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Realschule

Begriff und rechtliche Einordnung der Realschule

Die Realschule ist eine weiterführende Schulform im deutschen Bildungssystem, die nach der Grundschule besucht werden kann. Sie stellt einen eigenständigen Bildungsgang dar, der zwischen Hauptschule und Gymnasium angesiedelt ist. Die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, den Bildungsauftrag sowie die Abschlüsse der Realschule sind in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die Ausgestaltung kann daher je nach Bundesland variieren.

Aufbau und Organisation der Realschule

Realschulen umfassen in der Regel die Klassenstufen 5 bis 10. Der Unterricht erfolgt auf einem mittleren Anforderungsniveau mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern eine breite Allgemeinbildung zu vermitteln sowie sie auf eine berufliche Ausbildung oder den Übergang an weiterführende Schulen vorzubereiten.

Schulträger und staatliche Aufsicht

Träger von Realschulen können sowohl öffentliche Körperschaften (z.B. Kommunen) als auch private Einrichtungen sein. Unabhängig von ihrer Trägerschaft unterliegen alle Realschulen einer staatlichen Aufsicht, welche insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterrichtsorganisation, Lehrplänen sowie Prüfungen sicherstellt.

Zugangsvoraussetzungen zur Realschule

Der Zugang zur Realschule erfolgt in aller Regel nach Abschluss der Grundschule. Über die Aufnahme entscheiden schulrechtlich festgelegte Kriterien wie Notendurchschnitt oder Empfehlung durch die abgebende Schule. In einigen Bundesländern bestehen zudem besondere Aufnahmeverfahren oder Probezeiten.

Bildungsauftrag und Abschlussmöglichkeiten an der Realschule

Bildungsziele laut Gesetzgebung

Die Aufgabe einer Realschule besteht darin, Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Denken sowie verantwortlichem Handeln zu befähigen. Der Unterricht orientiert sich an verbindlichen Lehrplänen des jeweiligen Landesrechts mit dem Ziel eines mittleren Bildungsabschlusses.

Mögliche Abschlüsse an einer Realschule

Am Ende des Bildungsgangs steht üblicherweise ein mittlerer Schulabschluss (auch als „Realschulabschluss“ bezeichnet). Dieser berechtigt zum Eintritt in zahlreiche Ausbildungsberufe oder zum Besuch weiterführender Schulen wie Fachoberschulen oder Gymnasien (Oberstufe), sofern weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
In bestimmten Fällen können auch andere Abschlüsse erworben werden – etwa wenn das Klassenziel nicht erreicht wird -, wobei dies ebenfalls landesrechtlich geregelt ist.

Bedeutung privater Trägerschaft bei Realschulen aus rechtlicher Sicht

Neben öffentlichen gibt es private bzw. freie Träger von Realschulen (z.B. kirchliche Einrichtungen). Diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: Dazu zählen insbesondere Gleichwertigkeit des Bildungsangebots gegenüber öffentlichen Schulen sowie Anerkennung durch das zuständige Landesministerium für Bildung bzw. Schulaufsicht.
Private Schulen haben gewisse Freiheiten hinsichtlich pädagogischer Konzepte; sie sind jedoch verpflichtet, grundlegende Standards einzuhalten – etwa bezüglich Prüfungen oder Qualifikationen des Lehrpersonals.

Sonderformen: Verbund- und Gesamtschulsysteme mit realschuIischem Zweig

In einigen Regionen existieren sogenannte Verbundschulen oder integrierte Gesamtschulsysteme mit einem eigenen realschuIischen Zweig beziehungsweise Schwerpunktbereich.
Auch hier gelten spezifische schulrechtliche Bestimmungen hinsichtlich Organisation, Leistungsbewertung sowie Abschlussmöglichkeiten.

Beteiligung von Eltern- und Schülermitwirkungsgremien im Rechtsrahmen

Eltern- wie Schülermitwirkung sind fester Bestandteil des schulischen Lebens an einer jeden Schule – so auch an den deutschen Real­schu­len.
Landesgesetze regeln Mitwirkungsrechte beispielsweise bei Fragen zur Gestaltung des Schullebens bis hin zu Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „ReaIschule“ aus rechtlicher Sicht

Müssen alle Bundesländer dieselben Regeln für Real­schu­len anwenden?

Neben bundesweiten Grundprinzipien liegt die konkrete Ausgestaltung von Real­schu­len weitgehend in Verantwortung jedes einzelnen Bundeslandes; daher unterscheiden sich Details wie Zugangsvoraussetzungen, Stundentafeln oder Prüfungsverfahren regional teils deutlich.

Können Eltern gegen Ablehnung eines Platzes an einer Real­schu­le vorgehen?

Sollte ein Kind keinen Platz erhalten beziehungsweise abgelehnt werden, bestehen grundsätzlich Möglichkeiten zur Überprüfung dieser Entscheidung im Rahmen verwaltungsrechtlicher Verfahren gemäß geltendem Landesrecht.

Darf eine private Real­schu­le eigene Regeln aufstellen?

Zwar verfügen private Träger über pädagogische Freiräume; sie müssen jedoch wesentliche Vorgaben öffentlicher Schulen einhalten – insbesondere bezüglich Lerninhalte, Prüfungen sowie Qualifikation des Personals.

Können Schülerinnen/Schüler zwischen verschiedenen Schulformen wechseln?

Einen Wechsel zwischen unterschiedlichen weiterführenden Schularten ermöglichen landesspezifische Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen; hierzu zählen meist Leistungsnachweise beziehungsweise Eignungsfeststellungen.

I st ein Wechsel innerhalb verschiedener Real sch u len möglich?
 < p >Ein Wechsel zwischen verschiedenen Standorten ist grundsätzlich möglich , sofern Kapazitäten vorhanden sind . Das Verfahren richtet sich nach lokalen Vorschriften , etwa Meldepflichten gegenüber Behörden .< / p >

 

 < h 4 >Welche Rechte haben Elternvertretungen an einer Real sch u le ?< / h4 >
 < p >Elternvertretungen nehmen Mitwirkungsrechte wahr , beispielsweise bei organisatorischen Entscheidungen , Wahlgremien oder Ordnungsverfahren ; Umfang dieser Rechte ergibt sich aus dem jeweiligen Landesschulgesetz .< / p >

 

 < h4 >Wie wird das Zeugnis am Ende einer Real sch ule anerkannt ?< / h4 >
 < p >Das Zeugnis über einen erfolgreichen Abschluss besitzt bundesweite Gültigkeit ; es ermöglicht Zugang zu zahlreichen Ausbildungswegen beziehungsweise weiteren schulischen Laufbahnen . Einzelheiten regeln länderspezifische Vorschriften .< / p >