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Organisation der Staatsanwaltschaft

Organisation der Staatsanwaltschaft: Begriff, Stellung und Aufbau

Die Staatsanwaltschaft ist die behördliche Trägerin der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung. Sie verfolgt Straftaten im öffentlichen Interesse, bringt Anklagen vor Gericht und überwacht die Durchführung rechtskräftiger Strafen. Ihre Organisation ist hierarchisch aufgebaut, an Recht und Gesetz gebunden und auf eine sachliche, objektive Ermittlungstätigkeit ausgerichtet. Kernelemente sind das Offizialprinzip (Strafverfolgung als staatliche Aufgabe), das Anklagemonopol in schweren Fällen, das Objektivitätsprinzip sowie die Bindung an gesetzliche Verfahrensregeln, die in Ausnahmefällen auch Ermessensentscheidungen zulassen.

Verfassungsrechtliche Einordnung und Aufgabenprofil

Die Staatsanwaltschaft steht zwischen Exekutive und rechtsprechender Gewalt. Sie entscheidet nicht wie ein Gericht, sondern bereitet Gerichtsverfahren vor, vertritt die Anklage in der Hauptverhandlung und wirkt an der Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen mit. Sie ist zur Neutralität verpflichtet: Sie ermittelt sowohl belastende als auch entlastende Umstände. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Leitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren
  • Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht
  • Einlegung und Bearbeitung von Rechtsmitteln
  • Mitwirkung an der Strafvollstreckung
  • Rechtshilfe und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden

Aufbau und Ebenen der Staatsanwaltschaft in Deutschland

Landesebene

Auf Landesebene bestehen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten. Sie werden von einer Behördenleitung geführt, die regelmäßig durch Leitende Oberstaatsanwältinnen oder Leitende Oberstaatsanwälte wahrgenommen wird. Übergeordnet sind Generalstaatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten, die koordinierende Aufgaben, Fachaufsicht und besondere Verfahren wahrnehmen. Die Staatsanwaltschaften unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Landesjustizverwaltung.

Bundesebene

Auf Bundesebene besteht die Bundesanwaltschaft (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof). Sie ist für besonders bedeutsame Deliktsbereiche zuständig, insbesondere für Staatsschutzdelikte und vergleichbare Fälle mit bundesweiter Tragweite. Sie arbeitet mit den Landesstaatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden und internationalen Partnern zusammen.

Innere Aufbauorganisation

Leitung und Fachaufsicht

Jede Staatsanwaltschaft verfügt über eine Behördenleitung, Abteilungsleitungen und Referatsleitungen. Die Leitung legt die organisatorischen Rahmenbedingungen fest, überwacht die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und sorgt für die Qualitätskontrolle.

Abteilungen und Dezernate

Die Arbeit ist in Abteilungen und Dezernate gegliedert, häufig nach Deliktsbereichen (z. B. Eigentums- und Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität, Wirtschaftsstrafverfahren, Korruptionssachen, Cybercrime, Umweltstrafrecht) oder Verfahrensarten (z. B. Jugendstrafsachen). Die Zuweisung erfolgt über einen Geschäftsverteilungsplan, der Zuständigkeiten transparent festlegt. Vertretungsregelungen sichern die Kontinuität.

Unterstützende Dienste

Neben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wirken Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizfachangestellte, Beschäftigte des gehobenen und mittleren Justizdienstes, IT- und Serviceeinheiten sowie Pressestellen an der Aufgabenerfüllung mit.

Weisungsgebundenheit, Unabhängigkeit und Kontrolle

Interne Hierarchie

Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch organisiert. Innerhalb der Behörde besteht ein Weisungsrecht. Anordnungen müssen rechtmäßig, bestimmt und dokumentiert sein. Die Sachbearbeitung bleibt an Recht und interne Vorgaben gebunden; die Verantwortung für Entscheidungen ist nachvollziehbar zuzuordnen.

Externe Aufsicht und gerichtliche Kontrolle

Die Staatsanwaltschaft unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht der zuständigen Justizverwaltungen. Zugleich wird ihre Tätigkeit im konkreten Verfahren durch Gerichte kontrolliert, etwa wenn es um richterliche Entscheidungen zu Eingriffsmaßnahmen oder um die Prüfung der Anklage geht. So ist die rechtsstaatliche Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und Grundrechtsschutz gewährleistet.

Transparenz und Öffentlichkeit

Pressestellen informieren über wesentliche Verfahrensschritte, soweit schutzwürdige Interessen und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Informationszugang und Akteneinsicht sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich je nach Beteiligtenstellung.

Zusammenarbeit mit Polizei und anderen Stellen

Leitungsfunktion im Ermittlungsverfahren

Die Polizei führt Ermittlungen regelmäßig unter Leitung der Staatsanwaltschaft. Bestimmte Polizeibedienstete sind als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig. Die Staatsanwaltschaft setzt Schwerpunkte, entscheidet über den Einsatz von Maßnahmen und stellt Anträge an das Gericht, wenn richterliche Entscheidungen erforderlich sind.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Die Staatsanwaltschaft wirkt in Rechtshilfeverfahren mit und kooperiert mit Stellen wie Eurojust. Zudem besteht mit der Europäischen Staatsanwaltschaft eine eigenständige Einrichtung der Europäischen Union, die in Fällen zulasten der finanziellen Interessen der EU tätig wird und mit den nationalen Behörden koordiniert.

