Begriff und Zweck der RAG‑Stiftung
Die RAG‑Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Sie wurde geschaffen, um die dauerhaften Folgelasten des deutschen Steinkohlenbergbaus finanziell abzusichern und zugleich Projekte in Bildung, Wissenschaft und Kultur in ehemaligen Bergbauregionen zu fördern. Im Mittelpunkt steht die langfristige Finanzierung sogenannter Ewigkeitslasten, also Aufgaben, die auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden müssen.
Rechtsnatur und Aufbau
Rechtsform und Sitz
Als rechtsfähige Stiftung privaten Rechts besitzt die RAG‑Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen ist dauerhaft einem festgelegten Stiftungszweck gewidmet. Der Sitz der Stiftung befindet sich in Nordrhein‑Westfalen. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht des Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz hat.
Organe und interne Kontrolle
Die Stiftung verfügt über satzungsmäßige Organe, typischerweise einen Vorstand für die Geschäftsführung und ein Aufsichts- bzw. Kontrollorgan (etwa Stiftungsrat). Zusätzlich können beratende Gremien eingerichtet werden. Die Satzung regelt Bestellung, Abberufung, Aufgabenverteilung sowie Kontroll- und Berichtswege. Unvereinbarkeits- und Interessenkonfliktregelungen dienen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Stiftungsvermögens.
Stiftungsaufsicht und Berichtspflichten
Die Stiftung wird durch die zuständige staatliche Stiftungsaufsicht überwacht. Diese achtet darauf, dass der Stiftungszweck erfüllt und das Vermögen zweckentsprechend sowie nachhaltig verwaltet wird. Regelmäßig erstellt die Stiftung Jahresabschlüsse und Berichte über die Mittelverwendung; wesentliche Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung der Aufsicht.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Finanzierung der Ewigkeitslasten
Ewigkeitslasten sind dauerhaft anfallende Aufgaben aus dem früheren Steinkohlenbergbau, insbesondere Grubenwasserhaltung, Polder- und Wasserwirtschaft, Umgang mit Grubengas sowie Folgemaßnahmen bei Bergschäden. Die RAG‑Stiftung sorgt über ihre Erträge dafür, dass die hierfür zuständigen Unternehmen diese Aufgaben finanzieren können.
Verhältnis zur RAG Aktiengesellschaft
Die RAG‑Stiftung ist Alleingesellschafterin der RAG Aktiengesellschaft. Diese übernimmt operativ die Abwicklung der Bergbaufolgen und erfüllt die daraus resultierenden Verpflichtungen. Die Stiftung stellt die finanzielle Basis sicher und übt als Eigentümerin Kontroll- und Steuerungsrechte aus, ohne die operative Aufgabenwahrnehmung selbst zu erbringen.
Gemeinwohlförderung in den Regionen
Neben der Finanzierung der Ewigkeitslasten unterstützt die Stiftung satzungsgemäß Projekte in Bildung, Wissenschaft und Kultur, insbesondere in den vom Bergbau geprägten Regionen. Diese Förderung ergänzt die primäre Finanzierungsaufgabe und ist an klare Zweck- und Mittelverwendungsregeln gebunden.
Finanzierung und Vermögensverwaltung
Erträge aus Beteiligungen
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hält die RAG‑Stiftung Unternehmensbeteiligungen, unter anderem an der RAG Aktiengesellschaft und weiteren Beteiligungen. Dividenden und Ausschüttungen bilden einen wesentlichen Ertragsbaustein für die Finanzierung der Stiftungszwecke.
Kapitalanlage und Risikosteuerung
Die Stiftung verwaltet ein langfristig ausgerichtetes Vermögen. Die Anlagepolitik orientiert sich an Sicherheit, Liquidität und Ertrag zur nachhaltigen Finanzierung dauerhafter Verpflichtungen. Interne Richtlinien, Diversifikation und unabhängige Prüfungen tragen zur Risikosteuerung bei.
Steuerliche Einordnung
Die Stiftung verfolgt satzungsgemäße Zwecke, die als gemeinnützig anerkannt sein können. Gemeinnützige Tätigkeiten unterliegen steuerlichen Begünstigungen, während erwerbswirtschaftliche Aktivitäten grundsätzlich den allgemeinen steuerlichen Regeln folgen. Eine organisatorische und rechnerische Trennung der Bereiche dient der korrekten Zuordnung.
Haftung und Compliance
Haftungsrahmen der Stiftung
Die Stiftung haftet grundsätzlich mit ihrem Vermögen für eigene Verpflichtungen. Als Gesellschafterin haftet sie nicht automatisch für Verbindlichkeiten von Beteiligungsunternehmen. Organe der Stiftung sind zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Sorgfalt und zur Einhaltung der Satzung verpflichtet.
