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Postnachfolgeunternehmen


Begriff und Grundlagen der Postnachfolgeunternehmen

Der Begriff Postnachfolgeunternehmen bezeichnet Unternehmen, die im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Bundespost durch Umwandlung aus dieser hervorgegangen sind. Diese Unternehmen stehen in einer besonderen rechtlichen Nachfolge zur ehemaligen Bundespost und übernehmen deren zuvor wahrgenommene Aufgaben in den Bereichen Post-, Telekommunikations- und Logistikdienstleistungen. Die bekanntesten deutschen Postnachfolgeunternehmen sind die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Postbank AG. Die rechtliche Einordnung und Behandlung der Postnachfolgeunternehmen ist aufgrund ihrer besonderen Entstehungsgeschichte umfangreich geregelt und betrifft verschiedene Rechtsgebiete.


Historische Entwicklung

Privatisierung der Deutschen Bundespost

Die Deutsche Bundespost war bis in die 1990er Jahre ein bundeseigener, öffentlich-rechtlicher Sondervermögensträger, der zentral Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland sicherstellte. Im Zuge der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wurde Mitte der 1990er Jahre beschlossen, die Bundespost zu privatisieren und den Markt zu liberalisieren.

Diese Privatisierung erfolgte in mehreren Schritten:

  • 1989: Trennung der Bundespost in drei Unternehmen („Dreiteilung der Deutschen Bundespost“): Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost Telekom, Deutsche Bundespost Postbank.
  • 1994: Umwandlung dieser Unternehmen durch das „Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft“ (Postumwandlungsgesetz – PostUmwG) in Aktiengesellschaften (AG): Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG.

Die aus der Privatisierung resultierenden Unternehmen werden als Postnachfolgeunternehmen bezeichnet.


Rechtsgrundlagen der Postnachfolgeunternehmen

Postverfassung und Postrechtsreform

Die rechtliche Basis für die Nachfolgeunternehmen ist vor allem im Grundgesetz (Art. 87f GG), im Postumwandlungsgesetz (PostUmwG), im Postgesetz (PostG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Grundgesetz

Art. 87f GG bestimmt die Pflicht des Bundes, für eine angemessene und ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen im Postwesen sowie der Telekommunikation zu sorgen, und regelt die Möglichkeiten der Übertragung dieser Aufgaben auf privatrechtliche Unternehmen unter staatlicher Regulierung.

Postumwandlungsgesetz (PostUmwG)

Das PostUmwG schafft die rechtliche Grundlage für die Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften. Es enthält Bestimmungen zu Vermögensübertragungen, Haftung, Beamtenstatus und zum Übergang von Rechten und Pflichten.

Postgesetz (PostG)

Das PostG regelt den weiteren gesetzlichen Rahmen für die Erbringung von Postdienstleistungen und die Anforderungen an Universaldienstleistungen. Es definiert Rechte und Pflichten für Postdiensteanbieter und regelt die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Postmarkt.

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das TKG regelt die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdiensteanbieter, insbesondere im Hinblick auf den Wettbewerb, Netzzugang und Verbraucherschutz. Die Deutsche Telekom AG als Postnachfolgeunternehmen unterliegt diesem Gesetz.


Rechtsstellung und Aufgaben der Postnachfolgeunternehmen

Übernahme von öffentlichen Aufgaben

Postnachfolgeunternehmen unterliegen einer besonderen Rechtsstellung: Sie übernehmen als privatrechtliche Akteure bestimmte Aufgaben, die zuvor der öffentlichen Hand (Bundespost) oblagen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Sicherstellung der sogenannten Universaldienstleistungen, also einer flächendeckenden Grundversorgung der Bevölkerung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
  • Wahrnehmung bestehender Rechte und Pflichten aus der Bundespostzeit, darunter auch beamtenrechtliche Verpflichtungen und Versorgungszusagen.

Haftung und Vermögensrechte

Im Rahmen der Privatisierung gingen Vermögen, Rechte und Pflichten der ehemaligen Bundespost per Gesetz auf die Nachfolgeunternehmen über (§ 2 PostUmwG). Dies umfasst unter anderem bestehende Verträge, Beamtenverhältnisse (eingeschränkt) und Versorgungsverpflichtungen. Die Postnachfolgeunternehmen sind haftungsrechtlich eigenständig, auch wenn der Bund ursprünglich bzw. teilweise weiterhin Anteilseigner war.

