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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Begriff und Bedeutung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein zentrales Instrument im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht. Er ermöglicht es Gläubigern, Forderungen eines Schuldners gegenüber Dritten – beispielsweise Lohnansprüche oder Bankguthaben – zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen. Ziel ist es, offene Geldforderungen durch Zugriff auf das Vermögen des Schuldners bei Dritten beizutreiben.

Funktionsweise des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners gegen einen sogenannten Drittschuldner (zum Beispiel Arbeitgeber oder Bank) beschlagnahmt. Gleichzeitig erhält der Gläubiger das Recht, diese Forderung einzuziehen. Der Beschluss wird vom zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen.

Ablauf der Beantragung

Um einen solchen Beschluss zu erhalten, muss der Gläubiger beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft den Antrag formell und erlässt anschließend den Beschluss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beschluss wird sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zugestellt.

Wirkungen gegenüber den Beteiligten

Nach Zustellung an den Drittschuldner darf dieser keine Zahlungen mehr an den Schuldner leisten; stattdessen muss er sich nach Maßgabe des Beschlusses richten. Für den Gläubiger bedeutet dies die Möglichkeit, direkt auf die gepfändete Forderung zuzugreifen.

Beteiligte Parteien beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Gläubiger

Der Gläubiger ist die Person oder Institution, welche eine offene Geldforderung gegen den Schuldner hat und deren Anspruch durchgesetzt werden soll.

Schuldner

Der Schuldner ist verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen; gelingt dies nicht freiwillig, kann sein Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung herangezogen werden.

Drittschuldner

Als Drittschuldner bezeichnet man jene Person oder Institution (z.B. Arbeitgeber oder Bank), bei welcher der eigentliche Schuldner seinerseits Ansprüche hat (z.B. Lohnanspruch oder Kontoguthaben).

Anwendungsbereiche eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Lohnpfändung

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Lohnpfändung: Hierbei richtet sich der Beschluss gegen das Arbeitseinkommen des Schuldners beim Arbeitgeber als Drittschuldner.

Konto- bzw. Kontoguthabenpfändung

Auch Bankguthaben können mittels eines solchen Beschlusses gepfändet werden; in diesem Fall fungiert das Kreditinstitut als Drittschuldner.

Sonderfälle weiterer Forderungen

Neben Löhnen oder Konten können auch andere Ansprüche wie Mietforderungen Gegenstand einer solchen Maßnahme sein – immer dann, wenn ein Anspruch des Schuldners gegenüber einem weiteren Beteiligten besteht.

Ablauf nach Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

  • Zustellung: Der gerichtliche Beschuss wird sowohl dem betroffenen Dritt-schuldener als auch dem eigentlichen Schulder zugestellt.
  • Sperrwirkung: Ab Zugang darf der Dritt-schulder keine Zahlungen mehr an seinen Vertragspartner leisten.
  • Auskünfte: Der Dritt-schulder muss Auskunft über bestehende Ansprüche geben.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (FAQ)






Was bewirkt ein Pfändungs- und Überweisungbschluß


Ein solcher gerichtlicher Titel ermöglicht es einem Glaeubiger, &uuml ber eine fremde Forderung seines Schulders direkt auf dessen Verm&ouml gen bei einem dritten Beteiligten (Dritt-schulder)&nbsp ;zu greifen. 


Wer kann einen Pfaend ungs-und Ueberweisungbschlus s beantragen?

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Welche Rolle spielt de r Dr ittschu lde r?

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