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Master


Begriffserklärung: Master

Der Begriff „Master“ besitzt im deutschen Rechtsraum eine vielschichtige Bedeutung und kann sich auf verschiedene Rechtsgebiete beziehen. Primär wird er in Zusammenhang mit akademischen Graden, Titel- und Markenrecht, Urheberrecht und dem Vertragsrecht verwendet. In diesem Zusammenhang verweist der Master auf einen fortgeschrittenen akademischen Grad, jedoch existieren auch zahlreiche weitere Kontextualisierungen im rechtlichen Umfeld. Im Folgenden werden die rechtlichen Aspekte des Begriffs „Master“ umfassend dargestellt.


Master als akademischer Grad

Rechtliche Grundlagen

Der akademische Grad Master ist in Deutschland und anderen europäischen Ländern durch die Bologna-Reform eingeführt worden und wird durch Hochschulgesetze der Bundesländer sowie durch hochschulinterne Prüfungsordnungen geregelt. Die Vergabe des Grades ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, insbesondere an ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder äquivalent), das erfolgreiche Absolvieren eines darauf aufbauenden Studiengangs und das Bestehen von Abschlussprüfungen.

Schutz und Führung des Grades

Gemäß den Hochschulgesetzen der Bundesländer ist der Mastergrad ein gesetzlich geschützter akademischer Titel. Unbefugtes Führen des Grades, ohne dass dieser ordnungsgemäß verliehen wurde, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat nach § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) darstellen. Die erlaubte Kurzform des Grades (z.B. „M.A.“, „M.Sc.“, „LL.M.“) richtet sich nach dem jeweiligen Studiengang und ist in den Prüfungsordnungen sowie in den Verleihungsurkunden geregelt.

Anerkennung ausländischer Mastergrade

Die Anerkennung und Führung ausländischer Mastergrade ist nach den jeweiligen Landesgesetzen sowie den einschlägigen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz geregelt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der ausländische Grad „ehrenhalber“ (honorary) oder nach regulärem Studium vergeben wurde. Für die Führung ist oftmals ein Zusatz der verleihenden Hochschule sowie des Staates erforderlich, sofern es sich nicht um einen Grad aus einem EU-/EWR-Land handelt.


Master im Vertragsrecht

Verwendung als Vertragsbegriff

Im deutschen Vertragswesen ist die Bezeichnung „Master“ häufig im Zusammenhang mit dem Begriff „Master Agreement“ anzutreffen. Hiermit gemeint ist ein Rahmenvertrag, der grundlegende Bedingungen regelt, unter denen einzelne Transaktionen oder Einzelverträge abgeschlossen werden können. Beispielhaft ist das „ISDA Master Agreement“, das im internationalen Finanzmarktrecht Anwendung findet.

Rechtliche Besonderheiten

Solche Master Agreements sind häufig darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Einzelbeziehungen zu standardisieren und rechtlich abzusichern. Die rechtliche Bewertung orientiert sich an allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Verträge sowie gegebenenfalls spezialgesetzlichen Vorschriften. Bei internationalen Master Agreements können zudem ausländische Rechtsordnungen oder das UN-Kaufrecht (CISG) Bedeutung erlangen.


Master als Begriff im Markenrecht

Kennzeichnungsfunktion und Schutz

Im Markenrecht kann der Begriff „Master“ Bestandteil einer geschützten Marke sein. Hierbei prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), ob dem Begriff unterscheidungskräftige Eigenschaften zukommen oder ob dieser als beschreibende Angabe von der Eintragung ausgeschlossen ist (§ 8 MarkenG). Wird „Master“ als Bestandteil einer Marke eingetragen, steht der Inhaber in den Genuss des markenrechtlichen Schutzes nach dem Markengesetz.

Grenzen des Markenschutzes

Dennoch sind beschreibende oder allgemein übliche Begriffe vom Markenschutz ausgenommen. „Master“ allein ist häufig als beschreibend anzusehen, insbesondere wenn keine hinreichende Unterscheidungskraft erkennbar ist. Der Markenschutz bezieht sich dann auf die konkrete grafische oder verbale Kombination, in welcher „Master“ genutzt wird.


Master im Urheberrecht und Lizenzwesen

Master im Zusammenhang mit Tonträgern und Werken

Im Urheber- und Verwertungsrecht bezeichnet „Master“ das Original einer Aufnahme, aus dem alle weiteren Kopien (z. B. Ton-Inhalte, Musikaufnahmen) hergestellt werden. Der Rechtsinhaber des Masters kontrolliert die Verwertung der Aufnahme und vergibt gegebenenfalls Lizenzen zur Nutzungsüberlassung.

