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Realkonkurrenz

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in die Realkonkurrenz

Realkonkurrenz ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der sich auf eine besondere Situation bezieht, in der eine Person durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Straftatbestände verwirklicht. Diese Situation stellt sich beispielsweise ein, wenn ein Täter durch verschiedene Taten mehrere Rechtsgüter verletzt oder verschiedene Gesetze übertritt. Im Gegensatz zur Idealkonkurrenz, bei der eine einzelne Handlung mehrere Straftatbestände erfüllt, bezieht sich die Realkonkurrenz auf mehrere Handlungen.

Dieser strafrechtliche Begriff ist von zentraler Bedeutung, da er Einfluss auf die Bestrafung des Täters hat. Die Unterscheidung zwischen Real- und Idealkonkurrenz ist wichtig, um festzustellen, ob eine Tat in einem einheitlichen Zusammenhang steht oder ob es sich um mehrere isolierte Delikte handelt. Dies wirkt sich auf die Berechnung der Strafe aus, insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe.

Realkonkurrenz wird beispielsweise dann angenommen, wenn ein Täter an mehreren Tagen verschiedene Diebstähle begeht. In einem solchen Fall liegt für jede Diebstahlhandlung eine separate Tat vor, auch wenn sie vom gleichen Täter begangen werden. Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Tatserie können erheblich sein, da sie zu einer Verschärfung der Strafe führen können.

Die rechtliche Einordnung der Realkonkurrenz

Die rechtliche Einordnung der Realkonkurrenz ist ein komplexes Thema, da sie die Abgrenzung von anderen strafrechtlichen Begriffen erfordert. Insbesondere muss sie von der fortgesetzten Handlung und der Tatmehrheit abgegrenzt werden. Eine fortgesetzte Handlung liegt vor, wenn mehrere gleichartige Verstöße in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang begangen werden und dabei ein gemeinsamer Tatentschluss besteht. Die Tatmehrheit hingegen bezieht sich auf mehrere eigenständige Rechtsbrüche, die unabhängig voneinander stattfinden.

In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen diesen Begriffen nicht immer eindeutig. Es erfordert eine gründliche Prüfung des Einzelfalls, um festzustellen, ob es sich um Realkonkurrenz oder eine andere Form der Mehrfachtäterschaft handelt. Diese Prüfung erfolgt anhand objektiver Kriterien wie der Anzahl der Handlungen, der Eigenständigkeit der Taten und der je weiligen Tatbestände.

Ein Beispiel für Realkonkurrenz ist der Fall, in dem eine Person an einem Tag in ein Haus einbricht und am nächsten Tag in ein weiteres Gebäude eindringt. Obwohl beide Handlungen ähnliche Merkmale aufweisen, handelt es sich um zwei separate Straftaten, die zu einer Realkonkurrenz führen. Die rechtliche Einordnung dieser Handlungen beeinflusst maßgeblich die Strafzumessung.

Die Folgen der Realkonkurrenz für die Strafzumessung

Die Realkonkurrenz hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung, da sie eine Erhöhung der Strafe zur Folge haben kann. Bei der Realkonkurrenz wird für jede einzelne Tat eine Strafe verhängt, die dann zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden kann. Diese Gesamtstrafe darf jedoch die Summe der Einzelstrafen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass die Realkonkurrenz zu einer höheren Gesamtstrafe führen kann als die Idealkonkurrenz.

Die Bildung einer Gesamtstrafe erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Tat und der Täterpersönlichkeit. Dabei spielt die Schwere der einzelnen Delikte eine wesentliche Rolle, ebenso wie die Frage, ob der Täter bereits zuvor straffällig geworden ist. Die Bildung der Gesamtstrafe dient dazu, eine gerechte und den Umständen angemessene Bestrafung zu gewährleisten.

Ein Beispiel für die Auswirkungen der Realkonkurrenz auf die Strafzumessung ist der Fall, in dem ein Täter an mehreren Tagen wiederholt ähnliche Straftaten, wie etwa Diebstähle oder Einbrüche, begeht. In solchen Fällen werden je weils Einzelstrafen für jede Tat verhängt, die zu einer Gesamtstrafe kombiniert werden. Die Summe dieser Einzelstrafen kann erheblich sein, was die abschreckende Wirkung der Strafe verstärkt.

Realkonkurrenz im Vergleich zur Idealkonkurrenz

Die Unterscheidung zwischen Realkonkurrenz und Idealkonkurrenz ist von Bedeutung, um die rechtlichen Konsequenzen für den Täter zu verstehen. Während bei der Realkonkurrenz mehrere Handlungen mehrere Straftatbestände erfüllen, liegt bei der Idealkonkurrenz eine einzige Handlung vor, die mehrere Tatbestände gleichzeitig erfüllt. Dies führt zu unterschiedlichen strafrechtlichen Bewertungen.

