Legal Lexikon

Probation


Begriff und Grundlagen der Probation

Definition von Probation

Probation bezeichnet im Rechtssystem verschiedener Staaten ein Instrument der Strafzumessung und Sanktionierung, mit dem eine angeklagte oder bereits verurteilte Person unter bestimmten Auflagen, Kontrollen und Weisungen außerhalb des geschlossenen Vollzugs verbleiben oder von diesem frühzeitig entlassen werden kann. Ziel der Probation ist es, Straftätern unter kontrollierten Bedingungen die Möglichkeit sozialer Wiedereingliederung und der Vermeidung weiterer Straftaten zu eröffnen.

Im deutschsprachigen Raum ist der Begriff Probation weitgehend synonym mit Bewährung, wird jedoch insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenständig und präzise verwendet. Neben der reinen Überwachung durch Bewährungshelfer sind im Rahmen der Probation oftmals umfangreiche Auflagen mit sozialpädagogischem oder therapeutischem Charakter Bestandteil der Sanktion.

Historische Entwicklung

Das Konzept der Probation hat sich seit dem 19. Jahrhundert entwickelt und erste Anwendung im Vereinigten Königreich sowie in den USA gefunden. Dort gilt Probation bis heute als eigenständige Alternative zur Freiheitsstrafe. In Kontinentaleuropa wurde das rechtsstaatliche Instrument sukzessive adaptiert und weiterentwickelt, so dass es inzwischen weltweit in zahlreichen Rechtssystemen Bestandteil moderner Strafrechtspflege ist.

Rechtslage und rechtliche Ausgestaltung der Probation

Probation im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Im Common Law, besonders in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich, bezeichnet Probation eine gerichtliche Entscheidung, bei welcher die Vollstreckung oder die Festsetzung einer Freiheitsstrafe zugunsten spezifischer Auflagen und Weisungen ausgesetzt wird. Die Person bleibt unter systematischer staatlicher Kontrolle, meist unter Führung eines Probation Officers, der die Einhaltung von Weisungen wie Meldeauflagen, Entzugsprogrammen oder Sozialstunden überwacht.

Der Verstoß gegen die Bedingungen der Probation kann zur Widerrufung der Strafaussetzung und zur unmittelbaren Inhaftierung führen. Die Entscheidungen zum Widerruf unterliegen einer erneuten gerichtlichen Überprüfung.

Formen der Probation im US-amerikanischen Recht

  • Straight Probation: Die Strafe wird vollständig zur Bewährung ausgesetzt.
  • Suspended Sentence: Die Strafe ist verhängt, ihre Vollstreckung aber aufgeschoben.
  • Deferred Adjudication: Keine förmliche Verurteilung, sofern die Bewährungsauflagen erfolgreich erfüllt werden.

In allen Varianten bleibt die verurteilte Person dem Zugriff des Gerichts unterstellt und kann bei jeglichem Regelverstoß mit Sanktionen bis hin zur regulären Strafvollstreckung rechnen.

Probation im deutschen Recht

Im deutschen Strafrecht entspricht der Begriff Probation am ehesten der Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung gem. §§ 56 ff. StGB. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Sanktionsform, sondern um eine richterliche Entscheidung, entweder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder den Rest einer längeren Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Voraussetzungen der Bewährungsentscheidung

Die Aussetzung zur Bewährung setzt eine günstige Sozialprognose voraus. Das Gericht wägt unter Berücksichtigung der Tat, der Persönlichkeit des Täters sowie seiner Lebensverhältnisse ab, ob zu erwarten ist, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht.

Inhalt und Dauer der Bewährung

Während der Bewährungszeit, die zwischen zwei und fünf Jahren beträgt, hat der Verurteilte strenge Auflagen zu befolgen. Dazu können gehören:

  • Meldungen bei einer Bewährungshilfe
  • Zahlung von Entschädigungen oder Geldauflagen,
  • Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen,
  • Wohn- und Arbeitsauflagen.

Im Falle eines Auflagenverstoßes kann das Gericht die Bewährung widerrufen und die Freiheitsstrafe vollziehen lassen.

Internationale Perspektive – Probation in anderen Rechtssystemen

In zahlreichen Ländern existieren nationale Varianten von Probation, welche sich in Art und Umfang der gerichtlichen Überwachung, der Rolle der Bewährungsdienste und der gesetzlichen Regelungsmaterie unterscheiden. Im skandinavischen Raum ist die Probation eng an die Resozialisierung gekoppelt und wird von staatlichen Einrichtungen in enger Zusammenarbeit mit Sozialdiensten umgesetzt.

