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Nachzeichnung eines Tarifvertrages

Begriff und Bedeutung der Nachzeichnung eines Tarifvertrages

Die Nachzeichnung eines Tarifvertrages ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Er beschreibt den Vorgang, bei dem ein Arbeitgeber, der nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist und somit nicht unmittelbar an einen Tarifvertrag gebunden wäre, die Regelungen eines bestehenden Tarifvertrags freiwillig auf das eigene Arbeitsverhältnis mit seinen Beschäftigten anwendet. Die Nachzeichnung erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die rechtliche Grundlage für die Nachzeichnung ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich frei vereinbaren, welche Bedingungen für das Arbeitsverhältnis gelten sollen – solange diese nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Übernahme tariflicher Regelungen kann dabei ganz oder teilweise erfolgen.

Formen der Nachzeichnung

Es gibt verschiedene Formen der Nachzeichnung:

  • Eins-zu-eins-Nachzeichnung: Der gesamte Inhalt des Tarifvertrags wird übernommen.
  • Teilweise Nachzeichnung: Nur bestimmte Teile des Tarifvertrags werden übernommen.
  • Dynamische Bezugnahme: Es wird vereinbart, dass jeweils die aktuellen Fassungen des betreffenden Tarifvertrags gelten.
  • Statische Bezugnahme: Es gilt nur die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung des Tarifvertrags.

Beteiligte Parteien bei einer Nachzeichnung

An einer Nachzeichnungsvereinbarung sind in erster Linie Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt. In Betrieben mit Betriebsrat kann auch dieser eingebunden sein, etwa wenn tarifliche Regelungen per Betriebsvereinbarung nachgezeichnet werden.

Zweck und Auswirkungen einer Nachzeichnungsvereinbarung

Ziele für den Arbeitgeber

Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit zur Nachzeichnung häufig, um ihren Beschäftigten vergleichbare Konditionen wie in tarifgebundenen Unternehmen zu bieten oder um betriebliche Abläufe zu vereinheitlichen. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben soll oder Fachkräfte gewonnen beziehungsweise gehalten werden sollen.

Bedeutung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für Beschäftigte bedeutet eine solche Vereinbarung meist mehr Sicherheit hinsichtlich Lohnhöhe sowie weiterer arbeitsrechtlicher Standards wie Urlaubstage oder Kündigungsfristen – sofern diese Aspekte im nachgezeichneten Vertrag enthalten sind.

Unterschiede zur unmittelbaren Bindung an einen Tarifvertrag

Im Unterschied zur unmittelbaren Bindung durch Mitgliedschaft im jeweiligen Verband (Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft) beruht die Anwendung bei einer reinen Nachzeichnungsvereinbarung ausschließlich auf privatrechtlicher Grundlage zwischen den Vertragsparteien selbst. Das bedeutet: Die Rechte aus einem nachgezeichneten Vertrag können sich von denen unterscheiden, welche direkt aus einem originären (also unmittelbar geltenden) Tarifvertrag resultieren würden – beispielsweise hinsichtlich Durchsetzbarkeit bestimmter Ansprüche gegenüber Dritten.

Beendigung und Änderung einer nachgezeichneten Vereinbarung

Eine einmal getroffene Vereinbarung über die Anwendung tariflicher Bestimmungen kann grundsätzlich geändert oder aufgehoben werden – dies geschieht üblicherweise durch eine neue vertragliche Abrede zwischen den Beteiligten beziehungsweise unter Beachtung eventuell bestehender Mitbestimmungsrechte im Betrieb.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Nachzeichnung eines Tarifvertrages“

Was versteht man unter „Nachzeichnen“ eines Tarifvertrages?

Unter „Nachzeichnen“ versteht man das freiwillige Übernehmen von Inhalten eines bestehenden Branchentarifvertrages in individuelle Arbeitsverträge oder betriebliche Regelwerke ohne direkte Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers.

Ist ein nachgezeichneter Vertrag rechtlich bindend?

Ja; sobald entsprechende Inhalte wirksam Bestandteil individueller Verträge geworden sind, entfalten sie rechtlich bindende Wirkung zwischen den jeweiligen Parteien dieses Vertrages.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dynamischer und statischer Bezugnahme?

Bei dynamischer Bezugnahme gilt stets die aktuelle Fassung des referenzierten Tarifs; bei statischer bleibt es dauerhaft bei jener Version zum Zeitpunkt Abschlusses der Vereinbarung – spätere Änderungen wirken sich dann nicht automatisch aus.

Kann jeder Teilbereich eines Tarifs einzeln übernommen werden?

Grundsätzlich ist es möglich einzelne Bestandteile auszuwählen; allerdings dürfen keine gesetzlichen Mindeststandards unterschritten werden sowie keine unzulässigen Benachteiligungen entstehen .

< h 4 id = "faq5" >Wie lange gilt eine solche Vereinbarung? < / h4 >< p >Die Geltungsdauer richtet sich danach , was individuell vereinbart wurde ; sie endet entweder mit Ablauf , Kündigung , Aufhebung oder Änderung dieser Abrede .< / p >

< h 4 id="faq6">Welche Rolle spielt ein Betriebsrat beim Thema „Nachzeichnen“?< p>Betriebsräte können insbesondere dann beteiligt sein , wenn tarifähnliche Standards per Betriebsvereinbarungen eingeführt bzw . verändert werden sollen .< / p>

< h4 id="faq7">Können Ansprüche aus einem nachgezeichneten Vertrag eingeklagt werden ?< / h4 >< p>Soweit arbeitsvertraglich zugesichert , lassen sich daraus resultierende Rechte auch gerichtlich geltend machen .< / p>