Die Idealkonkurrenz wird häufig dann angenommen, wenn eine Handlung mehrere Tatbestandsmerkmale erfüllt, wie etwa bei einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person sowohl fahrlässige Körperverletzung als auch Gefährdung des Straßenverkehrs begeht. In einem solchen Fall wird der Täter in der Regel nur für eine zusammengesetzte Tat bestraft, was zu einer niedrigeren Strafe führen kann als bei der Realkonkurrenz.

Der Vergleich zwischen diesen beiden Formen der Konkurrenz verdeutlicht die Komplexität des Strafrechts und die Bedeutung der Differenzierung für die Strafzumessung. Die genaue Einordnung der Tatbestände beeinflusst die rechtlichen Folgen für den Täter erheblich und erfordert eine sorgfältige Analyse der Umstände des Einzelfalls.

Praktische Beispiele für Realkonkurrenz

Praktische Beispiele für Realkonkurrenz finden sich häufig in der strafrechtlichen Praxis, insbesondere bei Serienstraftaten. Ein klassisches Beispiel ist der Fall eines Serieneinbrechers, der über einen längeren Zeitraum in mehrere Wohnungen einbricht. Jede dieser Handlungen stellt eine eigenständige Straftat dar, so dass eine Realkonkurrenz vorliegt.

Ein weiteres Beispiel könnte ein Fall sein, in dem eine Person bei einer Auseinandersetzung mehrere Personen nacheinander verletzt. Jede dieser Verletzungen wird als separate Handlung angesehen, die je weils einen separaten Straftatbestand erfüllt. In diesem Fall liegt ebenfalls Realkonkurrenz vor, was zu einer Erhöhung der Gesamtstrafe führen kann.

Solche Beispiele verdeutlichen, wie Realkonkurrenz in der Praxis aussieht und welche Auswirkungen sie auf die Bestrafung des Täters haben kann. Die Vielzahl der Handlungen und die mehrfachen Rechtsverletzungen führen dazu, dass die rechtlichen Sanktionen entsprechend verschärft werden, um dem Unrecht der Taten gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen zur Realkonkurrenz

Was ist der Unterschied zwischen Realkonkurrenz und Idealkonkurrenz?

Der Hauptunterschied zwischen Realkonkurrenz und Idealkonkurrenz liegt in der Anzahl der Handlungen. Bei der Realkonkurrenz gibt es mehrere selbstständige Handlungen, die je weils einen Straftatbestand erfüllen. Bei der Idealkonkurrenz erfüllt eine einzige Handlung mehrere Tatbestände.

Wie wirkt sich Realkonkurrenz auf die Strafzumessung aus?

Realkonkurrenz kann zu einer höheren Gesamtstrafe führen, da für jede einzelne Tat eine Strafe festgesetzt wird. Diese Einzelstrafen werden dann zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst, die die Summe der Einzelstrafen nicht überschreiten darf.

Kann Realkonkurrenz bei allen Straftaten vorkommen?

Realkonkurrenz kann theoretisch bei allen Straftaten vorkommen, sofern der Täter durch mehrere Handlungen mehrere Straftatbestände erfüllt. Häufig tritt sie bei Serienstraftaten auf, bei denen der Täter in mehreren Fällen ähnlich gelagerte Straftaten begeht.

Wie wird die Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz gebildet?

Die Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz wird durch die Zusammenfassung der Einzelstrafen gebildet. Dabei wird die Schwere der einzelnen Taten, die Täterpersönlichkeit und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, um eine gerechte Strafe zu gewährleisten.

Gibt es eine Grenze für die Höhe der Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz?

Ja, die Gesamtstrafe bei Realkonkurrenz darf die Summe der Einzelstrafen nicht überschreiten. Dies stellt sicher, dass die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zu den begangenen Taten steht und keine unverhältnismäßig hohe Strafe verhängt wird.

Kann Realkonkurrenz auch bei Ordnungswidrigkeiten auftreten?

Realkonkurrenz ist ein Begriff aus dem Strafrecht und wird in der Regel nicht auf Ordnungswidrigkeiten angewendet. Ordnungswidrigkeiten werden anders behandelt, und die rechtlichen Konsequenzen sind in der Regel weniger schwerwiegend als bei Straftaten.

Welche Rolle spielt der Tatentschluss bei der Realkonkurrenz?

Der Tatentschluss ist bei der Abgrenzung von Realkonkurrenz und anderen Formen der Mehrfachtäterschaft von Bedeutung. Ein einheitlicher Tatentschluss kann auf eine fortgesetzte Handlung hindeuten, während bei Realkonkurrenz meist mehrere individuelle Tatentschlüsse vorliegen.

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