Spezialisierung und Zentralstellen

Zur effizienten Bearbeitung komplexer Deliktsfelder bestehen Schwerpunktstaatsanwaltschaften und landesweite Zentralstellen, etwa für Wirtschaftskriminalität, Korruption, Organisierte Kriminalität, Cybercrime, Umwelt- und Medizinstrafrecht. Diese bündeln Expertise, fördern einheitliche Verfahrensstandards und koordinieren umfangreiche Ermittlungen.

Personal, Qualifikation und Fortbildung

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind unabhängige Entscheidungsträger innerhalb der behördlichen Hierarchie und werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt. Regelmäßige Fortbildung, rotationsbasierte Erfahrungsaufbau in unterschiedlichen Dezernaten sowie interne Qualitätssicherung dienen einer konsistenten Rechtsanwendung. Gleichstellungs- und Compliance-Strukturen ergänzen die Organisation.

Arbeitsweise in der Praxis

Verfahrensablauf aus Sicht der Behörde

Ein Verfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder polizeilichem Anfangsverdacht. Es folgen Prüfungsphase, Ermittlungen und die Entscheidung über Anklage, Einstellung oder ein vereinfachtes Verfahren. In der Hauptverhandlung vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nach Rechtskraft begleitet sie die Vollstreckung. Rechtsmittel werden im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und materiellen Gerechtigkeit geprüft.

Geschäftsverteilung, IT und Qualitätssicherung

Geschäftsverteilungspläne sichern transparente Zuständigkeiten. Elektronische Aktenführung, standardisierte Arbeitsabläufe, Fristenmanagement und Berichtswege unterstützen eine verlässliche und nachvollziehbare Verfahrensbearbeitung. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit folgt festgelegten Kommunikationslinien.

Abgrenzungen und häufige Missverständnisse

Die Staatsanwaltschaft ist keine Gerichtsstelle und fällt keine Urteile. Sie ist auch keine allgemeine Interessenvertretung einzelner Beteiligter, sondern wahrt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und wirkt an der objektiven Wahrheitsfindung mit. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten eng zusammen, haben jedoch unterschiedliche Rollen: Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Richtung und rechtlichen Rahmen, die Polizei führt operative Maßnahmen durch.

Häufig gestellte Fragen

Wer entscheidet, ob Anklage erhoben wird?

Die zuständige Staatsanwältin oder der zuständige Staatsanwalt prüft nach Abschluss der Ermittlungen, ob die Beweislage für eine Anklage ausreicht. Diese Entscheidung folgt festgelegten Beweismaßstäben und internen Kontrollen; sie unterliegt im Verfahren der gerichtlichen Prüfung.

Wie unabhängig ist die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist an Recht und interne Weisungen gebunden. Innerhalb der hierarchischen Struktur besteht Weisungsrecht, zugleich wirken Dokumentationspflichten, Fachaufsicht und gerichtliche Kontrolle. Unabhängigkeit bedeutet hier vor allem Bindung an Gesetz und Objektivität, nicht Unabhängigkeit wie bei Gerichten.

Wer leitet die Ermittlungen: Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren in rechtlicher Hinsicht und setzt Prioritäten. Die Polizei ermittelt operativ, häufig als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Für bestimmte Eingriffe ist eine richterliche Entscheidung erforderlich.

Worin unterscheidet sich die Staatsanwaltschaft vom Gericht?

Die Staatsanwaltschaft verfolgt Straftaten und vertritt die Anklage. Das Gericht ist neutraler Entscheider, führt die Hauptverhandlung, würdigt die Beweise und spricht das Urteil. Beide Institutionen kontrollieren sich im Verfahren wechselseitig in ihren Rollen.

Gibt es spezialisierte Staatsanwaltschaften?

Ja. Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstellen bearbeiten komplexe Felder wie Wirtschaftskriminalität, Korruption, Cybercrime, Organisierte Kriminalität oder Umweltstrafrecht. Sie bündeln Sachkunde und Ressourcen.

Welche Rolle spielt die Europäische Staatsanwaltschaft?

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für Delikte zulasten des EU-Haushalts zuständig. In Deutschland arbeitet sie über delegierte europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit den nationalen Behörden zusammen und koordiniert grenzüberschreitende Verfahren.

Wie wird festgelegt, wer ein Verfahren bearbeitet?

Zuständigkeiten regelt der Geschäftsverteilungsplan der Behörde. Er ordnet Verfahren nach nachvollziehbaren Kriterien bestimmten Dezernaten und Personen zu und enthält Vertretungsregelungen.

Wer kontrolliert Entscheidungen der Staatsanwaltschaft?

Gerichte kontrollieren im konkreten Verfahren, etwa bei der Zulassung der Anklage oder bei Eingriffsmaßnahmen. Zusätzlich bestehen Fach- und Dienstaufsicht innerhalb der Justizverwaltung sowie dokumentationspflichtige Entscheidungsprozesse.