Beamtenrechtliche Sonderregelungen

Ein wesentliches Charakteristikum ist der Umgang mit den im Dienst der Deutschen Bundespost stehenden Beamten. Diese wurden nach der Umwandlung teilweise weiterhin bei den Nachfolgeunternehmen beschäftigt, wobei spezifische Regelungen zum Fortbestand des Beamtenverhältnisses, zu Versorgungsansprüchen und zum Dienstrecht gelten. Die Nachfolgeunternehmen fungieren hier als Dienstherren kraft Gesetzes, die Aufsicht verbleibt teilweise beim Bund.


Wettbewerbsrechtliche Einbindung

Marktregulierung und besondere Verpflichtungen

Mit der Privatisierung wurde der Post- und Telekommunikationssektor dem Wettbewerb geöffnet. Postnachfolgeunternehmen unterliegen regulatorischen Vorgaben durch die Bundesnetzagentur, die insbesondere den Universaldienst, Zugangsregelungen für Wettbewerber und Preisgestaltung überwachen. Es gelten kartellrechtliche Sonderbestimmungen, die auf ehemaligen Monopolunternehmen zugeschnitten sind.

Subventionskontrolle und Beihilferecht

Aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte und fortbestehender staatlicher Beteiligung unterliegen Postnachfolgeunternehmen einer besonderen Kontrolle hinsichtlich möglicher staatlicher Beihilfen. Die Europäische Kommission prüft regelmäßig, ob aus der Vergangenheit stammende Vorteile mit dem EU-Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV) vereinbar sind.


Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Übergang von Arbeitsverhältnissen

Mit der Umwandlung gingen Arbeitsverhältnisse in Anwendung von Vorschriften des Umwandlungsgesetzes unter Wahrung bestehender Rechte auf die neuen Aktiengesellschaften über. Insbesondere für Beamte und Sonderbeschäftigte wurden spezifische Regelungen entwickelt. Unterschiedliche Tarifwerke können je nach Tätigkeitsbereich und Unternehmenszugehörigkeit Anwendung finden.

Mitbestimmung

Postnachfolgeunternehmen unterliegen dem Mitbestimmungsgesetz sowie weitergehenden Regelungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz für den Bereich der weiterhin beschäftigten Beamten.


Steuerrechtliche Behandlung

Mit der Privatisierung und Umwandlung in Aktiengesellschaften erfolgte für die Postnachfolgeunternehmen die uneingeschränkte Erfassung im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht nach allgemeinen Grundsätzen, mit Ausnahme etwaiger Übergangsfristen und Sonderregelungen, die Einzelfragen wie Pensionslasten betreffen.


Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Die Postnachfolgeunternehmen sind als Aktiengesellschaften konstituiert und unterliegen dem Aktiengesetz (AktG). Der Bund war in der Gründungsphase Mehrheitsaktionär und hat im Zuge weiterer Privatisierungsschritte seine Anteile an der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Postbank AG teilweise oder größtenteils abgegeben; an der Deutschen Post AG hält der Bund weiterhin wesentliche Anteile, auch über die KfW.


Fazit: Zusammenfassung der besonderen Rechtsstellung der Postnachfolgeunternehmen

Postnachfolgeunternehmen wie die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Postbank AG nehmen aus ihrer besonderen Entstehungsgeschichte eine spezifische rechtliche Position ein. Sie stehen in Nachfolge zentraler Aufgaben der Deutschen Bundespost, sind im vollen Umfang Handelsgesellschaften, unterliegen aber weitergehenden Sonderregelungen insbesondere hinsichtlich Beamtenrecht, Universaldienst, Marktregulierung und gesellschaftsrechtlicher Kontrolle. Dadurch leisten diese Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung der Infrastruktur in Deutschland, unterliegen jedoch zugleich einer Vielzahl komplexer rechtlicher Vorschriften.


Literatur und weiterführende Rechtsquellen

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 87f GG)
  • Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft (Postumwandlungsgesetz – PostUmwG)
  • Postgesetz (PostG)
  • Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Aktiengesetz (AktG)
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • Urteile und Entscheidungen zur Nachfolge und Haftung (z.B. Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof)
  • Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für die Postnachfolgeunternehmen in Deutschland?