Rechtliche Bedeutung und Wirkungsweise der Probation

Resozialisierung und Prävention

Die Probation verfolgt das Ziel, Straftätern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern und die Rückfallgefahr durch stützende Maßnahmen zu minimieren. Die zentrale Aufgabe der Bewährungs- und Probationsdienste liegt darin, verurteilte Personen individuell zu begleiten und betreuen, um eine erfolgreiche soziale Re-Integration sicherzustellen.

Überwachung und Kontrolle

Die Kontrolle der Probationsbedingungen erfolgt durch regelmäßig vorgeschriebene Gespräche, persönliche Anhörungen, gegebenenfalls Kontrolluntersuchungen sowie die Einbindung externer Einrichtungen wie Therapieeinrichtungen oder gemeinnützige Institutionen.

Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen

Verstoßen Betroffene gegen die ihnen auferlegten Bedingungen, besteht ein gestuftes Sanktionssystem. Im Regelfall erfolgt eine schriftliche Ermahnung oder zusätzliche Auflagen. Kommt es jedoch zu schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, kann die Probation ganz oder teilweise widerrufen werden, was in der Regel zur Vollstreckung der ursprunglichen Haftstrafe führt.

Reformen und aktuelle Entwicklungen im Bereich Probation

Angesichts wachsender Diversifizierung der Täterstrukturen sowie der Anforderungen an effektive Resozialisierung erweitern viele Staaten die rechtlichen und personellen Kapazitäten ihrer Probationsdienste. Moderne Entwicklungen umfassen insbesondere den verstärkten Einsatz elektronischer Überwachungsmethoden („Electronic Monitoring“) und die gezielte Förderung alternativer, gemeinwohlorientierter Auflagen.

Zusammenfassung

Probation stellt ein rechtsstaatliches Instrument dar, das in vielen Ländern sowohl als eigenständige Sanktionsform als auch ergänzend zur Aussetzung von Freiheitsstrafen eingesetzt wird. Ziel dieses Konzepts ist es, Straftätern eine Chance zur Wiedereingliederung zu bieten, ohne auf die abschreckende und oft schädigende Wirkung eines vollständigen Freiheitsentzugs zurückgreifen zu müssen. Die rechtlichen Ausgestaltungen, Kontrollmechanismen sowie die Einbindung sozialpädagogischer Elemente machen Probation zu einem komplexen und zentralen Bestandteil der modernen Strafrechtspflege.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Bewährungszeit in Deutschland und von welchen Faktoren hängt die genaue Dauer ab?

Die Dauer einer Bewährungszeit (sog. Bewährungsfrist) wird gemäß § 56a Strafgesetzbuch (StGB) vom Gericht festgesetzt und beträgt mindestens zwei Jahre und höchstens fünf Jahre. In der Praxis orientiert sich die Bemessung der Bewährungszeit zunächst an der Schwere der abgeurteilten Tat, den persönlichen Verhältnissen des Verurteilten sowie an dessen krimineller Vorgeschichte. Das Gericht prüft im Rahmen der Legalprognose, welchen Zeitraum es für notwendig hält, um die Wahrscheinlichkeit straffreien Verhaltens festzustellen. Die Bewährungszeit kann nachträglich durch richterlichen Beschluss verlängert oder verkürzt werden (§ 56f StGB), wobei bei Verlängerung die Höchstdauer von fünf Jahren nicht überschritten werden darf. Maßgeblich für eine Verlängerung sind erneut aufgetretene, belastende Umstände, etwa neue Straftaten oder Verstöße gegen Bewährungsauflagen. Eine Verkürzung kommt in Betracht, wenn der Verurteilte sich besonders bewährungswillig zeigt und konkrete Anzeichen für eine dauerhafte Legalbewährung vorliegen.

Welche typischen Auflagen und Weisungen können während der Bewährungszeit angeordnet werden?

Das Gericht kann während der Bewährungszeit eine Vielzahl von Auflagen und Weisungen im Sinne der §§ 56b und 56c StGB anordnen. Typische Auflagen sind die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Wiedergutmachung des durch die Tat entstandenen Schadens (Schadenswiedergutmachung), aber auch die Erbringung gemeinnütziger Arbeit. Zu den Weisungen zählen beispielsweise das Gebot, den Wohnsitz nicht zu wechseln oder keinen Kontakt zu bestimmten Personen aufzunehmen. Daneben ist es möglich, den Verurteilten zur Aufnahme einer Therapie, zur Teilnahme an einem Verkehrsunterricht oder an einem sozialen Trainingskurs zu verpflichten. Häufig verlangt das Gericht auch die regelmäßige Meldung bei einem Bewährungshelfer oder die Einhaltung bestimmter Meldepflichten. Die Anordnung von Auflagen und Weisungen verfolgt das Ziel, die Sozialprognose des Verurteilten positiv zu beeinflussen und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu dienen.

