Begriff und Bedeutung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein zentrales Instrument im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht. Er ermöglicht es Gläubigern, Forderungen eines Schuldners gegenüber Dritten – beispielsweise Lohnansprüche oder Bankguthaben – zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen. Ziel ist es, offene Geldforderungen durch Zugriff auf das Vermögen des Schuldners bei Dritten beizutreiben.
Funktionsweise des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners gegen einen sogenannten Drittschuldner (zum Beispiel Arbeitgeber oder Bank) beschlagnahmt. Gleichzeitig erhält der Gläubiger das Recht, diese Forderung einzuziehen. Der Beschluss wird vom zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen.
Ablauf der Beantragung
Um einen solchen Beschluss zu erhalten, muss der Gläubiger beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft den Antrag formell und erlässt anschließend den Beschluss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beschluss wird sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zugestellt.
Wirkungen gegenüber den Beteiligten
Nach Zustellung an den Drittschuldner darf dieser keine Zahlungen mehr an den Schuldner leisten; stattdessen muss er sich nach Maßgabe des Beschlusses richten. Für den Gläubiger bedeutet dies die Möglichkeit, direkt auf die gepfändete Forderung zuzugreifen.
Beteiligte Parteien beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Gläubiger
Der Gläubiger ist die Person oder Institution, welche eine offene Geldforderung gegen den Schuldner hat und deren Anspruch durchgesetzt werden soll.
Schuldner
Der Schuldner ist verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen; gelingt dies nicht freiwillig, kann sein Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung herangezogen werden.
Drittschuldner
Als Drittschuldner bezeichnet man jene Person oder Institution (z.B. Arbeitgeber oder Bank), bei welcher der eigentliche Schuldner seinerseits Ansprüche hat (z.B. Lohnanspruch oder Kontoguthaben).
Anwendungsbereiche eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Lohnpfändung
Ein häufiger Anwendungsfall ist die Lohnpfändung: Hierbei richtet sich der Beschluss gegen das Arbeitseinkommen des Schuldners beim Arbeitgeber als Drittschuldner.
Konto- bzw. Kontoguthabenpfändung
Auch Bankguthaben können mittels eines solchen Beschlusses gepfändet werden; in diesem Fall fungiert das Kreditinstitut als Drittschuldner.
Sonderfälle weiterer Forderungen
Neben Löhnen oder Konten können auch andere Ansprüche wie Mietforderungen Gegenstand einer solchen Maßnahme sein – immer dann, wenn ein Anspruch des Schuldners gegenüber einem weiteren Beteiligten besteht.
Ablauf nach Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Zustellung: Der gerichtliche Beschuss wird sowohl dem betroffenen Dritt-schuldener als auch dem eigentlichen Schulder zugestellt.
- Sperrwirkung: Ab Zugang darf der Dritt-schulder keine Zahlungen mehr an seinen Vertragspartner leisten.
- Auskünfte: Der Dritt-schulder muss Auskunft über bestehende Ansprüche geben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (FAQ)
Was bewirkt ein Pfändungs- und Überweisungbschluß
Ein solcher gerichtlicher Titel ermöglicht es einem Glaeubiger, ü ber eine fremde Forderung seines Schulders direkt auf dessen Vermö gen bei einem dritten Beteiligten (Dritt-schulder)  ;zu greifen.
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026
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