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Realkonkurrenz

Begriff und Bedeutung der Realkonkurrenz

Die Realkonkurrenz ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der beschreibt, wie mehrere selbstständige Straftaten einer Person rechtlich behandelt werden, wenn sie durch verschiedene Handlungen begangen wurden. Im Gegensatz zur sogenannten Idealkonkurrenz, bei der eine Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllt, liegt bei der Realkonkurrenz eine Mehrzahl von Taten vor. Jede dieser Taten stellt für sich genommen eine eigenständige Straftat dar.

Abgrenzung zu anderen Konkurrenzformen im Strafrecht

Im Strafrecht wird zwischen verschiedenen Formen von Konkurrenz unterschieden. Neben der Realkonkurrenz gibt es die Idealkonkurrenz und die Gesetzeskonkurrenz. Während bei der Idealkonkurrenz eine Handlung mehrere Gesetze verletzt und somit verschiedene Tatbestände gleichzeitig verwirklicht werden, handelt es sich bei der Gesetzeskonkurrenz um Fälle, in denen mehrere Vorschriften auf denselben Sachverhalt anwendbar wären – jedoch nur eine davon zur Anwendung kommt.

Realkonkurrenz versus Idealkonkurrenz

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Formen besteht darin, dass bei der Realkonkurrenz jede einzelne Tat als eigenständiges Unrecht betrachtet wird. Bei mehreren voneinander unabhängigen Handlungen mit jeweils eigener Zielrichtung spricht man daher von echter Realkonkurrenz.

Relevanz im Strafverfahren

Die Unterscheidung ist insbesondere für das weitere Vorgehen im Strafverfahren sowie für die spätere Rechtsfolge bedeutsam: Sie beeinflusst maßgeblich das Ausmaß des verhängten Strafausspruchs.

Praktische Beispiele für Realkonkurrenzen

Ein typisches Beispiel für echte Realkonkurrenzen wäre etwa ein Fall, in dem jemand an einem Tag einen Diebstahl begeht und am nächsten Tag einen Betrug verübt. Beide Delikte stehen unabhängig nebeneinander; sie wurden durch unterschiedliche Handlungen verwirklicht und sind daher getrennt zu beurteilen.

Kombination verschiedener Delikte durch verschiedene Handlungen

Auch wenn dieselbe Person innerhalb kurzer Zeit nacheinander zwei gleichartige oder unterschiedliche Straftaten begeht – beispielsweise zwei Einbrüche in verschiedenen Häusern -, liegt ebenfalls echte Realkonkurrenz vor.

Rechtsfolgen bei Vorliegen von Realkonnkurenzen

Liegt echte Reaklkonkurrenzt vor, so werden alle einzelnen Taten jeweils gesondert bewertet. Für jede einzelne Tat kann grundsätzlich auch eine eigene Strafe festgesetzt werden. In vielen Rechtssystemen erfolgt dann jedoch häufig eine Gesamtstrafenbildung: Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass aus den Einzelstrafen unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtstrafe gebildet wird.

Bedeutung für das Urteil

Die Feststellung mehrerer selbständiger Taten hat Einfluss auf die Höhe des gesamten Strafausspruchs sowie auf mögliche Nebenfolgen eines Urteils (wie etwa Bewährungsentscheidungen).

Bedeutung im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten

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Auch außerhalb des klassischen Kernstrafrechts kann das Prinzip der echten Konkurrenzen Bedeutung erlangen – beispielsweise im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Steuerstrafrecht -, sofern dort vergleichbare Regelungen bestehen .

< h2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Reaklkonkurrent “

< h3 > Was versteht man unter echter Real konkurrenz?
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Echte Real konkurrenz bezeichnet den Fall , dass jemand durch verschiedene , voneinander unabhängige Handlungen mehrere selbständige strafbare Taten begeht . Jede dieser Taten wird einzeln betrachtet .
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< h3 > Wie unterscheidet sich Real konkurrenz von Ideal konkurrenz ? < / h3 >
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Bei Real konkurrenz liegen mehrere eigenständige Handlungen mit jeweils eigener Zielrichtung vor . Bei Ideal konkurrenz hingegen erfüllt nur eine einzige Handlung gleichzeitig mehrere Straftatbestände .
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< h3 > Welche Auswirkungen hat Real konkurrenz auf das Urteil ? < / h3 >
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Im Falle echter Real konkurrrenzen können Einzel strafen verhängt werden , aus denen häufig nach bestimmten Regeln später eine Gesamtstrafe gebildet wird . Dies beeinflusst die endgültige Höhe des Strafausspruchs .
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< h3 > Kann es auch innerhalb kurzer Zeiträume zu mehreren echten Real konkurrrenzen kommen ? < / h3 >
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Ja , entscheidend ist nicht unbedingt ein längerer Zeitraum zwischen den einzelnen Tathandlungen ; vielmehr genügt bereits deren Eigen ständigkeit , um echte Konkurrenz anzunehmen .
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< h3 > Gibt es auch außerhalb des klassischen Strafrechts Anwendungsfälle ? < / h3 >
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Das Prinzip findet teilweise auch Anwendung in anderen Bereichen wie dem Ordnungswidrigkeiten- oder Steuer straf recht , sofern dort vergleichbare Regelungen bestehen .
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Können gleichartige Delikte ebenfalls real konkurrieren?

Auch gleichartige Delikte können real konkurrieren; entscheidend ist allein die Selbständigkeit jeder einzelnen Tat.