Begriff und Grundlagen des Management Buy Out (MBO)
Der Begriff Management Buy Out (MBO) bezeichnet den Erwerb eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch das bestehende Management. Der MBO ist eine spezielle Form der Unternehmensübernahme, bei der die leitenden Angestellten mit Know-how und operativer Erfahrung die Mehrheit oder sämtliche Geschäftsanteile erwerben. Rechtlich gesehen handelt es sich beim MBO um eine unternehmerische Transaktion, die insbesondere im Rahmen von Nachfolgeregelungen, bei Restrukturierungen oder Konzernabspaltungen zur Anwendung kommt.
Ein MBO unterscheidet sich vom Management Buy In (MBI), bei dem ein externes Managementteam die Geschäftsführung und Anteile übernimmt. Die rechtliche Umsetzung eines MBO bedingt eine präzise Vertragsgestaltung, umfassende Prüfungsprozesse und eine Vielzahl rechtlicher Aspekte, die im Folgenden detailliert erörtert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Management Buy Out
Gesellschaftsrechtliche Aspekte
Im Zentrum jedes MBO steht die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Es kommen verschiedene Gesellschaftsformen (wie GmbH, AG, KG) in Betracht, wobei die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben maßgeblich sind.
Übertragung der Geschäftsanteile
Die Übertragung der Unternehmensanteile erfordert einen formgerechten Vertrag, der bei bestimmten Gesellschaftsformen – beispielsweise bei einer GmbH gemäß § 15 GmbHG – der notariellen Beurkundung bedarf. Das Management agiert dabei in einer doppelten Rolle als Käufer und in der Regel weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand. Deshalb müssen Interessenkonflikte unter strenger Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten gemanagt werden.
Zustimmungserfordernisse
Häufig bedarf die Anteilsübertragung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrats. Bei Aktiengesellschaften kommt die Vorschrift des § 71 AktG (Erwerb eigener Aktien) zum Tragen; für GmbHs gelten die individuellen Regelungen des Gesellschaftsvertrags sowie das GmbHG.
Haftungsrechtliche Besonderheiten
Das Management übernimmt bei einem Buy Out unter Umständen zusätzliche Haftungsrisiken. Zum einen haften die neuen Anteilseigner für Altverbindlichkeiten des Unternehmens (abhängig vom Gesellschaftstyp), zum anderen für etwaige Fehlinformationen im Rahmen der Due Diligence oder Vertragsverletzungen.
Organhaftung
Die bestehenden Haftungsvorschriften, etwa §§ 43, 64 GmbHG oder §§ 93, 116 AktG, gelten weiterhin. Im Zuge des MBO kann durch den Wechsel in die Rolle des Anteilseigners das Haftungsrisiko steigen, da neben der Organhaftung auch die Gesellschafterhaftung hinzukommt.
Deal-spezifische Garantien
Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden häufig Garantien (Warranties) und Freistellungserklärungen (Indemnities) vereinbart, um Haftungsrisiken zwischen den Parteien klar zu regeln. Die sorgfältige Ausarbeitung dieser Klauseln ist für den rechtlichen Erfolg von zentraler Bedeutung.
Arbeitsrechtliche Implikationen
Ein MBO löst in der Regel keinen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB aus, es sei denn, die Transaktion geht mit der Übertragung des Betriebs auf eine neue Rechtspersönlichkeit einher. In solchen Fällen bleiben alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten bestehen. Betriebsratsrechte und die Anhörungspflichten nach § 102 BetrVG sind zu beachten.
Kartellrechtliche Prüfungen
Ein Management Buy Out kann bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte oder bei Vorliegen von marktbeherrschender Stellung eine Anmeldepflicht bei kartellrechtlichen Behörden auslösen. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche Freigabe. Entsprechende Prüfungen sind vor Vollzug der Transaktion erforderlich.
Ablauf und vertragliche Gestaltung des Management Buy Out
Vorbereitende Maßnahmen
Vor der eigentlichen Übernahme erfolgt regelmäßig eine Due Diligence durch das Management. Dabei werden finanzielle, rechtliche und steuerliche Risiken analysiert. Die dabei entstandenen Erkenntnisse beeinflussen den Kaufpreis und die Vertragsgestaltung.