Die Postnachfolgeunternehmen unterliegen in Deutschland spezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die insbesondere aus dem Postgesetz (PostG) sowie einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hervorgehen. Das Postgesetz regelt unter anderem die Lizenzvergabe, die Verpflichtungen zur Erbringung von Universaldienstleistungen, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen sowie den Schutz personenbezogener Daten bei postalischen Dienstleistungen. Hinzu kommen Bestimmungen aus dem Wettbewerbsrecht, etwa dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Chancengleichheit zwischen privaten Anbietern und Postnachfolgeunternehmen sichern sollen. Darüber hinaus gelten Regelungen zum Arbeitsrecht und zur Übertragung von Dienstherrenverhältnissen für Beamte gemäß Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG).

Welche Rolle spielt die Regulierungsbehörde für Postnachfolgeunternehmen?

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikationsdienste. Sie überwacht insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Postnachfolgeunternehmen, prüft die Einhaltung der Zugangspflichten zu Infrastrukturen und stellt sicher, dass keine wettbewerbswidrigen Praktiken angewendet werden. Darüber hinaus genehmigt sie Entgelte für bestimmte Dienstleistungen, kontrolliert die Einhaltung von Postlizenzvorgaben und ist Anlaufstelle für Beschwerdeverfahren sowohl von Verbrauchern als auch von Mitbewerbern.

Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen bezüglich der Beschäftigten von Postnachfolgeunternehmen?

Postnachfolgeunternehmen sind verpflichtet, bestehende Dienstverhältnisse nach Maßgabe des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) zu übernehmen und fortzuführen. Dies bedeutet, dass Rechte und Pflichten von verbeamteten Mitarbeitern während der Privatisierung gewahrt bleiben, einschließlich der Alimentations-, Versorgungs- und Laufbahnrechte. Zudem gelten Vorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Tarifverträge und arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrechte. Für besondere Personengruppen, wie Schwerbehinderte, greifen darüber hinaus die Vorgaben des SGB IX.

Wie ist die Haftung der Postnachfolgeunternehmen bei Verlust oder Beschädigung von Sendungen gesetzlich geregelt?

Die Haftung richtet sich nach den §§ 425 ff. HGB sowie den besonderen Vorschriften des Postgesetzes. Nach § 431 HGB haftet das Unternehmen grundsätzlich für den Verlust oder die Beschädigung von Postsendungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Transportbedingungen. Das Haftungsregime kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in Rahmen des gesetzlich Zulässigen modifiziert werden, wobei für bestimmte Sendungsarten, wie z.B. Einschreiben oder Wertbriefe, besondere Haftungsobergrenzen gelten. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden auf unvermeidbare äußere Ereignisse (höhere Gewalt) zurückzuführen ist.

Welche rechtliche Bedeutung hat der Universaldienst für Postnachfolgeunternehmen?

Universaldienst bedeutet, dass Postnachfolgeunternehmen verpflichtet sind, bestimmte postalische Dienstleistungen wie die flächendeckende Versorgung mit Brief- und Paketzustellung zu angemessenen Preisen und in einer bestimmten Qualität zu gewährleisten. Die entsprechenden Vorgaben sind in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) detailliert festgelegt und werden von der Bundesnetzagentur überwacht. Kommen die Postnachfolgeunternehmen diesen Verpflichtungen nicht nach, drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen sowie die Erhebung von Zwangsgeldern.

Unterliegen die Postnachfolgeunternehmen speziellen Datenschutzregelungen?

Ja. Neben der allgemeinen Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten für Postnachfolgeunternehmen besondere Bestimmungen nach dem Postgesetz, insbesondere § 39 PostG. Diese Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten, die zur Erbringung postalischer Dienste notwendig sind, besonders geschützt werden. So ist zum Beispiel die Weitergabe von Adressdaten ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es bestehen gesetzliche Ausnahmetatbestände.

Welche Vorschriften gelten für Monopole und den Wettbewerb im Bereich der Postnachfolgeunternehmen?

Der Wettbewerb im Postmarkt wird durch das Postgesetz sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Im Zuge der Marktöffnung wurde das Postmonopol weitgehend abgeschafft, dennoch besteht für bestimmte Universaldienstleistungen weiterhin eine bedingte Monopolstellung, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegt. Die Bundesnetzagentur kann, bei Feststellung von Marktmachtmissbrauch, regulatorische Maßnahmen wie die Festlegung von Entgeltobergrenzen, Zugangsverpflichtungen oder internen Maßnahmen zur Strukturierung des wettbewerblichen Umfelds anordnen. Die Postnachfolgeunternehmen unterliegen damit einer besonderen Missbrauchs- und Diskriminierungskontrolle.