Begriff und Grundlagen der Prospekthaftung im weiteren Sinn
Die Prospekthaftung im weiteren Sinn bezeichnet die rechtliche Verantwortung für fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben in Informationsunterlagen, sogenannten Prospekten. Diese werden insbesondere bei der Ausgabe von Wertpapieren, Fondsanteilen oder anderen Kapitalanlagen verwendet. Ziel ist es, potenziellen Anlegern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die Haftung betrifft nicht nur die unmittelbaren Herausgeber des Prospekts, sondern kann auch weitere Beteiligte erfassen.
Bedeutung und Zweck der Prospekthaftung im weiteren Sinn
Die Prospekthaftung dient dem Schutz von Anlegern vor wirtschaftlichen Nachteilen durch falsche oder fehlende Informationen. Sie soll sicherstellen, dass alle wesentlichen Fakten über das Anlageprodukt transparent und wahrheitsgemäß dargestellt werden. Dadurch wird das Vertrauen in den Kapitalmarkt gestärkt und ein fairer Wettbewerb zwischen Anbietern gefördert.
Kreis der Haftenden bei der Prospekthaftung im weiteren Sinn
Im Rahmen der erweiterten Prospekthaftung können neben den eigentlichen Emittenten (also den Herausgebern des Wertpapiers oder Anlageprodukts) auch andere Personen haftbar gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Initiatoren eines Projekts, Gründungsgesellschafter sowie Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung des Prospektes mitgewirkt haben. Auch Vertriebspartner können unter bestimmten Umständen in die Haftungsverantwortlichkeit einbezogen sein.
Haftungsumfang und Voraussetzungen
Die Haftungsverantwortlichkeit setzt voraus, dass ein Fehler im Verkaufsprospekt vorliegt – etwa durch unrichtige Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen – und dass einem Anleger dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Die betroffenen Parteien müssen nachweisen können, dass sie auf Grundlage des fehlerhaften Dokuments investiert haben und ihnen daraus Verluste entstanden sind.
Abgrenzungen zur engen (gesetzlichen) Prospekthaftung
Während sich die enge Form auf gesetzlich geregelte Fälle bezieht – etwa bei bestimmten öffentlichen Angeboten von Wertpapieren -, umfasst die erweiterte Auslegung auch Situationen außerhalb dieser speziellen gesetzlichen Vorgaben. So kann eine Verantwortlichkeit aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen entstehen; dies betrifft insbesondere Fälle vorsätzlicher Täuschungen oder schuldhaft unterlassener Aufklärungspflichten.
Mögliche Rechtsfolgen einer fehlerhaften Information im Sinne der erweiterten Prospekthaftung
Wird festgestellt, dass ein Verkaufsprospekt Fehler enthält und dadurch einem Anleger Schaden entstanden ist, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Der Geschädigte hat dann grundsätzlich Anspruch darauf so gestellt zu werden als hätte er nie investiert („Rückabwicklung“). In manchen Fällen kommen auch weitergehende Ansprüche wie Ersatz entgangenen Gewinns in Betracht.
Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus erweiterter Prospekthaftung
Ansprüche wegen fehlerhafter Informationen verjähren nach bestimmten Fristen ab Kenntnisnahme vom Mangel beziehungsweise ab Erwerb des Anlageprodukts durch den Geschädigten. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab; sie soll jedoch verhindern, dass noch viele Jahre nach Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes Ansprüche geltend gemacht werden können.
Häufig gestellte Fragen zur Prospekthaftung im weiteren Sinn
Wer kann für einen fehlerhaften Verkaufsprospekt haftbar gemacht werden?
Zunächst haften regelmäßig diejenigen Personen oder Unternehmen mitwirkend am Inhaltserstellungsprozess: Emittenten selbst sowie Initiatoren eines Projektes; darüber hinaus aber auch Mitverfasser wie Wirtschaftsprüfer sowie gegebenenfalls Vertriebspartner.
Muss immer Vorsatz vorliegen damit gehaftet wird?
Nicht zwingend: Auch fahrlässiges Verhalten reicht aus um eine Verantwortlichkeit zu begründen sofern Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Können mehrere Beteiligte gleichzeitig haften?
Ja; häufig besteht sogenannte Gesamtschuldnerschaft sodass mehrere Parteien gemeinsam für entstandene Schäden einzustehen haben.
Betrifft die erweiterte Haftungsverantwortlichkeit nur bestimmte Finanzprodukte?
Neben klassischen Wertpapieren fallen darunter zahlreiche weitere Formen von Kapitalanlagen wie geschlossene Fondsbeteiligungen Immobilienprojekte Genussrechte u.a.
Müssen Betroffene einen konkreten Schaden nachweisen?
Anleger müssen darlegen können welchen finanziellen Nachteil sie infolge einer Investition aufgrund mangelhafter Information tatsächlich erlitten haben.
Sind mündliche Aussagen ebenfalls umfasst?
Zwar steht meist das schriftliche Dokument (Prospekt) im Fokus doch unter Umständen können ergänzende Aussagen relevant sein wenn diese Bestandteil einer Gesamtaufklärung waren.