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Noterbrecht

Begriff und Bedeutung des Noterbrechts

Das Noterbrecht ist ein zentrales Element im Erbrecht vieler europäischer Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Es bezeichnet das gesetzlich garantierte Mindestrecht bestimmter naher Angehöriger auf einen Anteil am Nachlass einer verstorbenen Person. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Erblasser in seinem Testament andere Regelungen getroffen hat. Ziel des Noterbrechts ist es, den nächsten Familienangehörigen eine finanzielle Grundsicherung zu gewährleisten und sie vor vollständigem Ausschluss vom Erbe zu schützen.

Rechtliche Grundlagen und Zweck des Noterbrechts

Das Noterbrecht basiert auf dem Gedanken des Familienschutzes. Es soll verhindern, dass nahe Verwandte durch letztwillige Verfügungen vollständig enterbt werden können. Der Gesetzgeber sieht daher für bestimmte Personen – meist Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie unter Umständen Eltern – einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Nachlass vor.

Wer ist durch das Noterbrecht geschützt?

Geschützt sind in der Regel die nächsten Angehörigen: Abkömmlinge (Kinder und Enkelkinder), Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern der verstorbenen Person. Diese Personen haben Anspruch auf ihren gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass.

Unterschied zwischen gesetzlicher Erbfolge und Noterbrecht

Die gesetzliche Erbfolge regelt grundsätzlich, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Das Noterbrecht greift hingegen dann ein, wenn ein Testament existiert oder eine Schenkung erfolgt ist und dadurch nahe Angehörige benachteiligt werden würden. In diesem Fall sichert das Noterbrecht diesen Personen zumindest einen Teilanspruch am Nachlass.

Umfang des Pflichtteils beim Noterbrecht

Der Umfang des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes der betreffenden Person sowie nach dem gesetzlichen Anteil der jeweiligen berechtigten Person an diesem Vermögen. Der Pflichtteil beträgt in vielen Ländern die Hälfte dessen, was einem Berechtigten bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.

Plichtteilsberechnung beim Noterbrecht

Zur Berechnung wird zunächst festgestellt, wie hoch das gesamte Vermögen zum Todeszeitpunkt war (Aktiva abzüglich Passiva). Anschließend wird ermittelt, welcher Anteil den pflichtteilsberechtigten Personen nach gesetzlicher Ordnung zustehen würde; hiervon steht ihnen dann mindestens die Hälfte als Pflichtteil zu.

Sonderfälle: Schenkungen zu Lebzeiten

Wurden größere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten verschenkt oder übertragen (zum Beispiel Immobilien), kann dies Auswirkungen auf den Umfang des Pflichtteils haben. Solche Zuwendungen werden häufig bei der Berechnung berücksichtigt („Pflichtteilsergänzungsanspruch“).

Ausschluss- und Beschränkungsmöglichkeiten beim Noterbrecht

In Ausnahmefällen kann das Recht auf den Pflichtteil entzogen oder beschränkt werden – etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber dem Verstorbenen („Enterbung aus wichtigem Grund“). Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch eng gefasst; nicht jede familiäre Auseinandersetzung rechtfertigt eine solche Maßnahme.

Pflichtteilsanspruch geltend machen

Wer pflichtteilsberechtigt ist und im Testament nicht bedacht wurde beziehungsweise weniger erhält als ihm laut Gesetz zusteht, muss seinen Anspruch aktiv gegenüber den Erben geltend machen – meist in Form einer Geldzahlung entsprechend seines Anteils am Wertnachlass.

Bedeutung für Testamente & letztwillige Verfügungen

Bei Erstellung eines Testaments sollte stets beachtet werden: Das absolute Minimum für pflichtteilsberechtigte Angehörige darf nicht unterschritten werden; andernfalls können diese ihren Anspruch einklagen beziehungsweise von den eingesetzten Erben verlangen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Noterbrecht“

Können alle Familienmitglieder vom Noterbrec profitieren?

Nicht alle Familienmitglieder sind automatisch pflichtteilsberechtigt im Sinne des Noterbrecchts; typischerweise betrifft dies nur Kinder (und deren Abkömmlinge), Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sowie gegebenenfalls Eltern.

Muss ich meinen Pflichtteil selbst einfordern?

Pflichtteile müssen aktiv eingefordert werden; sie fallen nicht automatisch an die berechtigte Person.

Kann mein Anspruch auf das notarielle Mindestrecht ausgeschlossen werden?

Neben wenigen Ausnahmen kann dieses Recht nur unter sehr strengen Bedingungen entzogen oder eingeschränkt werden.

Zählt geschenktes Vermögen während Lebzeiten zur Berechnungsgrundlage dazu?

< p>Schenkungen innerhalb bestimmter Fristen vor dem Tod können bei der Bestimmung von Höhe und Umfang eines möglichen Pflichterbes berücksichtigt werden.

Wie lange habe ich Zeit , um meinen Pflichterbanspruch geltend zu machen ?< / h 03 >
p >Für Ansprüche aus dem N o t e r b r e c h t gelten bestimmte Fristen , innerhalb deren diese eingefordert w e r d e n müssen .< / p >

h03 >Was passiert , wenn mehrere P f l i c h t t e i l s b e r e c h t i g t e vorhanden sind ?< / H03 >
p >In diesem Fall wird jeder A n s p r u c h individuell berechnet ; jeder B erechti g te erhält seinen eigenen M i n d estanteil .< / P >

H03 >Kann ich freiwillig verzichten ?< / H03 >
P >Ein V erzicht a uf d as N o terbr echt is t möglich , m uss aber ausdrücklich erklärt w erden u nd bedarf oft besonder er F ormen .< /P >

H03 >Welche Rolle spielt ein T estament b ei de m N o terbr echt ?< /H0 3 >
P>D as T esta ment k ann di ese Rechte ni cht a usschließen ; es k önn en jedoch individuelle R eg elunge n getr offe n werd en , so lan ge da s M indest recht gewahrt bleibt.< /P >