Legal Lexikon

Record Date


Definition und rechtliche Einordnung des Begriffs „Record Date“

Das Record Date (auf Deutsch etwa: Stichtag, Stichtagsdatum oder Eintragungsstichtag) ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht, insbesondere geprägt durch Aktienrecht und Wertpapierrecht. Es bezeichnet im Allgemeinen den Stichtag, zu dem ein Unternehmen feststellt, welche Anteilseigner zu einem bestimmten Zeitpunkt als berechtigte Inhaber von Gesellschaftsrechten, wie etwa Dividendenansprüchen oder Stimmrechten bei Hauptversammlungen, gelten. Die Festlegung des Record Dates ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Kapitalmarktrecht von zentraler Bedeutung und unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften.

Funktion und Bedeutung des Record Date

Feststellung der Berechtigten

Das Record Date dient primär der Bestimmung derjenigen Personen oder Institutionen, denen bestimmte Rechte oder Ansprüche zustehen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Wertpapierhandels relevant, da Aktien und andere Wertpapiere regelmäßig den Inhaber wechseln und die Rechte nicht zwingend mit dem Tag des Erwerbs übergehen.

Relevanz für Dividenden und Bezugsrechte

Besondere Bedeutung gewinnt das Record Date im Rahmen von Dividendenausschüttungen und anderen Zahlungen an die Anteilseigner. Nur diejenigen, die am Record Date als Inhaber der betreffenden Aktien im Register eingetragen sind, erhalten die entsprechende Dividende bzw. können an Kapitalmaßnahmen wie Bezugsrechtsemissionen teilnehmen.

Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung

Internationales und nationales Recht

Europäische Rechtsgrundlagen

Im europäischen Rechtsraum ist der Record Date vor allem im Rahmen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2007/36/EG) sowie der nationalen Aktiengesetze geregelt. Diese Vorschriften dienen der Harmonisierung der Rechte der Aktionäre und gewährleisten eine einheitliche Festlegung von Stichtagen zur Ausübung von Aktionärsrechten.

Rechtliche Regelungen in Deutschland

In Deutschland finden sich einschlägige Regelungen zum Record Date insbesondere im Aktiengesetz (AktG). Beispielsweise ist für börsennotierte Gesellschaften in § 123 Absatz 4 AktG der sogenannte Nachweisstichtag („Record Date“) für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts geregelt.

Record Date bei Dividendenzahlungen

Für Dividendenzahlungen hat das Record Date folgende Bedeutung: Der Anspruch auf Dividende entsteht ausschließlich für die Personen, die am Record Date als Aktionäre im Aktienregister eingetragen sind. Daraus ergibt sich, dass der wirtschaftliche Besitz der Aktie zum Zeitpunkt des Record Date ausschlaggebend für die Berechtigung ist, nicht der Zeitpunkt der Dividendenausschüttung selbst.

Record Date im internationalen Kontext

In den USA ist das Record Date (dt. „Stichtag“) beispielsweise ein fest etabliertes Konzept und wird im Rahmen der Börsengesetzgebung durch die Securities and Exchange Commission (SEC) und einschlägige Rechtsvorschriften wie den Securities Exchange Act of 1934 geregelt. Hier besteht zudem eine enge Verzahnung mit dem sogenannten „Ex-Dividend Date“, welches das Datum markiert, ab dem Käufer einer Aktie keinen Anspruch mehr auf die nächste Dividendenzahlung erwerben.

Procedere und praktische Auswirkungen des Record Date

Ablauf der Feststellung

Die Gesellschaft oder die zentrale Verwahrstelle setzt das Record Date offiziell fest und gibt dieses öffentlich bekannt. In vielen Jurisdiktionen muss das Record Date einen bestimmten zeitlichen Abstand zur Hauptversammlung oder zum Dividendenzahltag haben, was eine geordnete Abwicklung der Rechtevergabe gewährleistet.

Bedeutung für Besitzerwechsel von Wertpapieren

Im Kontext des sogenannten „settlement cycle“ ist das Record Date besonders relevant, da Besitzwechsel von Wertpapieren nicht in Echtzeit erfolgen, sondern einer Clearing- und Abwicklungsfrist unterliegen. Maßgeblich ist somit, wer im Zeitpunkt des Record Date als Eigentümer im Register oder als Depotinhaber geführt wird.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Ex-Dividend Date

Das Record Date ist vom „Ex-Dividend Date“ zu unterscheiden. Während das Ex-Dividend Date den ersten Handelstag bezeichnet, an dem eine Aktie ohne das Recht auf die nächste Dividendenzahlung gehandelt wird, gibt das Record Date den Stichtag an, an dem festgestellt wird, welche Aktionäre dividendenberechtigt sind.