Wer entscheidet über die Anordnung und Überwachung von Bewährungsauflagen?

Die Entscheidung über die Anordnung, Änderung oder den Widerruf von Bewährungsauflagen und Weisungen liegt ausschließlich beim zuständigen Strafgericht. Im Rahmen des Bewährungsverfahrens kann das Gericht auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft oder des Bewährungshelfers zusätzliche Auflagen erlassen oder bestehende Auflagen modifizieren, wenn sich die Lebensumstände des Verurteilten ändern. Die Überwachung der Einhaltung dieser Auflagen und Weisungen obliegt grundsätzlich dem Bewährungshelfer, der den Verurteilten in regelmäßigen Abständen betreut, berät und von ihm über dessen Lebensführung Bericht erstattet. Bei gravierenden Verstößen gegen die Auflagen erstellt der Bewährungshelfer einen entsprechenden Bericht, der Grundlage für ein weitere gerichtliches Vorgehen (z.B. Widerruf der Bewährung) bildet.

Wann kann eine Bewährung widerrufen werden und wie läuft das Verfahren ab?

Ein Widerruf der Bewährung kann gemäß § 56f StGB erfolgen, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gegen Auflagen oder Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich beharrlich der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers entzieht. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung aller Umstände, ob ein Widerruf angemessen oder eine Ermahnung ausreichend ist. Der Widerruf erfolgt stets durch richterlichen Beschluss, nach vorheriger Anhörung des Verurteilten und, sofern vorhanden, des Bewährungshelfers und der Staatsanwaltschaft. Mit dem rechtskräftigen Widerruf wird die ursprünglich ausgesetzte Strafe vollstreckt; Ausnahmen gelten bei bereits getilgten oder vollständig verbüßten Teilen der Strafe.

Was bedeutet die Führung eines Bewährungshelfers und welche Rechte sowie Pflichten bestehen beiderseits?

Die Bestellung eines Bewährungshelfers wird in der Regel bei Bewährungen nach Freiheitsstrafen von über einem Jahr angeordnet (§ 56d StGB), kann aber auch in anderen Fällen erfolgen. Der Bewährungshelfer unterstützt und kontrolliert den Verurteilten während der Bewährungszeit. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Beratung in sozialen, beruflichen oder persönlichen Angelegenheiten und die Hilfe bei der Resozialisierung. Der Verurteilte ist grundsätzlich verpflichtet, mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, ihn über wesentliche Änderungen im Lebensumfeld zu informieren und vereinbarte Termine wahrzunehmen. Der Bewährungshelfer unterliegt einer gewissen Verschwiegenheit, ist aber gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft berichtspflichtig, insbesondere bei Problemen oder Verstößen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bewährungsstrafe und einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung?

Die Bewährungsstrafe nach § 56 StGB betrifft die Aussetzung der gesamten festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung, insbesondere bei Verurteilungen bis zu zwei Jahren. Dagegen bezieht sich die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (gemäß § 57 StGB) auf Fälle, in denen bereits ein Teil der Freiheitsstrafe verbüßt wurde, der Rest der Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies ist frühestens nach Verbüßung der Hälfte der Strafe, meist jedoch erst nach zwei Dritteln der Strafe und unter günstiger Sozialprognose möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen, das Verfahren und auch die Folgen bei einem Widerruf der Bewährung unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen beiden Varianten.

Kann während der Bewährungszeit ein vorzeitiges Erlöschen oder eine Verkürzung erfolgen und welche Voraussetzungen sind hierfür notwendig?

Eine Verkürzung der Bewährungszeit ist grundsätzlich möglich (§ 56g StGB), wenn sich der Verurteilte während der bisherigen Bewährungszeit besonders bewährt, keine neuen Straftaten begangen und alle Auflagen ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies kann frühestens nach Ablauf der Hälfte der gesetzten Bewährungszeit beantragt werden. Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, ob eine Fortsetzung der Bewährungsaufsicht noch erforderlich ist, oder ob bereits eine endgültige positive Sozialprognose gestellt werden kann. Das vorzeitige Erlöschen der Bewährungszeit erfolgt infolge eines entsprechenden richterlichen Beschlusses; ein automatisches Erlöschen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Bei Verstößen gegen Auflagen oder Weisungen kommt hingegen nur eine Verlängerung, nicht eine Verkürzung der Bewährungszeit in Betracht.