller, Verpacker, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Betreiber von Tanks und Container sowie Empfänger, jeweils im Rahmen ihrer zugewiesenen Pflichten.
Wie verhält sich das RID zu ADR und ADN?
RID, ADR und ADN sind inhaltlich harmonisiert und werden gemeinsam weiterentwickelt. Dadurch gelten in den Kernelementen übereinstimmende Regeln für Schiene, Straße und Binnenwasserstraßen, was den intermodalen Verkehr erleichtert.
Welche Unterlagen verlangt das RID bei der Beförderung?
Erforderlich ist ein Transportdokument mit den Gefahrgutangaben sowie gegebenenfalls weitere Begleitunterlagen, wenn dies nach Stoff oder Beförderungsart vorgesehen ist. Zudem müssen Wagen und Ladeeinheiten vorschriftsgemäß gekennzeichnet und bezettelt sein.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das RID?
Verstöße können von der Untersagung der Beförderung über Anordnungen und Bußgelder bis hin zu weiteren Maßnahmen reichen. Die konkrete Rechtsfolge ergibt sich aus dem jeweils anwendbaren nationalen Recht der betroffenen Staaten.
Wie oft wird das RID überarbeitet?
Das RID folgt einem regelmäßigen Überarbeitungszyklus im Zweijahresrhythmus. Änderungen werden beschlossen und mit Übergangsfristen eingeführt, um eine geordnete Anpassung zu ermöglichen.