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LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde)

Was ist LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde)?

LER ist ein staatliches Schulfach des Landes Brandenburg. Es vermittelt Wissens- und Orientierungsgrundlagen zu Fragen der eigenen Lebensgestaltung, zu ethischen Maßstäben sowie zu Religionen und Weltanschauungen. LER ist nicht bekenntnisgebunden. Es zielt auf sachliche Information, reflektierte Urteilsbildung und respektvollen Dialog in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft.

Rechtsstellung und föderaler Rahmen

Die Ausgestaltung von Schule und Unterricht ist in Deutschland Aufgabe der Länder. LER ist eine brandenburgische Besonderheit innerhalb dieses föderalen Rahmens. In anderen Ländern existieren vergleichbare neutrale Fächer (z. B. Ethik, Philosophie), die jedoch anders benannt oder organisiert sein können.

Staatliche Neutralität und Bildungsauftrag

LER verwirklicht den staatlichen Bildungsauftrag in weltanschaulich-religiösen Fragen unter Wahrung der Neutralität. Inhalt und Durchführung sind so angelegt, dass keine Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt wird. Das Fach ermöglicht sachliche Information über Glaubensrichtungen und nichtreligiöse Überzeugungen, ohne zu religiöser Praxis anzuleiten.

Verhältnis zum konfessionellen Religionsunterricht

Konfessioneller Religionsunterricht wird in Brandenburg von Religionsgemeinschaften verantwortet und als eigenständiges Angebot organisiert. LER ist demgegenüber ein staatliches Pflichtfach der Sekundarstufe I (in der Regel ab Jahrgangsstufe 5). Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht ersetzt LER nicht. Beide Angebote verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen: der bekenntnisorientierte Religionsunterricht dient religiöser Unterweisung innerhalb einer Glaubensgemeinschaft, LER der neutralen Information und Wertediskussion im Rahmen der öffentlichen Schule.

Inhalte und didaktische Ausrichtung

Der Unterricht ist kompetenzorientiert und verbindet Wissensbestände mit argumentativem und sozialem Lernen. Er behandelt persönliche, gesellschaftliche und kulturelle Fragestellungen und stellt Bezüge zu Gegenwart und Lebenswelt her.

Typische Kompetenzbereiche

  • Identität und Lebensgestaltung: Selbstverständnis, Verantwortung, Beziehungen, digitale Lebenswelt
  • Ethisches Urteilen und Handeln: Normen, Werte, Konfliktbearbeitung, Gerechtigkeit
  • Religionen und Weltanschauungen: zentrale Vorstellungen, Feste, Symbole, Geschichte, Vielfalt
  • Gesellschaft und Kultur: Grundprinzipien des Zusammenlebens, Menschenwürde, Pluralität
  • Dialog- und Argumentationskompetenz: Perspektivwechsel, Begründungen, respektvolle Debatte

Abgrenzung zum Bekenntnisunterricht

LER vermittelt Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen in beschreibend-analytischer Form. Bekenntnisbezogene Inhalte, religiöse Unterweisung oder gottesdienstliche Praxis sind nicht Gegenstand des Faches. Die Darstellung erfolgt multiperspektivisch und überprüfbar, mit Quellenarbeit und kritischer Reflexion.

Teilnahme, Organisation und Bewertung

Pflichtcharakter und Alternativen

LER ist in Brandenburg in der Sekundarstufe I ein Pflichtfach. Die Organisation erfolgt im regulären Stundenplan. Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein zusätzliches Angebot, das LER nicht ersetzt. Ausnahmen von der Teilnahme richten sich nach allgemeinen schulischen Regelungen zu Befreiungen, die unabhängig von weltanschaulichen Präferenzen gelten.

Leistungsbewertung und Zeugnisse

Leistungen in LER werden nach allgemeinen schulischen Bewertungsmaßstäben erhoben und benotet. Bewertet werden insbesondere Sachkenntnis, Argumentationsfähigkeit, Reflexionsvermögen und kooperative Kompetenzen. Persönliche Glaubensüberzeugungen oder deren Abwesenheit sind kein Zulassungs- oder Bewertungskriterium. Die Note ist versetzungsrelevant und erscheint im Zeugnis wie die Noten anderer Fächer.