Vertragsrechtliche Ausgestaltung

Häufig wird im Bereich der Musikindustrie durch individuelle Vereinbarungen geregelt, wem die Rechte am Master zustehen, inwieweit Lizenzen erteilt werden dürfen und welche Nutzungsrechte sowie Vergütungsansprüche sich daraus ableiten lassen. Streitigkeiten bezüglich des Masters werden nach den Grundsätzen des Urheberrechtsgesetzes sowie den vertraglichen Regelungen entschieden.


Weitere rechtliche Kontexte des Begriffs Master

Master im Zusammenhang mit Immobilien und Bauwesen

Hier wird der Begriff vereinzelt bei der Bezeichnung von Hauptgrundstücken („Mastergrundstück“) oder im Rahmen gewerblicher Mietverträge als „Master Lease Agreement“ eingesetzt. Die rechtliche Bewertung erfolgt nach allgemeinen miet- und sachenrechtlichen Grundsätzen sowie den spezifischen Vertragsklauseln.

Master im Datenschutz- und IT-Recht

Im Zusammenhang mit Datenmanagement bezeichnet „Master Data“ Stammdaten als rechtlich relevante Grunddatensätze in Unternehmen. Für deren Verarbeitung gelten insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie nationale Datenschutzgesetze.


Fazit

Der Begriff „Master“ ist im deutschen Rechtswesen kein einheitlich definierter Begriff, sondern kommt in unterschiedlichen Rechtsbereichen, teils mit spezifischen Auslegungen sowie rechtlichen Implikationen, vor. Seine Bedeutung reicht vom akademischen Grad über Vertrags- und Markenrecht bis hin zu branchenspezifischen Anwendungsbereichen wie dem Urheberrecht oder dem Datenschutz. Die jeweilige rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach dem einschlägigen Fachgebiet, den geltenden gesetzlichen Grundlagen und den vertraglichen Vereinbarungen. Für einen rechtssicheren Umgang ist eine genaue Analyse des jeweiligen Zusammenhangs und der gesetzlichen Vorgaben unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Aufnahme eines Masterstudiums erfüllt sein?

Für die Aufnahme in ein Masterstudium verlangen deutsche Hochschulen grundsätzlich einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel einen Bachelorabschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Studium (z. B. Diplom, Magister). Die Hochschulzulassungsgesetze der Bundesländer regeln die Mindestanforderungen, wobei einzelne Hochschulen aufgrund ihrer Satzungsautonomie zusätzliche Zugangsvoraussetzungen festlegen dürfen, etwa bestimmte Notenschnitte, fachspezifische Vorkenntnisse oder Sprachkenntnisse. Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse entscheiden Prüfungsämter entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Landeshochschulgesetzes, oft in Verbindung mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bewerber müssen darüber hinaus meist einen Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung und ggf. eine Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen erbringen. Ein Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz besteht grundsätzlich nicht, selbst wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, da die Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen in einem Auswahlverfahren erfolgt.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Prüfungen im Masterstudium?

Die rechtlichen Vorgaben für Prüfungen im Masterstudium werden durch die jeweiligen Prüfungsordnungen der Studiengänge bestimmt, welche auf Basis des einschlägigen Landeshochschulgesetzes sowie eventueller Rahmenprüfungsordnungen der Universität erstellt werden. In diesen Prüfungsordnungen sind insbesondere Art, Umfang, Wiederholungsmöglichkeiten, Fristen und Anerkennung von Prüfungsleistungen geregelt. Die Studierenden haben einen Anspruch auf transparente Prüfungskriterien und eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen; dies umfasst auch das Recht auf Remonstration und auf Akteneinsicht nach der Notenvergabe. Prüfungsbescheide stellen Verwaltungsakte dar und können innerhalb bestimmter Fristen rechtlich angefochten werden. Vorschriften zum Nachteilsausgleich und zur Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ergeben sich aus den hochschulrechtlichen Vorgaben und der konkreten Prüfungsordnung.

