Legal Wiki

Notarielles Testament

Begriff und Bedeutung des Notariellen Testaments

Ein notarielles Testament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, bei der eine Person ihren letzten Willen durch einen Notar beurkunden lässt. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament wird das notarielle Testament nicht selbst geschrieben oder unterschrieben, sondern in Anwesenheit eines Notars erklärt oder übergeben. Der Notar sorgt für die rechtssichere Formulierung und Beurkundung des Testaments.

Formen und Ablauf der Errichtung

Mündliche Erklärung gegenüber dem Notar

Eine Möglichkeit besteht darin, dass die testierende Person ihren letzten Willen mündlich gegenüber dem Notar erklärt. Der Notar hält diese Erklärung schriftlich fest und liest sie anschließend vor. Nach Bestätigung durch die testierende Person wird das Dokument unterzeichnet.

Überreichung einer schriftlichen Erklärung an den Notar

Alternativ kann ein bereits verfasstes Schriftstück mit dem eigenen letzten Willen an den Notar übergeben werden. Auch in diesem Fall prüft der Notar die Einhaltung aller formalen Anforderungen, liest das Dokument vor und bestätigt gemeinsam mit der testierenden Person dessen Inhalt durch Unterschrift.

Rechtliche Wirkungen des notariellen Testaments

Das notarielle Testament genießt einen hohen Grad an Rechtssicherheit. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht amtlich verwahrt, wodurch es besonders geschützt ist und im Erbfall schnell aufgefunden werden kann. Die Beurkundung durch den Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Formerfordernisse eingehalten sind; dies verringert das Risiko von Anfechtungen oder Unwirksamkeit erheblich.

Eröffnungs- und Verwahrungsverfahren nach dem Todesfall

Nach Eintritt des Erbfalls informiert das Nachlassgericht automatisch alle Beteiligten über den Inhalt des notariellen Testaments (sogenannte Testamentseröffnung). Das Original verbleibt in amtlicher Verwahrung; Kopien werden an berechtigte Personen ausgehändigt.

Kostenaspekte beim notariellen Testament

Für die Errichtung eines notariellen Testaments fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Wert des Vermögens richtet, über welches verfügt wird (dem sogenannten Geschäftswert). Hinzu kommen Kosten für die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht sowie gegebenenfalls Auslagen für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Testament.

Anfechtung und Widerruf eines notariellen Testaments

Auch ein notarielles Testament kann grundsätzlich widerrufen oder geändert werden – entweder durch Errichtung eines neuen Testaments oder ausdrücklich gegenüber einem Notar beziehungsweise bei Gericht. Eine Anfechtung ist möglich, wenn beispielsweise Irrtümer bei der Abgabe des letzten Willens vorlagen oder gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.

Sonderformen: Gemeinschaftliches notarielle Ehegattentestament / Berliner Testament

Ehegatten können gemeinsam ein sogenanntes gemeinschaftliches notarielle Ehegattentestament errichten – häufig auch als Berliner Testament bezeichnet -, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen oder andere Regelungen zu treffen. Auch hierbei übernimmt der beurkundende Amtsträger eine beratende Rolle hinsichtlich zulässiger Gestaltungen sowie deren rechtlicher Folgen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Notarielles Testament“

Was unterscheidet ein notarielles von einem handschriftlichen Testament?

Ein handschriftliches (eigenständiges) Testament muss vollständig eigenständig geschrieben sowie unterschrieben sein; Fehler in Formvorschriften können zur Unwirksamkeit führen. Beim notariellen Verfahren sorgt hingegen ein Amtsträger dafür, dass sämtliche formalen Anforderungen eingehalten sind.

Muss ich persönlich beim Amtsträger erscheinen?

Ja; sowohl bei mündlicher Erklärung als auch bei Übergabe einer schriftlichen Verfügung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Können mehrere Personen gemeinsam verfügen?

Ja; insbesondere Ehegatten nutzen oft gemeinschaftliche Verfügungen wie etwa das sogenannte Berliner Modell.

Bietet diese Variante besonderen Schutz gegen Fälschung?

Durch amtliche Beurkundung sowie sichere Aufbewahrung besteht erhöhter Schutz gegen Manipulationen im Vergleich zu privat aufbewahrten Schriftstücken.

< h 3 >Wie erfährt man vom Inhalt nach Eintritt eines Erbfalls?< / h 3 >
< p >Das zuständige Gericht eröffnet automatisch sämtliche hinterlegten Verfügungen zugunsten aller Beteiligten.< / p >

< h 3 >Kann ich mein bereits errichtetes Dokument ändern?< / h 3 >
< p >Eine Änderung beziehungsweise Aufhebung ist jederzeit möglich – entweder mittels neuer Verfügung gleicher Form oder ausdrücklichem Widerruf.< / p >

< h 4 >Welche Kosten entstehen?< / h4 >
< p >Die Gebühren richten sich nach Umfang beziehungsweise Wert des betroffenen Vermögens.< / p >