Begriffserklärung: Juristische Personen
Der Begriff „juristische Person“ bezeichnet im rechtlichen Sinne eine Organisation oder ein Gebilde, das wie eine natürliche Person Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Während natürliche Personen Menschen sind, handelt es sich bei juristischen Personen um Vereinigungen oder Institutionen, die durch das Gesetz als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt werden. Sie können Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Arten juristischer Personen
Juristische Personen des Privatrechts
Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen insbesondere Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Diese Organisationen entstehen meist durch einen Gründungsakt und Eintragung in ein öffentliches Register. Sie verfolgen häufig wirtschaftliche Zwecke, können aber auch gemeinnützig tätig sein.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Gemeinden, Universitäten oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Sie erfüllen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit und unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Ihre Entstehung erfolgt meist durch staatlichen Hoheitsakt.
Rechte und Pflichten juristischer Personen
Juristische Personen besitzen eigene Rechte und Pflichten unabhängig von den einzelnen Mitgliedern oder Organträgern. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Eigentum sowie die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen. Gleichzeitig müssen sie für ihre Handlungen Verantwortung übernehmen – etwa für Schäden aus ihren Tätigkeiten.
Vertretung nach außen
Da eine juristische Person nicht selbst handeln kann, wird sie durch Organe vertreten – zum Beispiel durch den Vorstand eines Vereins oder den Geschäftsführer einer GmbH. Diese Organe handeln im Namen der Organisation nach außen hin verbindlich.
Dauer der Existenz einer juristischen Person
Die Existenz einer juristischen Person beginnt mit ihrer Gründung beziehungsweise Eintragung in ein Register (sofern gesetzlich vorgesehen) und endet mit ihrer Auflösung beziehungsweise Löschung aus dem Register. Während ihres Bestehens bleibt sie unabhängig vom Wechsel einzelner Mitglieder handlungsfähig.
Bedeutung im Wirtschaftsleben und Alltag
Juristische Personen spielen eine zentrale Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft: Unternehmen treten als Vertragspartner auf dem Markt auf; Vereine organisieren gemeinschaftliche Interessen; Stiftungen fördern soziale Projekte; Körperschaften nehmen öffentliche Aufgaben wahr.
Häufig gestellte Fragen zu juristischen Personen
Was unterscheidet eine natürliche von einer juristischen Person?
Eine natürliche Person ist jeder Mensch ab Geburt bis zum Tod mit eigenen Rechten und Pflichten. Eine juristische Person ist dagegen ein rechtliches Konstrukt wie ein Verein oder Unternehmen, das ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten ist.
Können nur Unternehmen als juristische Person gelten?
Neben Unternehmen zählen auch andere Zusammenschlüsse wie Vereine, Stiftungen sowie Körperschaften zu den möglichen Formen einer juristischen Person.
Müssen alle Organisationen eingetragen werden?
Nicht jede Organisation muss zwingend eingetragen werden; dies hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Viele Kapitalgesellschaften benötigen jedoch einen Eintrag ins Handelsregister.
Können Minderjährige Teilhaber an einer juristischen Person sein?
Minderjährige können grundsätzlich Mitglied bestimmter Organisationsformen sein; allerdings bestehen dabei besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Vertretung sowie Haftungsfragen.
Sind Gesellschafter persönlich haftbar für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
Bei vielen Kapitalgesellschaften haften Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft – es gibt jedoch Ausnahmen je nach gewählter Rechtsform.
Kann eine Einzelperson allein eine GmbH gründen?
Einer Einzelperson steht es offen bestimmte Formen kapitalbasierter Gesellschaftsgründungen vorzunehmen – hierzu zählt beispielsweise die Ein-Personen-GmbH.