Gibt es rechtliche Regelungen zur Finanzierung und Förderung eines Masterstudiums?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung eines Masterstudiums in Deutschland bestimmen sich zentral nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das den Zugang zur staatlichen Ausbildungsförderung regelt. Ein Masterstudium ist förderfähig, sofern es einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraussetzt, unmittelbar nach dem ersten Abschluss aufgenommen wird, und die weiteren befristeten Voraussetzungen (z. B. Altersgrenze, Leistungsnachweis) erfüllt sind. Daneben bestehen Ansprüche auf andere staatliche Leistungen wie das Aufstiegs-BAföG für bestimmte Masterprogramme oder Bildungsdarlehen, jeweils unter spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Für internationale Studierende greifen besondere Vorschriften in Bezug auf Stipendien und die Möglichkeit eines Nebenverdienstes, geregelt im Aufenthaltsgesetz und in landesspezifischen Ausführungsgesetzen. Die Hochschulen sind verpflichtet, über rechtliche Fördermöglichkeiten umfassend zu informieren.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Anerkennung von Vorleistungen im Masterstudium zu beachten?

Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 63a des Hochschulrahmengesetzes sowie in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen geregelt. Demnach müssen Hochschulen gleichwertige Leistungen aus vorherigen Studiengängen, auch aus dem Ausland, anerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die konkrete Prüfung erfolgt durch die Prüfungsausschüsse der einzelnen Fachbereiche und richtet sich nach den detaillierten Vorgaben der Prüfungsordnung sowie eventueller Rahmenvereinbarungen (z. B. Lissabon-Konvention für ausländische Hochschulabschlüsse). Ablehnungsbescheide müssen eine Begründung enthalten und sind grundsätzlich mittels Widerspruch und gegebenenfalls Klage vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar.

Welche Rechtsmittel stehen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Masterstudium zur Verfügung?

Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Masterstudium, etwa über die Zulassung, Prüfungsentscheidungen oder Anerkennungsfragen, stehen den Betroffenen ordentliche Rechtsmittel zur Verfügung. Gegen ablehnende Verwaltungsakte (z. B. Ablehnung des Studienplatzes, Nichtanerkennung von Leistungen, Prüfungsentscheidungen) kann zunächst Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist eingelegt werden. Bleibt dieser erfolglos, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Zudem ist in bestimmten Fällen einstweiliger Rechtsschutz mittels Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich, insbesondere bei Gefahr des Studiendauer- oder Zeitverlustes. Die Verfahrensführung richtet sich dabei nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hochschulinterne Schlichtungs- oder Ombudsstellen können ergänzend angerufen werden, sind jedoch keine Ersatz für den Rechtsweg.

Unterliegen Masterstudiengänge einer Akkreditierungspflicht, und was bedeutet das rechtlich?

Masterstudiengänge unterliegen gemäß den Regelungen der Länderhochschulgesetze und des Akkreditierungsstaatsvertrags der Pflicht zur Akkreditierung. Die Akkreditierung dient der Sicherung der Qualitätsstandards von Studiengängen in Bezug auf inhaltliche, formale und strukturelle Anforderungen. Die Durchführung obliegt unabhängigen Akkreditierungsagenturen, deren Anerkennung durch den Akkreditierungsrat erfolgt. Rechtlich bedingt die Akkreditierung die staatliche Genehmigung zum Angebot des Studiengangs; ohne Akkreditierung darf kein anerkannter Masterabschluss vergeben werden. Betroffene Studierende haben einen Anspruch auf Information über den Akkreditierungsstatus ihres Studiengangs. Werden Mängel festgestellt, kann der weitere Betrieb des Studiengangs untersagt oder Auflagen erteilt werden, wobei Rechtsmittel gegen entsprechende Maßnahmen bestehen.

Wie ist die Rechtsstellung von Masterstudierenden während des Studiums geregelt?

Masterstudierende sind während der Zeit des Studiums gemäß den jeweiligen Hochschulgesetzen und Immatrikulationsordnungen rechtlich als Mitglieder der Hochschule eingestuft und unterliegen damit den Rechten und Pflichten laut Grundordnung bzw. Satzung. Hierzu zählen insbesondere das aktive und passive Wahlrecht zu Hochschulgremien, die Teilnahme am Semesterticket und Zugang zu hochschulinternen Einrichtungen. Gleichzeitig werden sie durch das Studierendenstatut sowie die jeweiligen Disziplinarordnungen erfasst und können bei Pflichtverletzungen mit hochschulrechtlichen Maßnahmen (z. B. Exmatrikulation, Verwarnung) belegt werden. Im Rahmen der Hochschulautonomie ist die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen durch die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen; arbeits- und sozialversicherungsrechtlich gelten besondere Regeln für studierende Arbeitnehmer oder Stipendiaten.