Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Verwaltungsrecht»Naturalisation

Naturalisation


Begriff und rechtliche Grundlagen der Naturalisation

Die Naturalisation bezeichnet den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Staates durch eine ausländische Person auf Antrag und unter Erfüllung gesetzlich festgelegter Voraussetzungen. Sie ist ein zentrales Element des internationalen Staatsangehörigkeitsrechts und unterscheidet sich von anderen Formen des Staatsangehörigkeitserwerbs, insbesondere der Geburt (Abstammung) und Adoption. Die Rahmenbedingungen und Verfahren der Naturalisation sind national unterschiedlich geregelt, orientieren sich jedoch an völkerrechtlichen Vorgaben und häufig an internationalen Vereinbarungen.


Historische Entwicklung der Naturalisation

Entstehungsgeschichte

Die Möglichkeit der Naturalisation besteht in vielen Nationalstaaten seit dem 19. Jahrhundert. Ursprünglich war der Erwerb der Staatsangehörigkeit vornehmlich durch Geburt im Staatsgebiet (Jus soli) oder durch Abstammung (Jus sanguinis) möglich. Mit zunehmender Globalisierung und Migration entstand in zahlreichen Rechtssystemen die Notwendigkeit, ein strukturiertes Verfahren für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung vorzusehen.

Internationalisierung

Im Zuge der Internationalisierung und unter Einfluss internationaler Organisationen, beispielsweise des Europarats und der Vereinten Nationen, wurden gemeinsame Standards für die Naturalisation entwickelt. Zu nennen sind etwa die Europäische Konvention über die Staatsangehörigkeit (1997) und das Übereinkommen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit (1961).


Rechtliche Voraussetzungen der Naturalisation

Allgemeine Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Naturalisation variieren erheblich von Staat zu Staat. Übliche Bedingungen sind:

  • Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Land für einen festgelegten Mindestzeitraum (meistens zwischen fünf und zehn Jahren)
  • Ununterbrochener Aufenthalt während dieses Zeitraums
  • Nachweis der Identität und gegebenenfalls des gültigen Aufenthaltstitels
  • Integrationsnachweis wie Sprachkenntnisse, Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Nachweis über Kenntnisse der Geschichte und Kultur des Aufnahmestaates
  • Unterhaltssicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
  • Unbescholtenheit: keine schwerwiegenden Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Loyalitätserklärung oder Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung

Besondere Voraussetzungen

Einzelne Staaten erkennen beschleunigte oder vereinfachte Verfahren für bestimmte Gruppen an, beispielsweise für Ehepartner von Staatsangehörigen, Flüchtlinge, Staatenlose oder für besondere Verdienste um das Aufnahmeland.

Ausschlussgründe

Gesetzlich festgelegte Ausschlussgründe sind häufig schwere Straftaten, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des Gemeinwohls sowie die Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen.


Verfahren der Naturalisation

Antragstellung

Die Naturalisation erfolgt in der Regel auf Antrag bei der zuständigen Behörde, die je nach nationalem System auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene angesiedelt sein kann.

Prüfungsverfahren

Das Prüfungsverfahren umfasst die Überprüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen und eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis, Verfassungsschutzabfrage). Je nach Staat findet außerdem ein Einbürgerungstest zur Feststellung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration statt.

Entscheidungsfindung

Über den Antrag auf Naturalisation entscheidet die zuständige Behörde, in manchen Fällen der Gesetzgeber oder das Staatsoberhaupt. Die Entscheidung kann entweder konstitutiv (durch einen formellen Verwaltungsakt) oder deklaratorisch (durch Feststellung der Voraussetzungen) erfolgen.

Rechtsmittel und Beschwerde

Wird der Antrag abgelehnt, bestehen in meisten Staaten Rechtsmittelmöglichkeiten. Der Rechtsweg ist national unterschiedlich ausgestaltet und reicht von Widerspruchsverfahren bis hin zu Anrufungen von Verwaltungsgerichten.


Wirkungen der Naturalisation

Erwerb der Staatsangehörigkeit

Mit der Wirksamkeit der Naturalisation erwirbt die Person die volle Staatsangehörigkeit und erhält sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten, einschließlich der politischen Rechte (Wahlrecht, Zugang zu öffentlichen Ämtern).

Auswirkungen auf die bisherige Staatsangehörigkeit

Je nach nationalem Recht kann die Naturalisation zu einem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen (Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit) oder die doppelte Staatsangehörigkeit zulassen. Internationale Abkommen sowie nationale Vorschriften regeln die Anerkennung oder Ablehnung von Mehrstaatigkeit unterschiedlich.


Sonderformen der Naturalisation

Einbürgerung kraft Gesetzes

In Ausnahmefällen sieht das Recht eine automatische Naturalisation durch Gesetz vor, etwa durch Heirat, Adoption oder nach dem Grundsatz des „ius sanguinis“ beim Übergang von Staatsgebieten.