Datenschutz und Schutz der Glaubensfreiheit

Informationen zur religiösen oder weltanschaulichen Zugehörigkeit von Schülerinnen und Schülern unterliegen einem erhöhten Schutz. Für die Organisation schulischer Angebote werden nur die dafür erforderlichen Angaben erhoben und verarbeitet. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt ohne Verpflichtung zur Offenlegung persönlicher Überzeugungen. Diskriminierungsverbote und der Schutz vor weltanschaulichem Druck gelten im Unterricht und im Schulleben.

Lehrkräfte, Materialien und Qualitätssicherung

Qualifikation der Lehrkräfte

LER wird von staatlich ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet, die in einschlägigen Fachgebieten wie Ethik, Philosophie, Religionskunde, Sozialwissenschaften oder Pädagogik qualifiziert sind. Eine Bindung an eine religiöse Gemeinschaft ist für die Unterrichtserteilung nicht erforderlich. Fortbildungen dienen der inhaltlichen und didaktischen Weiterentwicklung.

Lehr- und Lernmittel

Es kommen zugelassene Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien zum Einsatz, die fachlich überprüft und auf Neutralität ausgerichtet sind. Lernorte außerhalb der Schule und Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können zur Veranschaulichung beitragen, sofern sie informativ, freiwilligkeits- und neutralitätswahrend gestaltet werden.

Historische Entwicklung und Debatten

LER entstand in Brandenburg vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung und unterschiedlicher Bildungstraditionen. Das Fach war Gegenstand öffentlicher Diskussionen über Reichweite staatlicher Wertebildung, das Verhältnis von Schule und Religion sowie die Ausgestaltung von Wahl- und Pflichtangeboten. Im Ergebnis hat sich LER als reguläres, weltanschaulich neutrales Orientierungsfach etabliert. Fortlaufende Debatten betreffen Fragen der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, der Kooperation mit außerschulischen Lernorten und der Balance zwischen Pluralität, Toleranz und klaren ethischen Leitlinien.

Häufig gestellte Fragen (rechtlicher Kontext)

Ist LER ein Pflichtfach?

In Brandenburg ist LER in der Sekundarstufe I ein Pflichtfach des regulären Unterrichts. Es wird im Stundenplan verankert und unterliegt den üblichen Regelungen zu Anwesenheit, Leistungsbewertung und Zeugnissen.

Ersetzt der konfessionelle Religionsunterricht das Fach LER?

Nein. Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein separates, bekenntnisorientiertes Angebot der Religionsgemeinschaften. LER bleibt ein eigenständiges Pflichtfach des Staates und wird nicht durch die Teilnahme am Religionsunterricht ersetzt.

Dürfen im LER-Unterricht religiöse Handlungen stattfinden?

Nein. LER vermittelt Wissen und fördert Diskussionen in neutraler Perspektive. Religiöse Verkündigung, Gebete oder Rituale sind nicht Bestandteil des Unterrichts.

Wie wird LER bewertet und zählt die Note für die Versetzung?

Die Leistungsbewertung erfolgt nach allgemeinen schulischen Maßstäben und bezieht sich auf Kenntnisse, Analyse-, Urteils- und Gesprächskompetenzen. Die Note ist versetzungsrelevant und erscheint im Zeugnis.

Welche Rechte haben Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit LER?

Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler haben Anspruch auf Information, auf Achtung von Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie auf eine diskriminierungsfreie Lernumgebung. Entscheidungen zur Teilnahme an bekenntnisorientierten Angeboten sind davon zu trennen und berühren den Pflichtcharakter von LER nicht.

Werden Daten zur Religionszugehörigkeit im Zusammenhang mit LER erhoben?

Für LER selbst ist eine Abfrage der Religionszugehörigkeit nicht erforderlich. Angaben hierzu können für die Organisation bekenntnisorientierter Angebote notwendig sein. Solche Daten werden nur zweckgebunden und besonders geschützt verarbeitet.

Ist eine Befreiung von LER möglich?

LER ist grundsätzlich verpflichtend. Befreiungen kommen nur im Rahmen allgemeiner schulischer Ausnahmeregelungen in Betracht, die unabhängig von religiösen oder weltanschaulichen Präferenzen gelten.

Welche Qualifikation benötigen Lehrkräfte für LER?

LER-Lehrkräfte verfügen über eine staatliche Lehrbefähigung mit einschlägigen fachlichen Anteilen. Eine kirchliche oder weltanschauliche Beauftragung ist dafür nicht erforderlich.