Rechtskauf

Begriff und Grundlagen des Rechtskaufs

Der Begriff Rechtskauf bezeichnet den Kauf von Rechten anstelle von körperlichen Sachen. Während beim klassischen Kaufvertrag meist bewegliche oder unbewegliche Gegenstände übertragen werden, steht beim Rechtskauf die Übertragung eines nichtkörperlichen Rechts im Mittelpunkt. Typische Beispiele für solche Rechte sind Forderungen, Erbteile, Gesellschaftsanteile oder andere vermögenswerte Ansprüche.

Arten und Anwendungsbereiche des Rechtskaufs

Rechtskäufe kommen in verschiedenen Lebensbereichen vor. Sie betreffen insbesondere folgende Rechte:

  • Forderungen: Der Käufer erwirbt das Recht, eine bestimmte Leistung von einem Dritten zu verlangen.
  • Anteile an Unternehmen: Hierbei handelt es sich um den Erwerb von Mitgliedschaftsrechten oder Anteilen an einer Gesellschaft.
  • Erbteile: Beim Verkauf eines Erbteils wird das Recht auf einen Anteil am Nachlass übertragen.
  • Nutzungsrechte: Dazu zählen beispielsweise Patente, Lizenzen oder andere immaterielle Nutzungsrechte.

Bedeutung im Wirtschaftsleben

Im Wirtschaftsleben spielt der Rechtskauf eine wichtige Rolle. Unternehmen nutzen ihn etwa zur Veräußerung offener Forderungen (sogenanntes Factoring) oder bei der Übertragung von Marken- und Lizenzrechten.

Ablauf und Besonderheiten des Rechtskaufs

Kaufgegenstand: Das Recht als immaterielles Gut

Beim Rechtskauf ist das Kaufobjekt ein Recht – also ein Anspruch gegen eine Person oder ein sonstiges vermögenswertes Privileg. Anders als bei Sachen kann dieses nicht physisch übergeben werden; stattdessen erfolgt die Übertragung durch Abtretung (bei Forderungen), Einigung (bei Gesellschaftsanteilen) oder andere rechtlich vorgesehene Verfahren.

Kaufsache und Sachmängelhaftung beim Rechtskauf

Auch beim Erwerb eines Rechtes können Mängel auftreten. Beispielsweise kann sich herausstellen, dass das verkaufte Recht gar nicht besteht („Nichtbestehen“), geringer ist als angenommen („Teilrecht“) oder mit Rechten Dritter belastet ist („Belastung“). Die Haftung für solche Mängel richtet sich nach den allgemeinen Regeln zum Kaufvertrag mit einigen Besonderheiten für Rechte.

Mängelarten beim Rechtskauf:

  • Nichtbestehen des Rechtes: Das verkaufte Recht existiert tatsächlich nicht.
  • Minderwertigkeit des Rechtes: Das erworbene Recht hat einen geringeren Wert als vereinbart.
  • Drittbelastungen: Das erworbene Recht ist zugunsten Dritter eingeschränkt (z.B. verpfändet).

Bedeutende Unterschiede zum Sachkauf

Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem Sach- und dem Rechtskauf liegt in der Art der Übergabe: Während Sachen durch Besitzübergabe verschafft werden können, bedarf es bei Rechten regelmäßig einer besonderen Form wie Abtretungserklärung, Eintrag im Register (z.B. Grundbuch) oder anderer formeller Schritte.
Zudem gelten teilweise abweichende Regelungen hinsichtlich Gewährleistungspflichten sowie Informationspflichten über bestehende Belastungen durch Dritte.

Bedeutung für Käufer und Verkäufer

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten wissen, dass die Wirksamkeit eines solchen Geschäfts oft davon abhängt, ob alle erforderlichen Voraussetzungen zur Übertragung erfüllt sind.
Insbesondere muss geprüft werden,

ob das betreffende Recht überhaupt übertragbar ist,

ob es frei von Belastungen Dritter besteht

und ob alle notwendigen Mitteilungen bzw. Formvorschriften eingehalten wurden.
Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Typus des zu erwerbenden Rechtes ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtskauf

Was versteht man unter einem „Recht“ im Sinne des Rechtskaufs?

