Begriffserklärung: Was ist eine Rauschtat?
Eine Rauschtat bezeichnet im rechtlichen Sinne eine Straftat, die von einer Person unter erheblichem Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol oder Drogen begangen wird. Der Begriff setzt voraus, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund des Konsums dieser Substanzen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder sogar vollständig aufgehoben war. Die rechtliche Bewertung einer solchen Tat unterscheidet sich von Fällen, in denen der Täter voll schuldfähig ist.
Voraussetzungen und Merkmale einer Rauschtat
Damit eine Handlung als Rauschtat gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein Zustand vorliegen, bei dem die Fähigkeit des Täters zur Einsicht in das Unrecht seiner Tat oder zur Steuerung seines Handelns durch den Konsum berauschender Mittel erheblich vermindert oder ausgeschlossen ist. Typische berauschende Mittel sind Alkohol und Betäubungsmittel.
Weiterhin muss während dieses Zustands eine rechtswidrige Handlung begangen werden. Entscheidend ist dabei nicht nur das Vorliegen eines bestimmten Blutalkoholwertes oder Drogenspiegels, sondern auch die tatsächliche Auswirkung auf die geistigen Fähigkeiten des Täters zum Zeitpunkt der Tat.
Unterschied zwischen verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit
Bei einer Rauschtat kann es zu zwei unterschiedlichen Konstellationen kommen: Entweder liegt lediglich eine verminderte Schuldfähigkeit vor – dann bleibt der Täter grundsätzlich strafbar, es kann jedoch zu Strafmilderungen kommen -, oder es besteht vollständige Schuldunfähigkeit infolge des Rauschzustandes. In letzterem Fall entfällt grundsätzlich die Strafbarkeit für die eigentliche Straftat.
Rechtsfolgen bei einer Rauschtat
Straffreiheit trotz rechtswidriger Handlung?
Ist jemand aufgrund eines selbst herbeigeführten rauschbedingten Zustands schuldunfähig und begeht in diesem Zustand eine Straftat, so entfällt zwar häufig die Strafbarkeit für diese konkrete Tat wegen fehlender Schuldfähigkeit. Allerdings sieht das Rechtssystem Regelungen vor, um solche Fälle dennoch zu erfassen: Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen solchen Zustand versetzt hat und dann im rauschbedingten Zustand straffällig wird, kann wegen dieser besonderen Form belangt werden.
Bedeutung für Opfer und Geschädigte
Für Opfer bedeutet dies nicht zwangsläufig einen Wegfall aller Ansprüche gegenüber dem Täter; zivilrechtliche Haftungsfragen können unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung bestehen bleiben.
Bedeutung im deutschen Rechtssystem
Zweck der Regelungen zur Rauschtat
Die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Begriff „Rauschtat“ dienen dazu sicherzustellen, dass Personen nicht allein deshalb straffrei bleiben können, weil sie sich durch eigenen Konsum berauschender Mittel schuldunfähig gemacht haben. Das Rechtssystem will damit verhindern, dass ein selbstverschuldeter Verlust an Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit als Freibrief für strafbares Verhalten genutzt wird.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rauschtat (FAQ)
Wann spricht man von einer Rauschtat?
Von einer Rauschtat spricht man immer dann, wenn jemand unter erheblichem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Substanzen steht und dadurch seine Fähigkeit verliert einzusehen was er tut beziehungsweise sein Handeln zu steuern.
Kann jede Straftat auch als Rauschtat gelten?
Nicht jede Strafttat gilt automatisch als „Rauschtatt“. Es kommt darauf an ob tatsächlich ein relevanter Berauschungszustand bestand welcher maßgeblich auf das Verhalten eingewirkt hat.
Macht Alkoholkonsum immer schuldunfähig?
Nicht jeder Alkoholkonsum führt automatisch zur Schuldunfähigkeit; entscheidend sind Grad des Berauschtseins sowie dessen Auswirkungen auf Wahrnehmung und Steuerungsvermögen.
Können auch Drogenkonsumenten unter den Begriff fallen?
Neben Alkohol können auch andere bewusstseinsverändernde Stoffe wie illegale Drogen dazu führen dass jemand im Sinne des Rechtsbegriffs „Rausch“ handelt.
Muss man wissen was man tut damit es keine Strafe gibt?
Ob Strafe verhängt wird hängt davon ab ob dem Handelnden noch bewusst war was er tat beziehungsweise ob er dies noch steuern konnte – fehlt diese Fähigkeit vollständig kann dies Auswirkungen auf die Strafbarkeit haben.
Kann ich mich nachträglich darauf berufen betrunken gewesen zu sein?
Ob ein nachträglicher Hinweis auf einen möglichen Berauschten-Zustand berücksichtigt wird hängt vom Einzelfall ab; insbesondere spielen Beweise über den tatsächlichen Zustand zum Tatzeitpunkt eine Rolle.