Prozesskosten: Bedeutung, Umfang und rechtliche Einordnung
Prozesskosten sind alle finanziellen Aufwendungen, die mit der Führung eines Gerichtsverfahrens verbunden sind. Sie entstehen in verschiedenen Verfahrensarten, etwa vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Strafgerichten. Der Begriff umfasst sowohl die durch das Gericht verursachten Kosten als auch die Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, insbesondere für rechtliche Vertretung, Beweiserhebung und Verfahrenshandlungen. Prozesskosten dienen der Finanzierung des gerichtlichen Rechtsschutzes und folgen geordneten Regeln zur Entstehung, Berechnung, Verteilung und Erstattung.
Bestandteile der Prozesskosten
Gerichtskosten
Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Gebühren fallen für die Inanspruchnahme gerichtlicher Leistungen an, zum Beispiel für die Einleitung eines Verfahrens, mündliche Verhandlungen oder Entscheidungen. Auslagen sind konkrete Aufwendungen des Gerichts, etwa für Zustellungen, Beglaubigungen, Abschriften, Reisekosten von Gerichtspersonen, die Entschädigung von Zeugen sowie Kosten für Dolmetscher und Übersetzungen.
Anwaltskosten
Zu den Prozesskosten zählen regelmäßig die Kosten für die rechtliche Vertretung. Diese orientieren sich typischerweise am wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstands oder an gesetzlich vorgegebenen Wert- und Gebührenrahmen. Hinzu treten Auslagen wie Porto, Kopien, Telekommunikation und Reisekosten sowie Umsatzsteuer. Bei mehreren Beteiligten auf einer Seite oder bei besonderen Verfahrenshandlungen (z. B. mündliche Termine) können zusätzliche Gebühren entstehen.
Weitere Kostenpositionen
Weitere Bestandteile sind die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, die Entschädigung von Zeugen, Kosten der Beweisaufnahme (zum Beispiel für Gutachten, Augenschein), Dokumentations- und Protokollkosten, Kosten für Akteneinsicht, Auslagen für Auslandszustellungen sowie Aufwendungen für die Sicherung von Beweismitteln. Je nach Verfahren können zusätzlich Kosten im Zusammenhang mit Vergleichen, einstweiligen Maßnahmen oder Mahnverfahren anfallen.
Entstehung und Ablauf der Kosten
Kostenvorschüsse und Vorschussanforderungen
Viele Verfahren beginnen mit der Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses. Ohne Vorschuss wird ein Verfahren häufig nicht betrieben. Für einzelne Verfahrensschritte (zum Beispiel Beweisaufnahmen) können weitere Vorschüsse verlangt werden. Auch Sachverständige und Zeugen erhalten Entschädigungen, die zunächst verauslagt werden.
Kosten im Instanzenzug
Mit jeder Instanz entstehen neue Kosten. Berufungen und Revisionen lösen zusätzliche Gerichtsgebühren und Vertretungskosten aus. Der Umfang der Gebühren richtet sich nach dem jeweils maßgeblichen Wert und der Art der Entscheidung oder Verfahrenshandlung in der konkreten Instanz.
Kosten in besonderen Verfahrensarten
Im Mahnverfahren fallen reduzierte Gebühren an, die sich bei Überleitung in ein streitiges Verfahren erhöhen können. Eilverfahren (zum Beispiel einstweilige Verfügungen) verursachen gesonderte Gebühren. Beweisverfahren, etwa isolierte Beweissicherungen, haben eigene Gebührenordnungen. Bei Vergleichen entstehen häufig Vergleichsgebühren; sie können zugleich die Gesamtkosten beeinflussen, wenn dadurch der Rechtsstreit beendet wird.
Kostenverteilung und Kostenerstattung
Grundsatz: Kostenlast des Unterliegenden
Die Kosten eines Rechtsstreits trägt grundsätzlich die Partei, die unterliegt. Dieser Grundsatz umfasst regelmäßig die Erstattung der notwendigen Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Die Beurteilung, welche Kosten als notwendig gelten, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der jeweiligen Verfahrensordnung.
Quotelung bei teilweisem Obsiegen
Obsiegen die Beteiligten nur teilweise, kann eine anteilige Verteilung der Kosten erfolgen. Die Quotelung spiegelt den Umfang des Obsiegens und Unterliegens wider. So kann etwa jede Partei einen prozentualen Anteil der Gesamtprozesskosten tragen, der dem Maß des Unterliegens entspricht.