Kaufvertragsgestaltung
Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags (Share Deal oder Asset Deal) ist ein sensibler Rechtsakt. Folgende Punkte sind hierbei standardmäßig enthalten:
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (häufig unter Einbeziehung von Earn-Out-Klauseln)
- Garantien und Freistellungen
- Wettbewerbsverbote
- Regelungen zu bestehenden und künftigen Arbeitsverhältnissen
- Rücktrittsrechte, Vertragsstrafen und Haftungsbegrenzungen
Finanzierung des MBO
Die Finanzierung des Management Buy Out erfolgt häufig durch Fremdkapital in Verbindung mit Eigenmitteln der Manager. Häufig werden Banken oder Private-Equity-Investoren eingebunden, die den Kaufpreis vorfinanzieren. Die diesbezüglichen Kreditsicherheiten (z. B. Verpfändung der Anteile, Sicherungsübereignungen von Vermögenswerten) müssen im Einklang mit bestehenden Gesellschaftsverträgen und gesetzlichen Regelungen stehen.
Steuerliche Aspekte beim Management Buy Out
Ein MBO hat nicht nur gesellschafts- und haftungsrechtliche, sondern auch umfangreiche steuerrechtliche Konsequenzen. Die steuerliche Strukturierung beeinflusst maßgeblich die Attraktivität der Transaktion für alle Beteiligten.
Grunderwerbsteuer und Ertragssteuern
Je nach Transaktionsstruktur – insbesondere beim Asset Deal – kann Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Der Verkauf von Unternehmensanteilen unterliegt grundsätzlich der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) beziehungsweise dem Körperschaftsteuergesetz (KStG). Hinzu kommen eventuell steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Holdingstrukturen zur Optimierung der Steuerlast.
Umwandlungssteuerrechtliche Fragestellungen
Werden im Rahmen des MBO Unternehmensumwandlungen vorgenommen, finden das Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Anwendung. Entsprechende Umwandlungsvorgänge (z. B. Verschmelzung, Ausgliederung oder Formwechsel) sind oftmals steuerneutral gestaltbar, erfordern jedoch eine detaillierte steuerliche Prüfung und Planung.
Besonderheiten und Risiken des Management Buy Out
Der MBO bietet verschiedene Vorteile, wie eine gesicherte Unternehmensnachfolge, kontinuierliche Geschäftsführung und Motivationssteigerung des Managements. Demgegenüber stehen spezifische Risiken und Herausforderungen:
- Interessenkonflikte: Die Doppelfunktion von Managementmitgliedern als Käufer und bisherige Leitung muss aus rechtskonformer Sicht besonders sorgfältig ausgestaltet werden, um Schadensersatzpflichten und Anfechtungsgründe zu vermeiden.
- Finanzierungsrisiken: Die häufig hohe Fremdfinanzierung steigert das Insolvenzrisiko.
- Steuerliche Gestaltung: Fehlende oder fehlerhafte steuerliche Planung kann erhebliche fiskalische Nachteile nach sich ziehen.
- Haftung: Unsachgemäß ausgearbeitete Verträge bergen erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken.
Zusammenfassung
Der Management Buy Out (MBO) ist ein komplexer Unternehmensverkauf, der zahlreiche rechtliche Aspekte umfasst. Die ordnungsgemäße Umsetzung verlangt ein abgestimmtes Vorgehen in Gesellschafts-, Haftungs-, Arbeits-, Kartell- und Steuerrecht. Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Planung ist essenziell, um Risiken zu minimieren und eine erfolgreiche Transaktion sicherzustellen. Der MBO stellt somit eine attraktive, jedoch rechtlich anspruchsvolle Option insbesondere für Nachfolge- und Restrukturierungssituationen im Unternehmensbereich dar.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Schritte sind beim Management Buy Out (MBO) erforderlich?
