Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung

Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung – Begriff und rechtliche Grundlagen

Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung sind spezielle Programme, die darauf abzielen, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Personen zu schaffen. Sie werden in Deutschland von öffentlichen Stellen organisiert und finanziert. Ziel ist es, die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diese Maßnahmen richten sich insbesondere an Menschen, die Schwierigkeiten haben, aus eigener Kraft eine neue Anstellung zu finden.

Ziele und Funktionsweise von Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung

Das Hauptziel dieser Maßnahmen besteht darin, vorübergehend neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende auszubauen. Die Tätigkeiten im Rahmen solcher Programme müssen zusätzlich sein und dürfen nicht reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder ersetzen. Häufig handelt es sich um gemeinnützige Projekte im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsbeschaffung setzt voraus, dass Betroffene arbeitslos gemeldet sind und bestimmte Kriterien erfüllen. Die Auswahl erfolgt durch zuständige Behörden nach festgelegten Richtlinien. Vorrangig werden Personen berücksichtigt, deren Vermittlungschancen auf dem regulären Arbeitsmarkt als besonders gering eingeschätzt werden.

Dauer und Ablauf der Maßnahmen

Die Dauer solcher Programme ist zeitlich begrenzt; sie können mehrere Monate bis maximal zwei Jahre umfassen. Während dieser Zeit erhalten Teilnehmende ein Entgelt für ihre Tätigkeit sowie gegebenenfalls weitere Leistungen zur Unterstützung ihrer Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Rechtliche Rahmenbedingungen von Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung

Finanzierung und Trägerschaft

Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch öffentliche Mittel wie beispielsweise aus Haushalten von Bund oder Ländern sowie durch Mittel aus Sozialversicherungen oder Förderprogrammen der Europäischen Union. Träger können Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder andere gemeinnützige Organisationen sein.

Arbeitsrechtlicher Status während einer Maßnahme

Während einer solchen Maßnahme besteht ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmenden und dem jeweiligen Träger des Projekts. Dieses unterscheidet sich vom klassischen Beschäftigungsverhältnis: Es gelten besondere Regelungen hinsichtlich Vergütungshöhe sowie sozialversicherungsrechtlicher Absicherung.

Kündigungsschutz während einer Maßnahme

Der Kündigungsschutz orientiert sich an den spezifischen Vorgaben für diese Art von Programmen; er kann vom allgemeinen Kündigungsrecht abweichen beziehungsweise eingeschränkt sein.

Bedeutung für den Sozialstaat

Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Arbeit leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe benachteiligter Gruppen am Erwerbsleben.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung (FAQ)

Was versteht man unter „zusätzlichen“ Arbeiten bei diesen Programmen?

„Zusätzlich“ bedeutet im rechtlichen Sinne: Die geschaffene Tätigkeit wäre ohne das Programm nicht entstanden; sie ersetzt keine reguläre Stelle.

Müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Neben bestehender Arbeitssuche müssen weitere Bedingungen erfüllt sein – etwa längere Dauer der Erwerbslosigkeit oder erschwerte Vermittlungsaussichten.

Sind während einer solchen Maßnahme Beiträge zur Sozialversicherung fällig?

Spezielle Regelungen bestimmen Umfang und Art sozialversicherungsrechtlicher Absicherung während des Programms; dies kann je nach Ausgestaltung variieren.

Können solche Programme auch abgebrochen werden?

Sowohl seitens des Trägers als auch durch die teilnehmende Person kann das Programm unter bestimmten Voraussetzungen beendet werden; hierfür gelten eigene Regeln.

Besteht Anspruch auf Urlaub innerhalb eines solchen Projektes?

Zumeist bestehen gesonderte Urlaubsregelungen innerhalb dieser Programme; diese weichen häufig vom üblichen Urlaubsanspruch ab.

Darf eine solche Tätigkeit mit anderen Nebenjobs kombiniert werden?