Personenverkehr

Begriff und Einordnung des Personenverkehrs

Personenverkehr bezeichnet die entgeltliche oder organisierte Beförderung von Menschen mit Verkehrsmitteln auf der Straße, der Schiene, in der Luft und auf dem Wasser. Er umfasst sowohl öffentliche als auch private Angebote und reicht von Linienverkehren wie Bus und Bahn über Fernbus- und Luftverkehr bis hin zu Taxis, Mietwagen mit Fahrer sowie bedarfsorientierten Verkehren. Abzugrenzen ist der Personenverkehr von der rein privaten, nicht entgeltlichen Mitnahme von Personen sowie vom Güterverkehr.

Rechtlich ist der Personenverkehr ein Bereich mit erheblicher Bedeutung für Daseinsvorsorge, Mobilität und Wettbewerb. Er unterliegt einem dichten Geflecht aus Regelungen zu Marktzugang, Sicherheit, Verbraucherschutz, Barrierefreiheit, Umweltstandards und Aufsicht. Neben nationalen Normen prägen europaweite Vorgaben insbesondere die Rechte von Fahrgästen in verschiedenen Verkehrsträgern.

Formen und Träger des Personenverkehrs

Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr

Beim Linienverkehr erfolgt die Beförderung nach festgelegten Fahrplänen, Routen und Haltestellen. Typisch sind städtische Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge. Gelegenheitsverkehr ist nicht fahrplangebunden; hierzu zählen Taxis, Mietwagen mit Fahrer, Ausflugsfahrten, On-Demand-Shuttles oder Ride-Pooling-Angebote. Die Einordnung beeinflusst Genehmigungsanforderungen, Pflichten der Unternehmen und Fahrgastrechte.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonenverkehr

ÖPNV

Der ÖPNV bedient die alltägliche Mobilität in Städten und Regionen mit kurzen bis mittleren Distanzen. Er wird häufig durch Kommunen und Verkehrsverbünde organisiert und kann von kommunalen oder privaten Unternehmen erbracht werden. Charakteristisch sind Tarif- und Zeitnetze, Verbundangebote und aufeinander abgestimmte Fahrpläne.

Schienenverkehr: Nah- und Fernverkehr

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) deckt regionale Verbindungen ab. Der Fernverkehr bedient weite Distanzen zwischen Städten. Für beide Bereiche gelten besondere Regelungen zu Netzzugang, Trassenvergabe, Stationsnutzung und Fahrgastrechten.

Fernverkehr und internationale Verkehre

Fernbusse, Luftverkehr und See- bzw. Binnenschifffahrt zählen zum Fernverkehr. Bei grenzüberschreitenden Verkehren greifen zusätzlich internationale Abkommen sowie europäische Vorgaben, insbesondere zu Fahrgastrechten, Sicherheitsstandards und Marktzugang.

Sonderformen

Sonderformen sind etwa Schülerverkehre, Werksverkehre, touristische Verkehre, Krankenbeförderungen ohne Notfallcharakter sowie Seilbahnen oder Fähren. Carsharing ohne Fahrer ist keine Personenbeförderung, da nicht die Beförderung, sondern die Fahrzeugüberlassung im Vordergrund steht.

Rechtsgrundlagen und Grundprinzipien

Der Personenverkehr wird durch nationales Recht, Verordnungen, kommunale Satzungen und europäische Vorgaben strukturiert. Prägend sind die Ziele sichere Beförderung, zuverlässige Grundversorgung, fairer Wettbewerb, Verbraucher- und Datenschutz sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit. Kommunen wirken über Nahverkehrspläne, Liniengenehmigungen und Verkehrsverträge maßgeblich an der Ausgestaltung mit.

Marktzugang, Genehmigungen und Vergabe

Genehmigungspflichten

Die entgeltliche Beförderung von Personen ist regelmäßig genehmigungs- oder erlaubnispflichtig. Anforderungen betreffen Zuverlässigkeit und Eignung des Unternehmens, finanzielle Leistungsfähigkeit, die technische Beschaffenheit der Fahrzeuge sowie Qualifikation des Fahrpersonals. Für Luft- und Seeverkehre bestehen gesonderte Zulassungs- und Sicherheitsregime.