Im Rahmen eines Rechtskaufs bezeichnet „Recht“ einen Anspruch gegenüber einer anderen Person beziehungsweise ein vermögenswertes Privileg wie etwa eine Forderung auf Zahlung, einen Anteil an einer Gesellschaft oder ein Nutzungsrecht wie Patente beziehungsweise Lizenzen.

< h3 id="faq2">Wie unterscheidet sich der Ablauf eines Sachkaufs vom Ablauf eines Rechtskaufs?
< p >Während bei einem Sachkauf meist die Übergabe einer körperlichen Sache erfolgt,
wird beim Erwerb eines Rechtes dieses häufig durch schriftliche Erklärung,
Einigung beider Parteien sowie gegebenenfalls weitere formale Schritte übertragen,
beispielsweise durch Abtretungsvertrag bei Forderungen
beziehungsweise Registereintrag bei bestimmten Unternehmensanteilen.

< h3 id="faq3">Welche Risiken bestehen beim Erwerb fremder Rechte?
< p >Zu den Risiken zählen insbesondere das Nichtbestehen
beziehungsweise die Minderwertigkeit des gekauften Rechtes sowie mögliche Belastungen zugunsten Dritter,
welche den Wert mindern können.Der Käufer sollte daher prüfen,
ob das gewünschte Recht tatsächlich besteht
und frei übertragbar ist.

< h3 id = "faq4" > Welche Bedeutung haben Drittbelastungen ? < / h3 >
< p > Drittbelastungen liegen vor,wenn auf dem gekauften Recht bereits Ansprüche anderer Personen ruhen(zum Beispiel Verpfändung).
Solche Belastungen können dazu führen,dass der neue Inhaber sein erworbenes Privileg nur eingeschränkt nutzen kann.

< / p >

< h3 id = "faq5" > Ist jeder Anspruch Gegenstand eines möglichen Kaufs ? < / h3 >
< p > Nicht jedes denkbare subjektive Privileg lässt sich verkaufen.Einige Rechte sind gesetzlich unveräußerlich(zum Beispiel höchstpersönliche Ansprüche),
während andere grundsätzlich frei handelbar sind.Die konkrete Möglichkeit hängt stets vom jeweiligen Charakter ab.

< / p >

< h3 id = "faq6" > Welche Pflichten treffen Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungsrechten ?< / h3 >
< p > Der Veräußerer muss sicherstellen,dass er berechtigt ist,das betreffende Privileg zu verkaufen.Er hat zudem darüber Auskunft zu geben,wenn Einschränkungen bestehen(zum Beispiel bereits erfolgte Sicherungsabtretung).

< / p >

<< h4 id = "faq7" >> Wie erfolgt die Gewährleistung beim Verkauf immaterieller Güter ?
<< / h4 >>
<< p >> Auch hier haftet grundsätzlich der Verkäufer dafür,dass das verkaufsgegenständliche Gut tatsächlich existiert,frei verfügbar sowie unbelastet übertragen wird.Die Einzelheiten richten sich nach allgemeinen kaufrechtlichen Grundsätzen,sind jedoch speziell auf immaterielle Güter zugeschnitten.

<< / p >>

<< h4 id = "faq8" >> Gibt es Formvorschriften für den Abschluss solcher Verträge ?
<< / h4 >>
<< p >> Für viele Arten solcher Geschäfte gelten besondere Formerfordernisse.Beispielsweise müssen einige Verträge schriftlich abgeschlossen werden,andere bedürfen sogar notarieller Beurkundung.Dies dient sowohl Klarheit als auch Sicherheit aller Beteiligten.

<< / p >>