Begriffserklärung: Was sind Mietnomaden?
Der Begriff „Mietnomaden“ bezeichnet Personen, die eine Wohnung oder ein Haus anmieten, ohne die Absicht zu haben, die vereinbarte Miete dauerhaft oder vollständig zu zahlen. Häufig ziehen diese Personen nach einer gewissen Zeit weiter und hinterlassen dabei offene Mietforderungen sowie oftmals Schäden an der gemieteten Immobilie. Der Begriff ist umgangssprachlich und wird nicht als rechtlicher Fachbegriff verwendet.
Typische Merkmale von Mietnomaden
Mietnomaden zeichnen sich durch bestimmte Verhaltensweisen aus. Sie geben bei Vertragsabschluss häufig falsche Angaben zur eigenen Bonität oder Identität an. Nach dem Einzug werden Mietzahlungen teilweise oder gar nicht geleistet. Oftmals verlassen sie das Objekt plötzlich und spurlos, wobei Rückstände bei den Nebenkosten sowie Sachschäden zurückbleiben können.
Abgrenzung zu anderen Fällen von Zahlungsverzug
Nicht jeder Mieter, der mit Zahlungen in Rückstand gerät, gilt als Mietnomade. Bei klassischen Fällen von Zahlungsunfähigkeit aufgrund unvorhergesehener Umstände liegt keine betrügerische Absicht vor. Die Bezeichnung „Mietnomade“ bezieht sich auf wiederholtes und systematisches Vorgehen mit Täuschungsabsicht.
Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Mietnomaden
Mietvertragliche Grundlagen
Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag geregelt. Dieser verpflichtet den Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete sowie zur pfleglichen Behandlung des Wohnraums während der Nutzungsdauer.
Kündigungsmöglichkeiten für Vermieter
Kommt es zu erheblichen Zahlungsrückständen oder werden andere vertragliche Pflichten verletzt – etwa durch mutwillige Beschädigungen -, bestehen Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen.
Räumungsklage und Zwangsräumung
Verlässt ein säumiger Mieter das Objekt trotz Kündigung nicht freiwillig, kann eine gerichtliche Räumungsklage eingereicht werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden, um den Besitz am Wohnraum wiederzuerlangen.
Ersatzansprüche wegen Schäden und Forderungen aus rückständiger Miete
Vermieter können Ansprüche auf Ersatz für entstandene Schäden am Eigentum sowie auf Zahlung offener Forderungen geltend machen. Diese Ansprüche müssen gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Mögliche strafrechtliche Relevanz bei Handlungen von Mietnomaden
In bestimmten Fällen kann das Verhalten von sogenannten Mietnomaden auch strafrechtlich relevant sein – beispielsweise dann, wenn bereits beim Abschluss des Vertrages Täuschungsabsichten bestanden haben sollten oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mietnomaden“ (FAQ)
Wie unterscheidet sich ein gewöhnlicher säumiger Zahler von einem sogenannten Mietnomaden?
Mietnomadentum ist gekennzeichnet durch systematisches Vorgehen: Es besteht bereits beim Einzug keine ernsthafte Absicht zur dauerhaften Zahlung der vereinbarten Entgelte; häufig erfolgt zudem mehrfaches Umziehen mit gleichem Muster.
Kann gegen sogenannte Mietnomaden Schadensersatz verlangt werden?
Sind nachweisbare Schäden am Eigentum entstanden oder bleiben offene Forderungen bestehen, können entsprechende Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Darf ein Vermieter eigenmächtig räumen lassen?
Eine eigenmächtige Räumung ist grundsätzlich unzulässig; stattdessen muss in aller Regel zunächst eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.
Besteht Anspruch auf Rückzahlung offener Nebenkosten nach Auszug eines sogenannten Mietnomaden?
Sollten noch offene Nebenkostenzahlungen bestehen, können diese eingefordert beziehungsweise eingeklagt werden.
Können sogenannte Mietnomaden strafrechtlich belangt werden?
Liegen Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten vor – etwa vorsätzliche Falschangaben beim Vertragsabschluss -, kann dies unter Umständen auch strafrechtlich verfolgt werden.
Muss ein Vermieter immer selbst aktiv gegen sogenannte Mietnomadentätigkeit vorgehen?