Öffentliche Dienstleistungsaufträge und Vergabeverfahren

Zur Sicherstellung der Grundversorgung werden Leistungen im ÖPNV häufig im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt. Die Vergabe erfolgt wettbewerblich oder in besonderen Fällen direkt, jeweils mit Vorgaben zu Transparenz, Laufzeit, Qualitätsstandards, Barrierefreiheit und Ausgleichsmechanismen.

Taxi- und Mietwagenregulierung

Taxiunternehmen unterliegen typischerweise besonderen Pflichten, etwa zu Betrieb, Tarifen und Beförderung innerhalb eines festgelegten Gebiets. Mietwagen mit Fahrer sind anders organisiert, etwa mit abweichenden Annahme- und Dispositionsregeln. Die Regulierung dient der Verfügbarkeit, Sicherheit und Transparenz im Nahbereich.

Vertragsverhältnis und Beförderungsbedingungen

Beförderungsvertrag

Mit dem Erwerb eines Tickets oder durch Einsteigen zu den geltenden Bedingungen kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Inhalt sind Fahrt von Start zu Ziel, die Nutzung bestimmter Leistungen und die Einhaltung der Beförderungsbedingungen. Diese regeln u. a. Zutritt, Mitnahme von Gepäck, Tieren und Fahrrädern, Verhalten im Fahrzeug und Haftungsfragen.

Beförderungspflicht und Ausschlussrechte

Unternehmen im Linienverkehr und Taxis haben grundsätzlich eine Beförderungspflicht im Rahmen der geltenden Bedingungen. Ausgeschlossen werden kann die Beförderung etwa bei Verstößen gegen Haus- oder Beförderungsregeln, Gefährdungen oder fehlender Fahrausweiseignung. Ausschlussentscheidungen müssen am Zweck der sicheren und geordneten Beförderung ausgerichtet sein.

Tarif- und Beförderungsbedingungen

Tarife und Beförderungsbedingungen sind vor Fahrtantritt bekanntzugeben. In Verbünden gelten einheitliche oder abgestimmte Tarife. Sonderbestimmungen zu Ermäßigungen, Mitnahmerechten und Zeitkarten sind Teil der Vertragsgrundlage. Digitale Bedingungen (z. B. für Apps) ergänzen die klassischen Regelwerke.

Fahrgastrechte

Verspätung, Ausfall und Anschluss

Fahrgäste haben je nach Verkehrsträger Ansprüche auf Information, Unterstützung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung oder Ausgleich, wenn es zu erheblichen Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen kommt. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Regelungen des betroffenen Verkehrsträgers.

Haftung bei Unfällen und Gepäck

Für Personenschäden und Gepäckschäden gelten verkehrsträgerspezifische Haftungsordnungen. Teilweise bestehen verschuldensunabhängige Haftungsprinzipien mit Haftungshöchstgrenzen und Beweislastregeln. Besonderheiten ergeben sich bei aufgegebenem, mitgeführtem oder besonders wertvollem Gepäck.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf barrierefreien Zugang sowie angemessene Unterstützung beim Ein-, Aus- und Umsteigen, soweit organisatorisch und technisch möglich. Voranmeldungen können für bestimmte Hilfen erforderlich sein. Diskriminierungsverbote schützen vor ungerechtfertigten Benachteiligungen.

Information, Betreuung und Beschwerde

Unternehmen müssen über Fahrpläne, Störungen, Verspätungen und Rechte informieren. Bei größeren Störungen bestehen Pflichten zu Betreuung und Unterstützung. Für Beschwerden gibt es innerbetriebliche Stellen sowie branchenspezifische Schlichtungsangebote.

