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Mäklervertrag

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in den Mäklervertrag

Der Mäklervertrag ist eine spezielle Vertragsform, die zwischen einem Auftraggeber und einem Makler geschlossen wird. Ziel dieses Vertrags ist es, dass der Makler gegen eine Provision eine Gelegenheit zum Abschluss eines bestimmten Vertrags nachweist oder den Abschluss eines solchen Vertrags vermittelt. Der Mäklervertrag findet häufig Anwendung im Immobilienbereich, aber auch bei Versicherungen oder Finanzgeschäften.

Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten, wie dem Dienstvertrag oder Werkvertrag, zeichnet sich der Mäklervertrag durch seine Erfolgsabhängigkeit aus. Der Makler schuldet nicht die Erbringung einer Dienstleistung oder die Herstellung eines Werkes, sondern lediglich die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss. Dies bedeutet, dass der Makler nur dann Anspruch auf eine Vergütung hat, wenn seine Tätigkeit tatsächlich zum Erfolg führt.

Ein wesentliches Merkmal des Mäklervertrags ist die Unabhängigkeit des Maklers in seiner Tätigkeit. Der Makler ist nicht weisungsgebunden und kann frei darüber entscheiden, wie er seine Leistungen erbringt. Diese Unabhängigkeit unterscheidet ihn von anderen Dienstleistern, die an die Vorgaben ihrer Auftraggeber gebunden sind.

Rechte und Pflichten im Mäklervertrag

Im Rahmen eines Mäklervertrags hat der Makler sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu seinen Hauptpflichten gehört die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Vermittlungsleistung. Der Makler muss alle notwendigen Informationen über das zu vermittelnde Geschäft einholen und diese dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Dabei ist er verpflichtet, sowohl die Interessen des Auftraggebers als auch die des potenziellen Vertragspartners zu berücksichtigen.

Auf der anderen Seite hat der Makler ein Recht auf Provision, wenn seine Tätigkeit erfolgreich war. Die Höhe der Provision kann frei vereinbart werden und richtet sich oft nach dem Wert des vermittelten Geschäfts. Oftmals wird eine prozentuale Beteiligung am Kauf- oder Verkaufspreis vereinbart, insbesondere im Immobilienbereich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen, sofern der Makler seine Leistung erbracht hat. Bei einem Verstoß gegen die Pflichten des Maklers kann der Auftraggeber die Zahlung der Provision unter Umständen verweigern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Makler den Auftraggeber nicht ordnungsgemäß über das Geschäft informiert hat oder ihm relevante Informationen vorenthalten wurden.

Beendigung und Kündigung des Mäklervertrags

Der Mäklervertrag kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden. Eine Möglichkeit ist die Erfüllung des Vertragszwecks, also das Zustandekommen des vermittelten Hauptvertrags. Sobald der Erfolg eingetreten ist, endet der Mäklervertrag automatisch, und der Makler hat Anspruch auf seine Provision.

Darüber hinaus kann der Mäklervertrag jederzeit durch Kündigung beendet werden, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Bei einer Kündigung ist jedoch zu beachten, dass der Makler unter Umständen trotzdem Anspruch auf eine Teilprovision haben kann, wenn er bis zur Kündigung bereits wesentliche Teile seiner Leistung erbracht hat.

Ferner kann der Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat. In einem solchen Fall kann die andere Partei den Vertrag beenden, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Besondere Arten des Mäklervertrags

Es existieren verschiedene Formen des Mäklervertrags, die sich in ihren Details unterscheiden. Eine bekannte Variante ist der Alleinauftrag, bei dem der Auftraggeber sich verpflichtet, ausschließlich einen bestimmten Makler mit der Vermittlung zu betrauen. Dies bietet dem Makler eine gewisse Sicherheit, da er nicht mit anderen Maklern konkurrieren muss.

Eine andere Form ist der einfache Mäklervertrag, bei dem der Auftraggeber mehrere Makler gleichzeitig einschalten kann. Hierbei erhält nur der Makler eine Provision, dessen Tätigkeit tatsächlich zum Erfolg geführt hat. Diese Variante ist insbesondere in Bereichen verbreitet, in denen eine hohe Konkurrenz unter den Maklern besteht.

Ein weiteres Beispiel ist der Nachweismäklervertrag, bei dem der Makler lediglich den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss erbringt, ohne aktiv an den Vertragsverhandlungen teilzunehmen. Diese Form wird häufig gewählt, wenn es dem Auftraggeber primär darum geht, potenzielle Interessenten zu identifizieren.

Mäklervertrag im Immobilienbereich

Im Immobilienbereich spielt der Mäklervertrag eine besonders große Rolle. Hierbei beauftragt ein Verkäufer oder Vermieter einen Makler, um einen Käufer oder Mieter für seine Immobilie zu finden. Der Makler übernimmt dabei die Aufgabe, das Objekt zu bewerben, Besichtigungen zu organisieren und potenzielle Interessenten zu akquirieren.

Ein wesentlicher Aspekt im Immobilien-Mäklervertrag ist die Frage der Provision. Diese wird in der Regel als Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises festgelegt und ist erst dann fällig, wenn der Hauptvertrag zustande gekommen ist. Häufig wird in solchen Verträgen auch geregelt, wer die Provision zahlt, was von den regionalen Gepflogenheiten abhängt.

Ein häufiges Problem in diesem Bereich ist die sogenannte Doppeltätigkeit des Maklers, bei der er sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig wird. Hierbei muss der Makler besonders sorgfältig vorgehen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und beiden Parteien gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen zum Mäklervertrag

Wann hat ein Makler Anspruch auf Provision?

Der Makler hat Anspruch auf Provision, wenn seine Tätigkeit zum Erfolg geführt hat, das heißt, wenn der Hauptvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Die genaue Ausgestaltung des Provisionsanspruchs kann im Vertrag festgelegt werden.

Kann ein Mäklervertrag mündlich abgeschlossen werden?

Ein Mäklervertrag kann grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden, da keine schriftliche Form erforderlich ist. Allerdings empfiehlt es sich, die Vereinbarung schriftlich zu fixieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Makler seine Pflichten verletzt?

Verletzt der Makler seine Pflichten, kann der Auftraggeber unter Umständen die Zahlung der Provision verweigern oder den Vertrag kündigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Makler wesentliche Informationen vorenthalten oder falsche Angaben gemacht hat.

Wie unterscheidet sich der Mäklervertrag von einem Dienstvertrag?

Der Mäklervertrag unterscheidet sich vom Dienstvertrag dadurch, dass er erfolgsabhängig ist. Der Makler schuldet nicht die Erbringung einer Dienstleistung, sondern lediglich die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsschluss.

Kann ein Makler für beide Vertragsparteien tätig sein?

Ja, ein Makler kann für beide Vertragsparteien tätig sein, dies ist als Doppeltätigkeit bekannt. In solchen Fällen muss der Makler jedoch besondere Sorgfalt walten lassen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

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