Ein Management Buy Out (MBO) erfordert eine Reihe rechtlicher Schritte, die präzise aufeinander abgestimmt werden müssen. Zunächst ist in der Regel eine umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, um sämtliche Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der zu erwerbenden Gesellschaft zu identifizieren. Dies umfasst die Überprüfung von Verträgen, Gesellschaftsstrukturen, Arbeitsverhältnissen, bestehenden Verbindlichkeiten sowie laufenden und potenziellen Prozessen. Nach Abschluss der Due Diligence erfolgt die Ausarbeitung und Verhandlung eines Kaufvertrags (Share Deal oder Asset Deal), der alle wesentlichen Regelungen zur Übertragung, zur Kaufpreiszahlung und zu Garantien (z.B. Sach- und Rechtsmängel, Freistellungsregelungen) enthalten muss. Zusätzlich sind gesellschaftsrechtliche Beschlüsse auf Ebene der Zielgesellschaft und ggf. der Erwerbergesellschaft zu fassen. Je nach Rechtsform sind notarielle Beurkundungen, Eintragungen ins Handelsregister und die Zustimmung von Gesellschaftern oder Aufsichtsorganen erforderlich. Abschließend kommen weitere rechtliche Aspekte wie etwa kartellrechtliche Freigaben, arbeitsrechtliche Unterrichtungen gemäß Betriebsverfassungsgesetz (insbesondere bei Betriebsübergang nach § 613a BGB), sowie die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten oder Tarifparteien hinzu.
Welche Haftungsrisiken bestehen für das Management beim MBO?
Die Haftungsrisiken des Managements bei einem MBO können sich auf mehreren Ebenen manifestieren. Einerseits haftet das Management als Käufer nach den im Kaufvertrag übernommenen Garantien und Freistellungsregelungen; insbesondere bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in der Due Diligence besteht die Gefahr von Schadensersatzpflichten. Andererseits ergeben sich Haftungsgefahren aus dem Gesellschaftsrecht, wenn das Management bei der Umsetzung des Erwerbs seine Sorgfaltspflichten verletzt, z.B. bei Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Rolle oder bei der Verletzung von Verschwiegenheitspflichten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Management im Rahmen der Finanzierung des MBO straf- oder haftungsrechtlich relevante Handlungen begeht (beispielsweise Untreue oder unerlaubte Vermögensverschiebungen). Im arbeitsrechtlichen Bereich können ebenfalls Haftungsrisiken bestehen, insbesondere wenn Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern oder Betriebsräten verletzt werden. Schließlich können steuerliche Fallstricke dazu führen, dass das Management für Steuerschulden haftet oder sich strafbar macht.
Welche Genehmigungen beziehungsweise Zustimmungen sind beim MBO einzuholen?
Im Rahmen eines MBOs können je nach Größe, Branchenzuschnitt und Struktur der Transaktion unterschiedliche Genehmigungen und Zustimmungen erforderlich sein. Zunächst ist fast immer die Zustimmung der Gesellschafter der zu übernehmenden Gesellschaft erforderlich, da ein Gesellschafterwechsel in vielen Gesellschaftsverträgen zustimmungspflichtig ist; in Kapitalgesellschaften gelten zudem häufig Vorkaufs- oder Mitverkaufsrechte (Tag- oder Drag-along). Je nach Branche kann auch eine Genehmigung durch Aufsichtsbehörden einzuholen sein, etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder im Finanz- oder Versicherungssektor durch die BaFin. Bei Vorliegen bestimmter Umsatzschwellen ist möglicherweise eine Anmeldung und Freigabe durch Kartellbehörden (z.B. Bundeskartellamt, EU Kommission) obligatorisch. Falls Betriebsräte existieren, haben diese häufig Mitbestimmungs- und Informationsrechte, insbesondere wenn der MBO mit einem Betriebsübergang einhergeht. In Unternehmen mit Mitbestimmungsstrukturen auf Aufsichtsratsebene sind zudem Zustimmungserfordernisse des Kontrollorgans zu beachten.
Welche arbeitsrechtlichen Implikationen sind beim MBO zu berücksichtigen?
