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Personenbeförderung


Definition und Begriffsabgrenzung der Personenbeförderung

Der Begriff Personenbeförderung bezeichnet im rechtlichen Sinne die entgeltliche oder unentgeltliche Beförderung von Personen mittels dafür vorgesehener Verkehrsmittel. Die Personenbeförderung stellt einen zentralen Bestandteil des Transportwesens dar und ist in diversen Gesetzen sowie Verordnungen umfassend geregelt. Die rechtliche Einordnung unterscheidet sich maßgeblich abhängig von der Art und dem Umfang der Beförderung.

Abgrenzung und Anwendungsbereich

Rechtlich ist zwischen der Beförderung von Personen und der Beförderung von Gütern zu differenzieren. Die Personenbeförderung unterliegt eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche von allgemeinen Transportregelungen abweichen. Erwähnenswert ist ferner die Unterscheidung zwischen öffentlichem Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr, wie beispielsweise durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen.


Rechtliche Grundlagen der Personenbeförderung

Die gesetzlichen Regelungen der Personenbeförderung sind in Deutschland im Wesentlichen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankert. Ergänzend greifen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrgastbeförderungsverordnung, verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie spezifische Regelungen für Bus-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Das PBefG bildet das zentrale Gesetz zur Regelung der gewerblichen Beförderung von Personen auf öffentlichen Straßen. Es enthält Vorschriften zu

  • Voraussetzungen der Erteilung einer Genehmigung,
  • Pflichten und Rechte der Verkehrsunternehmer,
  • Sicherheits- und Qualitätsstandards,
  • Fahrgastrechten und -pflichten,
  • Sanktionen bei Verstößen.

Genehmigungserfordernis

Nach § 2 PBefG bedarf die entgeltliche oder im wirtschaftlichen Interesse durchgeführte Beförderung von Personen einer behördlichen Genehmigung. Dies gilt insbesondere für:

  • den Linienverkehr (z. B. Stadt- oder Regionalbuslinien, Straßenbahnen),
  • den Gelegenheitsverkehr (z. B. Taxis, Mietwagen mit Fahrer, Ausflugsfahrten, Fernbuslinien).

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind vor allem die unentgeltliche Beförderung im privaten Umfeld sowie bestimmte Sonderformen, etwa im Rahmen von Vereinsfahrten.

Verkehrsarten nach PBefG

Das Gesetz unterscheidet insbesondere:

  • Linienverkehr (§ 42 PBefG): Beförderung nach einem festen Fahrplan und festgelegten Haltestellen
  • Gelegenheitsverkehr (§§ 46 f. PBefG): Beförderung nach Bedarf, insbesondere Taxi-, Mietwagen- und Ausflugsverkehr

Weitere maßgebliche Rechtsquellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im BGB wird der Beförderungsvertrag geregelt, der dem Dienstleistungsvertrag ähnelt und spezielle Pflichten für den Beförderer (z. B. sichere und pünktliche Transportleistung) sowie Rechte und Pflichten des Fahrgasts beinhaltet.

Straßenverkehrsrechtliche Vorgaben

Straßenverkehrsgesetz (StVG), StVZO und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regeln unter anderem:

  • Anforderungen an Fahrzeuge und deren technische Zulassung,
  • Qualifikation und Eignung des Fahrpersonals,
  • Verkehrsregeln zum sicheren Transport von Fahrgästen.

Spezielle Regelungen im ÖPNV, Fernverkehr und Luftverkehr

Für bestimmte Verkehrsträger gelten zusätzliche Regelwerke, etwa das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) für Bahnverkehr, die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) für Straßenbahnen oder das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Bereich des Flugverkehrs.


Schlüsselaspekte der Personenbeförderung

Sicherheitsvorschriften

Im Zentrum der Personenbeförderung stehen umfassende Sicherheitsanforderungen. Diese betreffen:

  • Technische Ausrüstung und Wartung der eingesetzten Fahrzeuge,
  • Regelungen zur Sicherung von Fahrgästen (z. B. Anschnallpflicht, Kindersicherung),
  • Vorschriften zu Ruhe- und Lenkzeiten für Fahrer,
  • Anforderungen an Gesundheits- und Zuverlässigkeitsprüfung des Fahrpersonals.

Beförderungspflichten und -beschränkungen

Verkehrsunternehmen unterliegen einer Beförderungspflicht nach § 22 PBefG, soweit Kapazitäten und gesetzliche Vorgaben dies zulassen. Hiervon ausgenommen ist die Beförderung von Personen, die die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährden oder den Mitfahrenden unzumutbar sind.

