Was ist die Mobile-ICT-Karte?
Die Mobile-ICT-Karte ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte (Intra-Corporate Transferee) besitzen und im Rahmen eines konzerninternen Transfers für längere Zeit in einem weiteren EU-Mitgliedstaat eingesetzt werden. Sie ermöglicht die langfristige Mobilität innerhalb der EU, wenn der Einsatz im aufnehmenden Staat – etwa in einer deutschen Tochtergesellschaft – mehr als 90 Tage dauert.
Die Mobile-ICT-Karte knüpft an einen bestehenden konzerninternen Transfer an. Sie gewährt das Recht, im Einsatzstaat für die dortige aufnehmende Einheit des Konzerns tätig zu sein. Der Einsatz ist auf Führungs- und Spezialistenfunktionen sowie auf Trainees ausgerichtet und dient nicht der freien Stellensuche oder einer dauerhaften Niederlassung außerhalb des Transfers.
Rechtsrahmen und Systematik in der EU
Ziel und Einordnung
Die Regelungen zur ICT-Mobilität verfolgen das Ziel, konzerninterne Personaleinsätze über EU-Binnengrenzen hinweg zu erleichtern und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen sowie einen wirksamen Schutz des Arbeitsmarkts sicherzustellen. Die Mobile-ICT-Karte ergänzt die in einem Erststaat erteilte ICT-Karte und schafft im Zweitstaat einen eigenständigen, jedoch akzessorischen Aufenthaltstitel, der an den laufenden Transfer gebunden ist.
Kurz- und Langzeitmobilität
Die Systematik unterscheidet zwischen kurzzeitiger Mobilität (bis zu 90 Tage je Mitgliedstaat innerhalb eines gleitenden 180-Tage-Zeitraums) und langfristiger Mobilität (mehr als 90 Tage). Für kurzzeitige Mobilität genügt in der Regel eine behördliche Anzeige. Für langfristige Mobilität ist im jeweiligen Einsatzstaat die Mobile-ICT-Karte erforderlich.
Abgrenzung zu anderen Aufenthaltstiteln
Mobile-ICT-Karte vs. ICT-Karte
Die ICT-Karte ist der Primärtitel im Erststaat des Transfers. Die Mobile-ICT-Karte ist der korrespondierende Titel im weiteren Mitgliedstaat für den dortigen längeren Einsatz. Beide Titel sind inhaltlich auf denselben Transfer bezogen; endet der Primärtitel, endet regelmäßig auch die Grundlage der mobilen Nutzung.
Unterschied zur EU Blue Card
Die EU Blue Card dient qualifizierter Beschäftigung mit Fokus auf längerfristige Zuwanderung zu einem bestimmten Arbeitgeber. Die Mobile-ICT-Karte ist demgegenüber zeitlich begrenzt, konzerngebunden und primär für befristete, konzerninterne Einsätze ausgestaltet.
Persönlicher Anwendungsbereich
Wer kommt in Betracht?
Erfasst sind drei Gruppen konzernintern transferierter Beschäftigter:
- Führungskräfte mit Leitungsaufgaben,
- Spezialistinnen und Spezialisten mit unternehmensspezifischem Know-how,
- Trainees zu Weiterbildungszwecken im Konzern.
Unternehmensvoraussetzungen
Erforderlich ist ein Unternehmensverbund, etwa Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen. Im Einsatzstaat muss eine aufnehmende Einheit bestehen, die den Transfer fachlich trägt und die geltenden arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Arbeitsbedingungen und Vergütung
Im Einsatzstaat gelten die dortigen Arbeitsbedingungen, insbesondere zu Mindestentgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Ruhezeiten, Arbeitsschutz und Nichtdiskriminierung. Die Vergütung muss lokalen Standards entsprechen und darf die Bedingungen vergleichbarer Beschäftigter nicht unterschreiten.
Qualifikation und Beschäftigungsinhalt
Die Tätigkeit muss dem Profil als Führungskraft, Spezialistin/Spezialist oder Trainee entsprechen. Erforderlich sind in der Regel ein fortgeschrittener beruflicher Hintergrund, einschlägige Erfahrung und spezifische Kenntnisse, die den konzerninternen Einsatz rechtfertigen.