Closing Date und Payment Date

Weitere relevante Termine im Zusammenhang mit Corporate Actions können das „Closing Date“ (Abschlussstichtag) und das „Payment Date“ (Zahltag) sein. Diese dienen der Festlegung von Abschluss- bzw. Auszahlungszeitpunkten und stehen in systematischem Zusammenhang mit dem Record Date.

Rechtliche Konsequenzen und Wirkung des Record Date

Bindungswirkung gegenüber Gesellschaft und Dritten

Das Record Date entfaltet Bindungswirkung in dem Sinne, dass nur diejenigen Anteilseigner, die am Record Date im Register geführt werden, ihre Rechte gegen die Gesellschaft geltend machen können. Ein nachträglicher Erwerb oder Verkauf von Anteilen nach dem Stichtag beeinflusst die Rechte für die betreffende Kapitalmaßnahme oder Versammlung nicht mehr.

Schutz der Abwicklungssicherheit

Das Konzept des Record Date trägt dazu bei, Unsicherheiten und Streitigkeiten hinsichtlich der Berechtigung an bestimmten Gesellschaftsrechten zu minimieren. Insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften mit häufigem Aktienhandel ist dadurch eine rechtssichere und transparente Berechtigungssituation gewährleistet.

Literatur und weiterführende Vorschriften

Relevant für die rechtliche Einordnung und Anwendung des Record Date sind neben nationalen Aktiengesetzen und Kapitalmarktvorschriften insbesondere folgende Quellen:

  • Aktiengesetz (AktG), insbesondere § 123 Abs. 4 AktG
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Richtlinie (EU) 2007/36/EG (Aktionärsrechterichtlinie)
  • Securities Exchange Act of 1934 (USA)
  • Veröffentlichungen der Wertpapierverwahrstellen und Börsen

Zusammenfassung

Das Record Date nimmt im Aktien- und Wertpapierrecht eine zentrale Rolle ein. Durch die Festlegung eines Stichtags wird Rechtssicherheit bei der Zuweisung und Ausübung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche gewährleistet. Die genaue Ausgestaltung des Record Date erfolgt auf Grundlage nationaler sowie international harmonisierter Regelwerke und ist für verschiedene Gesellschaftsrechte wie Dividendenzahlungen, Bezugsrechte und Stimmrechte bindend. Die Bedeutung des Record Date ist somit sowohl für Unternehmen als auch für Anteilseigner von erheblicher praktischer Relevanz.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der Festlegung eines Record Dates?

Die Festlegung eines Record Dates ist aus rechtlicher Sicht von zentraler Bedeutung, da sie bestimmt, wer als berechtigter Aktionär oder Anteilsinhaber gilt und somit am Stichtag bestimmte Rechte (zum Beispiel Stimm- oder Dividendenrechte) ausüben kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass relevante Eigentumsverhältnisse zum Record Date maßgeblich sind. Das bedeutet, dass nur jene Personen, die zu diesem Termin als eingetragene Inhaber gelten, als rechtmäßige Berechtigte für Beschlussfassungen, Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen angesehen werden. Rechtlich stellt das Record Date einen Schutzmechanismus dar, um Klarheit über den berechtigten Personenkreis zu schaffen und nachträgliche Streitigkeiten über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zum Dividendenbezug zu vermeiden. Zudem sorgt die gesetzliche Regelung für einheitliche Standards bei der Abwicklung von Stimmrechten oder Zuteilungen, wodurch die Rechtssicherheit im Börsen- und Gesellschaftsrecht erhöht wird.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln das Record Date in Deutschland?

Das Record Date wird in Deutschland insbesondere durch das Aktiengesetz (AktG), speziell durch § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG, geregelt. Hier wird normiert, dass für börsennotierte Gesellschaften als Nachweisstichtag der Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung gilt. Rechtstechnisch ist also festgelegt, dass die Inhaberschaft in Bezug auf Aktien und Rechte zu diesem bestimmten Zeitpunkt nachgewiesen werden muss, um an einer Hauptversammlung teilnehmen und Stimmrechte ausüben zu dürfen. Weitere Regelungen finden sich im Depotgesetz und im Wertpapierhandelsgesetz, die die Mitteilungspflichten und die technischen Abläufe betreffen. Nationale wie auch europäische Vorschriften, insbesondere die Aktionärsrechterichtlinie (SRD II), ergänzen die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf grenzüberschreitende Inhaberschaften.