Haftung und Versicherung

Ein zentraler Aspekt ist die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Personenbeförderung entstehen. Das Haftungsregime umfasst:

  • Haftung für Personenschäden (Verkehrsunfälle, Verletzungen),
  • Sachschäden (Beschädigung von mitgeführten Gegenständen),
  • Pflicht zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gem. § 7 StVG und PBefG,
  • Besonderheiten bei höheren Gewalt oder Eigenverschulden der Fahrgäste,
  • Verjährungsfristen für Ansprüche aus Personenbeförderungsverträgen.

Personenbeförderung im internationalen und europäischen Kontext

Mit zunehmender Internationalisierung und grenzüberschreitendem Verkehr gelten ergänzend zum nationalen Recht europäische und internationale Vorgaben. Zu nennen sind hier:

  • Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße,
  • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF),
  • Montrealer Übereinkommen für den internationalen Luftverkehr.

Diese Regelwerke verfolgen das Ziel, einheitliche Mindeststandards, insbesondere zu Fahrgastrechten, Sicherheit sowie Haftung, zu etablieren.


Besondere Formen der Personenbeförderung

Schüler- und Behindertenbeförderung

Spezielle Vorschriften betreffen die Beförderung vulnerabler Gruppen. Vorgeschrieben sind beispielsweise barrierefreie Fahrzeuge und besonders ausgebildetes Personal, teils nach Maßgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und kommunalen Satzungen.

Personenbeförderung durch private und nicht-gewerbliche Anbieter

Hier besteht ein differenziertes Regelungssystem, das häufig von Genehmigungs- und Versicherungspflichten befreit ist, sofern die Beförderung nicht regelmäßig, nicht entgeltlich oder nur im privaten Umfeld stattfindet.

Neue Mobilitätsformen und Digitalisierung

Mit der Ausbreitung von Fahrdienstvermittlern (z. B. Carsharing, Ride-Hailing-Dienste) und moderner App-basierter Plattformen steht die Personenbeförderung vor neuen regulatorischen Herausforderungen. Gesetzgeber und Behörden passen genehmigungsrechtliche und sicherheitsrelevante Anforderungen fortlaufend an die sich verändernden Marktbedingungen an.


Zusammenfassung

Die Personenbeförderung ist ein umfassend geregelt und differenziert ausgestalteter Rechtsbereich, der zahlreiche Aspekte von Genehmigungspflichten, Sicherheitsstandards, Haftungsfragen, Fahrgastrechten bis hin zu internationalen Vorschriften abdeckt. Dies gewährleistet einen hohen Standard beim sicheren und zuverlässigen Transport von Menschen und spiegelt die besondere gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der Personenbeförderung wider. Änderungen im Mobilitätsverhalten und technologische Entwicklungen führen laufend zu neuen rechtlichen Herausforderungen und Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Unter welchen Voraussetzungen ist die entgeltliche Personenbeförderung in Deutschland genehmigungspflichtig?

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt in Deutschland gemäß § 1, § 2 und § 46 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einer ausdrücklichen Genehmigungspflicht. Dies gilt grundsätzlich für alle gewerblichen Fahrten, wie Taxen, Mietwagen, Linien- und Fernbusverkehre. Die Genehmigungspflicht ist unabhängig davon, ob die Beförderung regelmäßig oder nur gelegentlich erfolgt. Wichtige Ausnahmen bestehen nur für bestimmte Fälle, etwa für Beförderungen im Rahmen von Werkverkehr oder bei unentgeltlicher Mitnahme. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Unternehmen und Fahrer eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen erfüllen, wie Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Erfüllung technischer Anforderungen an das Fahrzeug. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet; zudem kann die Weiterführung des Betriebs untersagt werden.

Welche Haftungsregelungen gelten bei der gewerblichen Personenbeförderung?

Kommt es während einer gewerblichen Personenbeförderung zu einem Unfall oder Schaden, greifen spezielle Haftungsnormen gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Haftpflichtgesetz. Im Regelfall haftet der Unternehmer als Halter und zugleich als Vertragspartner der Beförderung sowohl für eigenes Verschulden als auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (Fahrer/Personal). Nach § 7 StVG besteht zudem eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Der Abschluss einer ausreichenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben, deren Mindestdeckungssummen durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt sind. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kann die Haftungsbegrenzung entfallen oder der Versicherungsschutz versagt werden. Fahrgäste haben darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche nach Vertrag und Deliktsrecht.

