Nachwirkung von Tarifverträgen

Begriff und Bedeutung der Nachwirkung von Tarifverträgen

Die Nachwirkung von Tarifverträgen beschreibt einen rechtlichen Zustand, in dem die Regelungen eines abgelaufenen oder gekündigten Tarifvertrags weiterhin auf das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. Dies gilt so lange, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder eine andere Regelung greift. Die Nachwirkung dient dazu, einen lückenlosen Schutz der Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Unsicherheiten im Arbeitsalltag zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Nachwirkung

Damit die Nachwirkung eintritt, muss zunächst ein wirksamer Tarifvertrag bestanden haben. Dieser kann entweder durch Zeitablauf enden oder durch Kündigung einer der Vertragsparteien aufgehoben werden. Die Nachwirkung setzt jedoch voraus, dass keine neue tarifliche Regelung an dessen Stelle tritt und das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Endes des Tarifvertrags noch besteht.

Anwendungsbereich der Nachwirkung

Die nachwirkenden Bestimmungen gelten ausschließlich für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber, die während der Laufzeit des ursprünglichen Tarifvertrags tarifgebunden waren. Neue Beschäftigte, die nach dem Ende des Vertrags eingestellt werden, fallen nicht unter diese nachwirkenden Regelungen.

Inhaltliche Reichweite der Nachwirkung

Während der Phase der Nachwirkung bleiben alle wesentlichen Inhalte des abgelaufenen oder gekündigten Tarifvertrags verbindlich. Dazu zählen insbesondere Vereinbarungen zu Lohn- und Gehaltsstrukturen, Urlaubsansprüchen sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Bedingungen wie etwa zur Arbeitszeitregelung oder Sonderzahlungen.

Einschränkungen während der Nachwirkungsphase

Die nachwirkenden Vorschriften sind grundsätzlich statisch: Sie können nicht mehr verändert werden – weder zugunsten noch zulasten einer Partei – solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde oder eine anderweitige Abmachung getroffen wird. Individuelle Änderungen im Rahmen einzelner Arbeitsverträge sind nur möglich, wenn sie den Mindestschutz aus den nachwirkenden Bestimmungen wahren.

Ende der Nachwirkungen von Tarifverträgen

Die Wirkung endet automatisch mit Inkrafttreten eines neuen einschlägigen Tarifvertrages zwischen den Parteien oder wenn das betreffende Arbeitsverhältnis beendet wird. Auch individuelle Vereinbarungen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Beendigung führen; dies ist jedoch an enge rechtliche Vorgaben gebunden.

Zweck und Funktion im Rechtssystem

Der Zweck dieser Regelung liegt darin begründet, Kontinuität bei den wichtigsten arbeitsrechtlichen Standards zu gewährleisten – auch in Zeiten ohne gültigen aktuellen Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften beziehungsweise Verbänden auf Seiten beider Parteien. So soll verhindert werden, dass es zu plötzlichen Verschlechterungen bei Löhnen oder anderen zentralen Bedingungen kommt.

Häufig gestellte Fragen zur Nachwirkung von Tarifverträgen (FAQ)

Wann beginnt die Nachwirkung eines Tarifvertrags?

Die Phase beginnt unmittelbar mit dem Ende eines bestehenden Vertrages durch Ablauf seiner Laufzeit oder durch Kündigung.

Betrifft die Nachwirkung auch neu eingestellte Mitarbeiter?

Nein; sie gilt ausschließlich für Personen beziehungsweise Unternehmen, deren Beschäftigungsverhältnisse bereits während des Geltungszeitraums bestanden haben.

Können einzelne Bestandteile eines alten Vertrags abgeändert werden?

Nicht ohne Weiteres; sämtliche wesentlichen Inhalte bleiben unverändert bestehen bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.

Darf während dieser Zeit individuell etwas anderes vereinbart werden?

Nicht ohne Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben; individuelle Abweichungen dürfen nicht hinter dem Schutzniveau zurückbleiben.

Lässt sich eine bestehende Bindung an einen alten Vertrag vorzeitig beenden?

Möglich ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa Beendigung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses.

Sind alle Inhalte aus einem ausgelaufenen Vertrag weiterhin gültig?

Nicht immer; lediglich solche Bestimmungen wirken fort, welche typische Hauptpflichten aus dem Verhältnis betreffen (wie Vergütungshöhe).

Kann es Überschneidungen mit anderen Rechtsquellen geben?

Möglich ist dies beispielsweise dann, wenn gesetzliche Neuerungen eintreten – diese gehen dann vor den bisherigen Inhalten aus einem alten Vertrag.