Vergleichsbezogene Kostenregelungen
Bei vertraglichen Vergleichen wird die Kostenfrage regelmäßig ausdrücklich geregelt. Üblich sind Varianten wie Kostenteilung, Kostentragung durch eine Seite oder die Formel, dass Kosten gegeneinander aufgehoben sind. Ohne ausdrückliche Regelung greifen die allgemeinen Verteilungsvorschriften.
Kostenfestsetzung
Nach Abschluss des Verfahrens werden die erstattungsfähigen Kosten in einem gerichtlichen Verfahren festgesetzt. Grundlage sind die tatsächlich angefallenen und erstattungsfähigen Positionen. Das Ergebnis ist ein vollstreckbarer Titel über den festgesetzten Betrag. Streit über die Höhe oder Erstattungsfähigkeit wird im Rahmen der Kostensetzung geklärt.
Besonderheiten nach Verfahrensart
Zivilgerichte
In zivilrechtlichen Streitigkeiten gilt der Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten trägt, einschließlich der notwendigen Vertretungskosten der Gegenseite. Der Streitwert ist maßgebliche Bezugsgröße für die Gebühren. In Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten eigenständige Wert- und Kostenregeln.
Arbeitsgerichte
In arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht eine Besonderheit: In der ersten Instanz tragen die Parteien ihre eigenen Vertretungskosten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst. Gerichtskosten und andere Auslagen werden nach allgemeinen Regeln verteilt. In höheren Instanzen gelten wieder die üblichen Erstattungsgrundsätze.
Verwaltungs- und Sozialgerichte
Hier findet ebenfalls eine kostenrechtliche Verteilung nach Obsiegen und Unterliegen statt. Die Besonderheiten betreffen vor allem die Bestimmung des Streitwerts sowie teils abweichende Gebührenstrukturen. In sozialgerichtlichen Verfahren können reduzierte Gebühren und besondere Entlastungsmechanismen vorgesehen sein.
Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Im Strafverfahren trägt im Fall einer Verurteilung der Verurteilte regelmäßig die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen bestimmter Beteiligter. Bei einem Freispruch kommen die notwendigen Auslagen der beschuldigten Person in der Regel nicht zu deren Lasten. Bei Nebenklage, Privatklage und im Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten jeweils eigenständige Verteilungsregeln.
Wertbegriffe und Berechnungsgrundlagen
Streitwert und Gegenstandswert
Der wirtschaftliche Wert der Sache ist zentrale Berechnungsbasis für viele Gebühren. Er ergibt sich aus dem Interesse an der Entscheidung, zum Beispiel der Höhe einer Geldforderung oder dem wirtschaftlichen Gewicht eines Unterlassungsanspruchs. In nicht bezifferbaren Fällen wird der Wert nach objektiven Kriterien festgesetzt.
Verfahrenswert in Familiensachen
In famlienspezifischen Verfahren kommt ein eigener Verfahrenswert zur Anwendung, der sich nach Bedeutung, Umfang und wirtschaftlicher Tragweite der Sache richtet. Er hat unmittelbaren Einfluss auf Gerichts- und Vertretungskosten.
Gebührenarten und Umsatzsteuer
Gebühren können als Festgebühren, Rahmengebühren oder wertabhängige Gebühren ausgestaltet sein. Hinzu treten Auslagenpauschalen und die Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Die Summe der Einzelpositionen ergibt die Gesamtprozesskosten der jeweiligen Partei.
Finanzierung und Entlastung
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten eines Rechtsstreits nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Bausteine übernehmen. Erfasst werden typischerweise Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten innerhalb des versicherten Risikos sowie vereinbarte Selbstbeteiligungen und Deckungsgrenzen.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Personen mit begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit können staatliche Unterstützung erhalten. Die Hilfe reicht von der Übernahme bestimmter Kosten bis zur Bewilligung in Raten. Voraussetzung sind insbesondere hinreichende Erfolgsaussichten und Bedürftigkeit. Eine spätere Rückforderung oder Ratenzahlung kann vorgesehen sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern.