Ein MBO kann erhebliche arbeitsrechtliche Implikationen nach sich ziehen. Zunächst löst der Erwerb im Fall eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613a BGB gesetzliche Informationspflichten gegenüber Belegschaft und Betriebsrat aus. Das Management als Käufer muss die Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs informieren. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Käufer über, wobei Kündigungen wegen des Betriebsübergangs unzulässig sind. Darüber hinaus sind bei Änderungen betrieblicher Strukturen oder Arbeitsbedingungen ggf. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern erforderlich. Die Weitergeltung bestehender Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen muss geprüft werden. Bei Verstößen gegen die Informationspflichten oder Diskriminierung der Arbeitnehmer können Schadensersatzansprüche entstehen. Schließlich ist zu beachten, dass das Management als neuer Arbeitgeber sämtliche arbeitsrechtlichen Pflichten und Verantwortungen übernimmt.
Welche steuerlichen Fallstricke sind beim MBO aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Steuerrechtlich ist der MBO vielfältigen Risiken und Prüfungstatbeständen unterworfen. Der Kaufpreis für die Übernahme der Anteile oder des Betriebsvermögens unterliegt steuerlicher Bewertung; missglückte Vertragsgestaltungen können zu einer nachteiligen Umqualifizierung von Einnahmen oder Ausgaben (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) führen. Umgehungen von Grunderwerbsteuer, insbesondere durch Share Deals, werden von den Finanzbehörden genau geprüft; hier drohen Nachversteuerungen und hohe Zinslasten. Bei der Finanzierung des MBO (z.B. durch Aufnahme von Krediten auf der Ebene der Zielgesellschaft) kommt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen ins Spiel-Stichwort: sog. „Zinsschranke“. Insbesondere bei Managementbeteiligungsmodellen ist die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem Arbeitslohn und begünstigten Kapitaleinkünften ein häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt. Die Transaktion kann zudem umsatzsteuerliche Konsequenzen haben, insbesondere bei Asset Deals. Für das Management ergeben sich darüber hinaus steuerliche Risiken am Wohnsitzstaat, sofern grenzüberschreitende Strukturen involviert sind.
Welche Bedeutung haben Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsklauseln im Rahmen eines MBO?
Im Zusammenhang mit einem MBO sind Wettbewerbsverbote für das Management und Verkäufer von erheblicher rechtlicher Relevanz, um die Interessen der Erwerber- und Veräußererseite zu schützen. Wettbewerbsverbote für ausscheidende Altgesellschafter regeln, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum nach dem Verkauf eine berufliche Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen oder eine eigene wettbewerbliche Betätigung untersagt ist. Solche Klauseln müssen rechtlich angemessen (insbesondere in Bezug auf Laufzeit, geographische Reichweite und Gegenleistung) gestaltet sein, um vor Gericht Bestand zu haben (Stichwort: Angemessenheit gemäß § 138 BGB bzw. §§ 74 ff. HGB bei Handelsvertretern). Für das Management können nachvertragliche Wettbewerbsverbote relevant werden, insoweit noch Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisse bestehen. Verschwiegenheitsklauseln oder Non-Disclosure Agreements (NDAs) sind zudem bereits in der Vorbereitungsphase eines MBO wichtig, um vertrauliche Unternehmensinformationen vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Bei Verstößen drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Welche Rolle spielen Garantien und Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag beim MBO?
Garantien (sog. „Warranties“) und Freistellungen („Indemnities“) bilden einen elementaren Bestandteil des Unternehmenskaufvertrags beim MBO und dienen dazu, Risiken im Zusammenhang mit unbekannten oder bereits identifizierten Sachverhalten zu regeln. Dabei sichert der Verkäufer dem Management als Käufer bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Eigenschaften des Unternehmens zu, beispielsweise bezüglich Eigentum, Rechtmäßigkeit der Geschäfte, Steuer- und Bilanzsachverhalte oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Werden vereinbarte Garantien verletzt, stehen dem Käufer umfangreiche Gewährleistungs- und ggf. Schadensersatzrechte zu. Spezifische Freistellungsklauseln sichern das Management im Fall bestimmter Altlasten, Steuerschulden oder Rechtsstreitigkeiten gegenüber zukünftigen Inanspruchnahmen ab. Die genaue Ausgestaltung der Garantien und Freistellungen muss rechtlich fundiert erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Umfang, Reichweite und Dauer von Garantien und deren Ausschlussfristen sind dabei zentrale Regelungspunkte des Kaufvertrags.