Wiedereinbürgerung

Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Wiedererlangung einer früheren Staatsangehörigkeit nach Einbürgerungsverlust durch Wiedereinbürgerung vorgesehen, oft mit erleichtertem Antragsverfahren.


Völkerrechtliche Aspekte der Naturalisation

Souveränität der Nationalstaaten

Das Völkerrecht anerkennt grundsätzlich das Recht eines jeden Staates, selbst über die Bedingungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Einschränkungen ergeben sich jedoch durch Übereinkommen zum Schutz vor Staatenlosigkeit sowie Diskriminierungsverbote.

Staatenlose und Flüchtlinge

Internationale Abkommen verpflichten Staaten, spezielle Erleichterungen für Staatenlose und Flüchtlinge vorzusehen, um permanente Staatenlosigkeit zu vermeiden.

Vermeidung von Mehrstaatigkeit

Mehrstaatigkeit soll nach internationaler Praxis möglichst vermieden werden. Viele Staaten fordern den Nachweis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, bevor die Naturalisation rechtswirksam wird.


Nationale Rechtslage: Beispiel Deutschland

Gesetzliche Regelung

In Deutschland ist die Naturalisation im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Die Einbürgerung erfolgt unter Erfüllung festgelegter Voraussetzungen, mit besonderem Fokus auf Sprachkenntnissen, Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, eigenem Lebensunterhalt und Integrationsleistungen.

Ablauf und Zuständigkeit

Die Einbürgerung wird bei der für den Wohnort zuständigen Behörde beantragt. Einbürgerungsurkunde und Eid auf die Verfassung schließen das Verfahren ab.

Reformen und aktuelle Entwicklungen

In jüngerer Zeit gab es zahlreiche Reformen im Einbürgerungsrecht, zum Beispiel zur erleichterten Einbürgerung von Nachkommen NS-Verfolgter, zur Anerkennung mehrfacher Staatsangehörigkeit oder zur Verringerung der Wartezeiten für gut integrierte Personen.


Internationale Perspektive

Die Naturalisation steht im Zentrum nationaler Integrationspolitik und unterliegt ständiger Weiterentwicklung. Ziel ist die Ausbalancierung zwischen Staatsinteresse an Kontrolle über die Staatsangehörigkeitserlangung und dem Schutz von Individualrechten im Sinne der internationalen Menschenrechte.


Literatur und weiterführende Quellen

  • Europäische Konvention über die Staatsangehörigkeit, 1997
  • Übereinkommen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit, 1961
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • Bundesministerium des Innern: Informationen zur Einbürgerung
  • UNHCR: Staatenlosigkeit und internationale Standards

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllt sein?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erhalten, müssen grundsätzlich mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss in der Regel seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Diese Frist kann im Falle des erfolgreichen Abschlusses eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden. Ein weiteres zentrales Erfordernis ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes sowie das Nachweisen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel durch das Sprachzertifikat B1. Weiterhin sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland über einen Einbürgerungstest nachzuweisen. Straffälligkeit darf nicht vorliegen, wobei geringfügige Bagatelldelikte unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein können; schwerwiegende Straftaten hingegen führen zur Versagung der Einbürgerung. Zudem muss die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gewährleistet sein, wobei bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel für Studenten oder minderjährige Kinder, festgelegt sind. Schließlich ist die Aufgabe oder der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen erforderlich, sofern das Recht des Herkunftsstaates dies grundsätzlich erlaubt, wobei es hierzu ebenfalls bestimmte Ausnahmeregelungen gibt.

Kann die Einbürgerung auch abgelehnt oder aufgehoben werden?

Eine Einbürgerung kann aus mehreren rechtlichen Gründen abgelehnt oder auch nachträglich wieder aufgehoben werden. Die Ablehnung erfolgt etwa, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, wie Sprachkenntnisse, Mindestaufenthaltsdauer oder die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, nicht erfüllt sind. Ebenso wird die Einbürgerung verwehrt, wenn der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat oder seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Die Einbürgerung kann nachträglich zurückgenommen werden, sofern sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung, also durch arglistiges Verhalten, erwirkt wurde. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Rücknahme, wenn wesentliche Einbürgerungsvoraussetzungen – etwa der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit – durch nachträglich bekannt gewordene Umstände tatsächlich nicht erfüllt waren. Die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit hat erhebliche Konsequenzen bis hin zur Ausweisung und dem Verlust des Aufenthaltsrechts. Ein Rückgriff auf die Rücknahme erfolgt zumeist nach pflichtgemäßem Ermessen der zuständigen Einbürgerungsbehörde und unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes.

Welche Unterlagen sind für den Einbürgerungsantrag erforderlich?