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich bei Fehlern im Zusammenhang mit dem Record Date?

Treten Fehler bei der Feststellung oder Anwendung des Record Dates auf, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise können Personen, die formell am Stichtag nicht als Inhaber registriert sind, rechtlich von der Teilnahme an der Hauptversammlung oder von Dividendenzahlungen ausgeschlossen werden, was zu Anfechtungsklagen gegen Versammlungsbeschlüsse führen kann. Umgekehrt können unberechtigte Personen rechtswidrig Rechte ausüben. Ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Festlegung und Mitteilung des Record Dates kann in gravierenden Fällen zur Nichtigkeit von Beschlüssen oder zu Schadensersatzansprüchen führen. Somit ist die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben streng zu prüfen und dokumentieren.

Inwieweit ist das Record Date auch bei ausländischen Gesellschaften für Aktionäre mit Sitz in Deutschland relevant?

Für Aktionäre mit Sitz in Deutschland ist das Record Date auch bei ausländischen Gesellschaften von rechtlicher Bedeutung, da maßgeblich das nationale Recht der ausländischen Gesellschaft sowie etwaige europäische Vorgaben Anwendung finden. Erfolgen Investitionen etwa in US-amerikanische oder britische Gesellschaften, können unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Stichtag, Nachweis und Fristen gelten. Dies kann für deutsche Anleger bedeuten, zusätzliche Nachweise (zum Beispiel via Bankbestätigung) zu erbringen, um ihre Rechte am Record Date zu sichern. Kommt es aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen zu Konflikten, kann dies zu Unsicherheiten über die Ausübung von Aktionärsrechten führen, weshalb eine sorgfältige rechtliche Prüfung der jeweiligen Satzung und des Gesellschaftsrechts erforderlich ist.

Welche rechtlichen Pflichten treffen Emittenten hinsichtlich der Bekanntgabe und Dokumentation des Record Dates?

Emittenten trifft die rechtliche Pflicht, das Record Date form- und fristgerecht bekanntzugeben. Nach deutschem Recht muss die Festlegung im Regelfall im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung sowie über die entsprechenden Mitteilungswege (zum Beispiel Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Unternehmenshomepage und gegebenenfalls über Ad-hoc-Meldungen) erfolgen. Ferner besteht eine Dokumentationspflicht: Die Gesellschaft hat unverzüglich Nachweislisten über die am Record Date berechtigten Aktionäre zu erstellen und aufzubewahren. Die Unterlassung oder fehlerhafte Durchführung dieser Pflichten kann zu erheblichen rechtlichen Nachteilen führen, insbesondere einer möglichen Anfechtbarkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse oder ordnungsrechtlichen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

In welchem Verhältnis steht das Record Date zu anderen rechtlichen Stichtagen im Gesellschaftsrecht?

Das Record Date steht rechtlich häufig im Zusammenhang mit anderen Stichtagsregelungen, etwa dem Ex-Tag (Ex-Date) oder dem Zahlungstermin (Payment Date). Während das Record Date den maßgeblichen Eigentumsstand für die Ausübung von Rechten festlegt, regeln andere Stichtage etwa den Zeitpunkt der Wertpapierübertragung oder den Zahlungsfluss. Aus juristischer Sicht ist eine klare Abgrenzung und Koordination dieser Daten wichtig, um Widersprüche oder Verzögerungen zu vermeiden sowie Anlegern und Gesellschaften Planungssicherheit zu bieten. Die Missachtung einer stringenten Stichtagskoordination kann zu rechtlichen Unsicherheiten führen und zu Haftungsrisiken für die Gesellschaft und deren Organe beitragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Record Date vor Gericht überprüft werden?

Das Record Date kann gerichtlich überprüft werden, wenn Zweifel an seiner ordnungsgemäßen Festlegung oder Anwendung bestehen. Solche Fälle entstehen häufig dann, wenn ein Aktionär die Beschlussfassung einer Hauptversammlung anficht und geltend macht, zu Unrecht vom Stimmrecht ausgeschlossen worden zu sein. Die Gerichte prüfen dann, ob das Record Date rechtzeitig bekanntgemacht, die Anforderungen an den Nachweis dieser Inhaberschaft erfüllt und die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. Auch die materielle Richtigkeit und die Transparenz bei der Ermittlung der Aktieninhaber am Stichtag spielen dabei eine entscheidende Rolle. Wird ein Fehler festgestellt, können Beschlüsse für nichtig erklärt oder Schadensersatzansprüche ausgesprochen werden.