Dauer des Transfers
Die maximale Gesamtdauer des Transfers ist begrenzt: für Führungskräfte und Spezialistinnen/Spezialisten regelmäßig bis zu drei Jahre, für Trainees bis zu einem Jahr. Diese Obergrenzen gelten EU-weit über alle beteiligten Mitgliedstaaten hinweg.
Unterlagen und Nachweise
Benötigt werden typischerweise Nachweise zum Konzernverbund, zur aufnehmenden Einheit, zum Beschäftigungsangebot mit Aufgabenprofil, Vergütung und Einsatzdauer sowie zu Qualifikation und bestehendem Primärtitel im Erststaat. Die mobile Erteilung knüpft an die Gültigkeit des Primärtitels an.
Verfahren und Zuständigkeiten
Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Für langfristige Mobilität wird im Einsatzstaat eine Mobile-ICT-Karte erteilt. Das Verfahren ist behördlich strukturiert und an Fristen gebunden. Kurzzeitige Mobilität beruht hingegen regelmäßig auf einer Anzeige bei der zuständigen Stelle.
Beteiligung von Behörden
Aufenthalts- und arbeitsmarktbezogene Behörden wirken zusammen. Es können Prüfungen zu Arbeitsbedingungen, Qualifikation, Unternehmensverbund und etwaigen Ausschlussgründen erfolgen.
Bearbeitungsfristen und Gültigkeit
Es gelten festgelegte Entscheidungsfristen. Die Gültigkeit der Mobile-ICT-Karte orientiert sich am beantragten Einsatzzeitraum, an der Restlaufzeit des Primärtitels sowie an den EU-weit geltenden Höchstdauern des Transfers.
Rechte und Grenzen
Arbeitsmarktzugang und Tätigkeit
Der Titel berechtigt zur Tätigkeit bei der aufnehmenden Einheit und deren im Einsatzstaat ansässigen Betrieben im Rahmen des genehmigten Profils. Selbstständige Tätigkeiten und ein freier Arbeitgeberwechsel sind nicht umfasst.
Wechsel des Einsatzbetriebs und konzerninterne Mobilität
Änderungen des Einsatzortes innerhalb des Einsatzstaats können zulässig sein, sofern sie konzernintern erfolgen und die genehmigten Einsatzbedingungen wahren. Wesentliche Abweichungen bedürfen einer erneuten Prüfung.
Gleichbehandlung und Arbeitsbedingungen
Im Einsatzstaat bestehen Ansprüche auf Gleichbehandlung in zentralen Arbeitsbedingungen. Besondere Schutzvorschriften etwa zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz finden Anwendung.
Pflichten und Compliance
Arbeitgeberpflichten
Die aufnehmende Einheit muss die Einhaltung der Einsatzbedingungen sicherstellen, Informationen bereitstellen und behördliche Verfahren unterstützen. Verstöße können aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen auslösen.
Dokumentations- und Meldepflichten
Für die Dauer des Einsatzes sind beschäftigungs- und entgeltbezogene Unterlagen vorzuhalten. Bestimmte Änderungen sind meldepflichtig, insbesondere wenn sie die Einsatzdauer, die Funktion oder die Vergütung betreffen.
Familienangehörige
Nachzug
Der Nachzug naher Familienangehöriger ist erleichtert ausgestaltet. Die Erteilung richtet sich nach den allgemeinen Anforderungen des Einsatzstaats für Familienmitglieder von Inhabern eines entsprechenden Aufenthaltstitels.
Arbeitsmarktzugang der Familie
Familienangehörige erhalten in vielen Fällen einen Zugang zum Arbeitsmarkt des Einsatzstaats. Der Umfang richtet sich nach der jeweils erteilten Aufenthaltserlaubnis.
Sozialversicherung, Steuer und Arbeitsschutz
Sozialversicherungliche Einordnung
Die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung hängt davon ab, wo das Arbeitsverhältnis verortet ist, ob eine Entsendung vorliegt und welche zwischenstaatlichen Regeln anwendbar sind. Bei konzerninternen Transfers sind Koordinierungsnormen der EU und bilaterale Abkommen von Bedeutung.
Einkommensteuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach nationalem Recht und Doppelbesteuerungsabkommen. Maßgeblich sind unter anderem Aufenthaltsdauer, Ort der Arbeitsausübung und die wirtschaftliche Arbeitgeberstellung.
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Entsenderegeln
Es gelten die arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Einsatzstaats. Soweit eine Entsendung vorliegt, kommen die einschlägigen Regelungen zu Mindestarbeitsbedingungen ergänzend zur Anwendung.
Ende des Transfers, Widerruf und Folgen
Verlängerung, Ablauf und Wechsel des Rechtsstatus
Die Mobile-ICT-Karte ist auf die Transferdauer begrenzt und endet spätestens mit Erreichen der EU-weiten Höchstdauer oder mit Ablauf des Primärtitels. Ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel ist möglich, wenn dessen Voraussetzungen eigenständig vorliegen.
Widerrufsgründe und Sanktionen
Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn Einsatzbedingungen nicht eingehalten werden, falsche Angaben vorliegen oder die Bindung an den konzerninternen Transfer entfällt. Rechtsfolgen reichen von der Beendigung des Titels bis zu Bußgeldern gegenüber beteiligten Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann eine Mobile-ICT-Karte erhalten?
Sie kommt für Drittstaatsangehörige in Betracht, die bereits eine gültige ICT-Karte eines EU-Mitgliedstaats besitzen und im Rahmen desselben konzerninternen Transfers für mehr als 90 Tage in einem weiteren Mitgliedstaat eingesetzt werden, typischerweise als Führungskraft, Spezialistin/Spezialist oder Trainee.
Wie lange gilt die Mobile-ICT-Karte?
Die Geltung richtet sich nach der genehmigten Einsatzdauer, der Restlaufzeit der im Erststaat erteilten ICT-Karte und den EU-weit zulässigen Höchstdauern des Transfers (regelmäßig bis zu drei Jahre für Führungskräfte und Spezialistinnen/Spezialisten, bis zu ein Jahr für Trainees).
Darf mit der Mobile-ICT-Karte der Arbeitgeber gewechselt werden?
Ein freier Arbeitgeberwechsel ist nicht vorgesehen. Der Titel ist an die aufnehmende Einheit innerhalb des Konzerns und an die genehmigte Funktion gebunden. Änderungen bedürfen einer behördlichen Prüfung und ggf. einer neuen Erteilung.
Welche Rolle spielen Gehalt und Arbeitsbedingungen?
Gehalt und Arbeitsbedingungen müssen den im Einsatzstaat geltenden Standards entsprechen, insbesondere zu Mindestentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsschutz. Das Schutzniveau darf nicht hinter dem lokaler Vergleichsbeschäftigter zurückbleiben.
Dürfen Familienangehörige nachziehen und arbeiten?
Der Familiennachzug ist grundsätzlich erleichtert möglich. Familienangehörige erhalten häufig einen Zugang zum Arbeitsmarkt; der genaue Umfang hängt vom erteilten Aufenthaltstitel ab.
Was passiert bei einem Wechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat?
Für kurzzeitige Einsätze bis zu 90 Tagen je Staat gelten Anzeigemechanismen. Überschreitet der Einsatz in einem weiteren Staat 90 Tage, ist dort regelmäßig eine Mobile-ICT-Karte erforderlich. Höchstdauern gelten EU-weit über alle beteiligten Staaten.
Unter welchen Umständen kann die Mobile-ICT-Karte widerrufen werden?
Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, der konzerninterne Transfer endet, falsche Angaben gemacht wurden oder zentrale Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden.
Wie verhält sich die Mobile-ICT-Karte zu Sozialversicherung und Steuern?
Die Zuordnung in der Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung richten sich nach nationalem Recht, unionsrechtlicher Koordinierung und Doppelbesteuerungsabkommen. Entscheidungsrelevant sind insbesondere Einsatzdauer, Ort der Arbeitsausübung und die Stellung des wirtschaftlichen Arbeitgebers.