Sicherheit, Betrieb und Aufsicht

Sicherheits- und Betriebspflichten

Unternehmen tragen Verantwortung für sichere Fahrzeuge, qualifiziertes Personal, geeignete Betriebsabläufe und Notfallvorsorge. Behörden überwachen Einhaltung, nehmen Prüfungen vor und können Auflagen erteilen.

Personalqualifikation und Arbeitszeitregeln

Fahrpersonal benötigt besondere Qualifikationen und Fahrerlaubnisse. Arbeitszeit-, Lenk- und Ruhezeiten dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz. Dokumentationspflichten sichern die Überwachung.

Kontrolle, Hausrecht und Sanktionen

Fahrausweise dürfen kontrolliert werden; bei Verstößen können Vertragsstrafen oder erhöhte Beförderungsentgelte verlangt werden. Das unerlaubte Erschleichen von Beförderungsleistungen kann ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlich verfolgt werden. Sicherheits- und Ordnungskräfte können im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse einschreiten.

Tarife, Vertrieb und Interoperabilität

Tarifgestaltung und Genehmigung

Tarife unterliegen je nach Verkehrsträger Genehmigungs-, Anzeigepflichten oder vertraglichen Festlegungen in Verkehrsverträgen. Ziele sind Transparenz, Nichtdiskriminierung und Finanzierbarkeit. Verbünde bündeln Tarife mehrerer Unternehmen zu gemeinsamen Angeboten.

Vertrieb und Nachweis

Tickets werden analog oder digital vertrieben. Digitale Vertriebssysteme, Check-in/Check-out-Verfahren und Entwerter lösen Nachweispflichten aus und unterliegen Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit. Interoperabilität erleichtert Umstiege zwischen Unternehmen und Verkehrsträgern.

Infrastruktur und Netzzugang

Schiene

Infrastrukturbetreiber stellen Trassen und Stationen diskriminierungsfrei zur Verfügung. Trassenpreise, Stationsentgelte und Kapazitätszuweisung folgen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, um fairen Wettbewerb und effiziente Netznutzung zu sichern.

Straße

Haltestellen, Busspuren und Mobilitätsstationen werden planerisch festgelegt und unterliegen Nutzungsvorgaben. Kommunale Zuständigkeiten und straßenrechtliche Regelungen bestimmen Einrichtung und Betrieb.

Luft- und Seehäfen

Flughafen- und Hafenentgelte, Slot-Zuteilung sowie Sicherheits- und Abfertigungsprozesse sind reguliert. Betreiber müssen Zugangsvoraussetzungen transparent und nichtdiskriminierend gestalten.

Umwelt- und Planungsrechtliche Bezüge

Emissionen und Antriebe

Grenzwerte für Luftschadstoffe, CO₂-Reduktionsziele und Flottenvorgaben beeinflussen die Fahrzeugwahl und Beschaffung. Förder- und Beschaffungsregeln können ökologische Kriterien vorsehen.

Lärm und Luftreinhaltung

Schutzvorgaben zu Lärm und Luftqualität führen zu Betriebsauflagen, Geschwindigkeits- oder Zonenkonzepten. Im Luft- und Schiffsverkehr gelten besondere Umweltstandards.

Verkehrs- und Nahverkehrsplanung

Nahverkehrspläne definieren Angebotsstandards, Barrierefreiheit, Taktungen und Qualitätskennzahlen. Raumordnung und Stadtplanung verknüpfen Siedlungsentwicklung mit öffentlicher Mobilität.

Digitale Plattformen und neue Mobilitätsdienste

Ride-Hailing, Ride-Pooling und On-Demand

Digitale Plattformen vermitteln Fahrten zwischen Fahrgästen und Fahrern oder Betreibern. Je nach Ausgestaltung gelten Regeln des Gelegenheitsverkehrs, einschließlich Genehmigungspflichten, Verbraucherschutz, Transparenz und Datenschutz.