Für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags verlangt die zuständige Einbürgerungsbehörde eine Vielzahl von Unterlagen, um die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen zu können. Dazu gehören in erster Linie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktuelles Passbild. Des Weiteren ist ein Nachweis über den rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beispielsweise durch Meldebescheinigungen oder Aufenthaltstitel, erforderlich. Zur Sicherung des Lebensunterhalts werden Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und Steuerbescheide angefordert. Sprachkenntnisse und Kenntnisse der gesellschaftlichen Ordnung werden üblicherweise durch Vorlage entsprechender Zertifikate (z. B. B1-Zeugnis, Einbürgerungstest-Zeugnis) dokumentiert. Zudem sind Geburtsurkunden, gegebenenfalls Heiratsurkunden oder Nachweise über Kinder miteinzureichen. In einzelnen Fällen wird auch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung zum Verlust oder Verzicht der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt. Je nach individueller Ausgangssituation können zusätzliche Nachweise, etwa über durchlaufene Integrationskurse oder vorhandene Pflegebedürftigkeit, notwendig werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Einbürgerung?

Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die gesetzlich festgelegte Regelgebühr für die Einbürgerung eines Erwachsenen beträgt nach aktueller Rechtslage 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro pro Kind. In besonderen Härtefällen und auf Antrag kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden; dies gilt insbesondere bei einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Zu den Kosten der Einbürgerung können noch weitere Ausgaben für erforderliche Unterlagen – wie beglaubigte Übersetzungen, Kopien, Ausstellung von Urkunden oder Sprachzertifikatsgebühren – hinzukommen. Nicht zu vernachlässigen sind darüber hinaus unter Umständen Anwaltskosten, sofern zur Klärung von rechtlichen Fragen oder zur Vertretung im Verfahren juristische Hilfe in Anspruch genommen wird.

Welche Auswirkungen hat die Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit?

Die rechtlichen Auswirkungen der Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit sind durch den sogenannten Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit geprägt. Grundsätzlich setzt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht voraus, dass vor der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren wird. Es bestehen jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen: Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Herkunftsstaat die Entlassung nicht zulässt, nur unter unzumutbaren Bedingungen erlaubt oder wenn dies mit besonderen Nachteilen verbunden wäre. In einigen Fällen ist eine doppelte Staatsangehörigkeit von vornherein zulässig, beispielsweise bei EU-Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen europäischer Drittstaaten wie der Schweiz. Auch für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose gelten Sonderregelungen. Der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit kann weitreichende Konsequenzen haben, wie das Erlöschen sonstiger rechtebasierter Ansprüche im Herkunftsstaat. Die Rechtslage im Einzelfall richtet sich sowohl nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht als auch nach dem jeweiligen ausländischen Recht und sollte genau geprüft werden.

Können auch Kinder und Ehepartner eingebürgert werden?

Nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht ist eine Einbürgerung für Ehepartner und minderjährige Kinder des Hauptantragstellers möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Minderjährige Kinder können in der Regel gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, wobei für sie häufig erleichternde Bedingungen hinsichtlich des Aufenthaltszeitraums und der Sprachkenntnisse gelten – beispielsweise ist der Nachweis individueller Integrationsleistungen weniger strikt ausgestaltet oder entfällt ganz. Für Ehepartner besteht die Möglichkeit der sogenannten Miteinbürgerung, sofern beide Ehegatten seit mindestens vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Ehe mindestens zwei Jahre besteht. Auch hier sind Kenntnisse der deutschen Sprache und gesellschaftlichen Ordnung, der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung relevante Voraussetzungen. Besteht kein gemeinsamer Antrag, müssen Ehepartner und Kinder einen eigenen Einbürgerungsantrag mit entsprechender Nachweisführung stellen.

Welche Rechtsmittel stehen gegen eine ablehnende Entscheidung im Einbürgerungsverfahren zur Verfügung?

Wird ein Einbürgerungsantrag abgelehnt, stehen dem Antragsteller mehrere rechtliche Möglichkeiten offen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Zunächst besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach Zustellung der Ablehnung Widerspruch einzulegen. Die Behörde überprüft daraufhin die Entscheidung noch einmal unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente und etwaigen neuen Nachweisen. Sollte auch nach dem Widerspruchsverfahren eine Ablehnung erfolgen, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Im gerichtlichen Verfahren werden die Sach- und Rechtsfragen umfassend geprüft, wobei der Kläger sämtliche einbürgerungsrelevanten Voraussetzungen weiterhin nachweisen muss. Wurde der Instanzenzug ausgeschöpft oder liegen besondere Gründe vor, können im Ausnahmefall noch weitergehende Rechtsmittel wie die Berufung oder Revision eingelegt werden. Der Rechtsschutz im Einbürgerungsverfahren ist umfassend ausgestaltet und entspricht dem allgemeinen verwaltungsprozessualen Schutzsystem in Deutschland.