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Rechtskraft

Begriff und Bedeutung der Rechtskraft

Der Begriff Rechtskraft bezeichnet im rechtlichen Zusammenhang den Zustand, in dem eine gerichtliche Entscheidung – wie etwa ein Urteil oder Beschluss – endgültig und verbindlich wird. Sobald eine Entscheidung rechtskräftig ist, kann sie grundsätzlich nicht mehr durch ordentliche Rechtsmittel angefochten werden. Die Rechtskraft verleiht einer gerichtlichen Entscheidung Beständigkeit und sorgt für Rechtssicherheit zwischen den Beteiligten.

Arten der Rechtskraft

Im deutschen Recht wird zwischen verschiedenen Arten der Rechtskraft unterschieden. Die wichtigsten sind die formelle und die materielle Rechtskraft.

Formelle Rechtskraft

Die formelle Rechtskraft tritt ein, wenn gegen eine gerichtliche Entscheidung keine ordentlichen rechtlichen Mittel mehr zulässig sind. Das bedeutet, dass beispielsweise Fristen für Berufung oder Einspruch abgelaufen sind oder alle zulässigen Instanzen ausgeschöpft wurden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren abgeschlossen.

Materielle Rechtskraft

Die materielle Rechtskraft geht über die formelle hinaus: Sie bewirkt, dass der festgestellte Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung für die Parteien bindend ist. Der Streitgegenstand darf nicht noch einmal in einem neuen Verfahren zwischen denselben Parteien verhandelt werden (Grundsatz des sogenannten „ne bis in idem“). Dies dient dazu, widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden und das Vertrauen in den Bestand von Gerichtsentscheidungen zu stärken.

Bedeutung der Rechtskraft im Zivilrecht und Strafrecht

Zivilrechtlicher Kontext

Im Zivilrecht bedeutet die eingetretene materielle Rechtskraft eines Urteils insbesondere, dass derselbe Anspruch nicht erneut vor Gericht geltend gemacht werden kann. Damit soll verhindert werden, dass Streitigkeiten endlos weitergeführt werden können.

Strafrechtlicher Kontext

Auch im Strafrecht hat die rechtskräftige Verurteilung oder Freisprechung weitreichende Folgen: Eine Person darf wegen derselben Tat grundsätzlich kein weiteres Mal strafrechtlich verfolgt werden (Verbot der Doppelbestrafung).

Ablauf bis zur Erlangung der Rechtskraft

Anfechtungsfristen und Instanzenzug

Nach Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung beginnt meist eine Frist zu laufen, innerhalb welcher bestimmte Anfechtungsmöglichkeiten bestehen (zum Beispiel Berufung oder Revision). Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Einlegung eines zulässigen Mittels – oder nach Ausschöpfung aller vorgesehenen Instanzen – tritt die formelle sowie anschließend auch die materielle Rechtskraft ein.

Sonderfälle bei sofortiger Wirksamkeit

In bestimmten Fällen kann eine gerichtliche Entscheidung sofort rechtskräftig sein; dies betrifft zum Beispiel einstweilige Anordnungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Entscheidungen mit Verzicht auf weitere Anfechtung durch alle Beteiligten.

Wirkungen und Grenzen der Rechtskraft

Dauerhafte Bindungswirkung

Mit Eintritt der materiellen  Rechtskrafterstreckt sich deren Bindungswirkung auf sämtliche am Verfahren beteiligte Personen sowie auf Gerichte bei späteren Prozessen mit demselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien.

< h4 >Grenzen durch außerordentliche  Rechtsbehelfe< / h4 >
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Trotz eingetretener  Rechtskrafterlaubt das Gesetz unter engen Voraussetzungen sogenannte außerordentliche  Rechtsbehelfe wie Wiederaufnahmeverfahren . Diese dienen dazu , schwerwiegende Fehler , neue Tatsachen oder Beweise nachträglich überprüfen zu lassen .
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< h4 >Keine absolute Unabänderlichkeit< / h4 >
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Die Wirkung von  rechtskräftigen Entscheidungen ist also stark , aber nicht absolut : In Ausnahmefällen können sie aufgehoben , abgeändert oder neu überprüft werden .
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< h2 >Häufig gestellte Fragen zur  Rechtskaft
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< h3 >Wann gilt ein Urteil als rechtskräftig ?
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Ein Urteil gilt als rechtskräftig , wenn keine ordentlichen Anfechtungsmittel mehr eingelegt werden können . Dies geschieht entweder durch Ablauf aller einschlägigen Fristen ohne Einlegung eines solchen Mittels , durch ausdrücklichen Verzicht darauf seitens aller Beteiligten oder nachdem sämtliche vorgesehenen Instanzen ausgeschöpft wurden .

< h3 >Was unterscheidet formelle von materieller  Rechtskaft ?
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Formelle  Rechtskaft bedeutet lediglich das Ende des konkreten Verfahrens ; es sind keine weiteren regulären Angriffe gegen diese konkrete Gerichtsentscheidung möglich . Materielle  
Rechskraft hingegen bewirkt zusätzlich , dass über denselben Gegenstand zwischen denselben Parteien kein neues Verfahren eröffnet werden darf .

< h3 >Kann man gegen ein rechtskräftiges Urteil noch etwas tun ?
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Gegen ein bereits  
rechtskäftiges Urteil stehen nur noch außergewöhnliche Möglichkeiten offen . Dazu zählen spezielle außerordentliche  
Behelfsverfahren wie etwa Wiederaufnahmeverfahren unter sehr engen gesetzlichen Bedingungen .

< h ³ Welche Bedeutung hat   Rechskraft im Alltag ? < / h³ < p Im Alltag sorgt Rechskraft dafür , dass abgeschlossene Prozesse tatsächlich beendet bleiben . Sie schützt davor , dass dieselben Ansprüche immer wieder vor Gericht gebracht würden , und schafft so Sicherheit sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen . < h³ Ist Rechskraft nur bei Urteilen relevant ? < / h³ < p Nein, die Wirkung erstreckt sich auch auf andere richterliche Entscheidungen, wie Beschlüsse, sofern diese abschließend über einen Streitpunkt entscheiden. < h³ Gibt es Ausnahmen vom Grundsatz, dass einmal entschiedene Sachen endgültig erledigt sind ? < / h³ < p Ja, in seltenen Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen zu: So kann beispielsweise bei gravierenden Fehlern im Prozessverlauf, bei neuen Beweisen oder anderen besonderen Umständen ausnahmsweise nochmals überprüft beziehungsweise neu entschieden werden. < h³ Betrifft Rechskraft nur direkt beteiligte Personen ? < / h³ < p Grundsätzlich bindet Rechskraft zunächst nur diejenigen Personen, die am ursprünglichen Prozess beteiligt waren; allerdings entfaltet sie indirekte Wirkungen auch gegenüber Dritten - insbesondere dann, wenn spätere Prozesse an frühere Erkenntnisse anknüpfen.