Legal Wiki

Reimport von Kraftfahrzeugen

Definition und Abgrenzung

Als Reimport von Kraftfahrzeugen wird der erneute Import eines Fahrzeugs in das Land bezeichnet, in dem der Hersteller oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen den Vertrieb organisiert, nachdem das Fahrzeug zuvor für einen anderen Markt bestimmt, dorthin ausgeliefert oder dort erstmals in Verkehr gebracht wurde. Reimporte kommen häufig vor, wenn ein Fahrzeug ursprünglich für das Ausland produziert oder dorthin verkauft wurde und später in das Ursprungsland zurückkehrt. Der Begriff unterscheidet sich vom allgemeinen Import dadurch, dass der Reimport auf ein „Zurückführen“ in das ursprüngliche Vertriebsgebiet zielt.

Abzugrenzen ist der Reimport vom Parallelimport. Parallelimport beschreibt den grenzüberschreitenden Bezug außerhalb der offiziellen Vertriebswege des Herstellers, ohne dass das Fahrzeug zuvor notwendig im Ursprungsland war. Ein Reimport kann zugleich ein Parallelimport sein, muss es aber nicht. Bei Neufahrzeugen sind häufig identische Typgenehmigungen vorhanden; bei Gebrauchtfahrzeugen ist zusätzlich die bisherige Zulassungshistorie maßgeblich.

Rechtsrahmen

Grenzüberschreitender Warenverkehr: Binnenmarkt und Drittstaaten

Innerhalb des europäischen Binnenmarkts ist der freie Warenverkehr grundlegend. Reimporte aus anderen EU- oder EWR-Staaten unterliegen daher keinen Zöllen. Steuerliche Folgen ergeben sich gleichwohl je nach Neu- oder Gebrauchtfahrzeugstatus und der Rolle der Beteiligten (Unternehmen oder Privatpersonen). Bei Reimporten aus Drittstaaten fallen regelmäßig Einfuhrabgaben an, etwa Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle. Maßgeblich sind der Zollstatus des Fahrzeugs, dessen Herkunft und der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens.

Zulassung, Typgenehmigung und technische Vorschriften

Für die Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen ist eine Zulassung nach den technischen Vorschriften des Zielstaats erforderlich. Fahrzeuge mit europäischer Typgenehmigung können regelmäßig über eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) nachweisen, dass sie den relevanten Anforderungen entsprechen. Fehlt eine passende Typgenehmigung oder ist das Fahrzeug für einen Drittstaatenmarkt bestimmt worden, kann eine Einzelgenehmigung nötig sein. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Beleuchtung, Abgas- und Geräuschverhalten, Sicherheitseinrichtungen und ggf. Softwarestände geprüft. Unterschiede in länderspezifischen Ausstattungen (z. B. Warnwesten-, Verbandskasten- oder Notrufsystemvorgaben) betreffen die Betriebserlaubnis und Zulassung.

Vertrags- und kaufrechtliche Aspekte

Vertragspartner, Gewährleistung und Garantie

Beim Reimport ist der Verkäufer vor Ort der zentrale Vertragspartner. Gegenüber diesem greifen die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob das Fahrzeug reimportiert wurde, und können im Verbrauchsgüterkauf nicht zu Lasten der Käuferseite eingeschränkt werden. Daneben kann eine Herstellergarantie bestehen. Garantien sind freiwillige Leistungen mit eigenen Bedingungen, die insbesondere hinsichtlich Dauer, Umfang und regionaler Geltung variieren können. Bei Reimporten kann die Garantieabwicklung länderspezifischen Vorgaben des Herstellers oder seines Servicenetzes unterliegen.

Beschaffenheit, Ausstattung und Informationspflichten

Relevanter Maßstab ist die vereinbarte und die übliche Beschaffenheit. Bei Reimporten sind Abweichungen zur im Inland üblichen Serien- oder Sonderausstattung möglich, etwa andere Instrumentensprachen, Bordliteratur, Assistenzsysteme oder emissions- und lärmbezogene Auslegungen. Solche Abweichungen betreffen die Frage, ob das Fahrzeug die vereinbarte oder erwartbare Beschaffenheit aufweist. Angaben zu Herkunft, Vorbesitz, Laufleistung, Unfallschäden, Wartungshistorie, Emissionsklassifizierung und Konformitätsnachweisen sind für die rechtliche Einordnung bedeutsam.

Fernabsatz, Sprache und Verbraucherschutz

Erfolgt der Vertragsschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, können besondere Schutzrechte bestehen. Vertragsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Servicehefte in einer für den Zielmarkt verständlichen Sprache betreffen die Frage der ordnungsgemäßen Erfüllung und der Tauglichkeit im gewöhnlichen Gebrauch.

Steuerliche und abgabenrechtliche Aspekte

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten besondere Regeln für neue Fahrzeuge. Neue Fahrzeuge werden grundsätzlich im Bestimmungsland besteuert. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann im Händlergeschäft eine Differenzbesteuerung in Betracht kommen, die den Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung beeinflusst. Ob es sich um ein neues Fahrzeug handelt, bestimmt sich nach objektiven Kriterien wie Erstzulassung, Alter und Laufleistung.