Gibt es besondere Anforderungen an die Fahrerlaubnis für Personenbeförderungen?

Für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen (insbesondere im Taxen-, Mietwagen-, Linien- und Krankenbeförderungsgewerbe) ist neben einer normalen Fahrerlaubnis zusätzlich ein sogenannter „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ oder Personenbeförderungsschein erforderlich, geregelt in § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Voraussetzung für die Erteilung sind ein Mindestalter, regelmäßige ärztliche sowie augenärztliche Untersuchungen, Erlangung der Ortskenntnis im jeweiligen Verkehrsgebiet (insbesondere bei Taxis), ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit und Belastbarkeit. Die Fahrerlaubnis wird zeitlich befristet und ist regelmäßig zu erneuern. Die Fahrtätigkeit ohne diesen Zusatzschein ist untersagt und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist bei der Preiskalkulation und Preisangabe im Personenbeförderungsrecht zu beachten?

Die Preisgestaltung im Bereich der Personenbeförderung ist durch zahlreiche Vorschriften eingeschränkt und reglementiert. Für den Taxenverkehr gilt gemäß § 39 PBefG eine Tarifpflicht, die durch eine behördliche Taxitarifordnung festgesetzt wird und von der nicht abgewichen werden darf – Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Mietwagenverkehr sind die Entgelte zwar grundsätzlich frei vereinbar, jedoch müssen sie dem Kunden vor Fahrtbeginn klar und transparent mitgeteilt werden (§ 37 PBefG). Im Linienverkehr sind Fahrpreise durch die Genehmigungsbehörde zu genehmigen und öffentlich bekanntzugeben. Zudem gelten verbraucherrechtliche Vorschriften nach dem Preisangabenrecht, wie die Pflicht zur Endpreisangabe und Hinweispflichten bei eventuellen Zuschlägen.

Welche Pflichten treffen den Unternehmer hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten?

Betreiber von Unternehmen, die Personen mit Omnibussen oder anderen Kraftfahrzeugen befördern, unterliegen den Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten gemäß der EG-Verordnung Nr. 561/2006 sowie dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV). Sie verpflichten sich, sicherzustellen, dass die Fahrer vorgegebene maximale Lenkzeiten (täglich und wöchentlich), gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten strikt einhalten. Die ordnungsgemäße Aufzeichnung und Auswertung der Lenkzeiten durch Fahrtschreiber (Tachographen) ist verpflichtend. Verstöße können sowohl bußgeldrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, und das Unternehmen haftet für organisatorische Defizite.

Welche besonderen Anforderungen bestehen bei der Schüler- und Krankenbeförderung?

Für die Beförderung von Schülern oder Kranken gelten neben dem allgemeinen Personenbeförderungsrecht spezielle Zusatzanforderungen. So müssen Fahrzeuge etwa über gesonderte Sicherheitsausstattungen verfügen (Warnzeichen, Gurte), und Fahrer bedürfen in vielen Fällen nicht nur ausreichender Fahrerlaubnisse, sondern auch eines erweiterten Führungszeugnisses sowie den Nachweis spezieller Schulungen (z. B. Verhalten in Notfällen, Erste Hilfe). Im Bereich der Krankenbeförderung muss zudem die Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse vorliegen, und es besteht Dokumentationspflicht hinsichtlich des Beförderungsablaufs. Die Regelungen zur Aufsicht und Sicherung der Beförderten sind besonders streng; Verstöße werden entsprechend sanktioniert.

Welche Datenschutzbestimmungen sind bei der Verarbeitung von Fahrgastdaten zu beachten?

Personenbeförderungsunternehmen verarbeiten häufig personenbezogene Daten ihrer Fahrgäste (bspw. bei Vorbestellungen, Zahlungsvorgängen oder der Nutzung von Apps). Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Verarbeitung rechtmäßig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage, Vertragserfüllung oder einer Einwilligung beruht. Unternehmen sind verpflichtet, Fahrgäste über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung zu informieren und die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen implementiert werden, und es ist ein Verfahren zur Wahrnehmung von Auskunfts- und Löschungsrechten der Betroffenen bereitzuhalten. Bei sensiblen Daten (z. B. im Kranken- und Behindertenfahrdienst) bestehen nochmals erhöhte Schutzstandards. Bei Datenschutzverstößen drohen empfindliche Bußgelder.