Durchsetzung und Vollstreckung von Kosten
Kostentitel
Der Kostenfestsetzungsbeschluss oder eine Kostenentscheidung bildet den Vollstreckungstitel. Aus ihm können Erstattungsansprüche durchgesetzt werden. Der Titel weist die erstattungsfähigen Positionen und die Gesamthöhe aus.
Zwangsvollstreckung
Werden festgesetzte Kosten nicht gezahlt, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Dabei entstehen zusätzliche Vollstreckungskosten, die wiederum der Schuldner zu tragen hat, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Verjährung
Kostenforderungen unterliegen der Verjährung. Die Fristen beginnen regelmäßig nach Rechtskraft oder Zustellung des Titels zu laufen. Die konkreten Fristen variieren nach Art des Anspruchs.
Internationale Aspekte
Grenzüberschreitende Verfahren
Internationale Zustellungen, Übersetzungen und Beweisaufnahmen verursachen zusätzliche Kosten. In einigen Konstellationen sind besondere Formvorschriften zu beachten, die die Kostenstruktur beeinflussen.
Kostensicherheit
In grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann von ausländischen Parteien eine Sicherheitsleistung für Prozesskosten verlangt werden. Zweck ist die Sicherung möglicher Erstattungsansprüche.
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
Kostenentscheidungen aus dem Ausland können anerkannt und im Inland vollstreckt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Internationale Übereinkommen und unionsrechtliche Regelungen prägen dieses Verfahren.
Abgrenzungen und verwandte Begriffe
Gerichtskosten, Verfahrenskosten, Rechtsverfolgungskosten
Gerichtskosten sind der vom Gericht erhobene Teil der Prozesskosten. Verfahrenskosten bezeichnen oft alle durch das gerichtliche Verfahren veranlassten Kosten. Rechtsverfolgungskosten können darüber hinaus außergerichtliche Aufwendungen umfassen, etwa vorgerichtliche Schreiben, die unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein können.
Außergerichtliche Kosten
Außergerichtliche Kosten entstehen außerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens, beispielsweise durch anwaltliche Beratung oder Abmahnungen. Sie können im späteren Prozess ganz oder teilweise erstattungsfähig sein, wenn sie als zur Rechtsverfolgung erforderlich angesehen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Prozesskosten
Was umfasst der Begriff Prozesskosten?
Prozesskosten umfassen sämtliche Aufwendungen eines Gerichtsverfahrens: Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), Kosten der rechtlichen Vertretung, Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzungskosten, Zeugenentschädigungen, Reisekosten sowie sonstige verfahrensbezogene Auslagen.
Wer trägt die Prozesskosten nach einem verlorenen Verfahren?
Regelmäßig trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Das umfasst die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite. Bei teilweisem Obsiegen erfolgt eine anteilige Verteilung entsprechend dem Verhältnis von Erfolg und Misserfolg.
Wie werden Prozesskosten berechnet?
Die Berechnung richtet sich nach Verfahrensart, Wert des Streitgegenstands oder Verfahrenswert, Art und Anzahl der Verfahrenshandlungen sowie den jeweils einschlägigen Gebührenregelungen. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten?
Gerichtskosten sind Gebühren und Auslagen, die für die Tätigkeit des Gerichts erhoben werden. Anwaltskosten sind die Vergütung und Auslagen der rechtlichen Vertretung der Parteien. Beide Positionen zusammen bilden einen wesentlichen Teil der Prozesskosten.
Welche Auswirkungen hat ein Vergleich auf die Prozesskosten?
Ein Vergleich beendet das Verfahren und enthält häufig eine ausdrückliche Regelung zur Kostenverteilung. Ohne besondere Vereinbarung gelten die allgemeinen Verteilungsgrundsätze. Zusätzlich können Vergleichsgebühren entstehen.
Welche Besonderheiten gelten bei Arbeitsgerichtsverfahren?
In der ersten Instanz eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten und sonstige Auslagen werden nach allgemeinen Regeln verteilt; in höheren Instanzen gelten wieder die üblichen Erstattungsgrundsätze.
Wer trägt die Kosten im Strafverfahren bei Freispruch?
Bei einem Freispruch werden die notwendigen Auslagen der beschuldigten Person in der Regel nicht von dieser getragen. Die genaue Verteilung ergibt sich aus den jeweiligen Kostenregelungen des Strafverfahrens und der getroffenen Entscheidung.