Drittlandsimporte

Bei Reimporten aus Drittstaaten sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Maßgeblich sind Warentarifnummer, Ursprung und Wert. Neben der Einfuhrumsatzsteuer können Zölle oder handelspolitische Abgaben anfallen. Befreiungen oder Präferenznachweise kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Produktsicherheit, Haftung und Rückrufe

Reimportierte Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften zur Produktsicherheit. Hersteller, Inverkehrbringer und Händler haben Pflichten hinsichtlich Sicherheit, Konformität und Marktüberwachung. Rückruf- und Serviceaktionen gelten grundsätzlich auch für Reimportfahrzeuge, können jedoch organisatorisch nach nationalen Vorgaben der Vertriebsorganisation umgesetzt werden. Verantwortlichkeiten für Schäden aufgrund fehlerhafter Produkte knüpfen an die Rolle in der Vertriebskette an. Wer ein Fahrzeug unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder wesentlich verändert, kann rechtlich wie ein Hersteller behandelt werden.

Dokumente und Nachweise

Für Zulassung und Eigentumsnachweis sind regelmäßig erforderlich: ausländische Fahrzeugpapiere, Nachweise über Eigentum und Erwerb, Identitätsnachweis, Konformitätsunterlagen (z. B. CoC), Nachweise über Abgabenentrichtung, gegebenenfalls technische Prüfberichte und Bestätigungen zu Rückbauten oder Umbauten. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind Wartungsnachweise, Kilometerstände, HU/AU-Bescheinigungen und etwaige Vorführnachweise relevant. Die Vollständigkeit und Echtheit der Dokumente ist für die Zulassungsfähigkeit wesentlich.

Typische Risiken und Streitpunkte

Streitigkeiten betreffen häufig Abweichungen in Ausstattung und Softwareständen, Fragen der Herstellergarantie im Zielland, mangelnde oder unechte Konformitätsnachweise, unklare Laufleistung, Vorschäden, fehlende oder unvollständige Dokumente sowie die korrekte steuerliche Behandlung. Manipulationen an Kilometerzählern sind unzulässig und können straf- und haftungsrechtliche Folgen auslösen. Bei Abweichungen vom inländischen Ausstattungsstandard stellt sich die Frage, ob dies als vereinbarte Beschaffenheit anzusehen ist oder einen Sachmangel begründet.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „Reimport“ bei Kraftfahrzeugen?

Reimport bezeichnet die Rückführung eines Fahrzeugs in das Land des ursprünglichen Vertriebs, nachdem es zuvor für einen anderen Markt bestimmt oder dort in Verkehr gebracht wurde. Es kann sich um neue oder gebrauchte Fahrzeuge handeln.

Gilt bei Reimport-Fahrzeugen die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer?

Ja. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bestehen gegenüber dem jeweiligen Verkäufer und gelten unabhängig davon, dass es sich um einen Reimport handelt. Vertragsklauseln im Verbrauchsgüterkauf dürfen diese Rechte nicht zu Lasten der Käuferseite ausschließen.

Ist die Herstellergarantie bei Reimporten stets identisch mit der inländischen Garantie?

Nicht zwingend. Herstellergarantien sind freiwillige Zusagen mit eigenen Bedingungen. Umfang, Dauer und regionale Geltung können sich unterscheiden, etwa abhängig vom Vertriebsgebiet oder Servicenetz des Herstellers.

Welche Steuern fallen beim Reimport innerhalb der EU an?

Bei neuen Fahrzeugen erfolgt die Umsatzbesteuerung grundsätzlich im Bestimmungsland. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Differenzbesteuerung des Händlers einschlägig sein. Details hängen vom Status des Fahrzeugs und den beteiligten Parteien ab.

Welche Abgaben entstehen bei Reimporten aus Drittstaaten?

Es fallen regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle oder weitere Abgaben an. Entscheidend sind Ursprung, Warentarifnummer und Bemessungsgrundlage des Fahrzeugs.

Welche Unterlagen sind für die Zulassung eines Reimports erforderlich?

Erforderlich sind in der Regel die ausländischen Fahrzeugpapiere, Eigentums- und Erwerbsnachweise, Identitätsnachweis, Konformitätsnachweise (z. B. CoC), Nachweise über entrichtete Abgaben sowie gegebenenfalls technische Prüfberichte. Bei Abweichungen zum EU-Standard kann eine Einzelgenehmigung notwendig sein.

Gelten Rückrufe und Sicherheitsaktionen auch für Reimportfahrzeuge?

Grundsätzlich ja. Rückrufe und Sicherheitsmaßnahmen erstrecken sich auch auf Reimportfahrzeuge. Die Durchführung kann organisatorischen Vorgaben des jeweiligen Vertriebsnetzes im Zielland unterliegen.