Probation

Begriff und Bedeutung von Probation

Probation ist ein Begriff aus dem Strafrecht, der im deutschen Sprachraum am ehesten mit „Bewährung“ übersetzt werden kann. Er bezeichnet eine Form der Strafaussetzung, bei der eine verurteilte Person ihre Strafe nicht oder nur teilweise in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen muss. Stattdessen wird die Vollstreckung der Strafe für einen bestimmten Zeitraum zur Bewährung ausgesetzt. Während dieser Zeit steht die betroffene Person unter Aufsicht und muss bestimmte Auflagen erfüllen.

Ziele und Grundgedanken der Probation

Das Hauptziel von Probation besteht darin, Straftäterinnen und Straftätern die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums im gesellschaftlichen Leben zu bewähren. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Rückfälle zu vermeiden und die Wiedereingliederung in das soziale Umfeld zu fördern. Durch diese Form des Strafvollzugs wird auch dem Gedanken Rechnung getragen, dass nicht jede Straftat zwingend mit einer Haftstrafe geahndet werden muss.

Unterschiede zwischen Probation und anderen Maßnahmen

Probation unterscheidet sich von anderen strafrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise dem offenen Vollzug oder gemeinnütziger Arbeit dadurch, dass sie anstelle einer Freiheitsstrafe tritt oder deren Vollstreckung aufschiebt. Im Gegensatz zur vollständigen Begnadigung bleibt die Verurteilung bestehen; lediglich deren unmittelbare Umsetzung wird zurückgestellt.

Ablauf des Probationsverfahrens

Voraussetzungen für die Anordnung von Probation

Die Anordnung von Probation setzt voraus, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass es verantwortbar erscheint, den Verurteilten außerhalb des Gefängnisses eine Bewährungszeit durchlaufen zu lassen. Dabei spielen Faktoren wie Vorstrafenfreiheit sowie das Verhalten während des bisherigen Verfahrens eine Rolle.

Dauer der Bewährungszeit (Probationszeit)

Die Dauer der Bewährungszeit variiert je nach Einzelfall und Schweregrad des Delikts. In vielen Fällen beträgt sie mehrere Jahre; während dieser Zeit darf keine neue erhebliche Straftat begangen werden.

Auflagen und Weisungen während der Probezeit

Während der Probezeit können verschiedene Auflagen erteilt werden – etwa regelmäßige Meldungen bei einer zuständigen Stelle oder Teilnahme an bestimmten Programmen zur sozialen Integration. Auch Schadenswiedergutmachung gegenüber Geschädigten kann angeordnet werden.

Überwachung durch einen Bewährungshelfer (Probationshelfer)

In vielen Fällen erfolgt eine Betreuung durch einen sogenannten Bewährungshelfer beziehungsweise „Probationshelfer“. Diese Person unterstützt den Probanden dabei, seine Pflichten einzuhalten sowie Probleme im Alltag zu bewältigen.

Mögliche Folgen bei Verstößen gegen Bedingungen während der Probezeit

Nichteinhaltung von Auflagen

Werden auferlegte Bedingungen nicht eingehalten oder begeht die betroffene Person erneut schwere Straftaten innerhalb des festgelegten Zeitraums, kann dies zum Widerruf führen: Die ursprünglich ausgesetzte Strafe muss dann ganz oder teilweise vollstreckt werden.

Bedeutung für Betroffene sowie Gesellschaftliche Aspekte

Für Betroffene bietet diese Maßnahme Chancen auf Resozialisierung ohne längeren Freiheitsentzug – gleichzeitig stellt sie Anforderungen an Eigenverantwortlichkeit sowie Bereitschaft zur Veränderung dar.
Gesellschaftlich betrachtet trägt dieses Instrument dazu bei, die Zahl unnötiger Inhaftierungen gering zu halten und Ressourcen gezielter einzusetzen. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Probation (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff „Probation“?

„Probation“ bezeichnet im rechtlichen Kontext eine Aussetzung einer verhängten Freiheitsstrafe auf Bewährung unter bestimmten Bedingungen.

Können alle Arten von Strafen zur „Probation“ ausgesetzt werden?

Nicht jede verhängte Strafe kommt für „Probation“ in Betracht; insbesondere schwere Delikte sind häufig ausgeschlossen.

Muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen um „auf Probe“ entlassen zu werden?

Bedingungen wie Vorstrafenfreiheit sowie positive Sozialprognose sind wichtige Kriterien für die Gewährung dieser Maßnahme.

Darf man während laufender „Probezeit“ ins Ausland reisen?

Einschränkungen hinsichtlich Auslandsreisen können Teil individueller Weisungen sein; dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Können Verstöße gegen Weisungen zum Widerruf führen?

Sollten wesentliche Pflichten verletzt oder neue erhebliche Straftaten begangen werden, kann dies den Widerruf nach sich ziehen. 

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