Umwelt- und öffentlich‑rechtliche Schnittstellen
Die Ewigkeitslasten berühren Bereiche des Umwelt-, Wasser- und Bergrechts. Die Stiftung koordiniert die Finanzierung, während die Durchführung der Maßnahmen bei den zuständigen Unternehmen liegt. Absprachen mit Behörden und Aufsichten stellen sicher, dass gesetzliche Anforderungen dauerhaft eingehalten werden.
Transparenz und Kontrolle
Jahresabschlüsse und Prüfungen
Die Stiftung erstellt geprüfte Jahresabschlüsse und legt Rechenschaft über Vermögenslage, Erträge und Mittelverwendung ab. Externe Prüfungen und interne Kontrollsysteme stärken die Nachvollziehbarkeit der Finanzströme und die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung.
Öffentlichkeit und Berichtswesen
Zur Transparenz trägt die Veröffentlichung von Geschäfts- und Tätigkeitsberichten bei. Diese informieren über Entwicklung des Vermögens, Finanzierung der Ewigkeitslasten und Förderaktivitäten sowie über die Arbeit der Stiftungsorgane.
Historischer Kontext und Entwicklung
Entstehung im Zuge des Steinkohleausstiegs
Die RAG‑Stiftung entstand im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zum Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau. Ziel war, die langfristigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bergbau unabhängig von öffentlichen Haushalten und kurzfristigen Marktschwankungen zu sichern.
Ankerbeteiligungen und Strukturwandel
Die Stiftung hält bedeutende Unternehmensbeteiligungen und nutzt deren Erträge zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Damit verbindet sie die Sicherung der Ewigkeitslasten mit einer Rolle im wirtschaftlichen Strukturwandel der betroffenen Regionen.
Abgrenzung zu anderen Stiftungsformen
Unternehmensverbundene Stiftung vs. reine Förderstiftung
Im Unterschied zu reinen Förderstiftungen ist die RAG‑Stiftung eng mit Unternehmen verbunden und auf die Finanzierung dauerhafter Verpflichtungen ausgerichtet. Die Kombination aus Beteiligungsmanagement und Gemeinwohlförderung kennzeichnet ihren besonderen Zweckzuschnitt.
Relevanz für Bürgerinnen und Bürger
Auswirkungen in Bergbauregionen
Die Arbeit der Stiftung trägt dazu bei, dass wasserwirtschaftliche und sicherheitsrelevante Maßnahmen dauerhaft finanziert werden. Zugleich unterstützt sie Projekte, die den Transformationsprozess in den ehemaligen Bergbaurevieren begleiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur RAG‑Stiftung
Was ist die RAG‑Stiftung in rechtlicher Hinsicht?
Die RAG‑Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Ihr Vermögen ist dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet, insbesondere der Finanzierung von Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus sowie der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Wofür ist die RAG‑Stiftung rechtlich verantwortlich?
Sie ist für die zweckentsprechende Verwaltung ihres Vermögens verantwortlich und stellt die finanzielle Absicherung der Ewigkeitslasten sicher. Die operative Umsetzung dieser Aufgaben obliegt den zuständigen Unternehmen, an denen die Stiftung beteiligt ist.
Wer überwacht die RAG‑Stiftung?
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht am Sitz der Stiftung. Diese prüft, ob Zweckbindung, Vermögensverwaltung und Satzungstreue eingehalten werden.
Wie ist die Beziehung zur RAG Aktiengesellschaft geregelt?
Die RAG‑Stiftung ist Alleingesellschafterin der RAG Aktiengesellschaft und übt Eigentümerrechte aus. Die Aktiengesellschaft erfüllt die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Bergbaufolgen, während die Stiftung die Finanzierung sicherstellt.
Dürfen Mittel der RAG‑Stiftung frei verwendet werden?
Nein. Die Mittel sind satzungsgemäß gebunden. Vorrangig werden die Ewigkeitslasten finanziert; Fördermittel für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden im Rahmen der Satzung und verfügbarer Erträge vergeben.
Wie werden Ewigkeitslasten rechtlich abgesichert?
Sie werden durch eine dauerhafte Finanzierungsverantwortung der Stiftung sowie durch organisatorische und vertragliche Regelungen mit den zuständigen Unternehmen und Behörden abgesichert.
Welche Transparenzpflichten bestehen?
Die Stiftung erstellt geprüfte Jahresabschlüsse und veröffentlicht Berichte über Vermögenslage, Erträge und Mittelverwendung. Gegenüber der Stiftungsaufsicht besteht eine regelmäßige Berichtspflicht.
Kann der Stiftungszweck geändert werden?
Eine Änderung des Stiftungszwecks ist nur im Rahmen der Satzung und mit Zustimmung der zuständigen Stiftungsaufsicht möglich. Maßstab ist die nachhaltige Erfüllung des ursprünglichen Stifterwillens.