Daten und Schnittstellen

Echtzeitinformationen, offene Daten und standardisierte Schnittstellen fördern Intermodalität. Datenschutzrecht regelt die Verarbeitung von Standort-, Zahlungs- und Nutzungsdaten, einschließlich Zweckbindung, Datensparsamkeit und Betroffenenrechten.

Internationale Dimension

Grenzüberschreitende Verkehre

Internationale Linien oder Charterverkehre unterliegen bilateralen, multilateralen und europäischen Regeln. Anerkennung von Lizenzen und Sicherheitsstandards erleichtert den grenzüberschreitenden Betrieb.

Europäische Fahrgastrechte

Für Bahn, Bus/Fernbus, Luft- und Schiffsverkehr bestehen europaweit harmonisierte Mindeststandards zu Information, Unterstützung, Erstattung und Ausgleich. Besondere Schutzvorschriften gelten für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Abgrenzungen

Güterverkehr

Gütertransport ist kein Personenverkehr, unterliegt eigenen Marktzugangs- und Haftungsregimen und besitzt abweichende Sicherheits- und Arbeitszeitregeln.

Werkverkehr und private Fahrgemeinschaften

Werkverkehr dient eigenen Zwecken eines Unternehmens und ist von entgeltlicher Personenbeförderung zu trennen. Private Fahrgemeinschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht sind nicht genehmigungspflichtiger Personenverkehr.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt im rechtlichen Sinn als Personenverkehr?

Als Personenverkehr gilt die organisierte Beförderung von Menschen gegen Entgelt oder im Rahmen eines öffentlichen Angebots mit Straßen-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen. Nicht dazu zählt die rein private Mitnahme ohne Entgelt sowie die bloße Fahrzeugüberlassung ohne Fahrer.

Besteht eine allgemeine Beförderungspflicht?

Im Linienverkehr und beim Taxi besteht grundsätzlich Beförderungspflicht innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs und der Beförderungsbedingungen. Ausnahmen sind möglich, etwa bei Sicherheitsrisiken, Regelverstößen oder fehlender Beförderungsfähigkeit.

Welche Rechte bestehen bei Verspätung oder Ausfall?

Je nach Verkehrsträger bestehen Ansprüche auf Information, Unterstützung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung oder Ausgleichszahlungen. Maßgeblich sind Art und Dauer der Störung sowie der betroffene Verkehrsträger.

Wie ist die Haftung bei Unfällen und Gepäckschäden geregelt?

Die Haftung richtet sich nach verkehrsträgerspezifischen Regeln, die Höchstbeträge, Beweislast und Voraussetzungen definieren. Für Personenschäden gelten teils strengere Maßstäbe als für Sach- oder Gepäckschäden.

Dürfen Unternehmen den Zutritt oder die Beförderung verweigern?

Eine Verweigerung ist zulässig, wenn Beförderungs- oder Hausregeln verletzt sind, eine Gefährdung vorliegt oder gesetzliche Ausschlussgründe greifen. Entscheidungen müssen sachlich begründet und verhältnismäßig sein.

Wie werden Tarife festgelegt und kontrolliert?

Tarife ergeben sich aus genehmigten Preislisten, Verbundtarifen oder vertraglichen Festlegungen. Sie unterliegen Transparenz- und Nichtdiskriminierungsvorgaben und können behördlicher Aufsicht oder vertraglicher Kontrolle unterstehen.

Was unterscheidet Taxi von Mietwagen mit Fahrer?

Taxiunternehmer sind typischerweise an lokale Beförderungspflichten und festgelegte Tarife gebunden. Mietwagen mit Fahrer arbeiten auf Bestellung ohne entsprechende Pflichten und mit abweichenden Dispositionsregeln.

Welche Rolle spielt der Datenschutz im Personenverkehr?

Bei digitalen Tickets, Apps und Echtzeitdiensten werden personenbezogene Daten verarbeitet. Es gelten Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Datensparsamkeit, Sicherheit und Betroffenenrechte sowie besondere Sorgfalt bei Standort- und Zahlungsdaten.